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Achtung! Unbe­dingt lesen! Straf­an­zeige eines Ex-LKA-Chefs gegen deutsche Bun­des­re­gierung wegen Hoch­verrat und Völ­kermord! (Video)

von Niki Vogt

Uwe G. Kranz, Gründer und ehe­ma­liger LKA-Chef Thü­ringens sowie natio­naler Experte bei Europol hat zusammen mit der deut­schen Akti­vistin Marianne Grim­men­stein beim Bun­des­ge­richtshof in Karlsruhe am 22.07.2023 eine Straf­an­zeige gestellt.

Uwe Kranz ist nicht irgendwer Dahergelaufener.

Er hat sich vom Strei­fen­po­li­zisten über die Ver­kehrs­po­lizei und diverse Lei­tungs­auf­gaben sowie den Besuch der Polizei-Füh­rungs­aka­demie Schritt für Schritt empor­ge­dient. Er gehörte zu den Akti­visten der ersten Stunde beim Aufbau der Thü­ringer Polizei nach West­vorbild. Im November 1991 übernahm er die Leitung des Landeskriminalamtes.

Unter der Regie des als ehr­geizig gel­tenden Kri­mi­na­listen wurde die Behörde mit der modernsten Technik aus­ge­stattet. Zugleich bemühte er sich um die Kri­mi­na­litäts- und Dro­gen­prä­vention. (Quelle)

Er war sehr ange­sehen in der Polizei und man hat damals seinen Raus­schmiss wegen eines Skandals, in dem er nur Kol­la­te­ral­schaden war. Es war nicht nur eine Demü­tigung für LKA-Chef Kranz, sondern für die gesamte Polizei. Näheres dazu kann man hier lesen.

Uwe Kranz hat seine eigene Webseite.

Dieser auf­rechte Mann hat nun zusammen mit Marianne Grim­men­stein, einer mutigen Bür­ger­ak­ti­vistin, eine Straf­an­zeige gegen die Regierung der Bun­des­re­publik Deutschland gestellt.

Hier geht es nicht um die üblichen Spen­den­af­fären oder Kun­ge­leien mit Banken oder um private Chats mit Phar­ma­riesen um Mil­li­arden von Euro. Es geht bei der Straf­an­zeige um den Ver­dacht auf ver­suchten Hoch­verrat, Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit und Völkermord.

Wir sprechen hier von dem abgrundtief bösen „WHO-Pan­de­mie­vertrag“ und die geplante Reform der IHR („Inter­na­tional Health Regu­la­tions“ – Inter­na­tionale Gesund­heits­regeln), die nach Ansicht vieler kri­ti­scher Experten einen Angriff auf demo­kra­tische und rechts­staat­liche Grund­prin­zipien und die Frei­heits­rechte der Bürger darstellen.

Leider sind die meisten Leute noch gar nicht darauf auf­merksam geworden, was da für ein heim­tü­cki­scher Plan aus­ge­heckt worden ist. Dagegen war die Coro­nazeit ein Spa­ziergang. Und im Mai dieses Jahres hat die Ber­liner Ampel­re­gierung bereits der Macht­er­greifung der WHO über unser aller Leben, Freiheit und kör­per­lichen Unver­sehrtheit zugestimmt.

Und das leise, still und heimlich und die Medien haben eben­falls nichts davon berichtet. Man hat uns ganz absichtlich nichts davon gesagt, um es einfach über die Bühne zu ziehen.

Und unsere Regierung ist drauf und dran das alles im nächsten Jahr zu unter­schreiben und uns Bürger unge­fragt der Willkür und der Impf- und Lockdown-Dik­tatur der macht­hung­rigen WHO auszuliefern.

Hier ist die Strafanzeige:

Die Beschul­digten sind die Poli­tiker der regie­renden Ampel­ko­alition, im Besonderen:

Herrn Dr. Rolf Heinrich Müt­zenich, Vor­sit­zender der SPD-Bun­des­tags­fraktion, Deut­scher Bun­destag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Frau Katharina Dröge, Vor­sit­zende der Bun­des­tags­fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deut­scher Bun­destag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Frau Britta Haßelmann, Vor­sit­zende der Bun­des­tags­fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deut­scher Bun­destag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Herrn Christian Dürr, Vor­sit­zender der FDP-Bun­des­tags­fraktion, Deut­scher Bun­destag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Herrn Olaf Scholz, Bun­des­kanzler, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin

Herrn Prof. Dr. Karl Lau­terbach, Bun­des­mi­nister für Gesundheit, Fried­richstr. 108, 10117 Berlin

sowie alle wei­teren Mit­glieder der Bundesregierung.

 

Ich ver­öf­fent­liche hier mit der freund­lichen Erlaubnis von „Unser Mit­tel­europa“ deren Bericht dazu:

Die Anzeige erfolgt vor dem Hin­ter­grund der tota­li­tären Pläne der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sation, die unter dem Deck­mantel gesund­heit­licher Für­sorge ver­sucht, im Schnell­ver­fahren bis 2025 sich weltweit supra­staat­liche (über­staat­liche) Gewalt­be­fug­nisse zuer­kennen zu lassen:

Das WHO-Kom­plott sieht vor, als dann die Welt­ge­sund­heits-Über­re­gierung nicht nur über­staat­liche Exe­ku­tiv­gewalt über Gesundheit, Pan­de­mie­vor­sorge und Zwangs­be­hand­lungen aus­zuüben, sondern auch Voll­machten zur Zensur und Ver­folgung miss­lie­biger Kri­tiker auf sich ver­einen zu lassen.

Das wäre das end­gültige Ende von Freiheit und Grund­rechten, über die Poli­tiker so oft sprechen, doch es hat mitt­ler­weile auf­rechte Bürger und EU Par­la­men­tarier ver­an­lasst gegen besagte anti­de­mo­kra­ti­schen – und glo­balen Kräfte mit aller gebo­tenen Härte und Schärfe vehement vorzugehen.

Kranz und Grim­men­stein begründen ihre Straf­an­zeige mit allen Vor­würfen wie folgt:

Die Ampel-Frak­tionen unter der Führung der Bun­des­re­gierung haben am 9. Mai 2023 einen Ent­schlie­ßungs­antrag zugunsten der WHO in den Bun­destag ein­ge­bracht, um den Bun­destag darüber abstimmen zu lassen, ob Sou­ve­rä­nitäts- und Frei­heits­rechte der Bun­des­re­publik Deutschland an die WHO im Namen des Schutzes der Gesundheit abge­geben werden sollten. Der Bun­destag hat dem Ent­schlie­ßungs­antrag am 12. Mai 2023 zugestimmt. 

Damit kann der Ver­treter der Bun­des­re­gierung bei der 77. WHO-Kon­ferenz im Mai 2024 ohne weitere Mit­wirkung des Bun­des­tages den Ände­rungen der Inter­na­tio­nalen Gesund­heits­vor­schriften und der Annahme des neuen Inter­na­tio­nalen Pan­de­mie­ver­trags (CA+) zustimmen. Der Inter­na­tionale Pan­de­mie­vertrag (CA+) muss danach vom Bun­destag noch rati­fi­ziert werden muss.

Mit dem Vor­liegen des Ent­schlie­ßungs­an­trags vom 9. Mai 2023, ohne die Abge­ord­neten über die Grund­ge­setz­wid­rig­keiten der beiden Ver­träge auf­zu­klären, obwohl die vor­läufige Fassung der beiden Ver­träge vor der Abstimmung schon vor­lagen, und mit der Über­tragung des Ver­hand­lungs­mandat an die EU für die beiden Ver­träge, ohne den Bun­destag darüber zu infor­mieren und so die Zustimmung des Bun­des­tages dafür ein­zu­holen, haben die vier Vor­sit­zenden der Ampel-Frak­tionen Dr. Rolf Müt­zenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Christian Dürr den Versuch unter­nommen, die auf dem Grund­gesetz der Bun­des­re­publik Deutschland beru­hende ver­fas­sungs­mäßige Ordnung zu ändern. 

Der Bun­des­kanzler Olaf Scholz, der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Dr. Prof. Karl Lau­terbach und die wei­teren Mit­glieder der Bun­des­re­gierung sind durch die Garan­ten­stellung dafür mitverantwortlich. 

Die Bun­des­re­gierung und die Frak­ti­ons­vor­sit­zenden der Ampel-Frak­tionen beweisen damit, dass sie nicht nur die par­la­men­ta­rische Wil­lens­bildung durch die gewählten Volks­ver­treter, sondern auch den Föde­ra­lismus und das gel­tende Sub­si­dia­ri­täts­prinzips missachten.

 Des Wei­teren führt die Straf­an­zeige unter anderem zusam­men­fassend aus:

Der Ent­schlie­ßungs­antrag der Ampel-Frak­tionen vom 9. Mai 2023 wurde ohne jeg­liches juris­ti­sches Gut­achten zu den schon vor­lie­genden Fas­sungen der geplanten Über­ein­kommen den Abge­ord­neten des Deut­schen Bun­des­tages vor­gelegt, obwohl grund­le­gende Hoheits­rechte durch die beiden Über­ein­kommen nach der gegen­wär­tigen Fassung an die WHO über­tragen werden. 

Nach der gegen­wär­tigen Fassung der beiden Über­ein­kommen würde die Bun­des­re­publik Deutschland ihre Hand­lungs­freiheit und damit ihre Sou­ve­rä­nität ver­lieren, denn die beiden Über­ein­kommen sollen sogar völ­ker­rechtlich ver­bindlich werden. 

Der Ent­schlie­ßungs­antrag ist eigentlich ein beab­sich­tigter Iden­ti­täts­wechsel. Es bedeutet grund­sätzlich die beab­sich­tigte Besei­tigung der frei­heitlich demo­kra­ti­schen Grund­ordnung der Bun­des­re­publik Deutschland nach dem Grund­gesetz, denn das deutsche Volk wurde vorher nicht gefragt, ob es das Grund­gesetz und damit die frei­heitlich demo­kra­tische Grund­ordnung der Bun­des­re­publik Deutschland zu Gunsten der WHO ablösen will.

 

 Die besagte Straf­an­zeige begründet im Ein­zelnen die fol­genden Straftatbestände: 

  • 81 Abs. 1 StGB Hoch­verrat gegen den Bund
  • 83 Abs. 1 StGB Vor­be­reitung eines hoch­ver­rä­te­ri­schen Unternehmens
  • 13 Abs. 1 StGB Begehen durch Unterlassen
  • 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB Ver­brechen gegen die Menschlichkeit
  • 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB Völkermord

Die gesamte Straf­an­zeige zum Her­un­ter­laden findet man: Hier

Wir müssen unbe­dingt diese Infor­ma­tionen ver­breiten, bevor die Falle zuschnappt. Dann wird es sehr schwer sein, sich noch vor der Gesund­heits­dik­tatur in Sicherheit zu bringen.

Wir können uns jetzt noch mit recht­lichen Mitteln und unseren NOCH gel­tenden Bürger- und Men­schen­rechten  mit fried­lichen gegen diesen unfass­baren Plan wehren. NOCH.

Und es tut sich schon einiges. Es gibt immer weiter wach­sende Bür­ger­initia­tiven, Juris­ten­ver­ei­ni­gungen, Ärz­te­ver­ei­ni­gungen und EU-Abge­ordnete, die dagegen auf­stehen. Ich werde berichten. In Öster­reich ist die FPÖ eine starke Gegen­kraft, allen voran der Natio­nal­rats­ab­ge­ordnete Gerald Hauser. Viele mutige Men­schen warnen und wehren sich.

 

PRES­SE­MIT­TEILUNG  Juli 2023

Straf­an­zeige gegen füh­rende Poli­tiker wegen des Ver­dachts des ver­suchten Hochverrats

Das MWGFD-Mit­glied, Uwe Kranz, ltd. Minis­te­ri­alrat a. D. und die Bür­ger­ak­ti­vistin Marianne Grim­men­stein, haben am 23. Juli 2023 eine Straf­an­zeige gegen füh­rende Poli­tiker der Bun­des­re­publik Deutschland wegen des Ver­dachts des (ver­suchten) Hoch­verrats, wegen Ver­stößen gegen das Völ­ker­ge­setzbuch (Völ­kermord, Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit) sowie wegen aller sons­tigen in Betracht kom­menden Tat­be­stände, gestellt.

Das Ver­halten der Bun­des­re­gierung und der meisten Par­la­men­tarier im Zusam­menhang mit der par­la­men­ta­ri­schen Behandlung der geplanten Ände­rungen der Inter­na­tio­nalen Gesund­heits­vor­schriften der WHO und des sog. WHO-Pan­de­mie­ver­trags (CA+) miss­achtete wesent­liche Ele­mente unserer frei­heitlich-demo­kra­ti­schen Grund­ordnung und ver­letzt das Demo­kra­tie­prinzip, das Rechts­staats­prinzip und, mit Blick auf die Län­der­kom­pe­tenzen in Gesund­heits­fragen, auch das Föderalismusprinzip.

Es bewirkt, falls es im Mai 2024 zur Ver­ab­schiedung der beiden WHO-Rechts­in­stru­mente kommt, die extreme Gefährdung unserer Sou­ve­rä­nitäts- und Freiheitsrechte.

Die maß­geb­lichen demo­kra­ti­schen Instanzen haben fast zur Gänze versagt, daher ist das Ein­schreiten der Judi­kative gefordert.

 

Kontakt:

Uwe Kranz Email: kranz_uwe@web.de

Marianne Grim­men­stein Email: loesungsideen@web.de

 

 

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Quellen: PublicDomain/schildverlag.de am 29.07.2023

und bei pravda-tv.com