US-Direktive 1067: »Deutschland nicht besetzt zur Befreiung, sondern als besiegter Feind­staat!« — Teil 2

Vor rund 78 Jahren wurde Deutschland  von den Nazis „befreit.“ So das deutsche his­to­rische Narrativ.

Aller­dings sahen das die Alli­ierten kei­neswegs so, sondern sie besetzten Deutschland nicht zum Zwecke seiner „Befreiung“, sondern als „besiegter Feindstaat.“

Das bestä­tigen Doku­mente und auch der deutsche His­to­riker Hubertus Knabe:

„In Wirk­lichkeit dachte vor 75 Jahren niemand daran, die Deut­schen zu befreien. Die Alli­ierten wollten sie vielmehr mili­tä­risch schlagen – und zwar so nach­haltig, dass sie bedin­gungslos kapi­tu­lierten. Selbst die Ame­ri­kaner, die den größten Anteil daran hatten, dass die Bun­des­re­publik zu einem demo­kra­ti­schen Staats­wesen wurde, sahen sich kei­neswegs als Befreier. In der Direktive 1067, die der ame­ri­ka­nische Prä­sident Harry S. Truman am 10. Mai 1945 bil­ligte, wurde dem Ver­ei­nigten Gene­ralstab der USA vielmehr aus­drücklich vor­ge­schrieben, dass Deutschland „nicht besetzt [wird] zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als besiegter Feindstaat“.

Quelle: https://hubertus-knabe.de/75-jahre-kriegsende/

Siehe hier:

 

Quelle Screenshot/Bildzitat: http://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2297&language=german

Weiter heißt es in der Direktive an den Ober­be­fehls­haber der US-Besat­zungs­truppen in Deutschland (JCS 1067) (April 1945) (Her­vor­he­bungen durch mich):

Die Direktive JCS 1067 an den Ober­be­fehls­haber der US-Besat­zungs­truppen in Deutschland legt im April 1945 die Grundzüge der ame­ri­ka­ni­schen Besat­zungs­po­litik für die Nach­kriegszeit fest. Ihre zahl­reichen strengen Bestim­mungen bleiben offi­ziell bis Mitte 1947 gültig.

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Demnach ist Deutschland als Feind­staat zu behandeln, der dau­erhaft daran gehindert werden muss, zu einer erneuten Gefahr für den Frieden zu werden. „Fra­ter­ni­sierung“ zwi­schen ame­ri­ka­ni­schen Besat­zungs­an­ge­hö­rigen und Deut­schen wird verboten.

Die Ent­na­zi­fi­zierung soll durch die Auf­lösung aller NS-Orga­ni­sa­tionen und den Aus­schluss ihrer Mit­glieder aus dem öffent­lichen Leben und her­aus­ge­ho­benen Stel­lungen in der Wirt­schaft erreicht werden.

Der Neu­beginn des poli­ti­schen Lebens ist nur mit ame­ri­ka­ni­scher Geneh­migung möglich, streng kon­trol­liert werden soll auch die Wie­der­eröffnung der Bildungseinrichtungen.

Eben­falls nach strikten Vor­gaben soll das wirt­schaft­liche Leben wieder in Gang kommen.

Die Wirt­schaft soll dezen­tra­li­siert und mit Hilfe deut­scher Behörden kon­trol­liert werden.

Ein wirt­schaft­licher Wie­der­auf­stieg Deutsch­lands über das zur Ver­sorgung der Besat­zungs­truppen und zum Leben der Bevöl­kerung unbe­dingt Not­wendige ist nicht erwünscht.

Der Lebens­standard in der US-Zone darf den benach­barter Staaten nicht übersteigen.

  1. Zweck und Umfang dieser Direktive:

Diese Direktive ergeht an Sie als den Kom­man­die­renden General der Besat­zungs­truppen der Ver­ei­nigten Staaten in Deutschland. In dieser Eigen­schaft werden Sie als Mit­glied der Ver­ei­nigten Staaten beim Kon­trollrat auf­treten und außerdem für die Ver­waltung der Mili­tär­re­gierung in der Zone oder den Zonen ver­ant­wortlich sein, die den Ver­ei­nigten Staaten zur Besetzung und Ver­waltung zuge­wiesen sind. Sie enthält die grund­le­genden Richt­linien, die Ihnen nach Been­digung des zusam­men­ge­fassten Kom­mandos des Obersten Befehls­habers der Alli­ierten Expe­di­ti­ons­streit­kräfte in den genannten beiden Eigen­schaften als Anleitung dienen werden.

Diese Direktive gibt Richt­linien für die in der ersten Zeit nach der Nie­derlage gegenüber Deutschland ein­zu­schla­gende Politik. Als solche soll sie keine end­gültige Fest­legung der Politik unserer Regierung bezüglich der Behandlung Deutsch­lands in der Nach­kriegswelt darstellen. [ … ]

  1. All­ge­meine und poli­tische Angelegenheiten:

[ … ]

  1. Grund­le­gende Ziele der Mili­tär­re­gierung in Deutschland:
  2. a) Es muss den Deut­schen klar­ge­macht werden, dass Deutsch­lands rück­sichtslose Krieg­führung und der fana­tische Wider­stand der Nazis die deutsche Wirt­schaft zer­stört und Chaos und Leiden unver­meidlich gemacht haben, und dass sie nicht der Ver­ant­wortung für das ent­gehen können, was sie selbst auf sich geladen haben.
  3. b) Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feind­staat. Ihr Ziel ist nicht die Unter­drü­ckung, sondern die Besetzung Deutsch­lands, um gewisse wichtige alli­ierte Absichten zu ver­wirk­lichen. Bei der Durch­führung der Besetzung und Ver­waltung müssen Sie gerecht, aber fest und unnahbar sein. Die Ver­brü­derung mit deut­schen Beamten und der Bevöl­kerung werden Sie streng unterbinden.
  4. c) Das Hauptziel der Alli­ierten ist es, Deutschland daran zu hindern, je wieder eine Bedrohung des Welt­friedens zu werden. Wichtige Schritte zur Errei­chung dieses Zieles sind die Aus­schaltung des Nazismus und des Mili­ta­rismus in jeder Form, die sofortige Ver­haftung der Kriegs­ver­brecher zum Zwecke der Bestrafung, die indus­trielle Abrüstung und Ent­mi­li­ta­ri­sierung Deutsch­lands mit lang­fris­tiger Kon­trolle des deut­schen Kriegs­po­ten­tials und die Vor­be­rei­tungen zu einem spä­teren Wie­der­aufbau des deut­schen poli­ti­schen Lebens auf demo­kra­ti­scher Grundlage.
  5. d) Andere alli­ierte Ziele sind die Durch­führung des Repa­ra­tions- und Rück­erstat­tungs­pro­gramms, Not­hilfe für die durch den Nazi­an­griff ver­wüs­teten Länder und die Betreuung und Rück­führung der Kriegs­ge­fan­genen und Ver­schleppten der Mit­glied­staaten der Ver­einten Nationen.
  6. Wirt­schafts­kon­trollen:
  7. a) Als Mit­glied des Kon­trollrats und als Zonen­be­fehls­haber werden Sie sich von dem Grundsatz leiten lassen, dass der deut­schen Wirt­schaft in dem Maße Kon­trollen auf­erlegt werden können, als erfor­derlich ist, um die in der vor­ste­henden Ziffer 4 auf­ge­zählten Ziele zu erreichen und außerdem, soweit sie zum Schutz der Sicherheit und zur Befrie­digung des Bedarfs der Besat­zungs­streit­kräfte und zur Sicher­stellung der Pro­duktion und Auf­recht­erhaltung von Lie­fe­rungen und Dienst­leis­tungen not­wendig sind, um Hun­gersnot oder Krank­heiten und Unruhen, die eine Gefährdung dieser Streit­kräfte dar­stellen würden, vor­zu­beugen. Sie werden bei der Durch­führung des Repa­ra­ti­ons­pro­gramms oder ander­weitig nichts unter­nehmen, was geeignet wäre, die grund­le­genden Lebens­be­din­gungen in Deutschland oder in Ihrer Zone auf einem höheren Stand zu halten als in irgend­einem benach­barten Mit­glied­staat der Ver­einten Nationen.
  8. b) Bei der Ein­führung und Durch­führung der durch Sie oder den Kon­trollrat vor­ge­schrie­benen Kon­troll­maß­nahmen sollen die deut­schen Behörden, soweit es prak­tisch durch­führbar ist, ange­wiesen werden, die Durch­führung dieser Kon­trollen anzu­kün­digen und zu über­nehmen. Dadurch soll dem deut­schen Volk klar­ge­macht werden, dass die Ver­ant­wortung sowohl für die Durch­führung dieser Kon­trollen als auch für jeg­liches Ver­sagen bei solcher Kon­troll­tä­tigkeit bei ihm selbst und bei den deut­schen Behörden liegt.
  1. Ent­na­zi­fi­zierung:
  2. a) Der Kon­trollrat soll einen Aufruf erlassen, durch den die Nazi-Partei, ihre Glie­de­rungen, ange­schlos­senen Ver­bände und unter­ge­ord­neten Orga­ni­sa­tionen und alle öffent­lichen Nazi-Ein­rich­tungen, die als Werk­zeuge der Par­tei­herr­schaft gegründet worden waren, auf­gelöst werden und ihr Wie­der­ent­stehen in jeder Form untersagt wird. Sie werden dafür sorgen, dass diese Politik in Ihrer Zone schleu­nigst ver­wirk­licht wird, und Sie werden alles tun, um das Wie­der­erstehen irgend­einer dieser Orga­ni­sa­tionen als Unter­grund­be­wegung, in getarnter oder in geheimer Form, zu verhindern.

[ … ]

  1. c) Alle Mit­glieder der Nazi­partei, die nicht nur nominell in der Partei tätig waren, alle, die den Nazismus oder Mili­ta­rismus aktiv unter­stützt haben, und alle anderen Per­sonen, die den alli­ierten Zielen feindlich gegen­über­stehen, sollen ent­fernt und aus­ge­schlossen werden aus öffent­lichen Ämtern und aus wich­tigen Stel­lungen in halb­amt­lichen und pri­vaten Unter­neh­mungen wie (1) Orga­ni­sa­tionen des Bür­ger­standes, des Wirt­schafts­lebens und der Arbei­ter­schaft, (2) Kör­per­schaften und andere Orga­ni­sa­tionen, an denen die deutsche Regierung oder Unter­ab­tei­lungen ein über­wie­gendes finan­zi­elles Interesse haben, (3) Industrie, Handel, Land­wirt­schaft und Finanz, (4) Erziehung und (5) Presse, Ver­lags­an­stalten und andere der Ver­breitung von Nach­richten und Pro­pa­ganda die­nenden Stellen. Als Per­sonen, die nicht nur nominell in der Partei tätig waren und die den Nazismus oder Mili­ta­rismus aktiv unter­stützt haben, sind die­je­nigen zu behandeln, die (1) ein Amt inne­hatten oder ander­weitig auf irgend­einer Stufe von den ört­lichen bis zu den Reichs­stellen der Partei und ihrer Glie­de­rungen aktiv gewesen sind oder in Orga­ni­sa­tionen, die mili­ta­ris­tische Lehren unter­stützen, (2) irgend­welche Nazi­ver­brechen, ras­sische Ver­fol­gungen oder Dis­kri­mi­nie­rungen ver­an­lasst oder an ihnen teil­ge­nommen haben, (3) sich als Anhänger des Nazismus oder ras­si­scher und mili­ta­ris­ti­scher Über­zeu­gungen bekannt haben, oder (4) der Nazi­partei oder Nazi­funk­tio­nären oder Nazi­führern frei­willig beträcht­liche mora­lische oder mate­rielle Hilfe oder poli­tische Unter­stützung irgend­welcher Art geleistet haben. Keine dieser Per­sonen darf in irgend­einer der oben ange­führten Beschäf­ti­gungs­arten aus Gründen der ver­wal­tungs­tech­ni­schen Not­wen­digkeit, Bequem­lichkeit oder Zweck­dien­lichkeit bei­be­halten werden.

[ … ]

FORT­SETZUNG FOLGT!


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de