Der deutsche Inlandsgeheimdienst NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem und Wissensnetz – NADIS-WN) sammelt klandestin immer mehr Namen und darauf hat auch der Verfassungsschutz Zugriff, und zwar sowohl der Bund als auch die Länder. Anfang 2024 waren 4.086.988 personenbezogene Eintragungen in NADIS gespeichert, Anfang 2023 waren es noch 2023 3.921.887. Der „Bestand“ an Namen und Eintragungen wächst immer schneller. Aber der Verfassungsschutz mauert, um wen es sich da handelt: Wann gilt wer als linksextrem, wer ab wann als rechtsextrem, wer ist gewaltbereiter Islamist oder Reichsbürger … damit rückt der Inlandsgeheimdienst nicht heraus.
Das NADIS ist „nur“ eine „Nachweisdatei“
Der Hauptzweck des NADIS ist der, zu einer Person, die aus irgendwelchen geheimdienstlichen Gründen gelistet ist, zusätzlich zu den persönlichen Daten und Identifizierungsmerkmalen noch die Querverbindungen zu anderen Listen zu sammeln. Also, ob es irgendwelche Erkenntnisse zu einer Person gibt und wenn ja, bei welchem Geheimdienst man dann nachhaken muss. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Eintrag über „Karl Müller“ oder „Lieschen Müller“ auf eine Akte verweist, die irgendwo anders liegt. Leider hat niemand ein Auskunftsrecht über seine persönlichen Eintragungen, denn Geheimdienste heißen deshalb so, weil sie alles geheimhalten dürfen.
Genau genommen hat das Bundesinnenministerium Anfang 2024 exakt 484.627 „personenbezogene Eintragungen“ im nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) des deutschen Verfassungsschutzverbundes gezählt. Das sind über 8.800 mehr als ein Jahr zuvor. Das ist seit zehn Jahren ein neuer Rekord. Wir erfahren es jetzt überhaupt nur, weil die AfD-Fraktion des Bundestages das durch eine Anfrage an das Bundesinnenministerium in Erfahrung bringen konnte.
Das sind in den letzten zehn Jahren mehr als 60.000 neue Personen, die eingetragen wurden in diese Datei. 2014 waren es nämlich noch 424.591 Personenbezogene Einträge.
Regierung mauert bei der Frage, in welchen Bereich es diese enormen Zuwächse gibt
Eine weitere Fragestellung in der Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion war gewesen, in welchem Phänomenbereich sich die Zuwächse denn bewegen. Da gibt es ja auch immer neue Gebiete, auf denen man sich als „innerer Feind“ profilieren kann: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, Linksextremismus, Rechtsextremismus, Reichsbürger, Selbstverwalter, Islamismus oder auslandsbezogener Extremismus … doch die Regierung lässt diese doch sehr interessante und berechtigte Frage unbeantwortet im Raum stehen. Mit der kryptischen Begründung:
„Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Informationen aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht eingestuft – übermittelt werden können.“
Da sind verschiedene Gründe denkbar, was die Sache schwierig macht, einzuordnen. Zum Ersten könnte es sich um einen starken Anstieg eingesickerter Radikalislamisten handeln, deren Wunsch nach einem Kalifat Deutschland zwar keine Überraschung mehr ist, wir erinnern uns an die Umzüge durch Städte mit den Transparenten „Kalifat ist die Lösung“. Aber hierzu Zahlen zu benennen ist dann doch wieder eine andere Sache und könnte die braven deutschen Bürger aufhorchen lassen und doch noch zum Widerstand bringen.
Wären es Linksextremisten, die hauptsächlich diese Statistik aufgehübscht haben, wäre der Staat ebenfalls im Zugzwang, dieses bisher ja gepamperte Klientel doch etwas weniger generös über Stiftungen unauffällig auszustatten. Es ist ja bekannt, dass beispielsweise stramm linke Stiftung Amadeu-Antonio-Stiftung recht gute Beziehungen zu ziemlich extreme linken Organisationen unterhält, wo ein Teil des Staatsgeldes zur Demokratieförderung versickert.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von gegenstimme.tv zu laden.
Ein kurzer Blick in die Bilanz der Stiftung zeigt, dass sie ohne Steuergeld kaum lebensfähig wäre. Das ist aber nicht ihr einziges grundlegendes Problem. Die Gründerin der Stiftung, Anetta Kahane war bereits schon zu DDR-Zeiten ein Stasi-Spitzel. Sie ist also eine versierte Fachkraft mit viel Erfahrung darin, wie man den „Meinungskorridor“ sehr schmal halten kann. So ist sie die treibende Kraft gewesen, dass im Jahr 2019 eine absurde Broschüre in Kitas verteilt wurde, welche die Erzieher informierte, wie man rechtsextreme Eltern erkennen kann. Als Beispiel daraus: Ein Mädchen mit Zöpfen, das von den Eltern zur Handarbeiten animiert wird, hat wahrscheinlich rechtsextreme Eltern.
Es spricht vieles dafür, dass in dieser „Anti-Nazi-Spitzel-und-Verpetz-Szene“ die Jagd auf vermeintliche Rechtsextreme fröhliche Blüten treibt. So hat Frau Kahane auch ein Online-Meldeportal für antifeministische Vorfälle eingerichtet. Wer den Gender-Kult nicht mag oder an „antifeministischen Veranstaltungen“ teilnimmt, kann dort anonym gemeldet werden. Ein Online-Pranger, auf Kosten des Steuerzahlers. Denunziation ist immer eine der hervorstechendsten „Tugenden“ in totalitären Systemen, ob links oder rechts. In einer liberalen Demokratie hat das nichts zu suchen. Deshalb könnte die Bundesregierung auch eine gewisse Abneigung haben, diese Zahlen auf Anfrage der AfD offenzulegen.
Dabei nimmt man in diesen Kreisen sehr gern das Wort der „Zivilgesellschaft“ in den Mund. Aber eine Zivilgesellschaft definiert sich ja gerade darin, dass sie eben nicht staatlich finanziert wird. Wenn sie von der Regierung finanziert wird, ist sie keine Zivilgesellschaft. Und tatsächlich gilt auch hier: Wer zahlt, schafft an. Und so sieht man auch sehr genau, dass diese Regierungsgelder die Agenda der Linksgrünwoken durchsetzen, und das bereits schon unter Frau Dr. Merkel als Bundeskanzler.
Die Regierung zieht sich auf verwaltungstechnische Vorschriften zurück
Alles sehr unangenehm … und egal, welche Gruppe an extremistischer Grundhaltung man als Grund für den Zuwachs der NADIS-Listen genannt hätte, es hätte immer einen Aufschrei gegeben.
Also rettet man sich in eine verfahrenstechnische Begründung. Nach Paragraf 12 (3) des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spätestens nach fünf Jahren verpflichtet zu prüfen, „ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind“. Dadurch entstehen „tägliche Schwankungen“ im Datenbestand, erklärt das BMI. Werden diese Daten öfter an die Öffentlichkeit gegeben, könnte man aus diesen Bewegungen „bestimmte Entwicklungen“ ableiten. Und das erlaube dann unter Umständen „Rückschlüsse auf Arbeitsschwerpunkte sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz“. Die Funktionsfähigkeit des BfV wäre dadurch „nachhaltig beeinträchtigt. Dies würde einen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD (BT-Drucksache 20/13453, hier das PDF zum Nachlesen).
Überdies, so der Einwand, hätte der Aufwand, der zur Beantwortung nötig gewesen wäre, die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen verunmöglicht. Auch vor Anfragen nach entsprechenden Statistiken über die „2023 und 2024 im Rahmen von Observationen insgesamt“ erfassten oder „gesehenen“ Personen drückte sich das Bundesministerium des Inneren, wieder mit der Begründung, es sei ein „unzumutbarer Aufwand“.
Das ist jetzt eigentlich nicht wirklich überzeugend. Wenn die einzelnen Erkenntnisse über einzelne Personen oder Organisationen nicht von vorneherein einem bestimmten „Phänomenbereich“ zugeordnet werden können, ist das ganze doch einfach nur eine wilde Melange an möglichen Verdächtigungen. Man nimmt doch keine Personalien auf nach dem Motto: Der scheint irgendwie nicht so ganz koscher zu sein, vielleicht spinnt der ja auch nur, in welchen Phänomenbereich stecken wir den denn mal hin? Das alles ist umso seltsamer, als dass die Regierung, also das Bundesministerium des Inneren, sowieso keine Jahreszahlen über die „personenbezogenen Eintragungen preisgeben wollte. (Nachzulesen unter (BT-Drucksache 20/13244, PDF). Erst nach Nachbohren der AfD-Fraktion am 18. Oktober 2024 gab sie die Daten am 1. November 2024 heraus.
Außerdem verwies man im BMI auf die Veröffentlichung von Statistiken zu „beobachteten Personen im Rahmen der Verfassungsschutzberichte und anderer Publikationen“. Es gibt tatsächlich ein Rechercheangebot auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der jüngste Verfassungsschutzbericht für 2023 erschien am 18. Juni und ist online als PDF-Datei abrufbar.
Ein interessanter Einblick in die Gewichtung 2023
Bei der Lektüre des Berichtes aus 2023 fällt auf: Die Personenstärke der linksextremistischen Szene ist mir ca. 37.000 Personen im Vergleich zu der Anzahl der Rechtsextremisten mit 40.600 Personen gar nicht so viel kleiner. Dazu haben sich aber in den letzten Jahren die Grenzen, was „extremistisch“ ist, weit nach links verschoben. Um linksextremistisch zu sein, muss man schon eindeutig gewaltbereit und gewalttätig sein. Nur sprachliche Gewalt wird als „engagiert“ und gerechtfertigter Zorn durchgehen gelassen. Am rechten Rand sind schon bestimmte, herabsetzende Begriffe als Beleg für „rechtsextrem“ ausreichend. Dazu kommt, dass „Hakenkreuzschmierereien“ grundsätzlich als Straftaten der rechten Szene eingeordnet werden, obwohl bekannt ist, dass es gerade deswegen oft von Linken gemacht wird.
Der „Phänomenbereich“ Islamismus/islamistischer Terrorismus wird auf rund 27.200 Personen geschätzt, es heißt, diese Zahl sei „annähernd konstant“ geblieben. „Auslandsbezogener Extremismus“ sei auch nur leicht angestiegen, so etwa um 900 Personen auf 30.650 Personen, der größte Teil davon sei die „Arbeiterpartei Kurdistans“, die PKK.
Seltsam, oder? Da kennen sie ja sehr wohl ihre Pappenheimer und wieviele und wer in den verschiedenen Extremistenzirkeln herumzirkuliert. Sie können eben doch zugeordnet werden. Man WILL es nur nicht. Und das ist ja schon interessant … da kann man sich ja auch einen Reim drauf machen.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.