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Ampel in den letzten Zügen“: Anlasslose Per­so­nen­kon­trollen und Durchsuchungen

Das jüngst geschnürte „Sicher­heits­paket“ der Ampel bringt nicht nur eine Aus­weitung der bio­me­tri­schen Über­wa­chung. Kaum bekannt ist dabei aller­dings der massive Ausbau von poli­zei­lichen Kon­troll­be­fug­nissen im öffent­lichen Raum. Die Exe­kutive kann somit in Zukunft beinahe allerorts Men­schen ohne Ver­dacht anhalten, befragen, kon­trol­lieren und durchsuchen.

Wenn das Gesetz der Ampel durchgeht, stehen prin­zi­piell alle unter Gene­ral­ver­dacht und können daher auch ohne jeg­lichen Anlass kon­trol­liert und durch­sucht werden, wie auch netzpolitik.org berichtet hatte.

Demo­kratie kon­trol­liert nicht ohne Verdacht

Fakt ist aller­dings auch, dass in Demo­kratien Men­schen ohne Ver­dacht nicht einfach so von der Polizei kon­trol­liert und durch­sucht werden können. Die Polizei brauche bisher dafür einen Anlass, sie musste somit begründen, warum sie einen Men­schen kon­trol­liert. Dahinter steckte die demo­kra­tisch basierte Annahme, dass unbe­scholtene Men­schen nicht Ziel von Kon­trollen werden sollten. Den Staat sollte es nämlich kei­neswegs tan­gieren, wer sich auf der Straße bewegt und was unbe­scholtene Men­schen in ihren Taschen mit sich tragen.

Als Aus­nahmen der bis dato bestehenden Geset­zeslage galten bisher aus­schließlich und auch begründbar, die Grenz­ge­biete des Landes, Teile der Ver­kehrs­in­fra­struktur wie Bahnhöfe oder besonders kri­mi­na­li­täts­be­lastete Orte wie auch neu­er­dings Waf­fen­ver­bots­zonen. Dieses Prinzip will die Ampel-Regierung nun jedoch auf­geben und anlasslose Kon­trollen beinahe überall erlauben. Der „Tür­öffner“ für den Ausbau dieser „Schlei­er­fahndung“ soll nun ein weit­ge­hendes Mes­ser­verbot werden.

Mög­liche Kon­trollen für jedermann und „überall“

Im Über­wa­chungs­paket der Ampel werden die mög­lichen Kon­trollorte quasi schran­kenlos erweitert, wie die Gesell­schaft für Frei­heits­rechte (GFF) fest­ge­stellt hatte.

Erfasst werden zunächst einmal sämt­liche öffent­liche Ver­gnü­gungen, Volks­feste, Sport­ver­an­stal­tungen, Messen, Aus­stel­lungen, Märkte und ähn­liche öffent­liche Ver­an­stal­tungen (§ 42 Abs. 1 WaffG) sowie sämt­liche Ver­kehrs­mittel des öffent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehrs (§ 42b WaffG‑E), hinzu kommen, unter den Vor­aus­set­zungen des § 42 Abs. 5 und 6 WaffG‑E, kri­mi­na­li­täts­be­lastete Straßen, Wege und Plätze sowie, unab­hängig von einer Kri­mi­na­li­täts­be­lastung  bestimmte hoch­fre­quen­tierte Straßen, Wege, Plätze, Gebäude, Flächen, Ein­kaufs­zentren sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen.

Die Aus­wir­kungen auf das Leben der Bürger sind daher massiv, erklärte dazu die GFF:

Es ist dadurch fak­tisch unmöglich, sich dem räum­lichen Anwen­dungs­be­reich der Kon­troll­be­fug­nisse auf Dauer zu ent­ziehen, ohne sich aus weiten Teilen des öffent­lichen Lebens zurückzuziehen.

De facto bedeutet dies, „wer nicht kon­trol­liert werden will, kann eben nur noch zu Hause bleiben“.

Mit eng­ma­schigem Netz fischen

Klar ist auch, dass eine solche Kon­troll­be­fug­nisse nicht nur „Messer“ zu Tage fördern werden. Jede harmlose Klein­kon­su­mentin etwa von Par­ty­drogen auf dem Weg nach Hause vom Techno-Rave muss sich in Zukunft Sorgen machen, als Messer-Beifang in den Fokus der Polizei zu geraten. Jeder Heim­werker mit einer Sprühdose in der Tasche wird zum mög­lichen Sprayer und muss sich unan­ge­nehme Fragen gefallen lassen. Und wer auf dem Weg zur Demons­tration oder in ein Fuß­ball­stadion ist, kann in Zukunft davon aus­gehen, dass die Taschen gründlich durch­sucht werden.

Es sind aller­dings nicht nur Hand­werker mit even­tuell straf­baren Messern, denen Kon­trollen zusetzen könnten. Es sind wir alle. Wer möchte schon seine pri­vaten Hand­ta­schen­in­halte durch­forstet wissen, um sich Wein­fla­schen, Tampons, Kos­metika, Bücher oder Unter­wäsche von Poli­zisten befingern zu lassen. Niemand sollte so etwas vor allem in einer Demo­kratie ohne Anlass erdulden müssen.

Dadurch ent­steht also ein Umfeld, in der wir per­manent Gefahr laufen, kon­trol­liert zu werden. Oder wie es die GFF erklärt:

Die Men­schen müssen stets davon aus­gehen, jederzeit und überall innerhalb der oben genannten Orte anlasslos ange­halten, befragt und durch­sucht zu werden.

Wer kon­trol­liert wird, ent­scheidet einzig die Polizei. Diese hat erwie­se­ner­maßen ras­sis­tische Muster bei solchen Kon­trollen (Racial Pro­filing) oder „kennt“ auf Basis äußer­licher Vor­ur­teile „ihre Pap­pen­heimer“, wes­wegen bestimmte Grup­pie­rungen der Gesell­schaft häu­figer als andere in Kon­trollen geraten werden. Ins­gesamt geht die GFF hier zwei­felsfrei von einem Ein­schüch­te­rungs­effekt für alle aus, aber auch ins­be­sondere für Per­sonen, die schon einmal negative Erfah­rungen mit der Polizei gemacht hatten. Zudem gebe es eine „hohe Gefahr des gezielten Miss­brauchs sowie des dis­kri­mi­nie­renden Ein­satzes der Kontrollbefugnisse“.

Grund­rechts­ein­griffe bei Ampel mitt­ler­weile „Standard“

Eine Kon­trolle in der Öffent­lichkeit ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch betref­fende Pas­santen vor anderen bloß. Die GFF spricht hier von einem „hohen Stig­ma­ti­sie­rungs­po­tential“. Denn bereits durch die Auswahl einer Person bringe die Polizei zumindest nach außen zum Aus­druck, dass dieser Person in gestei­gertem Maße zuge­traut werde, gefährlich zu sein.

Die Gesell­schaft für Frei­heits­rechte hält die Pläne der Ampel-Regierung daher für „unver­hält­nis­mäßig“, sie spricht von einem „Gene­ral­ver­dacht“ und „erheb­lichen Grundrechtseingriffen“.

Dass der­artig absurde Poli­zei­be­fug­nisse aus­ge­rechnet von einer Regie­rungs­ko­alition kommen, in der mit FDP und Grünen zwei selbst­er­nannte Bür­ger­rechts­par­teien ver­treten sind und die sich einst als „Fort­schritts­ko­alition“ gefeiert hatte, ver­wundert den Bürger längst nicht mehr. Einen derart rasanten Abbau demo­kra­ti­scher und frei­heit­licher Errun­gen­schaften hätte sich mög­li­cher­weise die Union nicht so rasch getraut, erst recht nicht in diesem Tempo, mit dieses demo­kra­tie­po­li­tisch höchst frag­würdige Geset­zes­paket durch den Bun­destag getrieben wird.

Der Beitrag erschien zuerst bei philosophia-perennis.com.