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Cou­si­nen­heirat – ein heikles Thema auch für den Westen! (Teil 1)

Die Ehe­schließung zwi­schen Cousin und Cousine bzw. die Cou­si­nen­heirat ist eine Form der Ver­wand­ten­heirat, d.h. der Heirat zwi­schen Bluts­ver­wandten. Zur Ver­wand­ten­heirat gehören Hei­raten zwi­schen Geschwistern ebenso wie Hei­raten zwi­schen Onkeln und Nichten oder Tanten und Neffen und Hei­raten zwi­schen Cousins und Cou­sinen. Während Erstere heute als inzen­stuös gelten und generell ver­boten sind, sind Hei­raten zwi­schen Onkeln und Nichten oder Tanten und Neffen und Cousins und Cou­sinen in vielen Ländern legal, so auch in Deutschland:

„Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn … eine der betrof­fenen Per­sonen ver­hei­ratet ist oder mit einer anderen Person als dem künf­tigen Ehe­gatten in einer ein­ge­tra­genen Lebens­part­ner­schaft lebt … [oder] die betrof­fenen Per­sonen in gerader Linie mit­ein­ander ver­wandt sind (z.B. Mutter und Sohn) oder wenn sie (Halb-)Geschwister sind“ (Bun­des­mi­nis­terium der Justiz 2024: 11).

Wie häufig Ehe­schlie­ßungen zwi­schen zwi­schen Onkeln und Nichten oder Tanten und Neffen und Cousins und Cou­sinen sind, ist unbe­kannt, weil keine ent­spre­chenden Daten gesammelt bzw. Sta­tis­tiken ver­fügbar sind.

In der Moderne sind solche Ehen in Deutschland (und vielen anderen west­lichen Ländern) jedoch sozial mehr oder weniger geächtet gewesen und dürften ver­gleichs­weise selten gewesen sein. Es steht zu ver­muten, dass viele Deutsche gar nicht wissen, ob bzw. dass die Schließung solcher Ehen in Deutschland erlaubt ist, weil sie ohnehin nicht in Betracht gezogen wird.

So gesehen sind Ver­wand­ten­hei­raten bzw. –ehen in Deutschland eher kein Thema. Mit der Mas­sen­ein­wan­derung von Men­schen von außerhalb der west­lichen Welt in Länder der west­lichen Welt hat sich diese Situation in den west­lichen Ländern ver­ändert. In vielen nicht-west­lichen Ländern sind Ehe­schlie­ßungen zwi­schen Onkeln und Nichten oder – sel­tener – Tanten und Neffen, aber vor allem Ehe­schlie­ßungen zwi­schen Cousins und Cou­sinen nämlich nicht nur erlaubt, sondern sind eine häufige oder sogar die bevor­zugte Form der Eheschließung:

„Curr­ently, around 20% of the global popu­lation resides in areas where such mar­riages are pre­ferred … The pre­va­lence of cons­an­gui­neous unions varies across dif­ferent societies, influenced by factors like religion, culture, and geo­gra­phical location. In Western and European nations, the occur­rence of CM [cons­an­gui­neous mar­riages] is less than 0.5%, while in India, the pre­va­lence stands at 9.9% … On the other hand, cons­an­guinity is par­ti­cu­larly pre­valent in many Arab nations, with rates ranging from 20 to 50% of all mar­riages. In these regions, first-cousin mar­riages are espe­cially common, aver­aging around 20–30% …“ (Khayat et al. 2024: 1 of 12).

D.h.

„Derzeit leben rund 20% der Welt­be­völ­kerung in Gebieten, in denen solche Ehen bevorzugt werden … Die Prä­valenz konsan­guiner Ehen [d.h. hier: Ehen zwi­schen Cousins und Cou­sinen ersten oder zweiten Grades] variiert in den ver­schie­denen Gesell­schaften unter dem Ein­fluss von Fak­toren wie Religion, Kultur und geo­gra­phi­scher Lage. In west­lichen und euro­päi­schen Ländern liegt das Auf­treten von CM [konsan­guinen Ehen] bei weniger als 0,5%, während in Indien die Prä­valenz bei 9,9% liegt … Ande­rer­seits ist die Bluts­ver­wandt­schaft in vielen ara­bi­schen Ländern mit Raten zwi­schen 20 und 50% aller Ehen besonders ver­breitet. In diesen Regionen sind Ehen mit Cousins ersten Grades mit durch­schnittlich 20–30% besonders häufig …“ (Khayat et al. 2024: 1 von 12).

Wenn die Ehen von Men­schen aus solchen Ländern in einem west­lichen Ziel-/Auf­nah­meland unter­schiedslos aner­kannt werden bzw. Cou­si­nen­heirat in einem west­lichen Ziel-/Auf­nah­meland nicht generell ver­boten ist, dann ist damit zu rechnen, dass Cou­si­nen­hei­raten in west­lichen Ziel-/Auf­nah­me­ländern zu einem deutlich häu­fi­geren Phä­nomen werden als sie es dort bislang waren – weil Migranten bestehende Cou­si­nen­hei­raten impor­tieren oder im Ziel-/Auf­nah­meland auf­grund mit­ge­brachter sozio-kul­tu­reller Tra­di­tionen neue Cou­si­nen­hei­raten schließen werden.

Quelle: https://www.edrawmax.com/article/what-is-cousin-chart.html

Ehe­schlie­ßungen zwi­schen Cousins und Cou­sinen ersten Grades finden statt, wenn jemand das Kind einer Schwester oder eines Bruders des Vaters oder der Mutter hei­ratet oder anders gesagt: wenn jemand das Kind einer eigenen Tante oder eines eigenen Onkels hei­ratet. Es sind also grund­sätzlich vier Vari­anten von Cou­si­nen­hei­raten ersten Grades möglich:

 

(1) „Ich“ heirate das Kind des Bruders meines Vaters (meine/n Parallel-Cousin(-/e) väterlicherseits);
(2) „Ich“ heirate das Kind der Schwester meines Vaters (meine/n Kreuz-Cousin(-/e) väterlicherweits);
(3) „Ich“ (ego) heirate das Kind der Schwester meiner Mutter (meine/n Parallel-Cousin(-/e) mütterlicherseits);
(4) „Ich“ heirate das Kind des Bruders meiner Mutter (meine/n Kreuz-Cousin(-/e) mütterlicherseits).

Unab­hängig davon, welcher dieser Vari­anten eine Heirat zwi­schen Cousin und Cousine ersten Grades ent­spricht, beträgt der Inzucht­sko­ef­fi­zient („coef­fi­cient of inbreeding“; COI) für Kinder, die sie gege­be­nen­falls mit­ein­ander zeugen, 1/16 (oder 6,25%).

Was bedeutet das?

Der Inzucht­sko­ef­fi­zient, der auf Sewall Wright (1922) zurückgeht und auch „Fixie­rungs­index“ heißt und (deshalb) nor­ma­ler­weise durch ein „F“ ange­zeigt wird, gibt die Wahr­schein­lichkeit an, mit der beide Kopien von Genen, die jemand vom/von den ersten gemein­samen Vor­fahren seiner Eltern geerbt haben kann – im Fall von Kindern von Cousins/Cousinen ersten Grades sind das ihre Groß­eltern – , iden­tisch mit­ein­ander (d.h. homo­zygot) sind (Charles­worth & Charles­worth 1987: 238).

Die Berechnung des Inzucht­sko­ef­fi­zi­enten F für ein Indi­viduum („ego“) erfolgt über ein Pfad­dia­gramm, anhand dessen fest­ge­stellt wird, wie viele Ver­bin­dungen von dem/den ersten gemein­samen Vor­fahren (hier: von den Groß­eltern) zu den Eltern von „ego“  führen.  Im Fall von Ehen zwi­schen Cousins/Cousinen ersten Grades sind das 4 Ver­bin­dungen. Diese (mit „N“ bezeich­neten) Ver­bin­dungen werden in die Formel Fx = ∑ (0.5)n+1 ein­ge­geben, und der Wert, den wir erhalten, wird x 2 genommen, so dass sich für Kinder von Cousins/Cousinen ersten Grades eine Inzucht­sko­ef­fi­zient von 0,03125 x 2 = 0,0625 oder 1/16 ergibt.

Das bedeutet, dass

„… on average, their progeny will be homo­zygous … at 6.25% (1/16) of gene loci (i.e., they will have received iden­tical gene copies from each parent at these sites in their genome)“ (Bennett et al.: 2002 100),

d.h.

„… im Durch­schnitt werden ihre Nach­kommen auf 6,25% (1/16) der ihrer Gene homo­zygot … sein (d.h. sie werden von jedem Elternteil iden­tische Gen­kopien an diesen Stellen in ihrem Genom erhalten haben)“ (Bennett et al.: 2002 100).

(„[I]m Durch­schnitt“ deshalb, weil dieser pro­zen­tuale Anteil auf­grund des Auf­tretens von Muta­tionen vari­ieren kann.)

Den höchsten Inzucht­sko­ef­fi­zi­enten mit 0,25 (bzw. 1/4) oder 25% Homo­zy­gotie tragen Kinder aus inzes­tuösen Bezie­hungen, also Vater-Tochter, Mutter-Sohn und Bruder-Schwester-Bezie­hungen. Für Kinder aus Bezie­hungen zwi­schen Onkel und Nichte oder Tante und Neffe gilt F = 1/8 (0.125 oder 12,5%). Für Kinder aus Bezie­hungen zwi­schen Cousins/Cousinen zweiten Grades beträgt F jedoch nur 1/64 (0.0156), und für solche aus Bezie­hungen zwi­schen zwi­schen Cousins/Cousinen sogar nur 1/256 (0.00390625).

Eine Variante der Heirat zwi­schen Cousins/Cousinen ist die dop­pelte Cou­si­nen­heirat oder genauer: die dop­pelte Heirat von Cousins/Cousinen ersten Grades („double first cousin mar­riage“). Bei ihr hei­raten Kinder von Eltern, die jeweils zwei Geschwis­ter­paare bilden. D.h. zwei Schwestern aus einer Familie hei­raten zwei Brüder aus einer anderen, oder eine Frau und ihr Bruder aus einer Familie hei­raten einen Mann und dessen Schwester aus einer anderen Familie. Wenn beide Paare Kinder pro­du­zieren, dann sind diese Kinder dop­pelte Cousins/Cousinen ersten Grades; sie haben alle vier Groß­eltern gemeinsam.

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Bei Kindern von dop­pelten Cousins/Cousinen ersten Grades ist durch­schnittlich 1/8 (12,5%) ihres Genoms homo­zygot; das ist der­selbe Anteil, den Kinder aus Bezie­hungen zwi­schen Onkeln und Nichten oder Tanten und Neffen haben. Cou­si­nen­heirat ist also nicht gleich Cou­si­nen­heirat; vielmehr ist es biologisch/genetisch gesehen wichtig, Cou­si­nen­hei­raten danach zu unter­scheiden, ob es sich um Hei­raten von Cou­sinen ersten, zweiten, dritten usw. Grades handelt, und ob es sich um dop­pelte Cou­si­nen­hei­raten handelt oder nicht.

In jedem Fall wird vor dem Hin­ter­grund des Inzucht­sko­ef­fi­zi­enten nach­voll­ziehbar, warum Ehe­schlie­ßungen zwi­schen (relativ) nahen Ver­wandten bio­lo­gisch besehen pro­ble­ma­tisch sind:

„The primary medical concern with cons­an­gui­neous mar­riages is the heigh­tened risk of genetic dis­orders. When closely related indi­vi­duals reproduce, there is a higher pro­ba­bility that both parents carry the same genetic mutation. This situation increases the likelihood of recessive genetic dis­orders in their children. Recessive dis­orders, such as cystic fibrosis, thalas­semia, and Tay-Sachs disease, occur only if a child inherits two copies of the mutant gene, one from each parent … In cons­an­gui­neous unions, the chances of both parents car­rying the same recessive gene are signi­fi­cantly higher com­pared to non-cons­an­gui­neous mar­riages. As a result, the inci­dence of auto­somal recessive dis­orders is more fre­quent in popu­la­tions where cons­an­guinity is com­monly prac­ticed … Moreover, cons­an­guinity can lead to an increase in the expression of dele­te­rious genes, leading to a reduction in overall genetic diversity within a family or com­munity. This reduced genetic diversity can have broader impli­ca­tions beyond single-gene dis­orders … It may affect complex traits and the overall health of the popu­lation, poten­tially leading to reduced immunity and increased sus­cep­ti­bility to infec­tious diseases. Addi­tio­nally, the accu­mu­lation of dele­te­rious muta­tions over gene­ra­tions can result in a higher pre­va­lence of mul­ti­fac­torial diseases, such as heart disease and dia­betes, which are influenced by both genetic and envi­ron­mental factors … The­r­efore, the impli­ca­tions of cons­an­gui­neous mar­riages extend beyond the imme­diate risk of single-gene dis­orders, impacting the broader health and genetic resi­lience of com­mu­nities where it is prac­ticed“ (Khayat et al. 2024: 1 von 12).

D.h.

„Das primäre medi­zi­nische Problem bei bluts­ver­wandten Ehen ist das erhöhte Risiko für gene­tische Stö­rungen. Wenn sich eng ver­wandte Indi­viduen [mit­ein­ander] ver­mehren, besteht eine höhere Wahr­schein­lichkeit, dass beide Eltern­teile die gleiche gene­tische Mutation tragen. Diese Situation erhöht die Wahr­schein­lichkeit rezes­siver gene­ti­scher Stö­rungen [d.h. Stö­rungen, die auf­treten, weil eine Variante eines Gens, das nor­ma­ler­weise gegenüber anderen Vari­anten zurück­tritt, in dieser Situation die einzig vor­handene Variante ist, so dass sie not­wen­di­ger­weise dominant bzw. aus­ge­drückt wird] bei ihren Kindern. Rezessive Erkran­kungen wie Muko­vis­zidose, Thalassämie und Tay-Sachs-Krankheit treten nur auf, wenn ein Kind zwei Kopien des mutierten Gens erbt, eine von jedem Elternteil … In Ehen unter Bluts­ver­wandten ist die Wahr­schein­lichkeit, dass beide Eltern­teile das­selbe rezessive Gen tragen, im Ver­gleich zu nicht bluts­ver­wandten Ehen signi­fikant höher. Infol­ge­dessen ist die Inzidenz auto­somal-rezes­siver Stö­rungen [d.h. das Auf­treten von Stö­rungen, weil nor­ma­ler­weise rezessive Vari­anten auf Genen, die nicht auf Geschlechts­chro­mo­somen liegen, dominant bzw. aus­ge­drückt werden] in Popu­la­tionen, in denen Bluts­ver­wandt­schaft häufig prak­ti­ziert wird, häu­figer … Darüber hinaus kann Bluts­ver­wandt­schaft zu einer Zunahme der Expression schäd­licher Gene führen, was zu einer Ver­rin­gerung der gesamten gene­ti­schen Vielfalt innerhalb einer Familie oder Gemein­schaft führt. Diese ver­rin­gerte gene­tische Vielfalt kann umfas­sendere Aus­wir­kungen haben, die über Ein­zel­gen­stö­rungen hin­aus­gehen … Dies kann kom­plexe Merkmale und die all­ge­meine Gesundheit der Bevöl­kerung beein­träch­tigen und mög­li­cher­weise zu einer ver­min­derten Immu­nität und einer erhöhten Anfäl­ligkeit für Infek­ti­ons­krank­heiten führen. Darüber hinaus kann die Anhäufung schäd­licher Muta­tionen über Gene­ra­tionen hinweg zu einer höheren Prä­valenz mul­ti­fak­to­ri­eller Erkran­kungen wie Herz­er­kran­kungen und Dia­betes führen, die sowohl von gene­ti­schen als auch von Umwelt­fak­toren beein­flusst werden … Daher gehen die Aus­wir­kungen von Bluts­ver­wand­te­nehen über das unmit­telbare Risiko von Ein­zel­gen­stö­rungen hinaus und wirken sich auf die all­ge­meine Gesundheit und gene­tische Wider­stands­fä­higkeit von Gemein­schaften aus, in denen sie prak­ti­ziert werden “ (Khayat et al. 2024: 1 von 12).

Es gibt sehr viele Studien, die die nega­tiven Effekte von Cou­si­ne­nehen auf den daraus resul­tie­renden Nach­wuchs belegen. Genannt seien an dieser Stellen lediglich einige neue(re) Studien oder Über­sichts­ar­tikel zu Studien (die ihrer­seits auf ältere Studien zum Thema ver­weisen; wer sich dafür näher inter­es­siert, sei auf die jewei­ligen Lite­ra­tur­ver­zeich­nisse in den jewei­ligen Texten ver­wiesen): Ahmad et al. 2023; Alb­anghali 2023; AlK­hudair et al. 2024; Anwar et al. 2020; Asemi-Rad et al. 2023; Choudry et al. 2020; Dahbi et al. 2024; Dong et al. 2022; Khayat et al. 2024; Maguire et al. 2018; Mehmood et al. 2023; Memon et al. 2023; Nash 2024; Small et al. 2024.

Diese (und andere) neuere Studien bestä­tigen in der Regel ältere Befunde, gegen die – häufig zu Recht – ein­ge­wendet wurde, dass sie auf ein­fachen Kor­re­la­ti­ons­ana­lysen beruhten, d.h. keine Kon­troll­va­riablen berück­sich­tigten (s. z.B. Vishwakarma et al. 2021). Auf neuere Studien trifft dies gewöhnlich nicht zu; sie kon­trol­lieren nor­ma­ler­weise nach ver­schie­denen Variablen wie z.B. dem sozio-öko­no­mi­schen Status der Familie.

Trotz der Menge an empi­ri­schen Befunden, die einen Zusam­menhang zwi­schen Cou­si­nenehe und Gesund­heits­zu­stand des Nach­wuchses belegen, wird – besonders, aber nicht nur, in den Medien – manchmal ver­sucht, ihn, wenn nicht zu bestreiten, so doch, seine Relevanz zu rela­ti­vieren. So wird z.B. oft das Ergebnis zitiert, nach dem Kinder von (ein­fachen, nicht dop­pelten) Cousins/Cousinen ersten Grades ein Risiko von 4–6 Prozent haben, eine gene­tische Störung auf­zu­weisen, während Kindern von nicht-ver­wandten Eltern ein dies­be­züg­liches Risiko von 2–3 Prozent haben, und manchmal wird angefügt, dass das 4–6‑prozentige Risiko, das Kinder aus (ein­fachen) Cou­si­ne­nehen haben, dem­je­nigen ent­spricht, das Kinder nicht-ver­wandter Eltern haben, wenn die Mutter älter als 34 Jahre ist (Shaw & Raz 2015: 25): Man könnte daher bei ober­fläch­licher Betrachtung meinen, dass das gene­tische Risiko von Kindern aus (ein­fachen) Cou­si­ne­nehen absolut betrachtet nicht nen­nenswert höher sei als es bei Kindern nicht-ver­wandter Eltern, wenn die Eltern irgend­welche Risi­ko­fak­toren (wie ein höheres Lebens­alter der Mutter) auf­weisen. Aber:

„… these com­monly-cited figures do not take into account the signi­fi­cantly greater risks faced by cousin-parents from endo­gamous com­mu­nities with multi-gene­ra­tional cousin-parents of their own, whose off­spring each have a greater than 10 per cent chance of inhe­riting a serious dis­order – three or more times the standard risk. These risks intensify, and otherwise rare diseases cluster, with each new gene­ration of the endo­gamous group because of the greater number of shared ancestors“ (Nash 2024: 5).

D.h.

„… diese häufig zitierten Zahlen berück­sich­tigen nicht die signi­fikant höheren Risiken, denen Cou­sinen-Eltern aus endo­gamen Gemein­schaften [d.h. Gemein­schaften, in denen die Regel gilt, dass Hei­rats­partner innerhalb dieser Gemein­schaft zu suchen sind] mit jeweils eigenen Cousin-Elternen über mehrere Gene­ra­tionen hinweg aus­ge­setzt sind, deren Nach­kommen jeweils eine Chance von mehr als 10 Prozent haben, eine schwere Erkrankung zu erben – das Drei– oder Mehr­fache des Stan­dard­ri­sikos. Diese Risiken ver­stärken sich und ansonsten selten auf­tre­tende Krank­heiten häufen sich mit jeder neuen Gene­ration der endo­gamen Gruppe auf­grund der grö­ßeren Anzahl gemein­samer Vor­fahren an“ (Nash 2024: 5).

Es ist nicht nur möglich, sondern wahr­scheinlich, dass ein vari­ie­rendes Ausmaß der Endo­gamie einer Gemein­schaft oder Gruppe über Gene­ra­tionen hinweg – fach­ter­mi­no­lo­gisch in der eng­lisch­spra­chigen Lite­ratur als „genetic inbreeding“ bezeichnet – den oben berich­teten Umstand, dass die Stärke der beob­ach­teten Kor­re­la­tionen zwi­schen Cou­si­nenehe und Gesund­heits­zu­stand des Nach­wuchses in ver­schie­denen Studien bis zu einem gewissen Grad variiert, (zumindest mit-/) erklärt. In jedem Fall kann fest­ge­halten werden, dass immer dann, wenn Cou­si­ne­nehen nicht aus­nahms­weise „anfallen“, sondern eine kul­turell ver­an­kerte Tra­dition in einer endo­gamen Gemein­schaft oder Gesell­schaft dar­stellen, eine Kumu­lation der Risiken für gene­tisch bedingte Stö­rungen not­wen­di­ger­weise ein­tritt – und dies in besonders hohem Ausmaß, wenn die Cou­si­ne­nehen über Gene­ra­tionen hinweg mehrfach dop­pelte Cou­si­ne­nehen sind (s. z.B. Ben-Omran et al. 2020).

Es sei hier nur am Rande ver­merkt, dass derzeit keine klare Tendenz für eine abneh­mende Zahl von Cou­si­ne­nehen weltweit beob­achtet werden kann, auch nicht pau­schal unter bestimmten Bevöl­ke­rungs­gruppen wie Hoch­ge­bil­deten. Während für Südost-Iran Neshan et al. (2024: S. 1 von 8) zu dem Ergebnis kommen, dass

„… the tra­dition of cons­an­gui­neous unions is still a pre­ferred practice among people living in sou­theast Iran, espe­cially among socioe­co­no­mically dis­ad­van­taged individuals“,

d.h. dass

„… die Tra­dition der Ver­wand­tenehe [hier: der Cou­si­nenehe] immer noch eine bevor­zugte Praxis unter den im Süd­osten des Iran lebenden Men­schen, ins­be­sondere unter sozial und wirt­schaftlich benach­tei­ligten Per­sonen“ [ist],

beob­achten Jameel et al. (2024) in Saudi-Arabien eine weite Ver­breitung von Cou­si­ne­nehen (auch) unter Hoch­ge­bil­deten: Ihre Studie hat ergeben, dass unter 1.707 im Jahr 2023 befragten Stu­denten der King Abdu­laziz-Uni­ver­sität in Jeddah 819 (oder 48 Prozent) Kinder aus Cou­si­ne­nehen waren – und dies in einer Stich­probe von Stu­denten, in der über 53 Prozent ihrer Mütter und über 55 Prozent ihrer Väter Post­gra­du­ierte waren, also einen sehr hohen for­malen Bil­dungs­ab­schluss hatten. Und 1.391 (oder 81,5 Prozent) der befragten Stu­denten hatten Cou­si­ne­nehen in ihrer Familie (Jameel et al. 2024: Seite 3 von 12 und Table 1 auf Seite 4 von 12). Zwar waren gut 81 Prozent der befragten Stu­denten der Meinung, dass Cou­si­ne­nehen gesetzlich ver­boten werden sollten, wenn auf­grund der Bluts­ver­wandt­schaft der Eltern die Gefahr schlimmer Folgen in den kom­menden Gene­ra­tionen besteht (Jameel et al. 2024: Seiten 9–10 von 12), aber inwieweit sich eine solche Ein­stellung in der Praxis nie­der­schlagen wird und inwieweit sie auf die jüngere Gene­ration ver­all­ge­meinert werden kann, ist eine offene Frage.

In Saudi-Arabien wie in anderen ara­bi­schen Ländern oder Ländern mit ara­bisch oder isla­misch geprägter Kultur ist man sich der gesund­heit­lichen Pro­bleme, die mit Cou­si­ne­nehen ver­bunden sind, bewußt. Deshalb werden in ihnen schon seit Jahr­zehnten Ver­suche gemacht, Men­schen all­gemein von der Schließung von Cou­si­ne­nehen zu ent­mu­tigen (Nash 2024) und Pro­gramme zur gene­ti­schen Beratung von Braut­paaren oder Ehe­leuten bereit­zu­stellen, so dass Risiko-Ehen ver­hindert oder ggf. zu Schwan­ger­schafts­ab­brüchen geraten werden kann. Saffi und Howard haben in einer Studie, die bereits im Jahr 2015 ver­öf­fent­licht wurde, acht Länder im Nahen Osten genannt, in denen soge­nannten PMSGC-Pro­gramme [Pre­marital Screening and Genetic Coun­seling] – das sind Pro­gramme zur Früh­erkennung von und Beratung über Erkran­kungs­ri­siken von Nach­wuchs – bereits zum Zeit­punkt der Publi­kation ihrer Studie obli­ga­to­risch waren (Saffi & Howard 2015: 194. Table 1). Unter ihnen ist die Türkei das Land, das als erstes, nämlich im Jahr 1995, ein PMSGC-Pro­gramm obli­ga­to­risch gemacht hat. Seit 2015 sind weitere Länder des Nahen Ostens zu dieser Liste hinzugekommen.

Gewöhnlich wurde/wird im Zuge von PMSGC-Pro­grammen zumindest auf das Risiko von ggf. aus einer Ehe resul­tie­rendem Nach­wuchs, Sichel­zel­len­anämie oder β‑Thalassämie zu haben, getestet. In Saudi-Arabien wurden ent­spre­chende gene­tische Unter­su­chungen für alle Paare mit Hei­rats­ab­sicht (gebüh­renfrei) obli­ga­to­risch gemacht, und Paare, für die sich ein ent­spre­chendes Risiko ergab, erhielten eine Beratung mit dem Ziel, dass sie von der Ehe­schließung absehen sollten. (Die Ent­scheidung für oder gegen die Heirat bliebt aber dem Paar selbst bzw. den betei­ligten Familien über­lassen; Memish & Saeedi 2011: 230). Was den Erfolg der PMSGC-Pro­gramme betrifft, so stellten die Autoren fest:

„This review found that PMSGC pro­grammes were unsuc­cessful in dis­cou­raging at-risk mar­riages but suc­cessful in reducing the pre­va­lence of affected births in countries pro­viding pre­natal detection and the­ra­peutic abortion“ (Saffi & Howard 2015: 193),

d.h.

„Diese Über­blicks­studie ergab, dass die PMSGC-Pro­gramme nicht erfolg­reich darin waren, risi­ko­be­haftete Ehen zu ent­mu­tigen, aber erfolg­reich darin waren, die Prä­valenz von von Risiken betrof­fenen Geburten in Ländern zu redu­zieren, die prä­natale Erkennung und the­ra­peu­tische Abtreibung anbieten“ (Saffi & Howard 2015: 193).

In den Fol­ge­jahren, genau: bis 2022, hat sich in Saudi-Arabien die Hei­rats­wil­ligkeit von Paaren ange­sichts der Fest­stellung von Risiken für Nach­wuchs und ent­spre­chender Abratung von der Ehe­schließung, jedoch kaum weiter verringert:

„Couples who were planning at-risk mar­riages dif­fered broadly in their reac­tions to the medical advice given: 20.3 % decided to cancel the mar­riage, while 79.9 % went ahead“ (Hussain et al. 2022: 381),

d.h.

„[d]ie Reak­tionen der Paare, die Risiko-Hoch­zeiten planten, waren sehr unter­schiedlich: 20,3 % ent­schieden sich dafür, die Hochzeit abzu­sagen, 79,7 % fuhren mit den Hei­rats­plänen fort“ (Hussain et al. 2022: 381).

Inzwi­schen sind zu den Pro­grammen, die sich spe­ziell an Ehe­schlie­ßungs­willige richten, (nicht nur in Saudi-Arabien) Früh­erken­nungs-Unter­su­chungen von Föten (für bereits ver­hei­ratete Paare) hin­zu­ge­treten, bei denen hierüber hin­aus­gehend auf alle mög­lichen Formen von abnor­maler Ent­wicklung des Fötus getestet wird und auf Risi­ko­fak­toren mit Bezug auf den Verlauf der Schwan­ger­schaft für die Mutter (Malik et al. 2022: 3–4 von 12).

In den Ländern des Nahen Ostens und anderen Ländern mit ara­bisch oder mus­li­misch geprägter Bevöl­kerung werden die mit Cou­si­ne­nehen ver­bun­denen Risiken für den Nach­wuchs also schon seit vielen Jahren, teil­weise seit fast fünf Jahr­zehnten, sehr ernst genommen. Cou­si­nenen werden zu ent­mu­tigen ver­sucht, und es gibt eine Reihe von Pro­grammen zur vor- oder nach­ge­burt­lichen Früh­erkennung ver­erb­barer Risiken. Dies alles, ohne dass bislang eine klare Tendenz zur welt­weiten Reduktion von Cou­si­ne­nehen erkennbar wäre.

Aber warum sollte dies alles für west­liche Gesell­schaften relevant sein, in denen der pro­zen­tuale Anteil von Cou­si­ne­nehen auf weniger als 0,5 Prozent geschätzt wird (s. oben bzw. Khayat et al. 2024: 1 of 12)? In Teil zwei unserer Behandlung des Themas „Cou­si­ne­nehen“ werden wir diese Frage beantworten.


Lite­ratur

Ahmad, Nouman, Abbas, Sibgha, Hafeez, Shanza, et al., 2023: Pre­va­lence of Con­ge­nital Defects among Cons­an­gui­neous Mar­riages in Pakistan. Journal of Society of Pre­vention, Advocacy and Research KEMU 2(1). https://journalofspark.com/journal/index.php/JSpark/article/view/107/81

Alb­anghali, Mohammad A., 2023: Pre­va­lence of Cons­an­gui­neous Mar­riage among Saudi Citizens of Albaha, a Cross-Sec­tional Study. Inter­na­tional Journal of Envi­ron­mental Research and Public Health 20(4): 3767

AlK­hudair, Abdullah M., AIGanem, Shooq N., AlK­hamis, Abdullah Abdul­majeed, et al., 2024: The Asso­ciation Between Cons­an­guinity and Off­spring with Con­ge­nital Hearing Loss in the Eastern Region, Saudi Arabia. Journal of Nature and Science of Medicine 7(3): 164–168

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