BRD Besatzung: Mes­sermord in Wittlich ‒ Ver­dächtige sind US-Soldaten

Zwei US-Mili­tär­an­ge­hörige werden ver­dächtigt, Frei­tag­nacht in Wittlich im Umfeld der dor­tigen Kirmes einen 28-jäh­rigen Deut­schen erstochen zu haben. Sie wurden am Samstag fest­ge­nommen, am Sonntag aber den US-Behörden übergeben.

Die Poli­zei­di­rektion Trier teilte am Sonntag mit, dass die Ver­däch­tigen der Mes­ser­ste­cherei im Umfeld der Säub­ren­ner­kirmes in Wittlich den US-Behörden über­geben worden seien.

In der Nacht zum Samstag war es kurz vor drei Uhr morgens zu einem Streit in der rheinland-pfäl­zi­schen Klein­stadt gekommen, bei dem ein 28-jäh­riger Witt­licher in der Nähe seiner Wohnung erstochen wurde.

Das Tat­werkzeug soll im nahe gele­genen Fluss Lieser gefunden worden sein. Im Verlauf des Samstags konnten zwei tat­ver­dächtige Männer aus­findig gemacht werden.

Aller­dings stellte sich heraus, dass es sich dabei um zwei US-Sol­daten handelt.

Etwa die Hälfte aller in Deutschland sta­tio­nierten US-Sol­daten findet sich in Rheinland-Pfalz. Es handelt sich um etwa 18.500 Sol­daten, 12.000 Zivil­be­schäf­tigte und 25.000 Familienangehörige.

Zu den US-Ein­rich­tungen in Rheinland-Pfalz gehören unter anderem das Haupt­quartier der US-Luft­waffe in Europa in Ram­stein und das riesige Mili­tär­kran­kenhaus in Land­stuhl. Für die 131 Mil­lionen Euro, die diese Trup­pen­sta­tio­nierung im Jahr 2022 kostete, kommen die deut­schen Steu­er­zahler auf.

Die Säub­ren­ner­kirmes findet, trotz ihres alter­tümlich wir­kenden Namens, erst seit 1950 in Wittlich statt. Es handelt sich um einen klas­si­schen Jahr­markt, auf dem sich Unter­haltung, Rummel und Gewerbe mischen.

Die Besucher kommen aus der gesamten Region. Eigentlich wird das Fest, das am Wochenende nach dem 16. August beginnt, infolge der Eröffnung am Frei­tag­abend mit einem Fest­umzug am Samstag ein­ge­leitet. Wegen der Bluttat wurde der Umzug für dieses Jahr abgesagt ‒ die Strecke hätte direkt am Tatort vorbeigeführt.

Es sei sogar, so Aus­sagen des Pres­se­spre­chers der Stadt, überlegt worden, die ganze Kirmes abzu­sagen, aber man habe sich doch dagegen entschieden.

Das NATO-Trup­pen­statut sieht vor, dass Ange­hörige von NATO-Armeen, die in einem anderen NATO-Land Straf­taten begehen, von ihrem eigenen Land vor Gericht gestellt werden.

Die beiden US-Mili­tär­an­ge­hö­rigen, die der Tat ver­dächtig und 25 bzw. 26 Jahre alt sind, wurden dem­entspre­chend den US-Ermitt­lungs­be­hörden übergeben.

So meldete das Poli­zei­prä­sidium Trier heute:

„Die Staats­an­walt­schaft Trier gibt daher das Ver­fahren, dem NATO-Trup­pen­statut ent­spre­chend, an die ame­ri­ka­ni­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden ab. 

Aus diesem Grund wurde das Office of Special Inves­ti­ga­tions (OSI), die Ermitt­lungs­be­hörde der US Airbase Spang­dahlem, früh­zeitig in die wei­teren Ermitt­lungen ein­ge­bunden und über­nimmt diese ab dem heu­tigen Tag.

Eine Übergabe der beiden gestern fest­ge­nom­menen Männer an die ame­ri­ka­nische Ermitt­lungs­be­hörde erfolgte soeben.“

Spang­dahlem liegt von Wittlich nur wenige Kilo­meter ent­fernt. Ver­mutlich sind die beiden Ver­däch­tigen dort stationiert.

Die Erfah­rungen mit der US-Straf­ver­folgung bei Straf­taten in Deutschland sind bisher nicht gerade positiv.

Über die Jahr­zehnte hinweg finden sich immer wieder Fälle, in denen selbst bei Mord die US-ame­ri­ka­ni­schen Täter geschützt wurden.

Aller­dings: Gemäß Artikel 19, Absatz 3 des Zusatz­ab­kommens zum NATO-Trup­pen­statut vom 1. Juli 1963 können die deut­schen Behörden dafür sorgen, dass dieser Fall vor einem deut­schen Gericht ver­handelt wird.

Die Zustän­digkeit US-ame­ri­ka­ni­scher Behörden ist nämlich die Folge eines frei­wil­ligen Ver­zichts auf die deutsche Straf­ver­folgung, um dop­pelte Ver­fahren zu ver­hindern, und dieser frei­willige Ver­zicht kann für einen kon­kreten Fall durch einen Ein­spruch innerhalb von 21 Tagen zurück­ge­nommen werden.

Nach den Erläu­te­rungen zum Artikel 19 gilt das ins­be­sondere für „Straf­taten, durch die der Tod eines Men­schen ver­ur­sacht wird, Raub, Not­zucht, soweit sich diese Straf­taten nicht gegen ein Mit­glied einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder gegen einen Ange­hö­rigen richten“.

Von dieser Mög­lichkeit wird durch die deut­schen Behörden nur selten Gebrauch gemacht. Man wird abwarten müssen, ob sie es in diesem Fall wagen.

Eine offi­zielle Stel­lung­nahme des US-Militärs zu den Fest­nahmen liegt bisher noch nicht vor.

Hier weitere Beispiele:

Besetzte BRD: Was macht die US-Mili­tär­po­lizei auf der Saar-Autobahn? Konvoi mit US-Munition auf Autobahn verunglückt!

  1. Mai 2023:

Unge­wöhn­licher Anblick auf einer deut­schen Autobahn! Nach einem Unfall standen neben Strei­fen­po­li­zisten plötzlich auch ame­ri­ka­nische Mili­tär­po­li­zisten auf dem Sei­ten­streifen. Gut zu erkennen an der Tarn­uniform, die man von den Sol­daten kennt.

Gemeinsam mit den deut­schen Kol­legen nahmen sie den Unfall auf, machten Fotos, trugen dabei ihre Westen mit dem Auf­druck „U.S. Forces Police“.

Wenige Minuten zuvor war bei Homburg (Saar) bei einem Über­hol­vorgang ein schwerer Unfall pas­siert. Drei Autos krachten inein­ander, alle Fahrer und Mit­fahrer kamen ins Krankenhaus.

Die Mili­tär­po­lizei, die in Ram­stein sta­tio­niert ist, wurde gerufen, weil einer der Unfall­be­tei­ligten ein Ange­hö­riger des US-Militärs ist. Und in solchen Fällen werden sie in die Ermitt­lungen eingebunden.

  1. Mai 2023:

Konvoi mit US-Munition auf Autobahn verunglückt!

Ein US-Muni­ti­ons­transport ist am Frei­tag­nach­mittag auf der A72 bei Chemnitz (Sachsen) in einen Unfall ver­wi­ckelt worden.

Nach ersten Infor­ma­tionen der Polizei war der Konvoi mit zwei Mili­tär­fahr­zeugen und einem Zivilauto gegen 15.45 Uhr in Richtung Leipzig auf dem Weg zu einer NATO-Übung. (Besetzte BRD: Tatort Ram­stein – die Mord­zen­trale (Video))

An einer Bau­stelle an der Anschluss­stelle Rottluff fuhr ein Ford auf die Autobahn auf, wor­aufhin eines der mit Munition bela­denen Fahr­zeuge offenbar zu stark abbremste. Ein Armee-Wagen dahinter krachte in die Kolonne, schob diese noch auf den Ford.(BRD nicht sou­verän: Russland prüft Straf­ver­fahren gegen deut­schen Jus­tiz­mi­nister)

Sowohl die beiden Fahrer (20, 20) der US-Armee als auch der Mann (45) am Steuer des Ford blieben zum Glück unverletzt.

„Eines der Mili­tär­fahr­zeuge musste abge­schleppt werden. Zuvor wurde die Munition umge­laden“, erklärte ein Poli­zei­sprecher gegenüber BILD. Feld­jäger der Bun­deswehr sicherten dabei die Unfall­stelle ab.

Es bildete sich ein kilo­me­ter­langer Stau. Die Autobahn in Richtung Leipzig musste zeit­weise gesperrt werden.

Erfahren Sie hie mehr warum die US-Truppen hier schalten und walten:

Das aktuelle »Besat­zungs­recht« in Deutschland und die Souveränitätsfrage

Mit dem »Zwei-plus-Vier-Vertrag« hat die Bun­des­re­publik Deutschland 1990 offi­ziell die volle Sou­ve­rä­nität erlangt.

Auch die rechts­wis­sen­schaft­liche Lite­ratur geht von der weit­ge­henden Erle­digung allen Besat­zungs­rechts aus. Zu keinem Thema wurde – von allen Seiten – so viel Unsinn ver­öf­fent­licht, wie zu diesem.

In »Das aktuelle Besat­zungs­recht in Deutschland …« wird der nicht über­schau­baren Materie des Besat­zungs­rechts nach­ge­gangen und ana­ly­siert. Wir stießen bei unseren Recherchen auf umge­wan­deltes, fort­gel­tendes und in deut­sches Recht über­nom­menes Besatzungsrecht.

Fazit: Der Abbau des Besat­zungs­rechts ist immer noch nicht voll­ständig abge­schlossen. Und wie steht es um die Sou­ve­rä­nität Deutsch­lands? Wie ist die Aussage des Bun­des­tags­prä­si­denten Wolfgang Schäuble, Deutschland ist »seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeit­punkt mehr voll sou­verän gewesen« zu ver­stehen? War Deutschland in seiner Geschichte je sou­verän? Dieses Buch gibt Ant­worten.

Oder hier:

Das aktuelle »Besat­zungs­recht« in Deutschland und die Sou­ve­rä­ni­täts­frage, BAND 2 – Das NATO-Trup­pen­statut: Doku­men­tation und Gesetzestexte

Ist das »NATO-Trup­pen­statut« mit dem »Auf­ent­halts­recht« aus der Zeit der Besatzung iden­tisch? Sind die eins­tigen Besat­zungs­truppen jetzt als »NATO-Partner« in Deutschland stationiert?

Dieses Buch durch­leuchtet die Rechtslage der Sta­tio­nierung fremder Truppen in Deutschland und Gefahren, die von ihnen ausgehen.

Warum tragen wir noch heute für die fremden Truppen die Kosten und wie viel zahlen wir?

Während wir in den Medien von hun­derten Mil­lionen Euro lesen wurden in diesem Buch Mil­li­arden errechnet.

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

– Die Defi­nition der Souveränität

– Dürfen sich die NATO-Streit­kräfte in der BRD nur dann auf­halten, wenn die deut­schen Behörden dem zuge­stimmt haben, dies kon­trol­lieren und jederzeit beenden können?

– Dürfen und müssen die deut­schen Behörden US-Sol­daten fest­nehmen und an die US-Behörden über­geben, die hier­zu­lande Spionage gegen die USA betrieben haben?

– Dürfen die deut­schen Straf­ge­richte US-Sol­daten ver­ur­teilen, die hier­zu­lande Spionage gegen die BRD betrieben haben?

– Darf die BRD US-Sol­daten aus der BRD ausweisen?

– Sind die deut­schen Behörden ver­pflichtet, den US-Truppen per­so­nen­be­zogene Daten zu übermitteln?

– Die Kosten der Sta­tio­nierung aus­län­di­scher Truppen in Deutschland

Meine Meinung:

Dieses Sachbuch hat mich per­sönlich sen­sibler für diese hoch­wichtige The­matik gemacht.

Text­bei­spiel (S. 90):

„Abge­sehen von der Kon­ta­mi­nierung der Böden und des Grund­wassers bei den Lie­gen­schaften der Truppen, sowie der rund 20 in der Eifel lagernden US-Atom­ra­keten darf bezweifelt werden, ob eine US-Armee unter den jewei­ligen – meist Kriegs­füh­renden – US-Prä­si­denten, wirklich zur Sicherheit unserer Bevöl­kerung bei­tragen kann.“

Fazit: Ein wich­tiges Buch!

Dieser Artikel erschien zuerst hier: pravda-tv.com