Ich bin ja nur ein einfacher Mensch, der das Können unserer Regierung bewundert. Deshalb begrüße ich es außerordentlich, wenn Politiker vor Beleidigungen besser geschützt sind als wir kleinen Bürger. So genügen die §§ 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) StGB für diese sich für unser Land aufopfernden Helden nicht aus. Der 2021 neu formulierte § 188 StGB ist deshalb die richtige Antwort zum Schutz unserer Politiker. Meine Kollegen auf der Arbeit meinen, laut Grundgesetz (Art. 3) seien alle Menschen vor dem Gesetz gleich, doch ist das Grundgesetz mittlerweile rechts geworden? Warum sonst werden Demonstranten von der Polizei nicht ins Genick geschlagen und zu Boden geworfen, wenn sie aus dem Grundgesetz vorlesen? Muss ja einen Grund haben.
(Von Werner Pilipp)
Wie wichtig der neue Paragraf ist, sieht man an vielen Beispielen. So hatte ein 58-Jähriger Frau Baerbock „auf der Plattform X als „‚dümmste Außenministerin der Welt‘ bezeichnet“. Nun muss er 9600 Euro Strafe zahlen. Wahrscheinlich hat die Staatsanwaltschaft eine noch dümmere Außenministerin ausfindig gemacht, sodass diese Aussage falsch und damit strafbar ist.
Die Weitsicht Frau Baerbocks zeigt sich schon in ihrer Aussage bei einem Treffen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auf Malta, wo sie von „1,3 Milliarden Menschen in Europa“ sprach. Beim ZDF wurde „Europa“ empörenderweise durch „OSZE-Region“ ersetzt. Und warum? „Im Jahr 2023 lebten 745,6 Millionen Menschen in Europa, ….“ Man war wohl der Ansicht, unsere Außenministerin hätte etwas Falsches gesagt. Oh, wie kleingeistig sind diese Leute. Sie haben nicht verstanden, dass diese unglaubliche Frau von einem Europa nach dem grünen Wirtschaftswunder und der dadurch notwendigen Fachkräfteeinwanderung sprach.
Auch Robert Habeck wird zum Opfer von solchen Angriffen. So musste er seit Amtsantritt (26.9.2021 bis August 2024) schon 805 Anzeigen erstatten. Der arme Kerl. Unter den Angezeigten ist auch ein 64-jähriger Rentner. Dieser „teilte kürzlich auf X ein Foto von Habeck und schrieb darunter ‚Schwachkopf professional‘, gestaltet wie der Schriftzug der Kosmetikmarke Schwarzkopf.“ Richtigerweise veranlasste Richterin Englich aus Bamberg eine Hausdurchsuchung. Der Name der Richterin klingt schon wie Engel. Wenn ich jedoch ehrlich bin, verstehe ich die Anzeige nicht so ganz. Was war hier eigentlich strafbar? Meine Kollegen meinen zwar, dass er nicht professionell sei, da er von Insolvenz keine Ahnung habe oder falsch liege, wenn er behauptet, „Die Inflation sinkt, die Preise gehen runter“, denn bei sinkender Inflation steigen die Preise nur weniger stark. Ich glaube, er hat den Rentner nur angezeigt, weil er einfach zu bescheiden ist, um als professionell bezeichnet zu werden.
Dasselbe Gericht unterstrich seine Kompetenz, indem es einen Journalisten zu einer Strafe von 210 Tagessätzen für eine Karikatur von Bundesinnenministerin Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit.“ verurteilte. Bekommt dieses Urteil Rechtskraft, so wäre der Redakteur vorbestraft.
Doch auch Frau Marie-Agnes Strack-Zimmermann wird von bösartigen Bürgern heimgesucht. So musste sie seit Februar 2023 schon 1894 Anzeigen stellen (Stand 21.9.2024). Dass sie das tut, um sich über „Schmerzensgeld“ ein einträgliches Nebeneinkommen zu sichern, ist natürlich eine boshafte Verleumdung. Richterin Englich, bitte übernehmen Sie den Fall, denn sage und schreibe fünf Staatsanwälte müssen für ihre mentale Gesundheit sorgen. Dabei kümmert sie sich doch so rührselig um die Arbeitsplätze im Land. Zumindest bei Rheinmetall & Co.
Erwähnen möchte ich auch unseren Verkehrsminister Volker Wissing, der nach dem Ampel-Aus sich von seiner Partei trennte, um uns Bürgern weiterhin dienen zu können. Jetzt bürdete er sich auch noch das Amt des Justizministers auf. Welch ein Volksheld. Und wenn er dafür mit dem Amt eines Bundesrichters belohnt wird, hat er das mehr als verdient. Nur Rechte behaupten, er habe deswegen seine Partei verraten.
Und unsere Politiker sind auch anderweitig begehrt, was nur mit deren hervorragender Qualifikation und nicht mit Lobbyismus zu erklären ist. So wird unser ehemaliger Minister Sigmar Gabriel Aufsichtsrat bei Rheinmetall. Da kann er jetzt Frau Strack-Zimmermann bei ihrer Friedensmission tatkräftig unterstützen.
Ricarda Lang bringt ihre hochgebildete Art beim Focus als Kolumnistin ein, und ihr Kollege Omid Nouripour unterstützt mit seiner sportlichen Ausstrahlung den Verein Eintracht Frankfurt. Dort trifft er auf den großen Ehrenpräsidenten des Vereins, Peter Fischer, der dazu aufgerufen hat, „AfD-Wähler zu schlagen und ihnen ins Gesicht zu ‚kotzen‘. Die Staatsanwaltschaft Köln sieht darin keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat.“ Ja, natürlich nicht, er spricht ja über Unmenschen.
Auch ein Plakat mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ ist nicht strafbar. „Das bei einer Demonstration in Aachen im Januar von der Antifa-Jugend mitgeführte Transparent stelle kein strafbares Verhalten dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.“ Erlaubt ist es auch, sich „AfDler in die Gaskammer“ zu wünschen. Und Alice Weidel darf man als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen.
Wenn ein 14-Jähriger „den Hashtag ‚Alles für Deutschland‘ genutzt“ hat, ist dies unserem Staat eine Hausdurchsuchung wert, obwohl er zum „Tatzeitpunkt“ noch strafunmündig war. Auch Björn Höcke wurde für diesen Ausdruck bestraft, während andere Politiker oder Menschen bzw. Organisationen des öffentlichen Lebens ihn ungestraft nutzen konnten. In Unterfranken wiederum setzte es für diesen Ausdruck auch eine Hausdurchsuchung. „Anordnende Richterin: Monika Englich (Amtsgericht Bamberg).“ Eine wahre Demokratin, ein leuchtendes Beispiel für die Gewaltenteilung in Deutschland.
Ja, wir sind frei in diesem Land, frei wie die Vögel – also vogelfrei. Wir leben halt in ihrer besten Dämonkratie.
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