Unfassbar: Unsere Deutsche Demo­kra­tische Regierung will Aus­rei­se­verbote und Pass­entzug für Regierungskritiker!?!

Am 7. Juni 2023 stellten die Frak­tionen der SPD, Bündnis90/ DIE GRÜNEN und die FDP einen Antrag auf eine Ent­schließung des Bun­des­tages. Die besagten Frak­tionen wollen Regie­rungs­gegnern die Teil­nahme an jeg­lichen Ver­an­stal­tungen unmöglich machen. Da das im eigenen Land mit einem Hagel von Ver­boten und linken Terror ja bereits unmöglich gemacht wurde (z.B. Daniele Ganser, ein absolut ruhiger und fried­lie­bender Mensch und nobler Cha­rakter), sind regie­rungs­kri­tische Ver­an­stal­tungen immer mehr ins Ausland verlegt worden. Nun möchte die Ampel­re­gierung auch das abstellen und den Unlieb­samen einfach den Pass ent­ziehen, also de facto ein Aus­rei­se­verbot verhängen.

Kein Scherz: Die zurzeit herr­schende Deutsche Demo­kra­tische Regierung stellte unter der „Aus­schuss­druck­sache Nr. 20(4)259“ fest, dass es in der Ver­gan­genheit „ver­mehrt zum Verbot von Ver­an­stal­tungen des rechts­extre­mis­ti­schen Spek­trums“ gekommen sei. Und dies dann aber zur Folge hatte, dass die Bösen diese Ver­an­stal­tungen einfach im Ausland durch­ge­führt haben – und „somit einem Zugriff durch die inlän­di­schen Behörden ent­zogen waren“.

Ei, ei, wer hätte das gedacht, dass diese Leute auf sowas kommen? Jetzt machte die Ampel­re­gierung den nächsten skan­da­lösen Fehler, der auch zu recht vor den Gerichten schei­terte, weil rechtswidrig:

„Um zu ver­hindern, dass deutsche Staats­an­ge­hörige an rechts­extre­mis­ti­schen Ver­an­stal­tungen im Ausland teil­nehmen können, wurden in der Folge Aus­rei­se­unter- und Pass­ver­sa­gungen auf Basis der §§ 7, 10 Pass­gesetz (PassG) gegen etwaige Teil­nehmer von den zustän­digen Behörden vor­ge­nommen. Hier­gegen gingen einige der betrof­fenen Per­sonen gerichtlich vor.“

Nicht, dass die Herr­schaften in Berlin nun beschämt inne­ge­halten hätten, weil selbst die deut­schen Ver­wal­tungs­ge­richte ihnen die rote Karte zeigen und damit klar sagen, dass die Ber­liner Regierung mit Zwangs­maß­nahmen gegen Recht und Gesetz gegen die eigenen Bürger vorgeht:

„Die Ver­wal­tungs­ge­richte ent­schieden im Rahmen des einst­wei­ligen Rechts­schutzes oftmals, dass die jewei­ligen Aus­reise- und Pass­ver­sa­gungen vor­aus­sichtlich rechts­widrig waren. Sie ver­wiesen ins­be­sondere darauf, dass die Behörden keine hin­rei­chende Tat­sa­chen­grundlage vor­ge­bracht hätten, nach der die Annahme einer kon­kreten Gefährdung für das inter­na­tionale Ansehen der Bun­des­re­publik Deutschland und somit einen sons­tigen erheb­lichen Belang der Bun­des­re­publik Deutschland im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 1 Variante 3 PassG erkennbar sei. Sie gaben damit in diesen Fällen 07. Juni 2023 den Anträgen der etwaigen Teil­neh­me­rinnen und Teil­nehmer solcher Ver­an­stal­tungen statt.“

Nicht nur, dass die Behörden keine hin­rei­chenden Tat­sa­chen­grund­lagen vor­ge­bracht haben. Das heißt im Klartext: Es war in vielen Fällen reine Willkür und Schikane und die Gründe faden­scheinig. Dem „inter­na­tio­nalen Ansehen“ der Bun­des­re­publik Deutschland tun solche sozia­lis­ti­schen Aus­rei­se­verbote aller­dings nicht gut.

Also, was tun, sprach Zeus, die Götter sind besoffen und kotzen vom Olymp. Der Regierung geht ange­sichts der Wahl­er­geb­nisse und Umfragen der AfD die Düse, wo sie sich auch öffentlich sehen lassen, schlägt ihnen der Volkszorn ent­gegen und niemand ist mehr beein­druckt, wenn sie mit der „Rechtsextremismus“-Keule fuchteln. Das hat sich ver­braucht, und man kann auch nicht allen Ernstes zwanzig und mehr Prozent der Bevöl­kerung als rechts­extrem und Nazis verunglimpfen.

Jetzt soll eben einfach die recht­liche Lage, die einen Pass­entzug ermög­licht, den Wün­schen der Regierung ange­passt werden. Machen wir eben einfach so, bedeutet das. Das Kri­terium, wenn die Ver­an­staltung im Ausland „im Wider­spruch zu den Grund­sätzen der frei­heitlich demo­kra­ti­schen Grund­ordnung“ stehe, sei ein Pass­entzug generell möglich, ist nicht nur schwammig. Es würde auch im Falle einer Klage oder Sam­mel­klage erfordern, dass explizit – letzt­endlich sogar vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt – in jedem Ein­zelfall geklärt werden müsste, OB denn die Ver­an­staltung X ganz KONKRET mit dem Grund­gesetz in Wider­spruch steht.

Zudem richten sich ja viele Pro­teste der angeb­lichen Rechts­extremen aus­drücklich gegen die Grund­rechts­ver­let­zungen von­seiten der Regierung, deren Coro­na­maß­nahmen, wie Lock­downs, Kon­takt­verbote, Mas­ken­zwang und wahr­heits­wid­riger „Kli­ma­pa­nik­mache“ usw. usf. Im Grund­gesetz steht überdies, dass den Deut­schen die Gegenwehr gegen eine Regierung, die diese Grund­ordnung ver­letzt, das Wider­stands­recht aus­drücklich zusteht. Das dürfte eine nicht zu bewäl­ti­gende Flut von Rechts­streiten geben.

Natürlich ist der „Kampf gegen Rechts“ nur ein mora­li­sches Män­telchen, mit dem man dann jeden Unbe­quemen neu­tra­li­sieren kann. Wir sehen ja tag­täglich, dass die mora­lische Keule gegen alles und jedes geschwungen wird, was sich gegen die Ein­schränkung und Abschaffung der Grund­rechte der Bürger auflehnt.

Bisher haben Gerichte und solide Richter die Willkür der Staats­macht ja oft in die Schranken gewiesen. Jetzt will die Deutsche Demo­kra­tische Regierung durch „Hin­weise“ – also Willkür-Vor­gaben die Gerichte dazu bringen, die gewünschten Urteile zu fällen. Man will also jetzt eine „Grundlage“ schaffen: 

„Unter Berück­sich­tigung dieser Ent­schei­dungs­praxis der Ver­wal­tungs­ge­richte besteht die Not­wen­digkeit, den Behörden weitere Hin­weise für die Aus­legung des § 7 Absatz 1 Nummer 1 Variante 3 PassG zu geben.“

Und damit im Spit­zel­staat auch die Richter gleich wissen, dass man sich bei jeder Gele­genheit von oben massiv ein­mi­schen wird, wenn die Rich­ter­schaft nicht gehorcht, will die Ampel­re­gierung darauf „hin­wirken“, dass der „Infor­ma­ti­ons­fluss von den Sicher­heits­be­hörden zu den Pass­be­hörden ver­bessert wird“.

Sind wir bald die neue DDR? Müssen wir bald Aus­rei­se­an­träge stellen, die dann nach Gut­dünken abge­lehnt werden? Stehen wir bald wieder vor einem anti­fa­schis­ti­schen Schutzwall und schauen diesmal sehn­süchtig in die Freiheit?

Boris Reit­schuster merkt an, – nur selten ist er so spitz­züngig – dass, wenn es wirklich um das Ansehen Deutsch­lands in der Welt gehe, das es zu schützen gelte:

„Wäre dann nicht Annalena Baerbock eine der ersten Kan­di­da­tinnen für den Pass­entzug?“ 

Grandios, Herr Reit­schuster, herrlich! Ich hab fast meinen Mor­gen­kaffee über den Tisch geprustet.