Gibt es denn Neues im Land? Ja, so einiges. Die EU hat das Renaturierungsgesetz verabschiedet, wonach „bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden“ sollen. „Ziel ist es, bis 2030 mindestens ein Fünftel der Land- und Meeresgebiete in der EU zu renaturieren“. Im Meer klappt dies mit LNG-Terminals und Windparks ja schon mal vorbildlich. Und an Land? „Mitten im uralten Reinhardswald soll Hessens größter Windpark entstehen.“ Ja, auch das funktioniert. Doch freuen wir uns mehr auf das Vernässen von Mooren. Ach, wie romantisch. Übrigens sorgten auch Moore dafür, dass die Malaria in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert heimisch war. „Eine entscheidende Rolle (für die weitgehende Ausrottung der Malaria in Europa) spielten die Trockenlegung von Feuchtgebieten…“ Also willkommen zurück, liebe Malaria. Die Pharmaindustrie wird es freuen, denn sie hat dann sicherlich die nächste mRNA-Beglückung parat.
Doch zurück zu den Anforderungen des Renaturierungsgesetzes. Deutschlands Fläche wird zu 50,4% landwirtschaftlich genutzt und 14,5% werden für Siedlung und Verkehr benötigt. Wenn man jetzt noch die Fläche für Energieparks zu Land und zu Wasser abzieht, bleibt nicht mehr so viel Fläche für die Umsetzung dieses Gesetzes. Demokratiefeinde sind jetzt sicher der Meinung, dass einerseits unsere Landwirte durch Reduzierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche vernichtet werden und anderseits wir aus unseren Dörfern vertrieben werden und alle in 15-Minuten-Megastädten auf kleinster Fläche hausen sollen.
Und auch in Spanien war die Renaturierung bisher sehr erfolgreich. So hat man alleine in den Jahren 2021 und 2022 landesweit 256 Staudämme abgerissen, um Flussläufe zu renaturieren. „Die Beseitigung dieser Art von Infrastruktur hat jedoch zu Überschwemmungen in Gebieten wie dem Einzugsgebiet des Voltoya und des Cega geführt, die inzwischen Dutzende von Städten in der Region Valencia und Kastilien-La Mancha betreffen.“ Dass diese Dammrückbauten etwas mit der schrecklichen Flut jetzt im November 2024 in Valencia zu tun haben, ist natürlich eine Verschwörungstheorie von Rechtsextremen. Die einzige Ursache ist selbstverständlich der Klimawandel.
Apropos Rechtsextreme und andere Demokratiefeinde: Um solche in die Schranken zu weisen, hat die Bundesnetzagentur „heute den ersten Trusted Flagger, einen vertrauenswürdigen Hinweisgeber, gemäß dem Digital Services Act (DSA) zugelassen. Die Meldestelle REspect! … erhielt heute diese Zulassung.“ Nun, die Bundesnetzagentur untersteht dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck. So sind die ernannten „Trusted Flagger“ eher bewährte Fahnenträger, denn gefördert werden sie u.a. durch das Bundesfamilienministerium, das Land Baden-Württemberg oder die bayerische Staatsregierung. Und sie zahlen zurück. „Eine Reportage von ARD alpha aus dem Jahr 2021 zeigt die Meldestelle REspect! – Deutschlands ersten Trusted Flagger – bei ihrer Arbeit. Stolz erzählt der Leiter der Meldestelle, dass man sich auch um die Löschung nicht strafrechtlich relevanter Meinungen bei Providern bemühe.“ Ja, unser Staat ist wahrlich um unseren Schutz bemüht. Wie kann dann die NZZ in einem Artikel veröffentlichen, „der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner schrieb auf X über den Leitfaden für Meldestellen: ‚Wenn man später einmal den Niedergang der Meinungsfreiheit in Deutschland und den Einstieg in den Zensurstaat rekonstruieren will‘, werde dem Leitfaden zu den Trusted Flaggern ‚die Rolle eines Schlüsseldokuments zukommen‘.“ Wie kann ein Medium wie die NZZ solch einem Verschwörungstheoretiker ein Forum bieten? Unmöglich!
Alles? Nein, Gott sei Dank nicht! Die „Bundesregierung plant Gesetz gegen Bürger, die sich ‚gemeinwohlschädlich‘ äußern!“ „Wer sich nicht für das Gemeinwohl ‚nützlich‘ macht, sondern mit seiner Meinung gar das Gegenteil ausdrückt, dem sollen künftig drakonische Strafen drohen. Es sei ‚Sozialschädlichkeit‘, so Buschmann, wenn Gewalt oder – Achtung, hier wird es gefährlich! – bestimmte Meinungsäußerungen dazu führen könnten, dass Menschen sich nicht mehr engagieren wollen.“ Ja, so geht Demokratie heute, denn der Kampf gegen rechts muss in voller Härte weitergeführt werden. Schließlich hat er in unserem Land eine lange Tradition. So veröffentlichte die Deutsche Reichs-Zeitung schon am 15.6.1934 auf Seite 1 folgenden Artikel:
Sie sehen richtig. Auch die Hitlerjugend wusste schon, wo der Feind steht. In dieser ehrenvollen Tradition bewegt sich unsere „Zivilgesellschaft“, wie z.B. unsere „Omas gegen rechts“ zeigen.
Da ist es doch beruhigend, dass US-Präsident Joe Biden mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Rechtsextreme würden jetzt behaupten, er hat es für die Sprengung von Nord Stream erhalten. Aber nein, unsere Energieversorgung können wir auch selbst vernichten, wie man an der Idee sieht, die Tagebaue am Rhein nach dem Kohleausstieg 2030 mit Wasser zu fluten. Sind denn die Kohlevorkommen bis dahin wenigstens abgebaut? Och nö, nicht so ganz. „Die Rheinische Braunkohlenlagerstätte beinhalte auf einer Fläche von etwa 2.500 qkm ursprünglich ein Vorkommen von etwa 55 Milliarden Tonnen. Sie ist damit das größte geschlossene Braunkohlevorkommen Europas. Große Teile davon gelten als technisch und wirtschaftlich gewinnbar. Bis Ende 2022 wurden etwa 6,9 Milliarden Tonnen Braunkohle gefördert.“ Durch die Flutung wird die Kohle dann wohl für die kommende Zeit unbrauchbar. Wahrlich ein Hoch auf den Klimaschutz.
Doch es gibt weitere positive Meldungen. Am 26.9.2024 hat der Bundestag den Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV angenommen. Und auch in der EU gibt es vorgelegte Initiativen zum Bürokratieabbau. „Damit sollen Berichtspflichten im Einklang mit der Strategie zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU um 25 Prozent verringert … werden.“ Wow, das hört sich ja gut an. Frau von der Leyen lebt dies ja auch vor. So soll sie „einen Kaufvertrag zwischen der EU und dem Pharmaunternehmen Pfizer über die Lieferung von 1,8 Milliarden Impfstoffdosen“ im Wert von geschätzten 35 Milliarden Euro per SMS abgeschlossen haben. Eine Offenlegungspflicht hält sie vereinfachenderweise für unangebracht. In ihrer Vergangenheit als Verteidigungsministerin wurde ihr vorgeworfen, „sie habe millionenschwere Aufträge ohne Ausschreibung an Beratungsfirmen vergeben.“ Schon damals setzte sie sich offensichtlich für sehr kurze Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen ein, denn die Mobilfunkdaten (diverse SMS) auf ihrem Handy waren sehr schnell gelöscht worden. Unsere EUschi ist wirklich Vorbild für Vereinfachungen.
Doch wie wirkt sich der Bürokratieabbau für unsere Unternehmen aus? Eine erste Erleichterung bringt die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (ESRS). Kamen bisher nur wirklich große Unternehmen in deren Genuss, erfreuen sich ab dem 1.1.2025 alle nach § 267 HGB großen Unternehmen. Damit wird fast jeder größere Mittelständler beglückt. Einen Überblick über die Inhalte vermittelt eine Grafik, durch die IHK München veröffentlicht wurde:
Die allgemeine Erleichterung für Unternehmen ist sofort ersichtlich, wobei hierbei der Punkt E1 Klimawandel interessant ist. Während man in den Unterpunkten 1 und 2 den direkten CO2-Ausstoß durch Heizöl, Gas oder auch der bezogenen Energie (Strom, Fernwärme) berechnen muss, fällt unter Unterpunkt 3 der indirekte Ausstoß durch erworbene Waren und Dienstleistungen, Abfall, Geschäftsreisen, Pendeln der Mitarbeiter usw. usf. Viel Spaß bei der Datenerhebung. Übrigens trifft dieser Bürokratieabbau auch viele kleine Unternehmen, die Aufträge für berichtspflichtige Unternehmen ausführen, da sie diese Daten natürlich von ihren Auftragnehmern benötigen.
Aber die Erleichterungen gehen weiter. Da hätten wir noch die EUDR. Das ist jetzt nicht die Europäische Demokratische Republik wie Miesmacher meinen könnten, sondern die Europäische Entwaldungsverordnung, die die Herstellung entwaldungsfreier Produkte gewährleisten soll. In deren Genuss kommen „Unternehmen, die spezifische Produkte wie Kaffee, Kakao, Kautschuk, Rinder, Holz, Palmöl, Soja und deren Ableitungen in der EU vermarkten, unabhängig von deren Herkunft.“ Da Papier aus Holz besteht, sind auch Bücher eingeschlossen. Böse Zungen könnten nun meinen, dass Bücherverbrennungen von gestern wären, da man heute verhindert, dass Bücher überhaupt erst preisgünstig entstehen. In Zeiten, in denen Internetarchive gehackt werden und Bundestrojaner im Einsatz sind, scheint ein Buch zuhause wohl sicherer, sodass deren Reduktion den Kampf gegen Miss- und Fehlinformation unterstützt, den Ursula von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum 2024 zur Notwendigkeit erhoben hat. Auch WHO-Chef Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus bläst ins gleiche Horn. Wer jedoch festlegt, was Miss- und Fehlinformationen sind, lassen beide offen.
Doch zurück zu den Erleichterungen für unsere Unternehmen: Beglückt werden diese auch mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das „die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten“ regelt. „Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.“ Ja, so dürfen importierende Unternehmen prüfen, ob in den Produktionsländern alles im Sinne des Gesetzes produziert wird. So werden viele mit Sicherheit klimaneutrale Geschäftsreisen hauptsächlich nach Fernost notwendig werden.
Doch auch die Verpflichtungen aus europäischem Verpackungsgesetz, CO2-Grenzausgleichsmechanismus, EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie oder Recht auf Reparatur unterstützen die Unternehmen natürlich enorm beim versprochenen Bürokratieabbau. Und die dadurch verursachten Mehrkosten werden sicherlich an die Verbraucher durchgereicht. Meinen natürlich nur Aluhutträger.
Doch genug geschwurbelt. Jetzt machen wir einfach eine Wahnsinnspause.
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