Das jüngst geschnürte „Sicherheitspaket“ der Ampel bringt nicht nur eine Ausweitung der biometrischen Überwachung. Kaum bekannt ist dabei allerdings der massive Ausbau von polizeilichen Kontrollbefugnissen im öffentlichen Raum. Die Exekutive kann somit in Zukunft beinahe allerorts Menschen ohne Verdacht anhalten, befragen, kontrollieren und durchsuchen.
Wenn das Gesetz der Ampel durchgeht, stehen prinzipiell alle unter Generalverdacht und können daher auch ohne jeglichen Anlass kontrolliert und durchsucht werden, wie auch netzpolitik.org berichtet hatte.
Demokratie kontrolliert nicht ohne Verdacht
Fakt ist allerdings auch, dass in Demokratien Menschen ohne Verdacht nicht einfach so von der Polizei kontrolliert und durchsucht werden können. Die Polizei brauche bisher dafür einen Anlass, sie musste somit begründen, warum sie einen Menschen kontrolliert. Dahinter steckte die demokratisch basierte Annahme, dass unbescholtene Menschen nicht Ziel von Kontrollen werden sollten. Den Staat sollte es nämlich keineswegs tangieren, wer sich auf der Straße bewegt und was unbescholtene Menschen in ihren Taschen mit sich tragen.
Als Ausnahmen der bis dato bestehenden Gesetzeslage galten bisher ausschließlich und auch begründbar, die Grenzgebiete des Landes, Teile der Verkehrsinfrastruktur wie Bahnhöfe oder besonders kriminalitätsbelastete Orte wie auch neuerdings Waffenverbotszonen. Dieses Prinzip will die Ampel-Regierung nun jedoch aufgeben und anlasslose Kontrollen beinahe überall erlauben. Der „Türöffner“ für den Ausbau dieser „Schleierfahndung“ soll nun ein weitgehendes Messerverbot werden.
Mögliche Kontrollen für jedermann und „überall“
Im Überwachungspaket der Ampel werden die möglichen Kontrollorte quasi schrankenlos erweitert, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) festgestellt hatte.
Erfasst werden zunächst einmal sämtliche öffentliche Vergnügungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte und ähnliche öffentliche Veranstaltungen (§ 42 Abs. 1 WaffG) sowie sämtliche Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (§ 42b WaffG‑E), hinzu kommen, unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 5 und 6 WaffG‑E, kriminalitätsbelastete Straßen, Wege und Plätze sowie, unabhängig von einer Kriminalitätsbelastung bestimmte hochfrequentierte Straßen, Wege, Plätze, Gebäude, Flächen, Einkaufszentren sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen.
Die Auswirkungen auf das Leben der Bürger sind daher massiv, erklärte dazu die GFF:
Es ist dadurch faktisch unmöglich, sich dem räumlichen Anwendungsbereich der Kontrollbefugnisse auf Dauer zu entziehen, ohne sich aus weiten Teilen des öffentlichen Lebens zurückzuziehen.
De facto bedeutet dies, „wer nicht kontrolliert werden will, kann eben nur noch zu Hause bleiben“.
Mit engmaschigem Netz fischen
Klar ist auch, dass eine solche Kontrollbefugnisse nicht nur „Messer“ zu Tage fördern werden. Jede harmlose Kleinkonsumentin etwa von Partydrogen auf dem Weg nach Hause vom Techno-Rave muss sich in Zukunft Sorgen machen, als Messer-Beifang in den Fokus der Polizei zu geraten. Jeder Heimwerker mit einer Sprühdose in der Tasche wird zum möglichen Sprayer und muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Und wer auf dem Weg zur Demonstration oder in ein Fußballstadion ist, kann in Zukunft davon ausgehen, dass die Taschen gründlich durchsucht werden.
Es sind allerdings nicht nur Handwerker mit eventuell strafbaren Messern, denen Kontrollen zusetzen könnten. Es sind wir alle. Wer möchte schon seine privaten Handtascheninhalte durchforstet wissen, um sich Weinflaschen, Tampons, Kosmetika, Bücher oder Unterwäsche von Polizisten befingern zu lassen. Niemand sollte so etwas vor allem in einer Demokratie ohne Anlass erdulden müssen.
Dadurch entsteht also ein Umfeld, in der wir permanent Gefahr laufen, kontrolliert zu werden. Oder wie es die GFF erklärt:
Die Menschen müssen stets davon ausgehen, jederzeit und überall innerhalb der oben genannten Orte anlasslos angehalten, befragt und durchsucht zu werden.
Wer kontrolliert wird, entscheidet einzig die Polizei. Diese hat erwiesenermaßen rassistische Muster bei solchen Kontrollen (Racial Profiling) oder „kennt“ auf Basis äußerlicher Vorurteile „ihre Pappenheimer“, weswegen bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft häufiger als andere in Kontrollen geraten werden. Insgesamt geht die GFF hier zweifelsfrei von einem Einschüchterungseffekt für alle aus, aber auch insbesondere für Personen, die schon einmal negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht hatten. Zudem gebe es eine „hohe Gefahr des gezielten Missbrauchs sowie des diskriminierenden Einsatzes der Kontrollbefugnisse“.
Grundrechtseingriffe bei Ampel mittlerweile „Standard“
Eine Kontrolle in der Öffentlichkeit ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch betreffende Passanten vor anderen bloß. Die GFF spricht hier von einem „hohen Stigmatisierungspotential“. Denn bereits durch die Auswahl einer Person bringe die Polizei zumindest nach außen zum Ausdruck, dass dieser Person in gesteigertem Maße zugetraut werde, gefährlich zu sein.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hält die Pläne der Ampel-Regierung daher für „unverhältnismäßig“, sie spricht von einem „Generalverdacht“ und „erheblichen Grundrechtseingriffen“.
Dass derartig absurde Polizeibefugnisse ausgerechnet von einer Regierungskoalition kommen, in der mit FDP und Grünen zwei selbsternannte Bürgerrechtsparteien vertreten sind und die sich einst als „Fortschrittskoalition“ gefeiert hatte, verwundert den Bürger längst nicht mehr. Einen derart rasanten Abbau demokratischer und freiheitlicher Errungenschaften hätte sich möglicherweise die Union nicht so rasch getraut, erst recht nicht in diesem Tempo, mit dieses demokratiepolitisch höchst fragwürdige Gesetzespaket durch den Bundestag getrieben wird.
Der Beitrag erschien zuerst bei philosophia-perennis.com.
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