»Chat­kon­trolle« soll Bür­ger­rechte ver­nichten: EU will Ver­schlüs­selung bei elek­tro­ni­schen Nach­richten verbieten

In Chats (elek­tro­ni­schen Gesprächs­platt­formen) sind die Nach­richten zwi­schen den Teil­nehmern mit einer soge­nannten »End-to-End-Ver­schlüs­selung« gegen das Mit­lesen unbe­tei­ligter Dritter gesi­chert. Diese Sicherung will die EU nun ver­nichten, damit sie schnüffeln, spio­nieren und mit­lesen kann.

Am ver­gan­genen Freitag gab es im EU-Aus­schuss noch keine Ent­scheidung über Chat Control 2.0, aber der umstrittene Gesetz­entwurf rückt immer näher an die Ein­führung heran. Konkret handelt es sich dabei um fol­gendes: auf sozialen Platt­formen haben die Nutzer die Mög­lichkeit, sich auf ver­schie­denen Wegen mit­ein­ander aus­zu­tau­schen. Es gibt die Kom­men­tar­funktion in Foren (so wie bei uns); es gibt aber auch die Mög­lichkeit, dass Nutzer direkt mit­ein­ander ins Gespräch kommen, die soge­nannten »Chats«. Die Mit­tei­lungen der Nutzer unter­ein­ander in diesen Chats sind zwi­schen den ein­zelnen Teil­nehmer ver­schlüsselt, eine soge­nannte »End-to-End-Ver­schlüs­selung«.

Diese soll ver­hindern, dass unbe­tei­ligte Außen­ste­hende unbe­rech­tig­ter­weise mit­lesen und auf­zeichnen können, was in dem Chat zwi­schen den Nutzern an Infor­ma­tionen aus­ge­tauscht wird. Das stinkt der EU; die will nämlich ganz genau wissen, was ihre »Schäfchen« so treiben und was ihnen durch den Kopf geht. Volle Kon­trolle, nach altem Muster des SED-Regimes; das ist die Devise bei der EU.

Des­wegen soll jetzt ein Gesetz ein­ge­führt werden, die »Chat­kon­trolle«, damit der »Große Bruder« auch ja alles mit­lesen kann, was Otto Nor­mal­ver­braucher mit Heike Mus­termann so aus­tauscht. Das Gesetz soll nicht in den ein­zelnen Mit­glieds­ländern separat gelten und dort beraten respektive ver­ab­schiedet werden, sondern es soll ein Gesetz werden, welches in der gesamten EU gelten soll. Es bedarf auch keiner kon­kreten Anhalts­punkte, um die Chats mit­lesen zu dürfen. Generell stehen alle EU-Bürger unter Gene­ral­ver­dacht, sie KÖNNTEN ja etwas Ver­bo­tenes oder gar Gesetz­wid­riges tun.

Vor der Sitzung des EU-Aus­schusses am ver­gan­genen Freitag wurde die Chat-Kon­trolle noch einmal von der Tages­ordnung gestrichen, da die Pro­teste gegen die Chat­kon­trolle quer durch alle Bevöl­ke­rungs­schichten immer lauter und mas­siver werden. Die Gesetz­gebung soll nun auch nicht auf der Minis­ter­rats­sitzung nächste Woche behandelt werden, sondern der Punkt wird erst einmal für einen spä­teren Zeit­punkt angesetzt.


Quelle: freiewelt.net