Wie Teil 1 dieses Textes gezeigt hat, sind Heiraten zwischen Cousins/Cousinen ersten oder zweiten Grades, darunter Heiraten zwischen doppelten Cousins/Cousinen, in arabischen und in vielen muslimisch geprägten Ländern weit verbreitet.
In den meisten dieser Länder werden Cousinenehen zu entmutigen versucht, weil mit ihnen – vor allem mit Heiraten zwischen Cousins/Cousinen ersten Grades und noch mehr mit Heiraten zwischen doppelten Cousins/Cousinen ersten Grades – ein erhöhtes Risiko dafür verbunden ist, dass Kinder aus solchen Ehen genetisch bedingte Fehlbildungen, Schädigungen oder Krankheiten aufweisen.
Unter diesen Fehlbildungen, Schädigungen oder Krankheiten sind vor allem Lippenspalten („Hasenscharten“), der unvollständige Verschluss des Neuralrohrs – beim Embryo entwickelt sich aus dem Neuralrohr das Gehirn und das Rückenmark –, der Fehlbildung der Wirbelsäule (spina bifida), Hydrozephalus („Wasserkopf“) und in Verbindung damit Hirnschäden verursachen kann, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, darunter angeborene Herzfehler, Blutungs- und Blutgerinnungsstörungen (wie die Bluterkrankheit und die von Willbrand-Krankheit) und Nierenschäden (wie das nephrotische Syndrom, die polyzystische Nierenerkrankung und die renale tubuläre Azidose) zu nennen. Während einige dieser Fehlbildungen, Schädigungen, Krankheiten operativ korrigiert (wie die „Hasenscharte“) oder die Symptome durch Behandlung, oft dauerhafte oder gar lebenslange Behandlung reduziert werden können, führen andere zu schweren Behinderungen (wie diejenigen, die sich infolge eines unvollständigungen Verschlusses des Neuralrohrs einstellen,) oder zum vorzeitigen Tod (z.B. im Fall der Nierenerkrankungen, die zu Nierenversagen führen können) (eine Übersicht hierüber bieten u.a. Khayat et al. 2024).
Außerdem haben Kinder aus Ehen zwischen Cousins und Cousinen im Erwachsenenalter deutlich häufiger psychische Störungen als Kinder aus Ehen zwischen nicht miteinander verwandten Eltern: Kinder aus Ehen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades haben eine dreimal so hohe Wahrscheinlichkeit wie Kinder aus Ehen zwischen nicht miteinander Verwandten, im Erwachsenenalter wegen affektiven Störungen medikamentiert zu werden und eine doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit, wegen Psychosen medikamentiert zu werden (Maguire et al. 2018). Ein positiver Zusammenhang zwischen Abstammung aus einer Cousinenehe und Schizophrenie wurde mehrfach belegt (Bener et al. 2012; Dobrusin et al.2009; Mansour et al. 2010). In einer prospektiven Querschnittsstudie, an der 1.475 Menschen – mehrheitlich Frauen mit relativ hohem sozioökonomischen und Bildungsstatus – in Qatar teilnahmen, beobachteten Bener et al. (2016) statistisch signifikante Unterschiede zwischen Personen, die aus einer Cousinenehe abstammten, und solchen, deren Eltern nicht miteinander verwandt waren, mit Bezug auf eine ganze Reihe von psychiatrischen Störungen (gemäß dem ICD-10), darunter Angststörungen, Phobien verschiedener Art, bipolare affektive Störungen (sowohl vom Typ I als auch vom Typ II), anhaltende schwere Depressionen, somatoforme Störungen und Störungen der Impulskontrolle.
Es überrascht also nicht, dass die genetisch bedingten Risiken für den Nachwuchs aus Cousinenehen in den Ländern, in denen sie verbreitet sind, sehr ernst genommen und Cousinen ehen zu entmutigen versucht oder bestimmte Risiken durch genetische Untersuchungen der Heiratswilligen im Vorfeld festzustellen versucht werden, um auf der Grundlage dieser Befunde ggf. den Heiratswilligen vom Eheschluss abzuraten.
Im zweiten Teil dieses Textes wird nunmehr gezeigt, dass dieses Thema aufgrund der großen Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte, die viele Menschen aus arabischen oder muslimisch geprägten Ländern in westliche Länder geführt hat, auch in diesen westlichen Ländern zu einem Thema geworden ist, das zu ignorieren angesichts des menschlichen Leids, aber auch angesichts der hohen Kosten für die Gesundheitssysteme, die mit erhöhten Risiken für genetisch bedingte Fehlbildungen, Störungen und Krankheiten wie oben genannten Krankheiten (und weitere wie z.B. angeborene Taubheit) verbunden sind, nicht anders als fahrlässig bezeichnet werden kann.
Eine im Vergleich zu früheren Jahrzehnten höhere oder wachsende Anzahl von genetisch bedingten Fehlbildungen, Störungen und Krankheiten stellt nationale Einrichtungen, die mit Gesundheitspflege und Betreuung von Kranken und Behinderten beschäftigt sind, unter zusätzlichen finanziellen Druck, den aufgrund nationaler Umlagesysteme bzw. von Zwangsversicherungssystemen alle Steuerzahler im Land zu spüren bekommen. Und sie schafft auch zusätzlichen personellen Druck, denn für die dauerhafte Behandlung und Betreuung von mehr kranken oder behinderten Personen wird mehr entsprechend ausgebildetes Personal benötigt. Wenn Ärzte und geschultes Pflegepersonal in einem Land ohnehin knapp sind, dann verschärft eine wachsene Anzahl von genetisch bedingten Fehlbildungen, Störungen und Krankheiten diese Knappheiten – zum Schaden aller in der Bevölkerung.
Nun könnte man einwenden, dass diejenigen, die aus arabischen oder muslimisch geprägten Ländern aus- und in westliche Länder einwandern, möglicherweise eine sogenannte selektive Population insofern seien als es sich bei ihnen um Personen handeln könnte, die vergleichsweise „moderne“ bzw. westlich geprägte Einstellungen haben bzw. aus Familien mit vergleichsweise „modernen“ Einstellungen stammen und daher eine niedrigere Wahrscheinlichkeit haben, Cousinenehen geschlossen zu haben oder schließen zu wollen, als die Bevölkerung in ihren Herkunftsländern (oder selbst Kinder aus Cousinenehen zu sein).
Szenen aus Toronto:
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Ob dies so ist oder nicht, wäre anhand von Daten zu überprüfen. Man könnte auch die gegenteilige Hypothese aufstellen, nach der Menschen, die aus arabischen oder muslimisch geprägten Ländern aus- und in westliche Länder einwandern, möglicherweise eine sogenannte selektive Population insofern seien als sie häufiger als die Bevölkerung in ihren Herkunftsländern Cousinenehen geschlossen haben oder schließen wollen (oder selbst Kinder aus Cousinenehen sind). Und selbstverständlich wäre auch dies anhand von empirischen Daten zu zeigen. Solche Daten existieren bislang aber in der Regel nicht.
Ebenfalls keine Daten existieren in westlichen Ländern über die Anzahl von Cousinenheiraten oder –ehen, denn sie werden als solche in westlichen Ländern nicht erfasst. Es ist also nicht bekannt, wie viele Cousinenheiraten in der Bevölkerung westlicher Länder – inklusive von Zuwanderern und unabhängig vom Status als In- oder Ausländer oder vom Aufenthaltsstatus – bestehen oder geschlossen werden. Dementsprechend gibt es auch keine Daten darüber, um welche Arten von Cousinenehen es sich handelt (einfache oder doppelte) und bis in welche generationale Tiefe diese Cousinenehen reichen, und diese beiden Fragen sind für die Schätzung des Risikos auf genetisch bedingte Schäden und Erkrankungen des Nachwuchses aus Cousinenehen ja von großer Wichtigkeit (s. Teil 1).
Für die Sammlung entsprechender Daten gibt es m.W. derzeit in den westlichen Ländern kaum einen politischen Willen – vermutlich, weil jede Beschäftigung, die mit Zuwanderung verbundene Probleme betrifft, als „rassistisch“ gebrandmarkt wird, so dass diese Probleme de facto mit einem Diskussionsverbot belegt werden –, und dies, obwohl ethnographische und Kohortenstudien, die in einigen westlichen Ländern für bestimmte Gemeinden durchgeführt wurden, in denen mehrheitlich oder hauptsächlich Migranten oder bestimmte ethnische Gruppen leben, Hinweise darauf liefern, dass die Anzahl der Cousinenehen in ihnen sehr groß sein kann und dass Cousinenehen in der Migrationssituation zusätzliche Funktionen zu denen, die sie in den Herkunftsländern der Migranten erfüllen, haben können.
Oder anders gesagt: dass die Migrationssituation als solche einen Anreiz zur Schließung von Cousinenehen bieten kann, was – gerade in Abwesenheit von entsprechender Beratung der Heiratswilligen – eine höhere Wahrscheinlichkeit des Auftretens genetisch bedingter Schäden oder Erkrankungen in der Bevölkerung mit sich bringt.
Für das Vereinigte Königreich hat die Sozialanthropologin Katy Gardner (2013[2009]; 2006; 2002; 1995; Gardner & Ahmed 2009) in ethnographischen Studien Kettenmigration aus Bangladesh ins Vereingte Königreich untersucht und festgestellt, dass Cousinenheiraten dabei eine große Rolle spielen:
„Ich habe keine systematischen Daten, aber anekdotische Hinweise deuten darauf hin, dass ein erheblicher Teil dieser Ehen Beziehungen zwischen Cousins betreffen. Hier festigen die Ehen zwischen britischen Frauen und ihren bangladeschischen Cousins die Bindungen zwischen den Familien, die sich – während sich einige Haushalte in Großbritannien wiedervereint haben – nun fast vollständig getrennt voneinander sind. In einem Fall zum Beispiel haben zwei Schwestern, die seit ihrer Kindheit in Manchester lebten, die Söhne ihrer in Bangladesch lebenden väterlichen Onkel (sassatobiye) geheiratet, die einst innerhalb derselben bari (aber in getrennten Haushalten) lebten. Eine dritte Frau, diesmal eine mütterliche Cousine, hat den jüngsten Bruder geheiratet, der kürzlich nach Großbritannien umgezogen ist. Alle Brüder leben in der gleichen Nachbarschaft in Manchester mit ihren britisch-bengalischen Frauen. Ich habe den Eindruck, dass die Erfahrung für beide Seiten weitgehend positiv war. Die britischen Haushalte behalten ihre Verbindungen zum desh (Heimatland), indem sie ihre Töchter mit Cousins verheiraten, deren Charaktere ihnen bereits gut bekannt sind und die sich, eng in ihr Verwandtschaftsnetzwerk eingebunden, wahrscheinlich nicht aus dem Staub machen werden, wenn sie erst einmal britische Staatsbürgerschaft erworben haben … Die in Bangladesch ansässigen Haushalte knüpfen inzwischen ihre eigenen direkten Verbindungen mit Großbritannien mittels der Ansiedlung ihrer Söhne dort. Insgesamt kommen die Ehen beiden Haushalten zugute, indem sie die Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den Orten festigen und gleichzeitig anderen Mitgliedern des gusti (patrilineage) ermöglichen, zu migrieren. In diesen Fällen führt die Ehe – ein zentraler Punkt im Lebenslauf aller Bangladescher – direkt zur Migration nach Großbritannien“ (Gardner 2013[2009]: o.S.; Kursivsetzungen im Original).
Originaltext:
„I do not have systematic data, but anecdotal evidence suggests that a significant proportion of these marriages may involve relationships between cousins. Here, marriages between British women and their Bangladeshi cousins consolidate links between families who, with some households having been reunited in Britain, are now almost wholly apart. In one case for example, two sisters who have been living in Manchester since they were small children have married the sons of their Bangladesh based paternal uncles (sassatobiye), who they once lived within the same bari (but in separate households). A third woman, this time a maternal cousin, has married the youngest brother, who has recently relocated to the UK. All brothers live in the same neighbourhood in Manchester with their British-Bengali wives. My impression is that the experience has been largely positive for both sides. The British households maintain their links with the desh (homeland), marrying their daughters to cousins whose characters are already well known to them and who, tied closely into their kinship network, are unlikely to abscond once they have gained British citizenship … Meanwhile the Bangladesh based households forge their own, direct links with Britain through the settlement of their sons there. Overall, the marriages benefit both households, solidifying kinship links between places while allowing for another member of the gusti (patrilineage) to migrate. In these cases, marriage – a major juncture in the life course of all Bangladeshis – leads directly to migration to the U.K.“ (Gardner 2013[2009]: o.S.; Kursivsetzungen im Original).
Cousinenheirat erfüllt in der Migrationssituation also mehrere Funktionen, die alle außer einer (der drittgenannten) spezifisch für die Migrationssituation sind:
- das Verwandtschaftsnetzwerk trotz großer räumlicher Entfernung zwischen eines Teiles des Netzwerkes vom anderen aufrechtzuerhalten und zu pflegen,
- von den Migranten, von denen man weiß oder vermutet, dass sie im Aufnahmeland ein Auskommen gefunden haben, wirtschaftlich zu profitieren, indem man sie eng(er) an die Verwandtschaft bindet,
- im Aufnahmeland lebende Töchter „gut“ zu verheiraten, d.h. mit Männern zu verheiraten, die Verwandte sind und die man deshalb mehr oder weniger gut kennt und auf die man, wenn nötig, aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse Druck ausüben kann, sich der zukünftigen Ehefrau gegenüber wohlzuverhalten, und
- Möglichkeiten zur Migration für bislang nicht-migrierte Personen in der Verwandtschaft zu schaffen.
Ob oder inwieweit Cousinenheiraten Funktionen, die spezifisch für die Migrationssituation sind, erfüllen können, hängt auch von der Gestaltung der Migrationssituation durch ein Aufnahmeland ab, vor allem davon, wie einfach oder schwierig die Zuwanderung von Verwandten und insbesondere (Ehe-/)Partnern oder sogar solchen, die das erst noch werden möchten, von der Regierung in einem Aufnahmeland gemacht wird.
Im Vereinigten Königreich wird dies derzeit sehr einfach gemacht, denn dort gelten derzeit die folgenden Regelungen:
„Personen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind und im Ausland leben, können in das Land kommen und sich mit ihrem britischen oder niedergelassenen Ehepartner oder einem zivilen Partner wiedervereinigen dank des UK Spouse Visums [(Ehe-/)Partner-Visums]. Ein solches Visum ermöglicht einen Aufenthalt im Land für bis zu 30 Monate. Das Ehepartner/Partner/Heirats-Visum im Vereinigten Königreich fällt unter die Kategorie der Familienvisa. Dieses Visum kann für weitere 30 Monate verlängert werden, sofern bestimmte Zulassungskriterien erfüllt sind. Eine Person mit einem britischen Heiratsvisum wird ein Kandidat für einen unbefristeten Aufenthalt (ILR) und kann sich schließlich für die britische Staatsbürgerschaft qualifizieren. Eine der Voraussetzungen für die Beantragung eines Ehe-/Partner-Visums im Vereinigten Königreich und die Einreise in das Land ist, dass man mit einem britischen Bürger, einer im Vereinigten Königreich ansässigen Person oder einer Person verheiratet ist, die den Status eines Flüchtlings im Vereinigten Königreich hat oder humanitären Schutz im Vereinigten Königreich genießt. Das UK Ehe-/Partner-Visum wird für einen Antragsteller ausgestellt, wenn er belegt, dass er eine echte Beziehung [zu dem im Vereinigten Königreich lebenden] Partner hat und bestimmte finanzielle Anforderungen erfüllen kann“.
Originaltext:
„Individuals who are not UK residents and live abroad can come to the country and reunite with their British or settled spouse or a civil partner, thanks to the UK Spouse visa. Such a visa allows for staying in the country for up to 30 months. The Spouse/Parnter/Marriage visa in the UK falls under category of family-type visas. This visa can be extended for a period of another 30 months, provided certain eligibility criteria are met. A person with a UK Marriage visa becomes a candidate for Indefinite Leave to Remain (ILR) and can eventually qualify for British Citizenship. One of the conditions for applying for the Spousal visa in the United Kingdom and becoming able to enter the country is being married to or having a civil relationship with a UK citizen, a UK settled individual or a person who holds a UK refugee or humanitarian protection status. The UK Partner visa will be issued for an applicant if they prove that they have a genuine relationship and can meet certain financial requirements“.
Wirtschaftlich motivierte Immigration ins Vereinigte Königreich ist auch per „Marriage Visitor visa“ möglich. Es handelt sich dabei um ein Visum, das eine nicht-britische Person aus dem Ausland beantragen kann, um im Vereinigten Königreich eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft mit einer bereits im Vereinigten Königreich ansässigen Person einzugehen. Nach Einreise per „Marriage Visitor visa“ hat man sechs Monate Zeit, eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft zu schließen.
Zwar ist in der derzeit gültigen Regelung (noch) das Element des Nachweises einer tatsächlichen Beziehung enthalten, aber wenn z.B. keine formale Heiratsurkunde oder kein Beleg einer nach Staatsrecht eingetragenen Lebenspartnerschaft vorgelegt werden muss oder kann, wie das auf Personen zutreffen kann, die eine religiöse oder traditionelle Ehe geschlossen haben, die keine Rechtsverbindlichkeit (außer nach einem alternativen religiösen oder traditionellen Recht) hat, oder bei gleichgeschlechtlichen Partner, für die eine Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft im Herkunftskand aufgrund eines Verbotes gleichgeschlechtlicher Ehen/Partnerschaften nicht möglich ist, dann kann eine „tatsächliche Beziehung“ durch andere Mittel leicht belegt oder ggf. vorgetäuscht werden wie die folgende Liste der zum Nachweis akzeptierten Unterlagen zeigt:
„Sie können [als Beleg für eine bestehende Ehe oder Partnerschaft] Dinge wie verwenden:
- eine Heiratsurkunde oder eine Partnerschaftsbescheinigung
- einen Mietvertrag, eine Stromrechnung oder eine Gemeindesteuer-Rechnung, die bestätigt, dass Sie an derselben Adresse wohnen oder gemeinsam Rechnungen bezahlen
- einen Kontoauszug von einem gemeinsamen Bankkonto oder eine Bestätigung, dass Sie an derselben Adresse wohnen
- ein Schreiben von Ihrem Arzt oder Zahnarzt, in dem bestätigt wird, dass Sie an derselben Adresse wohnen
Wenn Sie keine Nachweise haben, die diese Kriterien erfüllen, können Sie stattdessen andere Nachweise vorlegen, darunter:
- eine einmalige Rechnung wie Tierarztkosten oder Reparaturkosten
- Bestätigungsschreiben, dass Sie und Ihr Partner im Wahlregister unter derselben Adresse geführt werden
- Unterlagen im Zusammenhang mit Studienfinanzierung, die bestätigen, dass Sie an derselben Adresse leben
Wenn Sie nicht zusammen leben
Wenn Sie wegen Arbeit oder Studium oder aus kulturellen Gründen nicht zusammenleben können, dann müssen Sie belegen, dass Sie sich gegenseitig dauerhaft verpflichtet sind. Sie können dies tun, indem Sie Belege dafür liefern, dass Sie
- regelmäßig miteinander kommunizieren
- sich gegenseitig finanziell unterstützen
- Kindern, die Sie zusammen haben, betreuen
- Zeit zu zweit verbringen, zum Beispiel im Urlaub oder auf Veranstaltungen“
Originaltext:
„You can use things like:
- a marriage certificate or civil partnership certificate
- a tenancy agreement, utility bills or council tax bills confirming that you live at the same address or pay bills together
- a bank statement from a joint bank account, or confirming that you live at the same address
- a letter from your doctor or dentist confirming that you live at the same address
If you do not have any evidence that meets these criteria, there is other evidence you can provide instead, including:
- a one-off bill like vet’s fees or home repair costs
- letters confirming you and your partner are on the voting register for the same address
- student finance paperwork confirming that you live at the same address
If you do not live together
If you cannot live together because of work or study, or for cultural reasons, you’ll need to prove that you have an ongoing commitment to each other. You can do this by providing evidence that you:
- communicate regularly with each other
- support each other financially
- care for any children you have together
- spend time together as a couple, for example on holiday or at events“
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Anzahl der „family visa“ und darunter besonders „spouse visa“ und „UK marriage visa“ seit der Mitte des Jahres 2022 steil gestiegen ist, nämlich um satte 133% gegenüber dem Vorjahr.
Und wie die neuesten Zahlen, die bis einschließlich Juli 2024 vorliegen, zeigen, hält der Trend an:
„Die Anträge auf Familienvisa für das Jahr 2024 haben ihren höchsten Stand in den letzten Jahren erreicht und setzen einen Aufwärtstrend seit Ende 2021 fort. In diesem Zeitraum wurden 98.906 familienbezogene Visumanträge gestellt, was einer deutlichen Steigerung von 40% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Statistiken zeigen, dass Menschen, die auf Familienwegen ankommen, auch eher in Großbritannien bleiben und sich für einen unbefristeten Urlaub zum Verbleiben (ILR) bewerben als diejenigen, die mit Arbeits- und Studienvisa anreisen“.
Originaltext:
„Family visa applications for the year ending June 2024 have reached their highest level in recent years, continuing an upward trend since the end of 2021. In this period, there were 98,906 family-related visa applications, reflecting a significant 40% increase compared to the previous year. Statistics show that people arriving on family routes are also more likely to stay in the UK and apply for Indefinite Leave to Remain (ILR) than those arriving on work and study visas“,
Von den 98.906 beantragten familienbezogenen Visa waren 63.747 partnerbezogene Visa, von denen wiederum 58.022 erteilt wurden. Von allen 98.906 beantragten familienbezogenen Visa wurden 84.403 erteilt, so dass der Anteil der beantragten partnerbezogenen Visa, die erteilt wurden, (mit 91 Prozent) größer ist als der Anteil der beantragten generell familienbezogenen Visa, die erteilt wurden (mit 85,3 Prozent) (eigene Berechnung auf der Basis der Immigrationsstatistik des Home Office).
Wie viele dieser Visa für bestehende oder noch zu schließende Cousinenehen ausgestellt wurden, wissen wir nicht, aber es ist vermutlich kein Zufall, dass die große Mehrheit der partnerbezogenen Visa von Personen mit Staatsangehörigkeit aus einem der Länder Südasiens – für die Statistik des Home Office sind das Bangladesh, Bhutan, Indien, die Malediven, Nepal, Pakistan und Sri Lanka – beantragt werden, und darunter mehrheitlich von Pakistanis. So haben im Jahr, das Ende Juni 2024 endete, insgesamt 9.472 Personen mit Staatsangehörigkeit aus einem der Länder Südasiens ein Partner-Visum beantragt, darunter 5.692 Pakistanis, womit 60,1 Prozent der Antragsteller auf ein Partner-Visum auf Pakistanis entfallen. 92,3 Prozent der pakistanischen Anträge auf ein Partner-Visum in diesem Jahr wurden erteilt.
Und wie aus entsprechenden ethnographischen und quantitativen Langzeit-Studien im Vereinigten Königreich bekannt ist, sind Cousinenehen in pakistanischen Gemeinden beliebt und nach wie vor weit verbreitet.
Katherine Charlsey (2007) berichtet aus ihrer achtzehn Monate währenden Forschung in Pakistan und unter Menschen pakistanischer Herkunft, die in Bristol, England, leben, u.a. von Shareen, die sich eine multiple [nicht nur eine doppelte] Cousinenehe gewünscht hätte:
„… Shareen, eine junge Frau aus Bristol, verheiratet mit einem Cousin aus Pakistan, beschwerte sich, dass es schade sei, dass ihr Mann ein einziger Sohn war [d.h. keine Brüder hatte], ‚weil ich meine Schwestern gebeten hätte, die Brüder meines Mannes zu heiraten. Dann hätten sie meine Schwägerinnen sein können!‘ …“ (Charsey 2007: 16).
Originaltext:
„… Shareen, a young woman from Bristol married to a cousin from Pakistan, complained that it was a pity her husband was an only son, ‘because I would have asked my sisters to marry my husband’s brothers. Then they could have been my sisters-in-law!’ …“ (Charsley 2007: 16).
Charsley fand in ihrer Studie auch Hinweise darauf, dass die Heirat mit einem Cousin, der in Pakistan lebt, der Heirat eines Cousin, der bereits im Vereinigten Königreich lebt, vorzuziehen ist, weil Letzterer trotz der erwünschten Nähe, um derentwillen eine Cousinenheirat geschlossen werden soll, als „zu nahe“ empfunden werden kann:
„Asma deutete an, dass sie ihren britischen Cousin ‚zu gut‘ kannte, um ihn zu heiraten, und führte dies auf die oben angedeuteten Verbindungen zwischen Wohnnähe, Zusammenleben und emotionaler Nähe zurück: ‚Ich habe mit ihm gelebt, bin mit ihm in die Kinderkrippe gegangen, in die Schule. Er ist wie dein Bruder und du bist wie, „Yeuch [‚Igitt‘; Ausdruck des Ekels], ich will dich nicht heiraten!“‚ Dieser Gedanke kann sogar auf nicht verwandte Männer ausgeweitet werden, die vor Ort leben; eine junge Frau erklärte, dass sie keinen Jungen aus Bristol heiraten möchte, da sie ‚zu viel über ihn weiß‘. Innerhalb von Verwandtschafts- und Ortsnetzwerken scheint es, dass etwas Abstand notwendig ist, um Raum für eine eheliche Beziehung zu schaffen. Die in Pakistan lebenden Cousins, denen man seltener begegnet, scheinen nicht so problematisch ’nah‘ zu sein …“ (Charsley 2007: 13–14).
Originaltext:
„Asma suggested that she knew her British cousin ‘too well’ to marry him, attributing this to the linkages between residential proximity, association, and emotional closeness suggested above: ‘I’ve lived with him, went to nursery with him, school with him. He’s like your brother and you’re like, “Yeuch [noise of disgust], I don’t want to marry you!”’ This sentiment may even be extended to unrelated men living locally, so that one young woman explained that she would not like to marry a boy from Bristol as she would ‘know too much about him’. Within networks of kin and locality, it seems that some distance is needed to create space for a marital relationship. Less frequently-encountered cousins living in Pakistan may not seem so problematically ‘close’ …“ (Charsley 2007: 13–14).
Einen nicht (so nah) verwandten Partner aus Pakistan zu heiraten, ist auch nicht unbedingt eine Alternative:
„Das Bedürfnis, den Charakter des Ehepartners zu kennen, ist bei transnationalen Ehen besonders wichtig, da befürchtet wird, dass pakistanische Ehepartner nur ‚einen Pass heiraten‘ oder dass sich britische Pakistani, die im dekadenten Westen aufgewachsen sind, inakzeptablem Verhalten hingeben könnten, wie z.B. Alkoholkonsum oder vorehelichen Beziehungen“ (Charsley 2007: 6).
Originaltext:
„The need for knowledge of the spouse’s nature is particularly important in transnational marriages, with the fear that Pakistani spouses may just be ‘marrying a passport’, or that British Pakistanis who have grown up in the decadent West may indulge in unacceptable behaviour such as alcohol use or premarital liaisons“ (Charsley 2007: 6).
Auf diese Weise kann die Migrationssituation als solche (bei entsprechender Gesetzgebung, die dies ermöglicht, im Aufnahmeland) den „Import“ von Cousins/Cousinen aus dem Ausland als Heiratspartner von bereits im Aufnahmeland lebenden Personen befördern (s. hierzu auch Shaw 2002; 2014).
Ebenfalls im Vereinigten Königreich wurde im Jahr 2007 die „Born in Bradford“-, d.h. „Geboren in Bradford“-Kohortenstudie initiiert mit dem Ziel
„… zu untersuchen, wie sich genetische, ernährungsphysiologische, umweltbedingte, verhaltensbezogene und soziale Faktoren auf die Gesundheit und Entwicklung in der Kindheit und im späteren Erwachsenenleben in einer benachteiligten multiethnischen Bevölkerung auswirken“ (Wright et al. 2013: 978).
Originaltext:
„… to examine how genetic, nutritional, environmental, behavioural and social factors impact on health and development during childhood, and subsequently adult life in a deprived multi-ethnic population“ (Wright et al. 2013: 978).
Bradford, Vereinigtes Königreich;
30,5% der Einwohner Bradfords sind Muslime (Census 2012).
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Personen südasiatischer Herkunft machten damals [im Jahre 2013, heute sind es 30,5%] 20 Prozent der Bevölkerung von Bradford, einer Stadt in West Yorkshire im mittleren England, aus, von denen 90 Prozent pakistanischer Herkunft waren, und etwa die Hälfte der gesamten Bevölkerung südasiatischer Herkunft in Bradford waren Pakistani aus dem ländlichen Mirpuri-Distrikt in Pakistan (Wright et al. 2013: 978–979). Wright et al. (2013: 978) berichten über Bradford weiter:
„Sechzig Prozent der in der Stadt geborenen Babys werden in den ärmsten 20% der Bevölkerung von England und Wales geboren, basierend auf dem britischen Wohngebiet-Index für multiple Deprivation. Die Säuglingssterblichkeit in Bradford war durchweg über dem nationalen Durchschnitt und erreichte im Jahr 2003 einen Höchststand von 9,4 Todesfällen/1000 Lebendgeburten, als der nationale Durchschnitt 5,5 Todesfälle/1000 Lebendgeburten betrug. Das Niveau der angeborenen Anomalien und der Kinderbehinderung gehört zu den höchsten in Großbritannien“.
Originatext:
„Sixty percent of the babies born in the city are born into the poorest 20% of the population of England and Wales based on the British government’s residential area Index of Multiple Deprivation. Infant mortality in Bradford has been consistently above the national average, peaking at 9.4 deaths/1000 live births in 2003, when the national average was 5.5 deaths/ 1000 live births, and levels of congenital anomalies and childhood disability are among the highest in the UK“.
Zwischen den Jahren 2007 und 2011 wurden 12.453 schwangere Frauen mit insgesamt 13.776 Schwangerschaften, die das Bradford Royal Infirmatory im Rahmen der routinemäßigen Mutterschaftspflege besuchten, und 3.448 ihrer Partner für die Studie rekrutiert. Etwa 50 Prozent von ihnen waren südasiatischer Herkunft, 50 Prozent nicht-südasiatischer Herkunft.
Die Frauen wurden während der Schwangerschaft medizinsch untersucht. Weitere Daten wurden von den Frauen bzw. den Eltern jeweils per Fragebogen in dem Zeitraum gesammelt, in dem Kinder, die die Frauen geboren hatten, zwischen sechs und 36 Monaten alt waren, und zwar in sechs Monate umfassenden Abständen. Daneben wurde ein Allergie-Test an den Kindern durchgeführt. Mit Bezug auf das Thema „Cousinenehen“, das uns hier interessiert, waren die Hauptergebnisse dieser Studie die folgenden:
„Von 11.396 Babys, für die Fragebogendaten verfügbar waren, hatten 386 (3%) eine angeborene Anomalie. Die Raten für angeborene Anomalien betrugen 305,74 pro 10.000 Lebendgeburten, verglichen mit einer nationalen Rate von 165,90 pro 10.000. Das Risiko war für Mütter pakistanischer Herkunft größer als für Mütter weißer britischer Herkunft … Insgesamt waren 2013 (18%) Babys Nachkommen von Ehen zwischen Cousins/Cousinen ersten Grades. Diese Babys waren hauptsächlich pakistanischer Herkunft – 1922 (37%) von 5.127 Babys pakistanischer Herkunft hatten Eltern in Cousinenehen ersten Grades. Blutsverwandtschaft war mit einer Verdoppelung des Risikos für angeborene Anomalien verbunden …; wir stellten keinen Zusammenhang mit zunehmender Deprivation fest. 31% aller Anomalien bei Kindern pakistanischer Herkunft konnten auf Blutsverwandtschaft zurückgeführt werden. Wir stellten einen ähnlichen Risikoanstieg bei Müttern weißer britischer Herkunft fest, die älter als 34 Jahre waren … Blutsverwandtschaft ist ein Hauptrisikofaktor für angeborene Anomalien. Das Risiko bleibt auch nach Anpassung an [wirtschaftlicher] Deprivation bestehen und macht fast ein Drittel der Anomalien bei Babys pakistanischer Herkunft aus “ (Sheridan et al. 2013: 1350).
Originaltext:
„Of 11,396 babies for whom questionnaire data were available, 386 (3%) had a congenital anomaly. Rates for congenital anomaly were 305,74 per 10,000 livebirths, compared with a national rate of 165,90 per 10,000. The risk was greater for mothers of Pakistani origin than for those of white British origin … Overall, 2013 (18%) babies were the offspring of first-cousin unions. These babies were mainly of Pakistani origin — 1922 (37%) of 5127 babies of Pakistani origin had parents in first-cousin unions. Consanguinity was associated with a doubling of risk for congenital anomaly …; we noted no association with increasing deprivation. 31% of all anomalies in children of Pakistani origin could be attributed to consanguinity. We noted a similar increase in risk for mothers of white British origin older than 34 years … Consanguinity is a major risk factor for congenital anomaly. The risk remains even after adjustment for deprivation, and accounts for almost a third of anomalies in babies of Pakistani origin“ (Sheridan et al. 2013: 1350).
„… es einen erheblichen Rückgang von Verwandthenehen bei Frauen pakistanischer Herkunft gab; der Anteil der Frauen, die Cousinen ersten Grades des Vaters ihres Babys waren, sank von 39,3% auf 27,0%, und der Anteil derjenigen, die auf andere Weise blutsverwandt waren, sank von 23,1% auf 19,3%… Alle bis auf eine weiße britische Befragte waren in beiden Kohorten nicht mit dem Vater ihres Babys verwandt, und etwa 90% der ‚anderen ethnischen Gruppen‘ (d.h. keine weißen Briten oder pakistanischer Herkunft) waren in beiden Kohorten nicht mit dem Vater des Babys verwandt“ (Small et al. 2024: 1–2 von 18).
Originaltext
„[t]here had been a substantial decrease in consanguineous unions in women of Pakistani heritage, the proportion of women who were first cousins with the father of their baby fell from 39.3% to 27.0%, and those who were other blood relations fell from 23.1% to 19.3% … All but one White British respondent was unrelated to their baby’s father in both cohorts, and around 90% of the ‚Other ethnicities‘ (i.e., not White British or Pakistani heritage) were unrelated to the baby’s father in both cohorts“ (Small et al. 2024: 1–2 of 18).
Die zweite Kohorte von Frauen wurde aus verschiedenen Gegenden von Bradford rekrutiert und ist insofern nicht direkt mit der ersten Kohorte vergleichbar, und Small et al. berichten (2024a: 13 von 20), dass sie qualitative Studien durchführen, um die Gründe für den festgestellten Rückgang von Cousinenehen herauszufinden. Sie berichten aber auch, dass die oben zitierten Ergebnisse über den Zusammenhang zwischen Cousinenehen und Babys mit angeborenen Anomalien weithin publiziert wurden und es seit 2016 lokale Initiativen in Bradford gab, um über das genetisch bedingte Risiko für Nachwuchs aus Cousinenehen aufzuklären, vor allem in Gebieten, die hiervon besonders betroffen waren (Small et al. 2024a: 13 von 20). Möglicherweise erbringen die qualitativen Studien Belege für die Wirkung dieser Initiativen; diesbezüglich bleibt abzuwarten.
In jedem Fall haben sich in Bradford Forscher des Themas ernsthaft (und nicht in politischer bzw. beschönigender Absicht) angenommen – mit wenigen Ausnahme wie z.B. Bhopal et al. 2014, die meinen, die Befunde, dass Frauen (in Bradford) in Verwandtenehen während der Schwangerschaft seltener rauchen als Frauen in Ehen mit einem Nicht-Verwandten und dass Verwandtenehen (in Bradford) seltener in Ehescheidung enden als Ehen zwischen Verwandten, rechtfertigten eine (pauschale) Relativierung der genetisch bedingten Risiken von Nachwuchs aus Cousinen- bzw. Verwandtenehen oder der Risiken für die Frauen, die diesen Nachwuchs austragen und ggf. gebären. Und lokale Organisationen und Behörden in Bradford (ebenso wie die pakistanische Gemeinde in Bradford) haben sich dem Problem gegenüber aufgeschlossen gezeigt und waren bereit, zu reagieren bzw. sich in die Reihe der Länder oder Regionen einzufügen, in denen Cousinenheiraten weit verbreitet sind und in denen Initiativen, Organisationen oder Behörden Versuche gemacht haben, Cousinenheiraten zu entmutigen, oder entsprechende genetische Beratung anbieten. Das ist nicht überall in Europa der Fall, so z.B. in Deutschland.
Auch in Deutschland ist es einfach, das „Angebot“ an Heiratspartnern, die Cousins/Cousinen sind, im Zuge von Masseneinwanderung sicherzustellen: Beispielsweise können zwei Brüder mit ihren jeweiligen Frauen und Kindern einreisen. Oder der Neffe oder die Nichte einer Person, die bereits mit Ehepartner und Kind eingereist ist (z.B. als Arbeitsmigrant oder unter einem anderen Aufenthaltstitel, reist später (wiederum unter einem Aufenthaltstitel wie Asylsuchende/r oder zwecks Aufnahme einer Ausbildung …) ein. Die Anwesenheit von Cousin oder Cousine zwecks Eheschließung im Land ist aber gar nicht notwendig, denn jemand mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland kann – wie im UK – eine Ehe im Ausland, darunter: in seinem Herkunftsland, schließen und den Ehepartner dann gemäß §30 AufenthG (Ehegattennachzug) ins Aufnahmeland holen, auch dann, wenn die Ehepartner Cousin und Cousine füreinander sind, denn Ehen zwischen Cousins und Cousinen sind auch in Deutschland nicht verboten.
Darüber sieht §36 AufenthG die Möglichkeit des Nachzugs „sonstiger Familienangehöriger“ vor, womit Verwandte angesprochen sind, die nicht zur Kernfamilie gehören, darunter Onkel, Tanten, Nichten und Neffen (s. https://familie.asyl.net/ausserhalb-europas/besondere-erteilungsvoraussetzungen/nachzug-sonstiger-familienangehoeriger#c203). Zwar ist diese Möglichkeit an härtefallbegründende Umstände gekoppelt, aber die Einschätzung inwieweit eine Krankheit oder „psychischer Not“ Umstände sind, die einen Härtefall begründen, kann schwerlich in standardisierter Weise erfolgen (und soll es auch nicht, sondern den Einzelfall würdigen,) und wird deshalb immer auch von subjektiven Einschätzungen von Angestellten an Ämtern und ggf. Anwälten und Richtern abhängen.
Anders als das Vereinigte Königreich befinden sich Regierungen und Verwaltungen in Deutschland aber derzeit – zumindest offiziell – (noch?) in einem naiven Zustand was die importieren Cousinenehen bzw. den Nachwuchs aus Cousinenehen betrifft: sie sind sich über die entsprechenden Risiken nicht im Klaren bzw. relativieren die Risiken durch Verweis auf andere Befunde wie z.B. auf den oben berichteten aus der Bradford-Studie, nach dem das entsprechende Risiko für Nachwuchs aus Cousinenehen nicht höher sei als für nicht-verwandte Elternpaare, bei denen die Mutter älter als 34 Jahre alt ist – ganz so, als würde das eine Risiko durch die Existenz des anderen auf irgendeine Weise zu einem weniger ernstzunehmenden mit weniger ernstzunehmenden Folgen. Oder es wird versucht, dem Thema von Anfang an aus dem Weg zu gehen, indem versucht wird, jeden, der es anspricht, als „rassistisch“ zu brandmarken – so geschehen z.B. in Deutschland im Zusammenhang mit dem auffällig erhöhten Säuglingssterben in Neukölln im Jahr 2018.
Damals haben Teile der mainstream-Presse gemeint, vom „Mythos Verwandtenehe“ schreiben zu müssen (ohne zu erklären, worin genau der diesbezügliche „Mythos“ bestehen sollte) und allerlei Dinge vorgeschlagen, die zum erhöhten Säuglingssterben in Neukölln geführt haben könnten, so z.B. in der Berliner Morgenpost vom 07.10. 2018, wo – allen Ernstes – überlastete Beratungsstellen als Grund für das erhöhte Säuglingssterben vorgeschlagen wurden, ebenso wie die (zu) späte Entdeckung von Komplikationen – die bis hin zum spontanen Verlust des Fötus reichen können – während der Schwangerschaft, die jedoch ihrerseits bei Frauen, die ein Kind von einem Cousin im Leib tragen, erhöht sind (Choudry et al. 2020; Jaber et al. 2023; Maghsoudlou et al. 2015; Warsy et al. 2020). Komplikationen während der Schwangerschaft sind – unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entdeckung – also nicht unabhängig davon, ob die Eltern des Fötus miteinander verwandt sind oder nicht, so dass es irreführend ist, wenn Komplikationen während der Schwangerschaft als zur Verwandtschaft der Eltern alternative Erklärung für Säuglingssterben oder das Sterben von Föten dargestellt wird.
Der Tagesspiegel hat den „Mythos Verwandtenehe“ in einem Artikel vom 22.06.2018, verfasst von Susanne Donner, zu diskreditieren versucht, indem er die Aussage von Falko Liecke, dem damaligen Gesundheitsstadtrat von Neukölln, von der CDU, nach der in diesem Zusammenhang von einer „… Häufung von Verwandtenehen“ zu denken sei, nicht sachlich, sondern ideologisch qualifizierte als etwas, das „in die gleiche Richtung [gehe] wie eine Anfrage der AfD im Bundestag im April, wie sich ‚die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt habe“. Und weil das nicht genügte, musste Frau Donner im Artikel zudem ein Zitat von Bittles verarbeiten, in dem Bittles bemerkte, dass „‚[d]ie Diskussion um die Verwandtenehe ‚leider rassistisch und antimuslimisch aufgeladen‘ sei, nicht ohne anzufügen, dass Bittles eine „Koryphäe auf dem Gebiet“ sei, was seine Beobachtung, die mit seiner fachlichen Kompetenz nichts zu tun hat, anscheinend glaubhaft machen sollte
Aber auch dann, wenn zutrifft, dass das Thema „Verwandtenehe“ von manchen ideologisch statt sachlich behandelt wird – so z.B. von Frau Donner im Artikel aus dem Tagesspiegel –, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass die Diskussion (deshalb) unterdrückt werden müsste, denn bei der Diskussion geht es um die Lebensqualität von Menschen, den Kindern aus Cousinenehen, ihren Eltern, den Verwandten, wenn nicht um das Leben der Kinder aus diesen Ehen schlechthin. Deshalb ist es menschenverachtend und zynisch, die Diskussion um Cousinenehen mit Verweis auf All-Zweck-Floskeln wie „rassistisch“ oder „anti-muslimisch“ unterdrücken zu wollen. Wenn diese Diskussion Menschen aus bestimmten Ländern oder ethnischen Gruppen oder Menschen bestimmter Religionsangehörigkeit stärker betrifft als anderen, dann hat dies z.B.
„… keinerlei Relevanz für die Beurteilung der objektiven Vorteile, die sich aus einem Verbot der Cousinehe ergeben“ (Nash 2024: 12),
Originaltext:
„… no relevance whatever to an assessment of the objective benefits accruing from a ban on cousin marriage“ (Nash 2024: 12).
geschweige denn für die bloße Diskussion des Problems. Und wenn diese Diskussion „rassistisch“ oder „anti-muslimisch“ wäre, dann müsste man notwendigerweise schließen, dass die Leute in Saudi-Arabien, in Pakistan und vielen anderen Ländern, in denen Cousinenheirat häufig oder die prägerierte Form der Eheschließung ist, „rassistisch“ gegen sich selbst sind bzw. seltsamerweise als Muslime „anti-muslimisch“ eingestellt sein müssen, denn wie oben berichtet, findet dort nicht nur eine Diskussion statt, sondern es werden auch Konsequenzen aus ihr gezogen. Verweise auf „Rassismus“ u.ä.m. sind also unsinnig.
Dennoch hat der „Mythos Verwandtenehe“ die Leute beim Tagesspiegel nicht ruhen lassen: Im Jahr 2020 war Neukölln dort immer noch bzw. wieder ein Thema, und unter dem Titel „Säuglingssterblichkeit in Neukölln[.] Zusammenhang mit Verwandtenehen lässt sich nicht belegen“ wird dort – diesmal unter Autorenschaft einer Madlen Haarbach – berichtet:
„Nun liegen die Ergebnisse der von Liecke [vom Neuköllner Stadtrat für Jugend und Gesundheit] angeregten Untersuchung vor. Der Bericht, der dem Tagesspiegel vorliegt, zeigt vor allem: Um die Ursachen der erhöhten Säuglingssterblichkeit zu klären, fehlen schlichtweg Daten. Und: Lieckes These zu den Verwandtenehen lässt sich weder bestätigen noch widerlegen“,
wobei das „noch widerlegen“ im Titel des Artikel unterschlagen wurde, was das Anliegen, das mit der Veröffentlichung dieses Artikel verbunden war, hinreichend deutlich macht.
Es sei angefügt, dass die zitierten Artikel (und viele mehr) ohne jeden Verweis auf die Vielzahl der Studien auskommen, die belegen, dass das Risiko für Kinder aus Cousinenehen, an einer schweren Krankheit zu leiden, deutlich erhöht ist.
Besonders dreist ist dabei die Unterschlagung der Studie von Becker et al. aus dem Jahr 2015, die auf einer Stichprobe just aus Berlin beruht: Sie basiert auf sonographischen Untersuchungen, die im Verlauf von 20 Jahren in einem spezialisierten Referenzzentrum in Berlin (genau: vom 2. Januar 1993 bis zum 30. Dezember 2012) an insgesamt 35.391 Föten in 34.256 Schwangerschaften ab der 10. Schwangerschaftswoche vorgenommen wurden. 675 (oder 1,9%) der untersuchten Föten hatten Eltern, die miteinander verwandt waren, und 307 (oder 45,5%) Elternpaare waren Cousin und Cousine ersten Grades. 61,5 Prozent aller Frauen in Verwandtenehen waren türkischer Abstammung, 33,6 Prozent gehörten ethnischen Gruppen oder Nationalitäten aus dem östliche Mittelmeerraum oder dem Maghreb an (worunter die Autoren Menschen aus dem Iran, Irak, Israel, Kuwait, dem Libanon, Oman, Pakistan, Palästina, Syrien, Saudi Arabien, Yemen, Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien und dem Sudan fassen), 1,6 Prozent süd‑, südost- oder ostasiatischer Abstammung und 3,3 Prozent waren europäischer Abstammung.
Becker et al. (2015: 81) berichten:
„Die Gesamtprävalenz schwerwiegender Anomalien bei Föten mit nicht blutsverwandten Eltern betrug 2,9% (Blutsverwandte: 10,9%; Cousin/Cousine ersten Grades: 12,4%; jenseits einer Verwandtschaft über Cousin/Cousine ersten Grades hinaus: 6,5%). Bereinigt um die Gesamtzahl der Fälle, die aufgrund eines früheren Indexfalls überwiesen wurden, betrugen die Prävalenzen 2,8% (nicht blutsverwandt) und 6,1% (blutsverwandt) (Cousin/Cousine ersten Grades, 8,5%; über den ersten Cousin hinaus, 3,9%).
Originaltext:
„Overall prevalence of major anomalies among fetuses with non-consanguineous parents was 2.9% (consanguineous, 10.9%; first cousins, 12.4%; beyond first cousins, 6.5%). Adjusting the overall numbers for cases having been referred because of a previous index case, the prevalences were 2.8% (non-consanguineous) and 6.1% (consanguineous) (first cousin, 8.5%; beyond first cousin, 3.9%)“.
Angesichts dieser Ergebnisse aus Berlin haben sich die Autoren in ihrem Text, also bereits im Jahr 2015, dafür ausgesprochen, genetische Beratung bereitzustellen, die über die erhöhten Risiken von Verwandtenehen aufklären,
„… insbesondere in multiethnischen und multireligiösen Gemeinden, damit Paare dazu befähigt werden, informierte Entscheidungen zu treffen“ (Becker et al. 2015: 81).
Originaltext:
„… especially in multi-ethnic and multi-religious communities, to enable couples to make informed decisions“ (Becker et al. 2015: 81),
Die Zeitschrift, in der diese Studie gedruckt wurde, nennt bis heute lediglich 20 Texte, die diese Studie ihrerseits zitiert haben, keine davon mit direktem Bezug auf Cousinenehen in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland (s. https://obgyn.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/pd.4487 unter „Citing Literature“). Sucht man in der Suchmaschine „Startpage“ nach – auf Deutschland beschränkten – Nennungen von „Becker“ gemeinsam mit dem Titel der Studie, dann findet man zwei Einträge; beide verweise auf jeweils eine der Seiten der Mitautoren von Becker.
Offenbar gibt es keinerlei Interesse auf Seiten von Forschern oder von Behörden in Deutschland, die genetischen Risiken von Cousinenehen anzuerkennen und darüber zu informieren. Vielmehr ist man gewillt, diejenigen, die unmittelbar von diesen Risiken betroffen sind – Kinder und Eltern in Cousinenheiraten – ihrem „Schicksal“ zu überlassen, und sie finanziell auf alle (Zwangs-)Versicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung Deutschlands umzuverteilen.
Zutreffend ist, dass diese Risiken (auch) in Deutschland – in Abhängigkeit der variierenden Anzahl von Cousinenehen – an verschiedenen Orten und für verschiedene ethnische oder religiöse Gruppen verschieden sein dürften. Aber genau dies wäre durch verantwortliche Politik und Forschung herauszufinden und öffentlich zu machen, um auf dieser Informationsbasis den Umgang mit diesen Risiken vernünftig diskutieren zu können.
Statt dessen ist das Thema – bislang jedenfalls – in Deutschland ein Tabu-Thema und wird, falls es auftauchen sollte, wie damals in Neukölln, im Keim zu ersticken versucht, indem die Beschäftigung damit als „rassistisch“ bezeichnet wird. Einmal mehr sorgen Menschen, die meinen, gute Menschen zu sein (in ihren Augen jedenfalls bessere als all ihre „rassistischen“ Mitmenschen), für reale Sorgen und reales Leid realer Menschen. Dieselben Menschen sollen durch Tabuisierung dieser Fakten vor „Rassismus“ o.ä. angeblich geschützt werden. Aber den Preis für diese symbolische Politik zahlen reale Menschen in „harter“ Währung, nämlich mit ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben (wobei die finanziellen Aufwendungen, die alle Kranken-und ‑Pflegeversicherten erbringen müssen, hier nur am Rande genannt seien.
Die symbolisch „gute“ Gesellschaft ist in der Realität allzu oft eine menschenverachtende Gesellschaft, in der alles tabuisiert oder zensiert wird, was der Ideologie oder Politik der – in unübertroffener Ironie so bezeichneten – „Eliten“ widerspricht.
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Zuerst erschienen bei ScienceFiles.org.
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