Eltern fragen, impfkritik.de antwortet: Hilfe, das Gesundheitsamt will an unserer Schule den Impfstatus kontrollieren!
Frage:
Guten Tag, diesen Brief (Anhang) hat mein Sohn heute von der Schule mitgebracht. Bei unseren älteren Kindern gab es diese Aufforderung nicht. Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt oder wissen Sie, was die Schulen damit beabsichtigen? Gibt es da nicht so etwas wie Datenschutz oder ähnliches? Mit freundlichen Grüßen, X.Y.
Antwort:
Sehr geehrte Frau Y., die Amtsärzte der Gesundheitsämter sind angehalten, in den Schulen über die Kinder die Eltern an angeblich fehlende Impfungen „zu erinnern“. Mitarbeiter der Ämter, die da nicht mitmachen, riskieren Job und Karriere. Bei solchen Themen gibt es nun mal keine echte Meinungsfreiheit.
Schulleitungen können — selbst wenn sie wollten — kaum etwas gegen solche Maßnahmen der Gesundheitsämter tun. Allerdings könnte ein Schulleiter das Gesundheitsamt auffordern, die Aufklärung über mögliche Risiken des Impfens mit in die Beratung aufzunehmen, z. B. in Form eines zweiten Informationsblattes. Da könnte beispielsweise erklärt werden, wie und wohin man Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen meldet. Das würde ein Direktor vielleicht auch tun — wenn sich nur genügend Eltern dafür aussprechen.
Aus der Pflicht der Amtsärzte zur Erhebung des Impfstatus ergibt sich allerdings nicht automatisch eine Pflicht für die Eltern, ihr Kind auch an solchen Untersuchungen teilnehmen zu lassen oder einen Impfpass, sofern vorhanden, vorzulegen.
Für die Kinder selbst ist dies jedoch oft schwer zu verstehen, vor allem, wenn alle anderen Mitschüler an der Maßnahme teilnehmen und man als offensichtlich Ungeimpfter mit Mobbing rechnen muss.
Natürlich kann ein Schüler nicht teilnehmen, wenn es an dem Tag krank und zuhause ist. Dann muss es sich auch nicht als ungeimpft oder teilgeimpft outen.
Eine Diskussion und Auseinandersetzung mit der Schulleitung und dem Gesundheitsamt ist in der Regel fruchtlos.
Sie können Ihrem Kind allerdings einen verschlossenen Umschlag für den Arzt mitgeben und darin z. B. folgendes schreiben:
„Sehr geehrte Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen, zu überprüfen, ob unser Sohn/ unsere Tochter (Name) ausreichend vor Infektionskrankheiten geschützt ist. Wir haben allerdings nach ausführlicher individueller Beratung durch den Kinderarzt unseres Vertrauens die aus unserer Sicht notwendigen Vorsorgemaßnahmen durchgeführt und sind diesbezüglich auf dem aktuellen Stand. Mit freundlichen Grüßen, X.Y.“
oder
„Sehr geehrte Damen und Herren des Gesundheitsamtes Marburg, wir bitten um Verständnis, dass wir sämtliche gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen mit dem Kinderarzt unseres Vertrauens ausführlich besprochen haben und entsprechend auf dem aktuellen Stand sind. Unser Sohn / unsere Tochter hat von uns die Anweisung erhalten, jegliche Fragen von Fremden im Zusammenhang mit gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen nicht zu beantworten. Sie können uns bei Rückfragen unter der Rufnummer +49 12345 6789 (heute zwischen 10 und 14 Uhr) erreichen.
Mit freundlichen Grüßen, X.Y.”
Zuerst hier erschienen: https://impfkritik.de/pressespiegel/…
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