Die Berliner SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es in sich hat:
Eine neue „Vergesellschaftungsbehörde“ soll künftig Eigentum enteignen dürfen – auf Grundlage von Artikel 15 Grundgesetz.
Die Entschädigung darf sogar unter dem Marktwert liegen!
Was harmlos als „soziale Marktregulierung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Eigentümer, Investoren und Unternehmer.
Ihr Haus, Ihre Firma, Ihr Boden – nichts ist mehr sicher.
CDU warnt. SPD drückt aufs Tempo. Der Volksentscheid von 2021 war nur der Anfang.
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Die Enteignungswelle, die keiner kommen sah, ist schon in der politischen Pipeline!
Die kalte Enteignung beginnt – und die SPD liefert den Fahrplan gleich mit.

Was nach sozialem Ausgleich klingt, ist in Wahrheit ein hochgefährliches Machtinstrument, das der Staat sich jetzt rechtlich absichern will.
Geplante „Zwangsüberführung“
Die Berliner SPD hat Mitte Juli 2025 einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, gestützt auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser soll bis Mitte Dezember 2025 im Abgeordnetenhaus eingebracht werden.
Schon im Koalitionsvertrag 2023 hat sich Berlins Regierung auf ein sogenanntes „Vergesellschaftungsgesetz“ verständigt. Die Fraktionsvorstände haben sich Ende Juni 2025 auf Eckpunkte geeinigt.
Das sogenannte „Vergesellschaftungsgesetz“ erlaubt die Zwangsüberführung von Grund, Boden und Produktionsmitteln in Gemeineigentum – also Enteignung auf Knopfdruck, inklusive einer neuen „Vergesellschaftungsbehörde“, die das Ganze abwickeln soll.
Und das Beste für den Staat: Die Entschädigung soll unter dem Marktwert liegen dürfen.
Ihr Eigentum? Nicht mehr sicher.
Ihre Mieteinnahmen? Bald gedeckelt.
Ihre Firma? Vielleicht bald Volkseigentum.
„Fadenscheinige Ausreden“
Die SPD will damit offiziell „soziale Marktregulierung“ betreiben – ganz ohne klassische Enteignung. Aber wie nennt man es sonst, wenn der Staat mit eigens geschaffener Behörde Besitz einsammelt und nach Belieben umverteilt?
CDU-Chef Kai Wegner schlägt Alarm: „Mit mir wird es keine Enteignungen geben.“ Doch was ist sein Wort wert, wenn der Gesetzestext bereits fertig vorliegt, an dem seine eigene Partei mitgeschustert hat?

Die Uhr tickt.
Hintergrund: Der Entwurf ist eine Reaktion auf den Berliner Volksentscheid von 2021, bei dem 59 % für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne stimmten.
Jetzt geht es nicht mehr nur um „Deutsche Wohnen & Co.“ – sondern um alles, was wirtschaftlich relevant ist.
Auch Ihr Privateigentum!
Was zunächst für Berlin gelten könnte, würde schnell auch die politischen Begehrlichkeiten in anderen Bundesländern oder gar dem Bund selbst wecken. Wetten?
Kurzum:
Der Staat will an Ihr Haus. An Ihr Grundstück. An Ihre Firma. Und an Ihre Freiheit, über Eigentum selbst zu verfügen.
Der Gesetzentwurf liegt bereit.
Die Umverteilung steht vor der Tür – getarnt als soziale Gerechtigkeit.
Quellen: https://www.welt.de/politik/deutschland/article687dd52a3e67c8722e9b6764/marktregulierung-berliner-spd-stellt-plan-zur-enteignung-der-wirtschaft-vor-union-reagiert-deutlich.html; https://www.welt.de/regionales/berlin/article256288526/CDU-und-SPD-planen-Rahmengesetz-zur-Vergesellschaftung.html; https://www.bild.de/politik/inland/auch-betriebe-verstaatlichen-berliner-spd-legt-enteignungsgesetz-vor-687a4ab23511bc17ac86ecfb
Der Artikel erschien zuerst bei guidograndt.de.

























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