Mal wieder: „Mut­maß­licher“ Aschaf­fen­burger Angreifer schuldunfähig?

Es war ja einer der fast täg­lichen Mes­ser­an­griffe gewesen und so fragt man sich sich bei dieser Meldung: „Aschaf­fenburg … hmmm, ja, da war ja auch was mit Messer und Toten.“ Daher, nur um diesen Mes­sermord wieder ins Gedächtnis zu rufen: Es gab zwei Tote und mehrere Ver­letzte. Es geschah, als ein Kin­der­garten einen Ausflug an die frische Luft unter­nommen hatte. Die beiden Toten waren der kleine, zwei­jährige Yannis, den ein junger Afghane abge­stochen hat und der zweite Tote war ein mutiger, selbst­loser Mann, der zufällig dort war und den Mörder stoppen wollte. 

Achtmal stach der Afghane Enamullah Omarzai auf den kleinen Buben ein, drei weitere Anwe­sende wurden ver­letzt, ein wei­teres, zwei­jäh­riges Kind, die kleine Elin, wurde durch Mes­ser­stiche schwer ver­letzt und auch ein 72-jäh­riger Rentner. Elin hat überlebt, leidet aber immer noch unter Schmerzen und Angst­at­tacken, erzählte ihr Onkel Alan Yousuf. Wahr­scheinlich wären es noch mehr ver­letzte und Tote geworden, wenn der 41-jährige Kai-Uwe D. nicht dazwi­schen gegangen wäre, heißt es. Er hat es mit seinem Leben bezahlt.

Den Täter ver­haftete die Polizei sehr schnell. Er lehnte dabei lächelnd und mit sich selbst offen­sichtlich sehr zufrieden, lässig auf einer Treppe an einer Art Brunnen und zeigte den hoch­ge­reckten Zei­ge­finger als Geste des Radi­kalen Islam.

Warum konnte dieser Mann noch frei herumlaufen?

Enamullah Omarzai war in Deutschland immer wieder durch Aggres­si­vität und Gewalt auf­ge­fallen. Im März 2023 wegen Kör­per­ver­letzung in einer Erst­auf­nah­me­ein­richtung. Im Januar 2024 ran­da­liert er in seiner Flücht­lings­un­ter­kunft. Im Februar beim 2024 Schwarz­fahren im Zug erwischt, im Mai 2024 kommt es zu Tät­lich­keiten gegen Poli­zei­beamte, drei Poli­zisten werden ver­letzt. Im Juni 2024 zieht er sich vor zwei Poli­zisten an einem Bahn­steig kom­plett aus und begeht Sach­schaden. Am 2. August 2024 ran­da­liert er in Alzenau und richtet Schaden an einem Auto an. Bei Ein­treffen der Polizei schlägt er immer wieder den Kopf auf den Boden — und tritt auf dem Weg in die Klinik später nach Ret­tungs­sa­ni­tätern und Poli­zei­be­amten, er soll eine Bewoh­nerin in der Flücht­lings­un­ter­kunft in Alzenau mit einem Messer ver­letzt haben … etc. … etc. …

Nach Aussage des CDU-Poli­tikers Joachim Herrmann hätte des­wegen der Ende 2022 nach Deutschland ein­ge­reiste Afghane eigentlich schon im Jahr 2023 nach Bul­garien abge­schoben werden sollen. Dort hatte er zum ersten Mal EU-Boden betreten und das Regelwerk des „Dublin-Ver­fahrens“ schreibt genau das vor. (Es ist also gar nicht wahr, dass Deutschland nie­manden einfach abschieben kann. Fast alle, die von außen in die EU und dann erst nach Deutschland kommen, können nach dieser Regelung abge­schoben werden.)

Warum war er also immer noch da? Wieder ein Fall von vielen: Das Bun­desamt für Migration und Flücht­linge (Bamf) hatte Enamullah Omarzai nach Ablehnung seines Asyl­an­trags am 19. Juni 2023 über seine Abschiebung infor­miert. Aber lei­der­leider infor­mierte niemand die zuständige baye­rische Aus­län­der­be­hörde „auf­grund irgend­welcher Fehler und Pro­bleme“ vor dem 26. Juli. Das war nur noch wenige Tage vor Ablauf der gesetz­lichen Frist. Sooo schnell können die Behörden ohne  gründ­liche Vor­be­reitung eben nicht abschieben. Und Enamullah Omarzai brauchte ja auch neue Papiere, und die bekam er nicht vom Gene­ral­kon­sulat Afgha­ni­stans – bis zum Tag seines Mes­ser­ge­metzels, berichtet 1&1. Weiter heißt es da:

„Die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde hatte dem Mann nach eigenen Angaben einen län­geren Auf­enthalt gestattet “und mit ihm die frei­willige Aus­reise vor­be­reitet”. Dazu sei der 28-Jährige bis Mitte Januar “in stän­digem Kontakt mit der zustän­digen Aus­län­der­be­hörde” gewesen. Eine frei­willige Aus­reise sei nämlich immer besser als eine Abschiebung, gerade bei Ländern wie Afghanistan.“

Der Aschaf­fen­burger Mes­ser­mörder war schon vorher in der Psych­iatrie und zu Haft­strafen ver­ur­teilt worden

Nach all diesen Vor­fällen wurde er auf Ver­fügung der Staats­an­walt­schaft „vor­über­ghend poli­zeilich“ in eine Psych­ia­trie­an­stalt ein­ge­wiesen. „Die Ermitt­lungen wegen tät­licher Angriffe und Wider­stands gegen Poli­zisten, vor­sätz­licher Kör­per­ver­letzung, Belei­digung und Sach­be­schä­digung laufen noch“. Der Fall könne aber noch nicht abge­schlossen werden, hieß es dann von der Staats­an­walt­schaft Aschaf­fenburg. Die Ermittler for­derten ein psych­ia­tri­sches Gut­achten. Das aber setzte man damals aus, da Enamullah Omarzai den Wunsch äußerte, nach Afgha­nistan zurück­kehren zu wollen.

Inter­es­san­ter­weise konnte Enamullah Omarzai immer wieder die Psych­ia­trien ver­lassen. Für die zwangs­weise Unter­bringung in einer Psych­iatrie gelten nämlich hohe gesetz­liche Hürden. Der Mann bekam also wieder Freigang und wurde einer Betreuerin zuge­teilt, die das Gericht im Dezember 2024 ver­ordnet hatte. Ein Kontakt mit der Betreuerin kam aber nie zustande. Er wurde wegen seiner Straf­taten eigentlich zu einer ein­mo­na­tigen Haft­strafe ver­ur­teilt, hat sie aber nie ange­treten. Warum nicht? Weil unter bestimmten Umständen ein Gericht bei zwei ver­schie­denen Ver­ur­tei­lungen eine Gesamt­strafe daraus machen muss. Danach ist erst klar, wie lang die Gefäng­nis­strafe oder Geld­strafe wirklich ist.

Und so ging es lustig weiter. Enamullah Omarzai zahlte aber weder die Geld­strafe, noch trat er am 23. Dezember eine Ersatz­strafe von 40 Tagen an. Denn diese Unter­lagen dazu müssen „zwingend“ dem­je­nigen zuge­stellt und in dessen Sprache über­setzt werden, was nicht pas­sierte. Und daher lief der gefähr­liche Aschaf­fen­burger Mes­ser­mörder bis zu dem schreck­lichen Tag am 22. Januar frei herum.

Nach zwei­fachem Mord, zwei­fachem Mord­versuch und zwei­facher gefähr­licher Kör­per­ver­letzung endlich in der Psychiatrie

Nun sitzt der beschul­digte Enamullah Omarzai in einer psych­ia­tri­schen Ein­richtung. So ein rich­ter­licher Unter­brin­gungs­befehl wird erlassen, wenn der Ver­däch­tigte mög­li­cher­weise bei der Tat in einem Zustand der Unzu­rech­nungs­fä­higkeit oder der Schuld­un­fä­higkeit auf­grund einer psy­chi­schen Erkrankung gehandelt hat. Dann gibt es auch keine zeit­liche Beschränkung der Unter­bringung in diesen geschlos­senen Anstalten.

Tat­sächlich wurde nun bekannt, dass der Mes­ser­mörder von Aschaf­fenburg durch ein Gut­achten als wahr­scheinlich schuld­un­fähig ein­ge­stuft wurde. Der Ein­schätzung der Fach­leute zufolge KÖNNTE der Afghane an einer psy­chi­schen Erkrankung leiden. Er besitze wohl gar nicht die Fähigkeit zu erkennen, dass sein Handeln Unrecht war. Was das für eine Krankheit ist, darf die Staats­an­walt­schaft aus Gründen des Per­sön­lich­keits­chutzes nicht mitteilen.

Damit ist aber noch nicht das Ende erreicht. Letzt­endlich muss das Gericht ent­scheiden, ob Enamullah Omarzai nun wirklich schuld­un­fähig ist und ob der Mann ent­weder in der geschlos­senen Psych­iatrie landet oder im geschlos­senen Sicher­heits­trakt einer Haft­an­stalt. Da der eigentlich längst aus­rei­se­pflichtige Mann auch „ent­spre­chende Medi­ka­mente“ in einer Unter­kunft hatte, wird es wahr­scheinlich auf die Psych­iatrie hinauslaufen.