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Kann Sko­liose auch durch eine Impfung ver­ur­sacht werden?

Frage:

Hallo Herr Tolzin,
vielen Dank für Ihre regel­mä­ßigen News­letter. Mich beschäftigt im Zusam­menhang mit den Imp­fungen immer wieder eine Frage, die ich Ihnen gerne stellen würde: Kann eine kind­liche Sko­liose Aus­druck eines Impf­schadens sein? In den Fach­in­for­ma­tionen kann ich dazu nichts finden, mir ist aber so als hätte ich das bei Ihnen einmal gelesen. 
Vielen Dank für Ihre Mühe,

herz­liche Grüße, O.

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr O.,

ich bin weder Medi­ziner noch Aka­de­miker, aber ich teile Ihnen gerne mit, was ich dazu in Erfahrung gebracht habe.

Sko­liose, also eine neu­ro­lo­gisch bedingte Rück­grat­ver­krümmung, wird tat­sächlich in keiner mir bekannten Fachinfo als mög­liche Folge einer Impfung benannt.

Aller­dings gibt es ein­zelne Mel­dungen von Sko­liose im zeit­lichen Zusam­menhang mit Imp­fungen über das Mel­de­system des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

KiGGS*, die große RKI-Studie, hat bei 4,6 % von 16.326 erfassten Geimpften Sko­liose fest­ge­stellt, unter den 134 erfassten Unge­impften jedoch keinen ein­zigen. Auf­grund der sehr kleinen Gruppe der erfassten Unge­impften ist das Ergebnis natürlich mit Vor­sicht zu genießen, aller­dings ist nicht nur im Falle von Sko­liose zumindest eine deut­liche Tendenz erkennbar, die nicht für die Imp­fungen spricht (siehe dazu auch impf-report Nr. 74/75, Jan./Feb. 2011, S. 22).

In Tier­ver­suchen wurde 1982 erfolg­reich ver­sucht, über Polio­impf­stoffe Skolio aus­zu­lösen. Ein mög­licher Zusam­menhang zwi­schen Imp­fungen und Sko­liose ist der Wis­sen­schaft also durchaus seit Jahr­zehnten bekannt.

Da die Fach­infos, auf die Sie sich beziehen, auf den Daten von Zulas­sungs­studien basieren, also auf einer in der Regel sehr ein­ge­schränkten Daten­basis, wäre ich sehr vor­sichtig damit, Imp­fungen als mög­liche Ursache oder Mit­ur­sache von Sko­liose grund­sätzlich auszuschließen.

Dies könnte nämlich bei der Behandlung der Fehl­bildung dazu führen, dass eine Behand­lungs­mög­lichkeit über­sehen wird, wie z. B. eine spe­zi­fische Impf­nosode zur Ausleitung.

Ein enger zeit­licher Zusam­menhang mit einer Impfung oder einer anderen Medi­kation sowie das Fehlen von alter­na­tiven Erklä­rungen deutet auf jeden Fall auf einen Zusam­menhang hin und sollte bei Ana­mnese und The­rapie unbe­dingt berück­sichtigt werden.

Ist der Zusam­menhang nicht so ein­deutig, kann er auch über bio­en­er­ge­tische Test­me­thoden wie z. B. dem kine­sio­lo­gi­schen Mus­keltest, EAV** oder Bio­re­sonanz über­prüft werden.

Da jeder Mensch anders auf eine Impfung reagiert und die Impfung oft nur den Tropfen dar­stellt, der das gesund­heit­liche Fass zum Über­laufen bringt, würde ich per­sönlich einen solchen Zusam­menhang auch dann grund­sätzlich nicht aus­schließen, wenn die bio­che­mische Ursache-Wir­kungs-Kette (noch) nicht ver­standen wird.

Die offi­zielle Aner­kennung als Impf­schaden würde ich aller­dings nur dann in Erwägung ziehen, wenn Sie bereit und nervlich sowie finan­ziell in der Lage sind, einen jahre- oder gar jahr­zehn­te­langen juris­ti­schen Kampf darum zu führen.

Aller­dings emp­fehle ich, den Ver­dachtsfall unbe­dingt an das PEI zu melden, sich eine ein­deutige Fall­nummer geben zu lassen und regel­mäßig nach dem aktu­ellen Status der Meldung zu fragen.

Wenn dies genügend Imp­f­opfer machen, zwingen sie damit (hof­fentlich) irgendwann das PEI, das erfah­rungs­gemäß sehr unwillig darin ist, Impf­schäden als solche zur Kenntnis zu nehmen, die Mel­dungen ernst zu nehmen. Und viel­leicht auch einmal Kon­se­quenzen für die Her­steller darauf zu ziehen.

Der Artikel erschien zuerst hier: impfkritik.de

Anmerkung der Redaktion:
* KiGGS: RKI — Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugend­lichen in Deutschland

** EAV: Abkürzung für Elek­tro­aku­punktur nach Voll