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Irrweg Tran­si­den­tität — Wie eine sexuelle Ideo­logie die Mehr­heits­ge­sell­schaft tyrannisiert

Bei fal­scher Anrede Bußgeld und Strafe: Der bis zum Exzeß betriebene Min­der­hei­ten­schutz im Sinne woker Iden­ti­täts­po­litik ist eine der ernst­haf­testen Bedro­hungen für Freiheit und die grund­ge­setz­lichen Abwehr­rechte gegen den Staat.

Der sachlich kor­rekte Hinweis auf den unum­stöß­lichen Fakt der Zwei­ge­schlecht­lichkeit wird durch das soge­nannte Selbst­be­stim­mungs­gesetz zur buß­geld­be­drohten Haß­kri­mi­na­lität und damit für die Bürger Deutsch­lands aus dem Bereich des Sag­baren ver­bannt. Welche kon­kreten Aus­wir­kungen dies auf das All­tags­leben hat, zeigen fol­gende Beispiele:

Wer in Berlin schon einmal den Ret­tungs­wagen gerufen hat, weiß: Die Sani­täter sind ange­wiesen, zuerst nach dem Pro­nomen zu fragen, mit dem der ver­un­fallte, ver­letzte oder erkrankte Patient ange­sprochen zu werden wünscht. Dabei ist es voll­kommen uner­heblich, ob es sich dabei offen­kundig um einen mus­ku­lösen Herrn mit starker Kör­per­be­haarung handelt oder um eine schwangere Frau. Zuerst wird das Anrede-Pro­nomen geklärt, bevor die Sani­täter die mit­unter lebens­ret­tende Behandlung beginnen.

Diese sowohl für die Pati­enten, vor allem aber auch für die Sani­täter ernied­ri­gende wie ver­nunft- wie intel­li­genz­be­lei­di­gende Vorgabe ist kein Ber­liner Son­derfall. Auch in Han­nover gehört die ver­ordnete »Gender-Sen­si­bi­lität« zur poli­zei­lichen Nomenklatura.

Wie die Redaktion von »Nius« berichtet, wurden vor dem Hin­ter­grund des dort statt­fin­denden Chris­topher Street-Days (CSD) an die Poli­zei­be­amten »Taschen­karten« ver­teilt, auf denen die Poli­zei­di­rektion »Do´s und Dont´s« auf­listete, um ihre Regen­bogen-Vielfalt zu demons­trieren. Damit kei­nerlei Zweifel an der rich­tigen Gesinnung auf­kommen, wurden die Beamten ange­wiesen, nie nach dem  »rich­tigen« Namen (Deadname) zu fragen. Sie hätten sich nach dem Namen zu richten, mit dem sich die Person vor­stelle. Fragen nach Ope­ra­tionen oder Hor­mon­be­hand­lungen seien genauso unan­ge­bracht wie Kom­pli­mente, die auf »Geschlech­ter­ste­reo­typen und Schön­heits­normen basieren«. Poli­zisten sollten die »gleiche Sprache« der LGBT-Demons­tranten sprechen und die (in den meisten Fällen sub­jek­tiven) »Dis­kri­mi­nie­rungs­er­fah­rungen« der Teil­nehmer als gegeben zu respektieren.

Die gemeinhin ver­breitete, instinktive Abwehr, die Men­schen beim Anblick eines geschminkten Mannes mit behaarter Brust, String­tanga und Stö­ckel­schuhen befällt, muss in jedem Fall ver­steckt bezie­hungs­weise in demons­trative Gunst­be­zeu­gungen über­setzt werden. Das­Ge­schlecht des Gegen­übers, das nicht für die Poli­zei­be­amten, sondern für jeden Men­schen auf der Erde augen­fällig und nicht weg­zu­dis­ku­tieren ist, das wird zum Trugbild umge­logen, das aus Gründen des »Dis­kri­mi­nie­rungs­verbots« für jeden Wahrheit zu sein hat.

Man fühlt sich in die tota­litäre Dys­topie ver­setzt, die der beein­dru­ckend hell­sichtige George Orwell mit seinem Roman »1984« bereits 1948 in scharfen Umrissen zeichnete. Darin besteht das Endziel der herr­schenden Elite in der Abschaffung des Orgasmus, weil die fleisch­liche wie mentale Ver­bun­denheit zwi­schen Mann und Frau als bedrohlich für die gefor­derte bedin­gungslose Loya­lität zur Partei betrachtet wird. Die Freiheit der mensch­lichen Fort­pflanzung, die Familie wie die Erziehung der Kinder musste der Kon­trolle der herr­schenden Elite ein­ver­leibt werden.

Die Zer­störung der bür­gerlich geprägten Sexu­al­moral, der mono­gamen Ehe wie die aut­ar­ki­schen, von der staat­lichen Ein­fluss­sphäre unab­hän­gigen Fami­li­en­be­zie­hungen sind deshalb das sicherste Anzeichen einer her­auf­zie­henden Diktatur.

Ein Gast­beitrag der Initiative Familien-Schutz

Zuerst erschienen bei freieWelt.net.