Die jüngste Entscheidung des Deutschen Bundestages, Schwangere durch eine Änderung des »Schwangerschaftskonfliktgesetzes« vor vermeintlichen »Anfeindungen« zu schützen, wirft ernste Fragen über die wahren Absichten hinter dieser Gesetzesänderung auf. Mit 381 Ja-Stimmen gegenüber 171 Gegenstimmen wurde eine Schutzzone von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen beschlossen, um Schwangeren einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen…ihr Baby ermorden zu lassen.
Die Links-Grünen sind besonders geschickt darin, ideologische Kampfbegriffe zu erfinden. Der neueste Begriff in dieser Reihe lautet »Gehsteigbelästigung«, ein Wort, das von der Gender-Ideologin Ulrike Lembke geprägt wurde. Doch warum brauchen wir eine neue Ordnungswidrigkeit wie die »Gehsteigbelästigung«, wenn alle relevanten Belästigungsformen bereits strafbar oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft sind? Diese Frage führt uns zur eigentlichen Absicht hinter dem Gesetz: die vom Grundgesetz geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Christen und Lebensschützern zu beschränken.
Es geht hier nicht um Klimakleber, die Straßen blockieren, oder um zehntausende Linksextremisten, die AfD-Delegierten den Zugang zu Parteitagen mit Gewalt versperren und sie an der Ausreise aus ihren Hotels hindern. Auch die öffentlichen Kampfgebete von Islamisten sind kein Thema für diese Gesetzgeber, obwohl all diese Formen der Versammlung von denselben Parteien als akzeptabel oder sogar demokratisch betrachtet werden. Aber wenn Christen und Lebensschützer ihr Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wahrnehmen, dann drehen sie durch.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Mai 2023 eindeutig festgestellt, dass Demonstrationen auch von Lebensschützern vor pro-familia-Abtreibungsberatungsstellen zulässig sind. In einer pluralistischen Gesellschaft gibt es kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben. Damit ist die rechtliche Basis klar definiert, doch die Gesetzgeber ignorieren dies zugunsten ihrer ideologischen Agenda.
Die Behauptungen, dass Beratungsstellen und Abtreibungskliniken durch »Gehsteigbelästigung« in ihrer Tätigkeit behindert würden und dass Schwangere davon abgehalten würden, eine Beratungsstelle zu betreten, sind unbelegt. Es gibt keine belastbaren Statistiken, keine Umfragen, keine Polizeiberichte – nichts, das diese Behauptungen stützt. Dieses angebliche Problem wird erfunden, um einen Vorwand für staatliche Repression gegen Christen und Lebensschützer zu schaffen.
Es überrascht nicht, dass die Vorarbeit für diese Gesetzesänderung aus der Grünen Heinrich-Böll-Stiftung stammt. 2021 veröffentlichte die Stiftung das Gutachten »Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld Gehsteigbelästigung«. Die Autorin dieses Gutachtens, Sina Fontana, schrieb auch ein Buch, in dem sie die Vereinbarkeit der Scharia mit Frauenrechten beschreibt. Diese Verknüpfung zeigt die Doppelmoral: Christen werden kriminalisiert, während die Scharia gelobt und gefördert wird.
Die eigentliche Motivation hinter dieser Gesetzesänderung ist ein kultureller Angriff. Den Grünen und Linken geht es nicht um Frauenrechte, sondern um einen Kampf gegen unsere Kultur und Werte. In diesem Kulturkampf will die grüne Verbotspartei ihre Kritiker mundtot machen. Ein Gebet oder der Protest von Lebensschützern soll 5000 Euro Strafe kosten. Im Bundestag genügt es, einen Vornamen zu nennen, um mit 1000 Euro Ordnungsgeld belegt zu werden. Bald wird es einen ganzen Bußgeldkatalog für alle Äußerungen geben, die den Grünen nicht passen.
Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und atmet den Geist totalitärer grüner Ideologie. Die CDU will das Beten auch verbieten, allerdings über das Versammlungsrecht, wie Frau Breher am Mittwoch im Ausschuss erklärte. Nur die AfD steht für den Lebensschutz und die Meinungsfreiheit. Sie werden uns das Beten nicht verbieten und auch nicht das Aussprechen des männlichen Vornamens Markus.
Die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dient weniger dem Schutz der Schwangeren, sondern vielmehr der Durchsetzung einer bestimmten politischen Agenda. Die wahren Anliegen und Sorgen der Lebensschützer werden dabei bewusst übergangen und delegitimiert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Stimmen weiterhin gehört und respektiert werden, denn der Lebensschutz darf nicht auf der Strecke bleiben.
Zuerst erschienen bei freiewelt.net.
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