Der AfD-Politiker Björn Höcke wurde vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe in Höhe von € 13.000 verurteilt, weil er bei einer Rede während einer Wahlkampfveranstaltung im Mai 2021 in Merseburg fast am Ende seiner Ausführungen den Satz „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ geäußert hatte. Und eben der dritte Teil stellt eine Parole der SA während des Dritten Reichs dar.
(Von Werner Pilipp)
Interessant ist hierbei: Auch das Magazin „Der ‚Spiegel‘ veröffentlichte in der Ausgabe 37/23 am 8. September 2023 einen Kommentar von Stefan Kuzmany zum ‚Deutschland-Pakt‘ der Bundesregierung unter genau dieser Überschrift: ‚Alles für Deutschland.‘ Später änderte das Magazin die Überschrift, wie ‚Tichys Einblick‘ jetzt in einem Text zu dem Thema darlegt. … Auch die CSU-Politikerin Dorothee Bär benutzte die Worte ‚Alles für Deutschland‘ öffentlich.“
Dies war im Februar 2018. Angeklagt wurden weder der „Spiegel“ noch Frau Bär. Doch ebenso hat die SPD eine Verbindung mit der verurteilten Aussage. „… in der Zeitung des Reichsbanners … Ausgabe 52 vom 26. Dezember 1931 … findet sich ein langer Artikel des Reichsbanner-Mitbegründers … Karl Höltermann (SPD) … Er ist überschrieben … mit der Parole: ‚Nichts für uns – alles für Deutschland!‘“ Und die SPD hat noch mehr Verbindung zu diesem Terminus. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2002 zeigte „man den Kanzler in der Kampagne mit Reportagefotos bei der Arbeit, immer im Dienst, einer für alle, alles für Deutschland.“
Ja, wenn zwei das Gleiche tun… Ein nachdenklich stimmendes Urteil, da Höcke angab, den Spruch nicht zu kennen und im Zweifel für den Angeklagten geurteilt werden sollte. Selbst die taz schreibt, „ein Freispruch hätte deshalb eher nahegelegen als eine Verurteilung.“ Anscheinend ist jetzt die taz auch schon rääächts.
Eine kurze Anmerkung zum Gerichtsgebäude in Halle. Da steht an der Fassade „Jedem das Ssss…..“ Autsch, wie sage ich es, ohne belangt zu werden? Vielleicht mit einem Bild vom Landgericht Halle?
Und genau so steht dies am Eingang zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald. „Das Lagertor soll die von der SS geschaffene Grenzlinie zwischen nationalsozialistischen ‚Herrenmenschen‘ und ‚Minderwertigen‘ sichtbar herausheben.“ Da verkneife ich mir jeglichen Kommentar zu solch einem Spruch auf einem Gerichtsgebäude.
Doch wo ist unser Gerichtswesen eigentlich geregelt? § 12 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) besagt: „Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ausgeübt.“ Interessant an diesem Gesetz ist § 15, der bereits 1950 wegfiel. Dieser lautete: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ Warum fiel der weg? Was sind sie dann jetzt?
Es wird argumentiert, dass dieser Paragraf aufgrund von Artikel 101 GG („Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“) überflüssig wurde, doch stellt sich die Frage, Ausnahmegerichte wovon? Außerdem wäre dann auch § 16 GVG obsolet, da dieser fast wortgleich mit Art. 101 GG ist. Ihn hat man jedoch stehen lassen. Zusätzlich hat man den Geltungsbereich des GVG, der in § 1 des Einführungsgesetzes zum GVG geregelt war, 2006 aufgehoben. Fragen über Fragen.
Doch kommen wir jetzt zu den Richtern. In Absatz 1 von Art. 97 unseres GG ist geregelt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Doch wie schaut es mit der Berufung von Richtern aus? Da gibt der Sachstand WD 7 – 3000 – 043/22 der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags Auskunft. Dort heißt es zu „Richter auf Landesebene“ auf Seite 5 „Grundsätzlich verfügen die Landesregierungen über die Personalhoheit bei der Richterbestellung.“ und auf Seite 7 „Hinsichtlich der Ausgestaltung des Beförderungsverfahrens gilt grundsätzlich das Gleiche wie unter Gliederungspunkt 2.2. bezüglich des Auswahlverfahrens ausgeführt: Grundsätzlich verfügen die Landesregierungen über die Personalhoheit …“ Die Richter auf Bundesebene bestimmt „der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss“, bestehend aus derzeit 32 Mitgliedern: „16 Mitglieder kraft Amtes (zuständige Landesminister) und 16 Mitglieder kraft Wahl (berufen durch den Deutschen Bundestag).“
So geht richterliche Unabhängigkeit in Deutschland. Ernennung und Beförderung von Richtern hängen wie die Zusammensetzung unserer Legislativen (Parlamente) als auch unserer Exekutiven (Regierung) von unseren Parteien ab. Passend dazu die Tatsache, dass sich Mitglieder der Ampel-Regierung seit ihrem Amtsantritt bisher mehr als 40 Mal „mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den obersten Gerichten“ trafen.“
Und damit diese netten Runden auch niemand aus einer evtl. stärker werdenden und damit in die Regierung drängenden Opposition stört, versucht man nun, mögliche Störenfriede aus missliebigen Parteien auszuschließen.
Nur böse Rechte denken hierbei an die Mafia. Apropos Mafia. § 129 StGB behandelt die Bildung krimineller Vereinigungen. In Absatz 1 steht: „Mit Freiheitsstrafe … wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. …“ In Absatz 3 dieses Paragrafen steht unter Satz 1: „Absatz 1 ist nicht anzuwenden, … wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat“. Ah, die Rechtsnorm, die sich mit der Bildung krimineller Vereinigungen befasst, ist auf politische Parteien nicht anzuwenden. Aber man könnte meinen, Parteimitglieder können doch nach § 54 Abs. 2 BGB belangt werden, der da lautet: „Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.“? Aber nein, was denken Sie denn? Rechtsstaat für unsere Politiker? Dafür existiert § 37 des Parteiengesetzes. Und auch wenn Sie es schon ahnen, sei dieser hier zitiert: „§ 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Und diese Parteien stellen die Personen, die die Richter berufen und befördern. Oh, du demokratisches und gewaltengeteiltes Deutschland. Da verwundert es nicht mehr, dass die F.A.Z. das Urteil mit Geldstrafe im oben beschriebenen Höcke-Prozess schon verkündete, obwohl der Prozess noch nicht begonnen hatte.
War jedoch nur ein demokratisches Versehen. Mann, Mann, und das alles im Namen des Vvvv…… Nein, ich schreibe dieses Wort lieber nicht, denn ich möchte nicht vorbestraft sein. Unser Abwirtschaftsminister und Vizekanzler sagte ja, dass es das nicht gibt.
Willkommen in Grünland!
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.