Alain Soral ist ein schweizer-französischer Autor, lebt in Lausanne und war früher Kommunist, ist aber heute genau auf der anderen Seite der politischen Farbskala zu finden. Er ist einer von denen, die immer mit der flachen Hand in den Breiteller hauen müssen. An der Liste für Symptome für Rechtextremismus ist überall ein Häkchen dran. Natürlich mag er auch keine „Regenbogenleute“ und muss nun ins Gefängnis, weil er eine Journalistin als „fette Lesbe“ tituliert hat. Das Waadtländer Kantonsgericht urteilte, er sei der Aufstachelung zum Hass und Diskriminierung schuldig und verhängte eine Gefängnisstrafe von 60 Tagen. Herr Soral will beim Schweizer Bundesgerichtshof Berufung einlegen.
Alain Soral heißt eigentlich Alain Bonnet de Soral, ist 65 Jahre alt, Franzose, und lebt in der Schweiz, weil er in Frankreich schon zwanzigmal wegen Antisemitismus, Holocaustleugnung, Beleidigung, Verleumdungen (üble Nachrede) zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt wurde. In der Schweiz kann sein Heimatland Frankreich ihn nicht belangen und Bewährung würde er dort wahrscheinlich nicht mehr bekommen. Aber auch in der Schweiz hat die Politische Korrektheit scharfe Eckzähne bekommen.
Da Alain Soral auch mit der LGBTIQ+ Community nicht gerade freundschaftlichen Umgang pflegt und auch in diese Richtung schon markige Sprüche losgelassen hat, wundert es nicht, dass deren Protagonisten und die Dachverbände Pink Cross und LOS, wie auch die beiden Waadtländer Gruppen Lilith und Vogay sich über das Urteil freuen. Das Berufungsurteil „korrigiere das alte“:
«Diese Gerichtsentscheidung ist ein Schlüsselmoment für die Justiz und die Rechte von LGBTIQ-Personen in der Schweiz. Die Verurteilung von Alain Soral sendet ein starkes Signal, dass homophober Hass in unserer Gesellschaft nicht toleriert wird», sagt Muriel Waeger, Co-Geschäftsführerin der LOS.»
Monsieur Soral gehört zu den ersten Personen, bei dem das Mitte 2020 verabschiedete, neue schweizer Gesetz gegen Diskriminierung Anwendung findet. Der Prozess vor dem Waadtländer Kantonsgericht ist schon die zweite Instanz, Alain Soral hatte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.
Die Straftat stammt aus dem Sommer 2021. Alain Soral hatte damals auf der Internetseite Egalité et Réconciliation ein Video veröffentlicht. Darin redet er sich über die lesbische Journalistin Cathy Macherel und den Artikel, den sie über ihn geschrieben hatte, in Rage. Er nannte die Journalistin eine „fette Lesbe“ und ließ durchblicken, dass er unter „queer“ so etwas, wie „geistesgestört“ versteht. Frau Macherel zeigte ihn im September 2021 an. Im April 2022 wurde Alain Soral zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er legte Einspruch ein. Darauf verhängte das Polizeigericht nur mehr eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 50 Franken, was niedrig angesetzt ist. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waad fand das viel zu wenig und brachte den Fall Soral vor die nächsthöhere Instanz.
Das jetzige Urteil des Kantonsgerichtes ist der momentane Sachstand, Monsieur Alain Soral wird auch hiergegen Berufung einlegen. Er bekommt von unerwarteter Seite Unterstützung: Das leibhaftig gewordene Überraschungsbonbon, der Multimilliardär Elon Musk, eilt ihm zur Hilfe. Er schreibt auf Twitter unter die Meldung eines Richard Hanania zu der Verurteilung Sorals: „Was er da geschrieben hat („fette Lesbe“) war sicherlich unverschämt, aber daraus eine Straftat machen …?“
Ohne die Ausfälle des Herrn Alain Soral in irgendeiner Weise rechtfertigen zu wollen oder gar gut zu heißen: Weder das Wort „fett“ ist per se strafbar, noch das Wort Lesbe, wie sich diese Damen ja selbst nennen. Es ist in der Tat ein grob unhöflich, unterirdisches Benehmen, ja. Aber darauf Gefängnisstrafen zu verhängen ist einfach zuviel. Eine Geldstrafe als Schmerzensgeld, ja. Aber Gefängnis?
Das ist erst der Anfang. Es wird immer weiter so gehen, dass die sakrosankten Gruppen der westlichen Gesellschaften ihrerseits zwar unverschämte Unterstellungen und Beleidigungen straflos von sich geben dürfen, selbst aber jede von ihnen als negativ empfundene Äußerung mittels ihrer Einfluss- und Interessensgruppen durchgedrückten Gesetze mit äußerster Härte verfolgen. Wie schnell werden heute Menschen, die einfach nur konservativ oder liberal-konservativ denken und handeln einfach als „Drecksnazis“ beleidigt, ohne dass es zu Konsequenzen für die Beleidiger führt. Wir sind auf dem Weg in eine neue Ära von Hexenjagd. Wehe, Du ziehst den Unmut der Unantastbaren auf Dich, dann findet man schon etwas, was Dir angelastet werden kann – oder wenigstens so interpretiert.
Alain Soral mag ein Antisemit, ein unangenehmer Zeitgenosse und sonstnochwas sein. Aber das hat mit dem Fette-Lesbe-Verfahren nichts zu tun. Nur weil jemand ein Rüpel ist oder an anderer Front Strafbewehrtes tut, kann man das nicht unter dem Motto „und er ist ja überhaupt ein Schuft!“ einfach in einem Aufwasch als moralische Generalabrechnung mitverwursten. Gesetze müssen ganz konkrete Tatmerkmale definieren. Nur wenn diese erfüllt sind, kann ein Beschuldigter angeklagt werden. Vor Gericht müssen anschließend alle Voraussetzungen und Beweise streng geprüft werden, bevor die Straftat erwiesen ist.
Und noch etwas ist dazu anzumerken: Wenn jemand unter Missachtung der zum Pseudo-Gesetz erhobenen PC-Regeln herumpoltert, dann tauchen sofort die entsprechenden Interessengruppen auf und üben richtig Druck auf Presse und Gerichte und Politik aus. Das Wehgeschrei tönt durch’s Land – und die Medien stimmen ein. Wird mal wieder ein junges Mädchen vergewaltigt und massakriert und die Bürger gehen empört auf die Straße und protestieren gegen diese Zustände, sind sie sofort böse, rechte Nazis und Rassisten – WENN der Täter ein Zuwanderer ist. Dann wird das kaum berichtet, denn es könnte ja den Nazis Vorschub leisten.
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
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