Bild: Pixabay

Recht­spre­chung hebt bio­lo­gi­sches Faktum hervor — Oberster bri­ti­scher Gerichtshof urteilt: Trans­frauen sind keine Frauen

Das höchste Gericht Groß­bri­tan­niens stellt klar: Nur bio­lo­gische Frauen sind Frauen. Trans­frauen fallen vor dem Gesetz nicht unter diese Defi­nition. Es werden weit­rei­chende Kon­se­quenzen für geschlechts­spe­zi­fische Rege­lungen erwartet, zum Bei­spiel im Sport und in Haftanstalten.

Ein­stimmig ent­schieden die fünf Richter des Obersten Gerichts, dass die Defi­nition einer Frau vor dem Gesetz auf bio­lo­gi­schen Kri­terien beruhe. Trans­frauen könnten in diesem Kontext nicht berück­sichtigt werden.

Den Hin­ter­grund für das weg­wei­sende Urteil bildet die Klage von Akti­visten der Orga­ni­sation »For Women Scotland«. Diese wandten sich gegen ein im Jahr 2018 ver­ab­schie­detes Gesetz in Schottland, das eine gleich­be­rech­tigte Reprä­sen­tation von Frauen in öffent­lichen Gremien festlegt. In dem Gesetz sind auch Trans­frauen berück­sichtigt, die nach dem »Gender Reco­gnition Act« (GRC) offi­ziell als Frauen aner­kannt sind, obwohl sie bei der Geburt bio­lo­gisch männlich waren.

»Die Begriffe Frau und Sex im Equality Act 2010 beziehen sich auf eine bio­lo­gische Frau und dem bio­lo­gi­schen Geschlecht«, teilte Lord Patrick Hodge mit, Sprecher des Obersten Gerichts. »Die Bestim­mungen über sexuelle Dis­kri­mi­nierung können nur als Bezug­nahme auf bio­lo­gi­sches Geschlecht inter­pre­tiert werden.«

Eine gesell­schaft­liche Zer­ti­fi­zierung bzw. Zuteilung des prin­zi­piell bio­lo­gisch fest­ge­legten und damit geschützten Geschlechts stellen somit eine Dis­kri­mi­nierung von Frauen dar. Indem man Trans­frauen die gleichen geschützten Eigen­schaften wie bio­lo­gi­schen Frauen zusteht, würden Trans­frauen auto­ma­tisch weit­rei­chendere Rechte genießen.

Im Zuge des Urteils werden weit­rei­chende Kon­se­quenzen für geschlechts­spe­zi­fische Rege­lungen erwartet, die sich aus dem soge­nannten Gleich­stel­lungs­gesetz ergeben und exklusive Zutritts- und Besuchs­rechte für Frauen festlegt: Das betrifft die Nutzung von Frauen-Umkleiden, Frau­en­saunen, sport­lichen Wett­kämpfen, aber auch im beruf­lichen Bewer­bungs­prozess und der Vergabe von Arbeitsplätzen.

Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.