Torpegiggio, Own work / CC BY-SA 3.0

Bekannter, rechter Essayist muss wegen „fetter Lesbe“ ins Gefängnis

Alain Soral ist ein schweizer-fran­zö­si­scher Autor, lebt in Lau­sanne und war früher Kom­munist, ist aber heute genau auf der anderen Seite der poli­ti­schen Farb­skala zu finden. Er ist einer von denen, die immer mit der flachen Hand in den Breiteller hauen müssen. An der Liste für Sym­ptome für Recht­ex­tre­mismus ist überall ein Häkchen dran. Natürlich mag er auch keine „Regen­bo­gen­leute“ und muss nun ins Gefängnis, weil er eine Jour­na­listin als „fette Lesbe“ titu­liert hat. Das Waadt­länder Kan­tons­ge­richt urteilte, er sei der Auf­sta­chelung zum Hass und Dis­kri­mi­nierung schuldig und ver­hängte eine Gefäng­nis­strafe von 60 Tagen. Herr Soral will beim Schweizer Bun­des­ge­richtshof Berufung einlegen.

Alain Soral heißt eigentlich Alain Bonnet de Soral, ist 65 Jahre alt, Franzose, und lebt in der Schweiz, weil er in Frank­reich schon zwan­zigmal wegen Anti­se­mi­tismus, Holo­caust­leugnung, Belei­digung, Ver­leum­dungen (üble Nachrede) zu Bewäh­rungs- und Geld­strafen ver­ur­teilt wurde. In der Schweiz kann sein Hei­matland Frank­reich ihn nicht belangen und Bewährung würde er dort wahr­scheinlich nicht mehr bekommen. Aber auch in der Schweiz hat die Poli­tische Kor­rektheit scharfe Eck­zähne bekommen.

Da Alain Soral auch mit der LGBTIQ+ Com­munity nicht gerade freund­schaft­lichen Umgang pflegt und auch in diese Richtung schon markige Sprüche los­ge­lassen hat, wundert es nicht, dass deren Prot­ago­nisten und die Dach­ver­bände Pink Cross und LOS, wie auch die beiden Waadt­länder Gruppen Lilith und Vogay sich über das Urteil freuen. Das Beru­fungs­urteil „kor­ri­giere das alte“:

«Diese Gerichts­ent­scheidung ist ein Schlüs­sel­moment für die Justiz und die Rechte von LGBTIQ-​Per­sonen in der Schweiz. Die Ver­ur­teilung von Alain Soral sendet ein starkes Signal, dass homo­phober Hass in unserer Gesell­schaft nicht tole­riert wird», sagt Muriel Waeger, Co-Geschäfts­füh­rerin der LOS.»  

Mon­sieur Soral gehört zu den ersten Per­sonen, bei dem das Mitte 2020 ver­ab­schiedete, neue schweizer Gesetz gegen Dis­kri­mi­nierung Anwendung findet. Der Prozess vor dem Waadt­länder Kan­tons­ge­richt ist schon die zweite Instanz, Alain Soral hatte Berufung gegen das erst­in­stanz­liche Urteil eingelegt.

Die Straftat stammt aus dem Sommer 2021. Alain Soral hatte damals auf der Inter­net­seite Egalité et Récon­ci­liation ein Video ver­öf­fent­licht. Darin redet er sich über die les­bische Jour­na­listin Cathy Macherel und den Artikel, den sie über ihn geschrieben hatte, in Rage. Er nannte die Jour­na­listin eine „fette Lesbe“ und ließ durch­blicken, dass er unter „queer“ so etwas, wie „geis­tes­ge­stört“ ver­steht. Frau Macherel zeigte ihn im Sep­tember 2021 an. Im April 2022 wurde Alain Soral zu drei Monaten Gefängnis ver­ur­teilt. Er legte Ein­spruch ein. Darauf ver­hängte das Poli­zei­ge­richt nur mehr eine Geld­strafe von 30 Tages­sätzen á 50 Franken, was niedrig ange­setzt ist. Die Staats­an­walt­schaft des Kantons Waad fand das viel zu wenig und brachte den Fall Soral vor die nächst­höhere Instanz.

Das jetzige Urteil des Kan­tons­ge­richtes ist der momentane Sach­stand, Mon­sieur Alain Soral wird auch hier­gegen Berufung ein­legen. Er bekommt von uner­war­teter Seite Unter­stützung: Das leib­haftig gewordene Über­ra­schungs­bonbon, der Mul­ti­mil­li­ardär Elon Musk, eilt ihm zur Hilfe. Er schreibt auf Twitter unter die Meldung eines Richard Hanania zu der Ver­ur­teilung Sorals:  „Was er da geschrieben hat („fette Lesbe“) war sicherlich unver­schämt, aber daraus eine Straftat machen …?“

Twitter

Mit dem Laden des Tweets akzep­tieren Sie die Daten­schutz­er­klärung von Twitter.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Twitter

Mit dem Laden des Tweets akzep­tieren Sie die Daten­schutz­er­klärung von Twitter.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Ohne die Aus­fälle des Herrn Alain Soral in irgend­einer Weise recht­fer­tigen zu wollen oder gar gut zu heißen: Weder das Wort „fett“ ist per se strafbar, noch das Wort Lesbe, wie sich diese Damen ja selbst nennen. Es ist in der Tat ein grob unhöflich, unter­ir­di­sches Benehmen, ja. Aber darauf Gefäng­nis­strafen zu ver­hängen ist einfach zuviel. Eine Geld­strafe als Schmer­zensgeld, ja. Aber Gefängnis?

Das ist erst der Anfang. Es wird immer weiter so gehen, dass die sakro­sankten Gruppen der west­lichen Gesell­schaften ihrer­seits zwar unver­schämte Unter­stel­lungen und Belei­di­gungen straflos von sich geben dürfen, selbst aber jede von ihnen als negativ emp­fundene Äußerung mittels ihrer Ein­fluss- und Inter­es­sens­gruppen durch­ge­drückten Gesetze mit äußerster Härte ver­folgen. Wie schnell werden heute Men­schen, die einfach nur kon­ser­vativ oder liberal-kon­ser­vativ denken und handeln einfach als „Drecks­nazis“ beleidigt, ohne dass es zu Kon­se­quenzen für die Belei­diger führt. Wir sind auf dem Weg in eine neue Ära von Hexenjagd. Wehe, Du ziehst den Unmut der Unan­tast­baren auf Dich, dann findet man schon etwas, was Dir ange­lastet werden kann – oder wenigstens so interpretiert.

Alain Soral mag ein Anti­semit, ein unan­ge­nehmer Zeit­ge­nosse und sonst­nochwas sein. Aber das hat mit dem Fette-Lesbe-Ver­fahren nichts zu tun. Nur weil jemand ein Rüpel ist oder an anderer Front Straf­be­wehrtes tut, kann man das nicht unter dem Motto „und er ist ja über­haupt ein Schuft!“ einfach in einem Auf­wasch als mora­lische Gene­ral­ab­rechnung mit­ver­wursten. Gesetze müssen ganz kon­krete Tat­merkmale defi­nieren. Nur wenn diese erfüllt sind, kann ein Beschul­digter ange­klagt werden. Vor Gericht müssen anschließend alle Vor­aus­set­zungen und Beweise streng geprüft werden, bevor die Straftat erwiesen ist.

Und noch etwas ist dazu anzu­merken: Wenn jemand unter Miss­achtung der zum Pseudo-Gesetz erho­benen PC-Regeln her­um­poltert, dann tauchen sofort die ent­spre­chenden Inter­es­sen­gruppen auf und üben richtig Druck auf Presse und Gerichte und Politik aus. Das Weh­ge­schrei tönt durch’s Land – und die Medien stimmen ein. Wird mal wieder ein junges Mädchen ver­ge­waltigt und mas­sa­kriert und die Bürger gehen empört auf die Straße und pro­tes­tieren gegen diese Zustände, sind sie sofort böse, rechte Nazis und Ras­sisten – WENN der Täter ein Zuwan­derer ist. Dann wird das kaum berichtet, denn es könnte ja den Nazis Vor­schub leisten.

Vor dem Gesetz sind alle gleich.