Es war ja einer der fast täglichen Messerangriffe gewesen und so fragt man sich sich bei dieser Meldung: „Aschaffenburg … hmmm, ja, da war ja auch was mit Messer und Toten.“ Daher, nur um diesen Messermord wieder ins Gedächtnis zu rufen: Es gab zwei Tote und mehrere Verletzte. Es geschah, als ein Kindergarten einen Ausflug an die frische Luft unternommen hatte. Die beiden Toten waren der kleine, zweijährige Yannis, den ein junger Afghane abgestochen hat und der zweite Tote war ein mutiger, selbstloser Mann, der zufällig dort war und den Mörder stoppen wollte.
Achtmal stach der Afghane Enamullah Omarzai auf den kleinen Buben ein, drei weitere Anwesende wurden verletzt, ein weiteres, zweijähriges Kind, die kleine Elin, wurde durch Messerstiche schwer verletzt und auch ein 72-jähriger Rentner. Elin hat überlebt, leidet aber immer noch unter Schmerzen und Angstattacken, erzählte ihr Onkel Alan Yousuf. Wahrscheinlich wären es noch mehr verletzte und Tote geworden, wenn der 41-jährige Kai-Uwe D. nicht dazwischen gegangen wäre, heißt es. Er hat es mit seinem Leben bezahlt.
Den Täter verhaftete die Polizei sehr schnell. Er lehnte dabei lächelnd und mit sich selbst offensichtlich sehr zufrieden, lässig auf einer Treppe an einer Art Brunnen und zeigte den hochgereckten Zeigefinger als Geste des Radikalen Islam.
Warum konnte dieser Mann noch frei herumlaufen?
Enamullah Omarzai war in Deutschland immer wieder durch Aggressivität und Gewalt aufgefallen. Im März 2023 wegen Körperverletzung in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Im Januar 2024 randaliert er in seiner Flüchtlingsunterkunft. Im Februar beim 2024 Schwarzfahren im Zug erwischt, im Mai 2024 kommt es zu Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte, drei Polizisten werden verletzt. Im Juni 2024 zieht er sich vor zwei Polizisten an einem Bahnsteig komplett aus und begeht Sachschaden. Am 2. August 2024 randaliert er in Alzenau und richtet Schaden an einem Auto an. Bei Eintreffen der Polizei schlägt er immer wieder den Kopf auf den Boden — und tritt auf dem Weg in die Klinik später nach Rettungssanitätern und Polizeibeamten, er soll eine Bewohnerin in der Flüchtlingsunterkunft in Alzenau mit einem Messer verletzt haben … etc. … etc. …
Nach Aussage des CDU-Politikers Joachim Herrmann hätte deswegen der Ende 2022 nach Deutschland eingereiste Afghane eigentlich schon im Jahr 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Dort hatte er zum ersten Mal EU-Boden betreten und das Regelwerk des „Dublin-Verfahrens“ schreibt genau das vor. (Es ist also gar nicht wahr, dass Deutschland niemanden einfach abschieben kann. Fast alle, die von außen in die EU und dann erst nach Deutschland kommen, können nach dieser Regelung abgeschoben werden.)
Warum war er also immer noch da? Wieder ein Fall von vielen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte Enamullah Omarzai nach Ablehnung seines Asylantrags am 19. Juni 2023 über seine Abschiebung informiert. Aber leiderleider informierte niemand die zuständige bayerische Ausländerbehörde „aufgrund irgendwelcher Fehler und Probleme“ vor dem 26. Juli. Das war nur noch wenige Tage vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Sooo schnell können die Behörden ohne gründliche Vorbereitung eben nicht abschieben. Und Enamullah Omarzai brauchte ja auch neue Papiere, und die bekam er nicht vom Generalkonsulat Afghanistans – bis zum Tag seines Messergemetzels, berichtet 1&1. Weiter heißt es da:
„Die Zentrale Ausländerbehörde hatte dem Mann nach eigenen Angaben einen längeren Aufenthalt gestattet “und mit ihm die freiwillige Ausreise vorbereitet”. Dazu sei der 28-Jährige bis Mitte Januar “in ständigem Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde” gewesen. Eine freiwillige Ausreise sei nämlich immer besser als eine Abschiebung, gerade bei Ländern wie Afghanistan.“
Der Aschaffenburger Messermörder war schon vorher in der Psychiatrie und zu Haftstrafen verurteilt worden
Nach all diesen Vorfällen wurde er auf Verfügung der Staatsanwaltschaft „vorüberghend polizeilich“ in eine Psychiatrieanstalt eingewiesen. „Die Ermittlungen wegen tätlicher Angriffe und Widerstands gegen Polizisten, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung laufen noch“. Der Fall könne aber noch nicht abgeschlossen werden, hieß es dann von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Die Ermittler forderten ein psychiatrisches Gutachten. Das aber setzte man damals aus, da Enamullah Omarzai den Wunsch äußerte, nach Afghanistan zurückkehren zu wollen.
Interessanterweise konnte Enamullah Omarzai immer wieder die Psychiatrien verlassen. Für die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gelten nämlich hohe gesetzliche Hürden. Der Mann bekam also wieder Freigang und wurde einer Betreuerin zugeteilt, die das Gericht im Dezember 2024 verordnet hatte. Ein Kontakt mit der Betreuerin kam aber nie zustande. Er wurde wegen seiner Straftaten eigentlich zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt, hat sie aber nie angetreten. Warum nicht? Weil unter bestimmten Umständen ein Gericht bei zwei verschiedenen Verurteilungen eine Gesamtstrafe daraus machen muss. Danach ist erst klar, wie lang die Gefängnisstrafe oder Geldstrafe wirklich ist.
Und so ging es lustig weiter. Enamullah Omarzai zahlte aber weder die Geldstrafe, noch trat er am 23. Dezember eine Ersatzstrafe von 40 Tagen an. Denn diese Unterlagen dazu müssen „zwingend“ demjenigen zugestellt und in dessen Sprache übersetzt werden, was nicht passierte. Und daher lief der gefährliche Aschaffenburger Messermörder bis zu dem schrecklichen Tag am 22. Januar frei herum.
Nach zweifachem Mord, zweifachem Mordversuch und zweifacher gefährlicher Körperverletzung endlich in der Psychiatrie
Nun sitzt der beschuldigte Enamullah Omarzai in einer psychiatrischen Einrichtung. So ein richterlicher Unterbringungsbefehl wird erlassen, wenn der Verdächtigte möglicherweise bei der Tat in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit oder der Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung gehandelt hat. Dann gibt es auch keine zeitliche Beschränkung der Unterbringung in diesen geschlossenen Anstalten.
Tatsächlich wurde nun bekannt, dass der Messermörder von Aschaffenburg durch ein Gutachten als wahrscheinlich schuldunfähig eingestuft wurde. Der Einschätzung der Fachleute zufolge KÖNNTE der Afghane an einer psychischen Erkrankung leiden. Er besitze wohl gar nicht die Fähigkeit zu erkennen, dass sein Handeln Unrecht war. Was das für eine Krankheit ist, darf die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitschutzes nicht mitteilen.
Damit ist aber noch nicht das Ende erreicht. Letztendlich muss das Gericht entscheiden, ob Enamullah Omarzai nun wirklich schuldunfähig ist und ob der Mann entweder in der geschlossenen Psychiatrie landet oder im geschlossenen Sicherheitstrakt einer Haftanstalt. Da der eigentlich längst ausreisepflichtige Mann auch „entsprechende Medikamente“ in einer Unterkunft hatte, wird es wahrscheinlich auf die Psychiatrie hinauslaufen.
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