Am 7. Juni 2023 stellten die Fraktionen der SPD, Bündnis90/ DIE GRÜNEN und die FDP einen Antrag auf eine Entschließung des Bundestages. Die besagten Fraktionen wollen Regierungsgegnern die Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen unmöglich machen. Da das im eigenen Land mit einem Hagel von Verboten und linken Terror ja bereits unmöglich gemacht wurde (z.B. Daniele Ganser, ein absolut ruhiger und friedliebender Mensch und nobler Charakter), sind regierungskritische Veranstaltungen immer mehr ins Ausland verlegt worden. Nun möchte die Ampelregierung auch das abstellen und den Unliebsamen einfach den Pass entziehen, also de facto ein Ausreiseverbot verhängen.
Kein Scherz: Die zurzeit herrschende Deutsche Demokratische Regierung stellte unter der „Ausschussdrucksache Nr. 20(4)259“ fest, dass es in der Vergangenheit „vermehrt zum Verbot von Veranstaltungen des rechtsextremistischen Spektrums“ gekommen sei. Und dies dann aber zur Folge hatte, dass die Bösen diese Veranstaltungen einfach im Ausland durchgeführt haben – und „somit einem Zugriff durch die inländischen Behörden entzogen waren“.
Ei, ei, wer hätte das gedacht, dass diese Leute auf sowas kommen? Jetzt machte die Ampelregierung den nächsten skandalösen Fehler, der auch zu recht vor den Gerichten scheiterte, weil rechtswidrig:
„Um zu verhindern, dass deutsche Staatsangehörige an rechtsextremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen können, wurden in der Folge Ausreiseunter- und Passversagungen auf Basis der §§ 7, 10 Passgesetz (PassG) gegen etwaige Teilnehmer von den zuständigen Behörden vorgenommen. Hiergegen gingen einige der betroffenen Personen gerichtlich vor.“
Nicht, dass die Herrschaften in Berlin nun beschämt innegehalten hätten, weil selbst die deutschen Verwaltungsgerichte ihnen die rote Karte zeigen und damit klar sagen, dass die Berliner Regierung mit Zwangsmaßnahmen gegen Recht und Gesetz gegen die eigenen Bürger vorgeht:
„Die Verwaltungsgerichte entschieden im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes oftmals, dass die jeweiligen Ausreise- und Passversagungen voraussichtlich rechtswidrig waren. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass die Behörden keine hinreichende Tatsachengrundlage vorgebracht hätten, nach der die Annahme einer konkreten Gefährdung für das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und somit einen sonstigen erheblichen Belang der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 1 Variante 3 PassG erkennbar sei. Sie gaben damit in diesen Fällen 07. Juni 2023 den Anträgen der etwaigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer solcher Veranstaltungen statt.“
Nicht nur, dass die Behörden keine hinreichenden Tatsachengrundlagen vorgebracht haben. Das heißt im Klartext: Es war in vielen Fällen reine Willkür und Schikane und die Gründe fadenscheinig. Dem „internationalen Ansehen“ der Bundesrepublik Deutschland tun solche sozialistischen Ausreiseverbote allerdings nicht gut.
Also, was tun, sprach Zeus, die Götter sind besoffen und kotzen vom Olymp. Der Regierung geht angesichts der Wahlergebnisse und Umfragen der AfD die Düse, wo sie sich auch öffentlich sehen lassen, schlägt ihnen der Volkszorn entgegen und niemand ist mehr beeindruckt, wenn sie mit der „Rechtsextremismus“-Keule fuchteln. Das hat sich verbraucht, und man kann auch nicht allen Ernstes zwanzig und mehr Prozent der Bevölkerung als rechtsextrem und Nazis verunglimpfen.
Jetzt soll eben einfach die rechtliche Lage, die einen Passentzug ermöglicht, den Wünschen der Regierung angepasst werden. Machen wir eben einfach so, bedeutet das. Das Kriterium, wenn die Veranstaltung im Ausland „im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ stehe, sei ein Passentzug generell möglich, ist nicht nur schwammig. Es würde auch im Falle einer Klage oder Sammelklage erfordern, dass explizit – letztendlich sogar vor dem Bundesverfassungsgericht – in jedem Einzelfall geklärt werden müsste, OB denn die Veranstaltung X ganz KONKRET mit dem Grundgesetz in Widerspruch steht.
Zudem richten sich ja viele Proteste der angeblichen Rechtsextremen ausdrücklich gegen die Grundrechtsverletzungen vonseiten der Regierung, deren Coronamaßnahmen, wie Lockdowns, Kontaktverbote, Maskenzwang und wahrheitswidriger „Klimapanikmache“ usw. usf. Im Grundgesetz steht überdies, dass den Deutschen die Gegenwehr gegen eine Regierung, die diese Grundordnung verletzt, das Widerstandsrecht ausdrücklich zusteht. Das dürfte eine nicht zu bewältigende Flut von Rechtsstreiten geben.
Natürlich ist der „Kampf gegen Rechts“ nur ein moralisches Mäntelchen, mit dem man dann jeden Unbequemen neutralisieren kann. Wir sehen ja tagtäglich, dass die moralische Keule gegen alles und jedes geschwungen wird, was sich gegen die Einschränkung und Abschaffung der Grundrechte der Bürger auflehnt.
Bisher haben Gerichte und solide Richter die Willkür der Staatsmacht ja oft in die Schranken gewiesen. Jetzt will die Deutsche Demokratische Regierung durch „Hinweise“ – also Willkür-Vorgaben die Gerichte dazu bringen, die gewünschten Urteile zu fällen. Man will also jetzt eine „Grundlage“ schaffen:
„Unter Berücksichtigung dieser Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte besteht die Notwendigkeit, den Behörden weitere Hinweise für die Auslegung des § 7 Absatz 1 Nummer 1 Variante 3 PassG zu geben.“
Und damit im Spitzelstaat auch die Richter gleich wissen, dass man sich bei jeder Gelegenheit von oben massiv einmischen wird, wenn die Richterschaft nicht gehorcht, will die Ampelregierung darauf „hinwirken“, dass der „Informationsfluss von den Sicherheitsbehörden zu den Passbehörden verbessert wird“.
Sind wir bald die neue DDR? Müssen wir bald Ausreiseanträge stellen, die dann nach Gutdünken abgelehnt werden? Stehen wir bald wieder vor einem antifaschistischen Schutzwall und schauen diesmal sehnsüchtig in die Freiheit?
Boris Reitschuster merkt an, – nur selten ist er so spitzzüngig – dass, wenn es wirklich um das Ansehen Deutschlands in der Welt gehe, das es zu schützen gelte:
„Wäre dann nicht Annalena Baerbock eine der ersten Kandidatinnen für den Passentzug?“
Grandios, Herr Reitschuster, herrlich! Ich hab fast meinen Morgenkaffee über den Tisch geprustet.
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