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Lebens­schutz bleibt auf der Strecke — Bun­destag ent­schließt: Frauen dürfen nicht über die Tötung ihres Kindes auf­ge­klärt werden

Die jüngste Ent­scheidung des Deut­schen Bun­des­tages, Schwangere durch eine Änderung des »Schwan­ger­schafts­kon­flikt­ge­setzes« vor ver­meint­lichen »Anfein­dungen« zu schützen, wirft ernste Fragen über die wahren Absichten hinter dieser Geset­zes­än­derung auf.

Die jüngste Ent­scheidung des Deut­schen Bun­des­tages, Schwangere durch eine Änderung des »Schwan­ger­schafts­kon­flikt­ge­setzes« vor ver­meint­lichen »Anfein­dungen« zu schützen, wirft ernste Fragen über die wahren Absichten hinter dieser Geset­zes­än­derung auf. Mit 381 Ja-Stimmen gegenüber 171 Gegen­stimmen wurde eine Schutzzone von 100 Metern um Bera­tungs- und Abtrei­bungs­ein­rich­tungen beschlossen, um Schwan­geren einen unge­hin­derten Zugang zu ermöglichen…ihr Baby ermorden zu lassen.

Die Links-Grünen sind besonders geschickt darin, ideo­lo­gische Kampf­be­griffe zu erfinden. Der neueste Begriff in dieser Reihe lautet »Geh­steig­be­läs­tigung«, ein Wort, das von der Gender-Ideo­login Ulrike Lembke geprägt wurde. Doch warum brauchen wir eine neue Ord­nungs­wid­rigkeit wie die »Geh­steig­be­läs­tigung«, wenn alle rele­vanten Beläs­ti­gungs­formen bereits strafbar oder als Ord­nungs­wid­rigkeit ein­ge­stuft sind? Diese Frage führt uns zur eigent­lichen Absicht hinter dem Gesetz: die vom Grund­gesetz geschützte Mei­nungs- und Ver­samm­lungs­freiheit von Christen und Lebens­schützern zu beschränken.

Es geht hier nicht um Kli­makleber, die Straßen blo­ckieren, oder um zehn­tau­sende Links­extre­misten, die AfD-Dele­gierten den Zugang zu Par­tei­tagen mit Gewalt ver­sperren und sie an der Aus­reise aus ihren Hotels hindern. Auch die öffent­lichen Kampf­gebete von Isla­misten sind kein Thema für diese Gesetz­geber, obwohl all diese Formen der Ver­sammlung von den­selben Par­teien als akzep­tabel oder sogar demo­kra­tisch betrachtet werden. Aber wenn Christen und Lebens­schützer ihr Grund­recht auf Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­freiheit wahr­nehmen, dann drehen sie durch.

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 23. Mai 2023 ein­deutig fest­ge­stellt, dass Demons­tra­tionen auch von Lebens­schützern vor pro-familia-Abtrei­bungs­be­ra­tungs­stellen zulässig sind. In einer plu­ra­lis­ti­schen Gesell­schaft gibt es kein Recht darauf, von der Kon­fron­tation mit abwei­chenden reli­giösen Vor­stel­lungen oder Mei­nungen gänzlich ver­schont zu bleiben. Damit ist die recht­liche Basis klar defi­niert, doch die Gesetz­geber igno­rieren dies zugunsten ihrer ideo­lo­gi­schen Agenda.

Die Behaup­tungen, dass Bera­tungs­stellen und Abtrei­bungs­kli­niken durch »Geh­steig­be­läs­tigung« in ihrer Tätigkeit behindert würden und dass Schwangere davon abge­halten würden, eine Bera­tungs­stelle zu betreten, sind unbelegt. Es gibt keine belast­baren Sta­tis­tiken, keine Umfragen, keine Poli­zei­be­richte – nichts, das diese Behaup­tungen stützt. Dieses angeb­liche Problem wird erfunden, um einen Vorwand für staat­liche Repression gegen Christen und Lebens­schützer zu schaffen.

Es über­rascht nicht, dass die Vor­arbeit für diese Geset­zes­än­derung aus der Grünen Heinrich-Böll-Stiftung stammt. 2021 ver­öf­fent­lichte die Stiftung das Gut­achten »Mög­lich­keiten gesetz­licher Neu­re­ge­lungen im Kon­fliktfeld Geh­steig­be­läs­tigung«. Die Autorin dieses Gut­achtens, Sina Fontana, schrieb auch ein Buch, in dem sie die Ver­ein­barkeit der Scharia mit Frau­en­rechten beschreibt. Diese Ver­knüpfung zeigt die Dop­pel­moral: Christen werden kri­mi­na­li­siert, während die Scharia gelobt und gefördert wird.

Die eigent­liche Moti­vation hinter dieser Geset­zes­än­derung ist ein kul­tu­reller Angriff. Den Grünen und Linken geht es nicht um Frau­en­rechte, sondern um einen Kampf gegen unsere Kultur und Werte. In diesem Kul­tur­kampf will die grüne Ver­bots­partei ihre Kri­tiker mundtot machen. Ein Gebet oder der Protest von Lebens­schützern soll 5000 Euro Strafe kosten. Im Bun­destag genügt es, einen Vor­namen zu nennen, um mit 1000 Euro Ord­nungsgeld belegt zu werden. Bald wird es einen ganzen Buß­geld­ka­talog für alle Äuße­rungen geben, die den Grünen nicht passen.

Dieses Gesetz ist ver­fas­sungs­widrig und atmet den Geist tota­li­tärer grüner Ideo­logie. Die CDU will das Beten auch ver­bieten, aller­dings über das Ver­samm­lungs­recht, wie Frau Breher am Mittwoch im Aus­schuss erklärte. Nur die AfD steht für den Lebens­schutz und die Mei­nungs­freiheit. Sie werden uns das Beten nicht ver­bieten und auch nicht das Aus­sprechen des männ­lichen Vor­namens Markus.

Die Änderung des Schwan­ger­schafts­kon­flikt­ge­setzes dient weniger dem Schutz der Schwan­geren, sondern vielmehr der Durch­setzung einer bestimmten poli­ti­schen Agenda. Die wahren Anliegen und Sorgen der Lebens­schützer werden dabei bewusst über­gangen und dele­gi­ti­miert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Stimmen wei­terhin gehört und respek­tiert werden, denn der Lebens­schutz darf nicht auf der Strecke bleiben.

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.