485.000 Per­sonen vom Ver­fas­sungs­schutz erfasst – und er gibt keine Infor­ma­tionen heraus! (mit Video)

Der deutsche Inlands­ge­heim­dienst NADIS (Nach­rich­ten­dienst­liches Infor­ma­ti­ons­system und Wis­sensnetz – NADIS-WN) sammelt klan­destin immer mehr Namen und darauf hat auch der Ver­fas­sungs­schutz Zugriff, und zwar sowohl der Bund als auch die Länder. Anfang 2024 waren 4.086.988 per­so­nen­be­zogene Ein­tra­gungen in NADIS gespei­chert, Anfang 2023 waren es noch 2023 3.921.887. Der „Bestand“ an Namen und Ein­tra­gungen wächst immer schneller. Aber der Ver­fas­sungs­schutz mauert, um wen es sich da handelt: Wann gilt wer als links­extrem, wer ab wann als rechts­extrem, wer ist gewalt­be­reiter Islamist oder Reichs­bürger … damit rückt der Inlands­ge­heim­dienst nicht heraus.

Das NADIS ist „nur“ eine „Nach­weis­datei“

Der Haupt­zweck des NADIS ist der, zu einer Person, die aus irgend­welchen geheim­dienst­lichen Gründen gelistet ist, zusätzlich zu den per­sön­lichen Daten und Iden­ti­fi­zie­rungs­merk­malen noch die Quer­ver­bin­dungen zu anderen Listen zu sammeln. Also, ob es irgend­welche Erkennt­nisse zu einer Person gibt und wenn ja, bei welchem Geheim­dienst man dann nach­haken muss. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Eintrag  über „Karl Müller“ oder „Lieschen Müller“ auf eine Akte ver­weist, die irgendwo anders liegt. Leider hat niemand ein Aus­kunfts­recht über seine per­sön­lichen Ein­tra­gungen, denn Geheim­dienste heißen deshalb so, weil sie alles geheim­halten dürfen.

Genau genommen hat das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium Anfang 2024 exakt 484.627 „per­so­nen­be­zogene Ein­tra­gungen“ im nach­rich­ten­dienst­lichen Infor­ma­ti­ons­system (NADIS) des deut­schen Ver­fas­sungs­schutz­ver­bundes gezählt. Das sind über 8.800 mehr als ein Jahr zuvor. Das ist seit zehn Jahren ein neuer Rekord. Wir erfahren es jetzt über­haupt nur, weil die AfD-Fraktion des Bun­des­tages das durch eine Anfrage an das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium in Erfahrung bringen konnte.

Das sind in den letzten zehn Jahren mehr als 60.000 neue Per­sonen, die ein­ge­tragen wurden in diese Datei. 2014 waren es nämlich noch 424.591 Per­so­nen­be­zogene Einträge.

Regierung mauert bei der Frage, in welchen Bereich es diese enormen Zuwächse gibt

Eine weitere Fra­ge­stellung in der Anfrage der AfD-Bun­des­tags­fraktion war gewesen, in welchem Phä­no­men­be­reich sich die Zuwächse denn bewegen. Da gibt es ja auch immer neue Gebiete, auf denen man sich als „innerer Feind“ pro­fi­lieren kann: „Ver­fas­sungs­schutz­re­le­vante Dele­gi­ti­mierung des Staates“, Links­extre­mismus, Rechts­extre­mismus, Reichs­bürger, Selbst­ver­walter, Isla­mismus oder aus­lands­be­zo­gener Extre­mismus … doch die Regierung lässt diese doch sehr inter­es­sante und berech­tigte Frage unbe­ant­wortet im Raum stehen. Mit der kryp­ti­schen Begründung:

„Die Bun­des­re­gierung ist nach sorg­fäl­tiger Abwägung zu der Auf­fassung gelangt, dass die erbe­tenen Infor­ma­tionen aus Gründen des Staats­wohls nicht – auch nicht ein­ge­stuft – über­mittelt werden können.“

Da sind ver­schiedene Gründe denkbar, was die Sache schwierig macht, ein­zu­ordnen. Zum Ersten könnte es sich um einen starken Anstieg ein­ge­si­ckerter Radi­kal­is­la­misten handeln, deren Wunsch nach einem Kalifat Deutschland zwar keine Über­ra­schung mehr ist, wir erinnern uns an die Umzüge durch Städte mit den Trans­pa­renten „Kalifat ist die Lösung“. Aber hierzu Zahlen zu benennen ist dann doch wieder eine andere Sache und könnte die braven deut­schen Bürger auf­horchen lassen und doch noch zum Wider­stand bringen.

Wären es Links­extre­misten, die haupt­sächlich diese Sta­tistik auf­ge­hübscht haben, wäre der Staat eben­falls im Zug­zwang, dieses bisher ja gepam­perte Kli­entel doch etwas weniger generös über Stif­tungen unauf­fällig aus­zu­statten. Es ist ja bekannt, dass bei­spiels­weise stramm linke Stiftung Amadeu-Antonio-Stiftung recht gute Bezie­hungen zu ziemlich extreme linken Orga­ni­sa­tionen unterhält, wo ein Teil des Staats­geldes zur Demo­kra­tie­för­derung versickert.

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Ein kurzer Blick in die Bilanz der Stiftung zeigt, dass sie ohne Steu­ergeld kaum lebens­fähig wäre. Das ist aber nicht ihr ein­ziges grund­le­gendes Problem. Die Grün­derin der Stiftung, Anetta Kahane war bereits schon zu DDR-Zeiten ein Stasi-Spitzel. Sie ist also eine ver­sierte Fach­kraft mit viel Erfahrung darin, wie man den „Mei­nungs­kor­ridor“ sehr schmal halten kann. So ist sie die trei­bende Kraft gewesen, dass im Jahr 2019 eine absurde Bro­schüre in Kitas ver­teilt wurde, welche die Erzieher infor­mierte, wie man rechts­extreme Eltern erkennen kann. Als Bei­spiel daraus: Ein Mädchen mit Zöpfen, das von den Eltern zur Hand­ar­beiten ani­miert wird, hat wahr­scheinlich rechts­extreme Eltern.

Es spricht vieles dafür, dass in dieser „Anti-Nazi-Spitzel-und-Verpetz-Szene“ die Jagd auf ver­meint­liche Rechts­extreme fröh­liche Blüten treibt. So hat Frau Kahane auch ein Online-Mel­de­portal für anti­fe­mi­nis­tische Vor­fälle ein­ge­richtet. Wer den Gender-Kult nicht mag oder an „anti­fe­mi­nis­ti­schen Ver­an­stal­tungen“ teil­nimmt, kann dort anonym gemeldet werden. Ein Online-Pranger, auf Kosten des Steu­er­zahlers. Denun­ziation ist immer eine der her­vor­ste­chendsten „Tugenden“ in  tota­li­tären Sys­temen, ob links oder rechts. In einer libe­ralen Demo­kratie hat das nichts zu suchen. Deshalb könnte die Bun­des­re­gierung auch eine gewisse Abneigung haben, diese Zahlen auf Anfrage der AfD offenzulegen.

Dabei nimmt man in diesen Kreisen sehr gern das Wort der „Zivil­ge­sell­schaft“ in den Mund. Aber eine Zivil­ge­sell­schaft defi­niert sich ja gerade darin, dass sie eben nicht staatlich finan­ziert wird. Wenn sie von der Regierung finan­ziert wird, ist sie keine Zivil­ge­sell­schaft. Und tat­sächlich gilt auch hier: Wer zahlt, schafft an. Und so sieht man auch sehr genau, dass diese Regie­rungs­gelder die Agenda der Links­grün­woken durch­setzen, und das bereits schon unter Frau Dr. Merkel als Bundeskanzler.

Die Regierung zieht sich auf ver­wal­tungs­tech­nische Vor­schriften zurück

Alles sehr unan­genehm … und egal, welche Gruppe an extre­mis­ti­scher Grund­haltung man als Grund für den Zuwachs der NADIS-Listen genannt hätte, es hätte immer einen Auf­schrei gegeben.

Also rettet man sich in eine ver­fah­rens­tech­nische Begründung. Nach Paragraf 12 (3) des Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­setzes (BVerfSchG) ist das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz (BfV) spä­testens nach fünf Jahren ver­pflichtet zu prüfen, „ob gespei­cherte per­so­nen­be­zogene Daten zu berich­tigen oder zu löschen sind“. Dadurch ent­stehen „täg­liche Schwan­kungen“ im Daten­be­stand, erklärt das BMI. Werden diese Daten öfter an die Öffent­lichkeit gegeben, könnte man aus diesen Bewe­gungen „bestimmte Ent­wick­lungen“ ableiten. Und das erlaube dann unter Umständen „Rück­schlüsse auf Arbeits­schwer­punkte sowie die gene­relle Arbeits­weise des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz“. Die Funk­ti­ons­fä­higkeit des BfV wäre dadurch „nach­haltig beein­trächtigt. Dies würde einen Nachteil für die Sicherheit der Bun­des­re­publik Deutschland bedeuten“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD (BT-Druck­sache 20/13453, hier das PDF zum Nachlesen).

Überdies, so der Einwand, hätte der Aufwand, der zur Beant­wortung nötig gewesen wäre, die Auf­schlüs­selung nach Phä­no­men­be­reichen ver­un­mög­licht. Auch vor Anfragen nach ent­spre­chenden Sta­tis­tiken über die „2023 und 2024 im Rahmen von Obser­va­tionen ins­gesamt“ erfassten oder „gese­henen“ Per­sonen drückte sich das Bun­des­mi­nis­terium des Inneren, wieder mit der Begründung, es sei ein „unzu­mut­barer Aufwand“.

Das ist jetzt eigentlich nicht wirklich über­zeugend. Wenn die ein­zelnen Erkennt­nisse über ein­zelne Per­sonen oder Orga­ni­sa­tionen nicht von vor­ne­herein einem bestimmten „Phä­no­men­be­reich“ zuge­ordnet werden können, ist das ganze doch einfach nur eine wilde Melange an mög­lichen  Ver­däch­ti­gungen. Man nimmt doch keine Per­so­nalien auf nach dem Motto: Der scheint irgendwie nicht so ganz koscher zu sein, viel­leicht spinnt der ja auch nur, in welchen Phä­no­men­be­reich stecken wir den denn mal hin? Das alles ist umso selt­samer, als dass die Regierung, also das Bun­des­mi­nis­terium des Inneren, sowieso keine Jah­res­zahlen  über die „per­so­nen­be­zo­genen Ein­tra­gungen preis­geben wollte. (Nach­zu­lesen unter (BT-Druck­sache 20/13244, PDF). Erst nach Nach­bohren der AfD-Fraktion am 18. Oktober 2024 gab sie die Daten am 1. November 2024 heraus.

Außerdem verwies man im BMI auf die Ver­öf­fent­li­chung von Sta­tis­tiken zu „beob­ach­teten Per­sonen im Rahmen der Ver­fas­sungs­schutz­be­richte und anderer Publi­ka­tionen“. Es gibt tat­sächlich ein Recher­che­an­gebot auf der Website des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz. Der jüngste  Ver­fas­sungs­schutz­be­richt für 2023 erschien am 18. Juni und ist online als PDF-Datei abrufbar.

Ein inter­es­santer Ein­blick in die Gewichtung 2023

Bei der Lektüre des Berichtes aus 2023 fällt auf: Die Per­so­nen­stärke der links­extre­mis­ti­schen Szene ist mir ca. 37.000 Per­sonen im Ver­gleich zu der Anzahl der Rechts­extre­misten mit 40.600 Per­sonen gar nicht so viel kleiner. Dazu haben sich aber in den letzten Jahren die Grenzen, was „extre­mis­tisch“ ist, weit nach links ver­schoben. Um links­extre­mis­tisch zu sein, muss man schon ein­deutig gewalt­bereit und gewalt­tätig sein. Nur sprach­liche Gewalt wird als „enga­giert“ und gerecht­fer­tigter Zorn durch­gehen gelassen. Am rechten Rand sind schon bestimmte, her­ab­set­zende Begriffe als Beleg für „rechts­extrem“ aus­rei­chend. Dazu kommt, dass „Haken­kreuz­schmie­re­reien“ grund­sätzlich als Straf­taten der rechten Szene ein­ge­ordnet werden, obwohl bekannt ist, dass es gerade des­wegen oft von Linken gemacht wird.

Der „Phä­no­men­be­reich“ Islamismus/islamistischer Ter­ro­rismus wird auf rund 27.200 Per­sonen geschätzt, es heißt, diese Zahl sei „annä­hernd kon­stant“ geblieben. „Aus­lands­be­zo­gener Extre­mismus“ sei auch nur leicht ange­stiegen, so etwa um 900 Per­sonen auf 30.650 Per­sonen, der größte Teil davon sei die „Arbei­ter­partei Kur­di­stans“, die PKK.

Seltsam, oder? Da kennen sie ja sehr wohl ihre Pap­pen­heimer und wie­viele und wer in den ver­schie­denen Extre­mis­ten­zirkeln her­um­zir­ku­liert. Sie können eben doch zuge­ordnet werden. Man WILL es nur nicht. Und das ist ja schon inter­essant … da kann man sich ja auch einen Reim drauf machen.