Arkansas erwägt lebens­lange Haft­strafen für Pharma-Manager bei Impf­schäden — Unter­neh­mens­leiter sollen straf­rechtlich zur Ver­ant­wortung gezogen werden

In den meisten Fällen werden straf­recht­liche Vor­würfe gegen Ein­zel­per­sonen erhoben, die nichts mit der Betei­ligung eines Unter­nehmens zu tun haben. Aber auch Unter­nehmen können straf­rechtlich belangt werden, und obwohl eine solche abs­trakte Einheit nicht phy­sisch in eine Gefäng­nis­zelle gesteckt werden kann, kann sie mit hohen Geld­strafen und sogar mit der Auf­hebung der Unter­neh­mens­satzung rechnen.

Was ist mit den Managern – können sie per­sönlich für die Hand­lungen des Unter­nehmens als Ganzes zur Ver­ant­wortung gezogen werden? Es gibt ein­deutige Fälle, in denen die Antwort »Ja« lautet, wie zum Bei­spiel bei der vor­sätz­lichen ille­galen Abzweigung von Opioiden. Es gibt aber auch neue Situa­tionen. Während Füh­rungs­kräfte der Phar­ma­in­dustrie und ihre Unter­nehmen bei Impf­stoff­pro­blemen einen soliden Schutz vor zivil­recht­licher Haftung genießen, gibt es keinen ver­gleich­baren Schutz bei straf­recht­licher Haftung. Aus diesem Grund haben Akti­visten in den gesamten Ver­ei­nigten Staaten über Mög­lich­keiten nach­ge­dacht, Unter­neh­mens­leiter straf­rechtlich zur Ver­ant­wortung zu ziehen für das, was sie als unge­heu­er­liche Hand­lungen ansehen, die zu weit ver­brei­teten Impf­schäden geführt haben, ins­be­sondere im Zusam­menhang mit den COVID-19-Pro­dukten. Ein Bun­des­staat, Arkansas, hat gerade einen Geset­zes­entwurf ein­ge­bracht, der den Tat­be­stand der Impf­stoff­schä­digung defi­niert. Danach können Manager der Phar­ma­in­dustrie, die die Öffent­lichkeit irre­führen und dadurch Tod oder schwere Kör­per­ver­letzung ver­ur­sachen, für den Rest ihres Lebens ins Gefängnis wandern. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer Zusam­men­hänge, in denen eine straf­recht­liche Haftung in Betracht kommt.

Im März 2024 ver­öf­fent­lichte Public Citizen einen Bericht über einen »Auf­schwung« bei der Straf­ver­folgung von Unter­nehmen im Jahr 2023. Nach einem 25-Jahres-Tief im Jahr 2021 gab es sowohl 2022 als auch 2023 einen leichten Anstieg bei der Straf­ver­folgung von Unter­nehmen. Eine neue Politik des Jus­tiz­mi­nis­te­riums zur Belohnung von Infor­manten »führt ein wirk­sames neues Instrument ein, das zur not­wen­digen Erhöhung der Fall­zahlen des Minis­te­riums bei­tragen könnte«.

Und wie in der Ver­gan­genheit wurden die meisten Anklagen gegen die größten Unter­nehmen durch Ver­ein­ba­rungen vor dem Prozess bei­gelegt, wodurch ver­hindert wurde, dass Füh­rungs­kräfte ein »Jacket« – wie Häft­linge eine Vor­strafe nennen – erhielten. Zwei Phar­ma­un­ter­nehmen, mit denen vor­ge­richt­liche Kron­zeu­gen­ver­ein­ba­rungen getroffen wurden, waren die Gene­ri­ka­her­steller Teva und Glenmark. Beide Unter­nehmen wurden beschuldigt, ein ille­gales Kartell gebildet zu haben, um Preise abzusprechen.

Geschickte, rationale Akteure

In seiner Schluss­fol­gerung stellt Public Citizen fest, dass:

»Unter­nehmen sind hoch ent­wi­ckelte, rationale, wirt­schaft­liche Ent­schei­dungs­träger. Ihre Füh­rungs­kräfte und ihr Management erhalten groß­zügige Ver­gü­tungs­pakete, um die Unter­nehmen in die pro­fi­ta­belsten Bahnen zu lenken. Zur Abschre­ckung von Unter­neh­mens­kri­mi­na­lität reicht es nicht aus, Unter­nehmen und ihre Füh­rungs­kräfte etwas weniger groß­zügig zu belohnen. Wenn sie kri­mi­nelles Fehl­ver­halten begehen, sollten sie wie die hoch ent­wi­ckelten, ratio­nalen Akteure behandelt werden, die sie sind – und für ihr Fehl­ver­halten belangt werden. Die Aufgabe des Jus­tiz­mi­nis­te­riums besteht nicht darin, kri­mi­nelle Unter­nehmen vor den Folgen ihrer Geset­zes­ver­stöße zu schützen – es muss sicher­stellen, dass kri­mi­nelle Unter­nehmen gefasst, zur Rechen­schaft gezogen und mit den recht­lichen Kon­se­quenzen ihres Han­delns kon­fron­tiert werden. Letztlich geht es darum, sicher­zu­stellen, dass die Ent­schei­dungs­träger in den Unter­nehmen zweimal darüber nach­denken, bevor sie Gewinne über das Gesetz stellen.«

Waren Ver­triebs­händler, Han­dels­ver­treter und Makler Drogenhändler?

In einer Ver­öf­fent­li­chung des US-Jus­tiz­mi­nis­te­riums vom 3. Oktober werden neue Anklagen gegen eine Reihe von Ange­klagten im Kontext des Ver­triebes von fast 70 Mil­lionen Opio­id­pillen mit einem Stra­ßenwert von 1,3 Mil­li­arden Dollar erhoben. Laut Jus­tiz­mi­nis­terium wurden diese Anklagen bei vier US-Bezirks­ge­richten in vier Bun­des­staaten als Teil einer umfas­senden Voll­stre­ckungs­maß­nahme ver­öf­fent­licht, die sich auf den rechts­wid­rigen Ver­trieb von fast 70 Mil­lionen Opio­id­pillen und über 30 Mil­lionen Dosen anderer häufig miss­brauchter ver­schrei­bungs­pflich­tiger Medi­ka­mente an mut­maß­liche Pil­len­mühlen-Apo­theken im Raum Houston bezieht. Die Ange­klagten umfassen fünf lei­tende Ange­stellte des Phar­ma­händlers sowie fünf Ver­triebs­mit­ar­beiter und ‑makler. Der Fall betrifft die weit­ver­brei­teten Opioide Oxy­codon, Hydro­codon und Hydro­morphon, die angeblich fast aus­schließlich in der am meisten miss­brauchten, stärksten Form mit sofor­tiger Wirk­stoff­frei­setzung ver­kauft wurden – das heißt, in der Form, die auf dem Schwarz­markt am meisten Geld einbringt.

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.