Wahl­betrug gegen das BSW? Und wenn ja, gab es das auch bei der AfD?

Das BSW (Bündnis Sahra Wagen­knecht) ver­fehlte den Einzug in den deut­schen Bun­destag um Haa­res­breite. Es erreichte genau 4,972 Prozent und es fehlten nur ca. 13.000 Stimmen. Schade, aber so sind die Regeln? Viel­leicht aber auch nicht, viel­leicht sind die Regeln gebrochen worden? Das jeden­falls befürchtet Frau Wagen­knecht und führt an, dass es Gründe gibt anzu­nehmen, es seien Stimmen für das BSW anderen Par­teien zuge­schlagen worden. Tat­sächlich zeigt ein Video im Netz ein­deutig auf, dass es diese Fälle gibt. Und das sind nur Stichproben. 

In den Sozialen Medien fliegen die Funken: „Gigan­ti­scher Wahl­betrug aufgeflogen!“ …

… blinkt es auf X und in den Telegram-Kanälen: Das Video zeigt tat­sächlich Web­seiten mit Ergeb­nissen von Wahl­kreisen, die in fast allen Fällen auch bei der Bun­des­wahl­leitung ange­kommen sind. Auf­fällig: Es kommt beim BSW durchweg und überall bei den Stich­proben zu einem Stim­men­schwund, der durchaus das Potenzial haben könnte, der Grund dafür zu sein, dass das BSW aus dem Bun­destag her­aus­fällt. Hier das Video was das an den Ori­ginal Seiten genau belegen kann:

… und nun geht diese Nach­richt überall rund:

Bun­des­tagswahl: Gigan­ti­scher Wahl­betrug auf­ge­flogen! Ennepe-Ruhr­kreis, Höxter, Gütersloh, Warendorf, Wup­pertal, Aschaf­fenburg, Bad Kis­singen, Mettmann und mehrere Dutzend wei­terer Städte und Wahl­kreise! Dieser TikTok-Nutzer beweist exem­pla­risch für das BSW, dass tau­sende Stimmen im Wahl­lokal zwar richtig aus­ge­zählt und wei­ter­ge­meldet, vom zustän­digen Lan­des­wahl­leiter aber dann vor­sätzlich auf andere irrele­vante Par­teien ver­teilt und die fal­schen Ergeb­nisse dann als richtig an den Bun­des­wahl­leiter gemeldet wurden. Der Hammer: Das gleiche könnte in rele­vanter Grö­ßen­ordnung auch mit den Stimmen der AfD pas­siert sein. Die Alter­native für Deutschland sollte dringend Arbeits­gruppen ein­richten, um die lokalen Wahl­er­geb­nisse von Sonntag mit denen der Bun­des­wahl­leitung zu kon­trol­lieren und abzugleichen.

Viele machen sich jetzt daran, diese Hin­ter­gründe zu beleuchten und fordern Auf­klärung. Hier noch ein guter Eintrag auf X, der auch den Weg auf­zeigt, wie jeder selber im Internet nach­for­schen kann:

 

In den Wahl­lo­kalen wurde richtig aus­ge­zählt – aber was geschieht danach?

Die Internet-Detektive haben also nun akri­bisch die Stimmen aus den Wahl­kreisen mit denen ver­glichen, die bei den Lan­des­wahl­leitern dann auf­ge­taucht sind. Und siehe da, es fehlten beim BSW und auch bei der AfD immer wieder mehr oder weniger Stimmen, die dann ganz offen­sichtlich auf die „irrele­vanten“ Kleinst­par­teien ver­teilt wurden.

Eine Anfrage der „Epoch Times“ beim Pres­sebüro der Bun­des­wahl­lei­terin Ruth Brand ergab fol­gende Aus­kunft.  Das Pres­sebüro sagte, dass

„… die die im Video geäu­ßerten Behaup­tungen falsch seien. Diese Dis­kre­panzen seien nach jeder Wahl zunächst der Fall. Die Ergeb­nis­dar­stel­lungen basieren auf unter­schied­lichen Sach­ständen zu unter­schied­lichen Zeit­punkten, heißt es auch in einer Stel­lung­nahme auf der Inter­net­seite der Behörde. Die vor­läufige Ergeb­nis­dar­stellung der Bun­des­wahl­lei­terin basiere demnach auf den Schnell­mel­dungen, die in der Wahl­nacht über­mittelt und mit Stand 24. Februar 2025, 4.10 Uhr, bekannt gemacht wurden.“

Die end­gültige Wahl­er­geb­nis­fest­stellung durch die Wahl­aus­schüsse folgen noch, und nur die seien rechtlich ent­scheidend. Das werde vor­aus­sichtlich am 14. März soweit sein. Derzeit laufe die Ergeb­nis­über­mittlung des end­gül­tigen Ergeb­nisses. Wenn ver­schiedene Prü­fungen erfolgt seien, würden die Ergeb­nisse auf Gemeinde‑, Kreis- und Lan­des­ebene bereits vor Fest­stellung der end­gül­tigen Ergeb­nisse von den Kreis- und Lan­des­wahl­aus­schüsse teil­weise ange­passt und ver­öf­fent­licht. Die aktua­li­sierte Fassung sei durch einen Zeit­stempel belegt. Kleinere Abwei­chungen in den Ergeb­nissen nach oben oder unten seien auf die Prüf­schritte anhand der Nie­der­schriften, etwaige Nach­zäh­lungen und Kor­rek­turen zurück­zu­führen. Das sei bei jeder Wahl der Fall.

Die Kom­munen, teil­weise auch die Wahl­kreise und Länder könnten dagegen die schon geprüften, abschlie­ßenden  Wahl­er­geb­nisse veröffentlichen.

Das klingt alles wun­dervoll belehrend und fach­kundig. Und mag auch so sein. Aber dennoch fragt sich der mit­den­kende Bürger, wie es denn sein kann, dass die Wahl­kreise die Stimmen sauber aus­zählen, ein geprüftes, exaktes Wahl­er­gebnis wei­ter­leiten und genau eben­dieses „geprüfte, exakte Wahl­er­gebnis“ auf der Seite der Lan­des­wahl­leiter mit anderen Zahlen erscheint. Was, bitte pas­siert da zwischendrin?

Das kann ja sein, dass das ein vor­läu­figes Ergebnis ist, dass es auch mal Fehler geben kann. Aber erstens: Wieso ist ein geprüftes Ergebnis innerhalb kür­zester Zeit, nur durch Über­mittlung, ver­ändert und daher ein „Vor­läu­figes“? Und zweitens: Dass noch Stimmen dazu­kommen, weil man … viel­leicht noch über­sehene Zettel unten in der Urne gefunden hat? … ja, gern geschenkt. Nur, drittens: Dann kämen noch Stimmen dazu und es würden nicht Stimmen plötzlich wieder abge­zogen und tauchten selt­sa­mer­weise bei den Kleinst­par­teien auf. Und viertens: Warum pas­siert der Schwund aus­ge­rechnet beim BSW und bei der AfD?

Fabio De Masi und Rechts­anwalt Marcel Luthe werden die Bun­des­tagswahl anfechten

Fabio De Masi, Mit­glied des Euro­pa­par­la­ments für das BSW, zögerte nicht lange. Zu knapp die Lücke für eine Ver­tretung im Bun­destag, zu seltsam die Zufälle. „Ich fürchte, diese Wahl wird noch Karlsruhe beschäf­tigen“ meinte er und kün­digte an, das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt anrufen zu wollen. Nicht nur wegen des Hüt­chen­spiels mit den BSW-Stimmen. Er macht große Zweifel an der Ver­fas­sungs­mä­ßigkeit dieser Bun­des­tagswahl geltend. Dabei ver­weist er auf massive Kam­pagnen gegen das BSW im Vorfeld der Wahl. Er spricht dabei von „rumä­ni­schen Ver­hält­nissen“, die sich hier in Deutschland etablierten.

Das BSW sei „sys­te­ma­tisch nie­der­ge­schrieben“ worden, sagte die Partei-Vor­sit­zende Sahra Wagen­knecht am Mon­tag­morgen in einer Pres­se­kon­ferenz. Ein BSW-Par­tei­kollege äußerte bereits einen kon­kreten Ver­dacht. Einen Schul­digen hatte auch Wagen­knecht schnell aus­ge­macht: Das Umfra­ge­institut „Forsa“. Dessen Wirken in der Wahl­kampfzeit nennt sie unver­blümt Wahlmanipulation:

„Als viele Institute das BSW in Umfragen zur Bun­des­tagswahl noch bei 7 Prozent gesehen hätten, „setzte uns Forsa unver­mittelt auf vier Prozent, ver­bunden mit einer Welle von Artikeln in nahezu allen großen Medien, dass das BSW immer weiter an Zustimmung ver­liert und es wahr­scheinlich nicht in den Bun­destag schafft“, führte die 55-Jährige weiter aus. Dies habe sich danach auch weiter fort­ge­setzt: „Dass uns Forsa dann noch einmal weniger als 48 Stunden vor der Wahl auf 3 Prozent her­un­ter­ge­setzt hat, war keine Wahl­pro­gnose, sondern eine gezielte Aktion zur Mani­pu­lation von Wahlverhalten“.

Der Merkur schreibt, dass Sahra Wagen­knecht den recht­lichen Bestand des Wahl­er­geb­nisses prüfen lassen will:
„Es haben mehrere Ver­fas­sungs­rechtler darauf hin­ge­wiesen, dass die Bun­des­tagswahl auch rechtlich anfechtbar sein könnte“, was man prüfen wolle, berichtete Wagen­knecht weiter. Sie bezog sich hier besonders auf die vielen Aus­lands-Deut­schen, von denen etliche an der Wahl nicht tat­sächlich teil­nehmen konnten. „Wenn eine Partei aus dem Bun­destag fliegt, weil ihr 13.400 Stimmen fehlen und in rele­vanter Zahl Men­schen von ihrem Wahl­recht nicht Gebrauch machen konnten, stellt sich schon die Frage nach dem recht­lichen Bestand des Wahlergebnisses“.

(Inter­essant: Sollte das BSW mit dem Argument unde­mo­kra­ti­scher Hetz­kam­pagnen die Wahl zu Fall bringen, wäre das ein Fanal für die AfD, die in der Wahl­kampfzeit noch wesentlich bös­ar­tiger ver­leumdet, falsch­be­schuldigt und beleidigt wurde.)

Herrn De Masi stößt es auch bitter auf, dass die 213.000 wahl­be­rech­tigten und im Wahl­ver­zeichnis ein­ge­tra­genen Aus­lands­deut­schen „in erheb­lichem Maße an der Wahl gehindert wurden“. Unter diesen über Zwei­hun­dert­tausend hätten die feh­lenden genau 13.434 Stimmen für das BSW durchaus zusam­men­kommen können. Es gab ja durchaus Berichte darüber, dass diese Ausland lebenden, wahl­be­rech­tigten deut­schen Staats­bürger ihre Wahl­be­rech­ti­gungen und Brief­wahl­pa­piere nicht bekommen haben.

Schüt­zen­hilfe bekommt das BSW auch von Rechts­anwalt Marcel Luthe, ein ehe­ma­liger Ber­liner FDP-Abge­ord­neter, heute Mit­glied der „Good-Gover­nance-Gewerk­schaft“, der eben­falls die Bun­des­tagswahl anfechten will. Und eben­falls auf die Behin­derung der Aus­übung ihres Wahl­rechts bei den Aus­land­deut­schen abhebt. Wie­viele letztlich davon betroffen sind, ist noch über­haupt nicht klar. Er hat fest­ge­stellt, dass das aber nicht nur die Aus­land­deut­schen betrifft. So berichtet er der Ber­liner Zeitung:

„Der große Schwer­punkt liegt auf der dilet­tan­tisch geplanten und durch­ge­führten Briefwahl, sowohl im Inland als auch bezogen auf die Aus­lands­deut­schen. Nicht nur sind viele Anträge nicht oder nicht recht­zeitig bear­beitet worden, sondern es sind auch Anträge auf Ein­tragung ins Wäh­ler­ver­zeichnis ver­schleppt oder falsch bear­beitet worden. Bemer­kenswert ist hier die Non­cha­lance, mit der manche Beamte zuge­geben haben, dass es ihr Fehler war – aber nun könne man eben nicht wählen und solle still sein. Genau deshalb brach vor fast 250 Jahren immerhin die ame­ri­ka­nische Revo­lution aus.“

Diese unpro­fes­sio­nelle Vor­ge­hens­weise will er auch nicht einfach unter „leider unver­meid­baren Unre­gel­mä­ßig­keiten“ abheften:

„Es ist klar zu unter­scheiden zwi­schen trotz aller gebo­tenen Sorgfalt aus­nahms­weise auf­tre­tenden Zufällen und einem plan­vollen, sys­te­ma­ti­schen Orga­ni­sa­ti­ons­ver­sagen, das allein darin begründet liegt, dass man zwar gerne vom Geld der Bürger lebt, aber deren Rechte nicht so genau nimmt. Letz­teres war 2021 in Berlin der Fall und führte zu Recht zur Annul­lierung der Wahl. Denn denken wir das zu Ende, könnte man ja gleich ganz „ver­gessen“, die Bürger wählen zu lassen. Dann hat man rechtlose Leib­eigene – und wieder sind wir his­to­risch 1776, in vor­de­mo­kra­ti­scher Zeit. (…) Wir werden das Ergebnis in jedem Fall anfechten und laden jeden Bürger ein, sich anzu­schließen. Denn es geht nicht um bestimmte Par­tei­in­ter­essen, sondern die Ver­tei­digung der Demo­kratie als solcher – eine his­to­rische Aufgabe der Gewerk­schaften. Zeitlich möglich ist das erst mit der Ver­kündung des amt­lichen End­ergeb­nisses, aber mein Team bereitet bereits vor. “