Foto: https://pixabay.com/de/photos/hände-frau-alt-alter-altersflecken-102225/

Von der »Ster­be­hilfe« zur Tötungs­pflicht? Orga­ni­sierte Ent­sorgung der Alten, Kranken und Einsamen?

Das bri­tische Par­lament will ein Eutha­na­sie­gesetz ver­ab­schieden – und streicht nun auch noch das letzte echte Schutz­in­strument für die Schwächsten.

Das bri­tische »End of Life Bill« sollte eigentlich durch »robuste Schutz­maß­nahmen« gekenn­zeichnet sein. So ver­sprach es die Labour-Abge­ordnete Kim Lead­beater, als sie den Gesetz­entwurf ein­brachte. Doch wie The European Con­ser­vative ent­hüllt, wurde nun die zen­trale Sicher­heits­klausel – die zwin­gende rich­ter­liche Geneh­migung jeder Tötung – einfach gestrichen, …wie The European Con­ser­vative berichtet. Künftig soll ein Drei-Per­sonen-Gremium aus Jurist, Psych­iater und Sozi­al­ar­beiter über Leben und Tod ent­scheiden. Papierlage statt Rechtsschutz.

Was wie ein büro­kra­ti­sches Detail klingt, ist in Wahrheit ein kul­tur­re­vo­lu­tio­närer Damm­bruch. Denn wer sich die inter­na­tionale Ent­wicklung ansieht, erkennt das Muster: In Belgien wurde eine kern­ge­sunde Frau wegen »unheil­barer Depression« getötet. In Kanada erhielten Men­schen mit Autismus, Obdachlose und sogar Vete­ranen mit PTBS die Todes­spritze. In den Nie­der­landen trat ein Ethik-Pro­fessor zurück, nachdem ihm 4.000 Eutha­na­sie­fälle gereicht hatten: »Ich habe geglaubt, man könne Töten regu­lieren. Ich lag falsch.«

Auch in Groß­bri­tannien war diese Erkenntnis längst da: 2015 wurde ein ähn­licher Vorstoß mit 330 zu 118 Stimmen im Par­lament abge­lehnt. Doch das neue Gesetz wurde prak­tisch über Nacht ver­öf­fent­licht und durch­ge­drückt. Kri­tische Stimmen – dar­unter hoch­rangige Richter, Pal­lia­tiv­me­di­ziner und Behin­der­ten­ver­treter – wurden igno­riert oder belä­chelt. Nun fällt auch noch der letzte Anschein von rechts­staat­licher Kontrolle.

Was bleibt, ist ein Gesetz, das wie alle anderen Eutha­na­sie­ge­setze aus­sieht: Ohne echte Schutz­me­cha­nismen, mit wach­sender Zahl an Todes­fällen und in einer Gesell­schaft, in der der »Wunsch zu sterben« zunehmend zur »Pflicht zu ver­schwinden« wird – aus finan­zi­ellen Gründen, wegen Ein­samkeit oder fami­liärem Druck.

Die Frage ist nicht mehr, ob es zu Miss­brauch kommen kann, sondern ob über­haupt noch jemand da ist, der ihn ver­hindern will.

Wer meint, dies sei ein bri­ti­sches Problem, irrt. Auch in Deutschland, Öster­reich und der Schweiz drängen NGOs, Richter und Medien in die­selbe Richtung. Wer jetzt nicht auf­steht, wacht bald in einer Gesell­schaft auf, in der die Schwächsten nicht mehr geschützt, sondern beseitigt werden – ganz legal.

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.

  • Top Artikel

  • Service-Hotline:
    0179-6695802

  • Servicezeiten:
    Mo. und Do.: 10:00 - 12:00 Uhr
    Mi.: 15:00 - 18:00 Uhr