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Musk zur Wei­gerung Schwedens, einen Ver­ge­wal­tiger aus­zu­weisen: “Das ist geisteskrank!”

Ein Asylant entging in Schweden der Abschiebung, weil laut Gericht seine Ver­ge­wal­tigung der 16-jäh­rigen Meya Åberg in Skel­lefteå nicht lange genug dauerte. Nun äußerte sich Elon Musk zu dieser Nach­richt: “Das ist doch geisteskrank!”

Schwe­dische Medi­en­be­richte kur­sieren weltweit

Fria Tider berichtete am Freitag, das Beru­fungs­ge­richt ent­schied, dass die Ver­ge­wal­tigung der 16-jäh­rigen Meya kein aus­rei­chend schweres Ver­brechen sei, um eine Abschiebung zu recht­fer­tigen. Der Artikel zitierte aus dem Urteil, aus dem klar her­vorgeht, dass die Richter des Beru­fungs­ge­richts bei ihrer Beur­teilung auf die „Dauer“ der Ver­ge­wal­tigung abstellten. „Ver­ge­wal­tigung ist daher in vielen Fällen als besonders schweres Ver­brechen anzu­sehen, das zur Abschiebung eines Flücht­lings führen kann. Es bedarf jedoch einer Wür­digung aller Umstände im Ein­zelfall. Unter Berück­sich­tigung der Art und Dauer der Tat kommt das Beru­fungs­ge­richt zu dem Schluss, dass das Ver­brechen zwar schwer­wiegend ist, es sich aber nicht um ein so schweres Ver­brechen handelt, dass es zu einer Abschiebung [von Mohamed] hätte führen können. Der Abschie­bungs­antrag ist daher abzu­lehnen“, schreibt das Beru­fungs­ge­richt für Ober­norrland in seinem Urteil.

Meldung ver­breitet sich rasant

Nach der Ver­öf­fent­li­chung wurde der Artikel von Fria Tider ins Eng­lische über­setzt und in den sozialen Medien weltweit an zig Mil­lionen Nutzer ver­breitet, unter anderem über die Schwedin Evelina Hahne und den Öster­reicher Martin Sellner. Einige der Bei­träge auf X wurden mehrere Mil­lionen Mal auf­ge­rufen. Am Don­nerstag ver­breitete sich die Nach­richt auf­grund des Artikels in dieser Zeitung auch in den USA. Mul­ti­mil­li­ardär Elon Musk kom­men­tierte einen Beitrag der kon­ser­va­tiven Megyn Kelly auf X, in dem das Zitat aus dem Urteil ins Eng­lische über­setzt wurde. Musk nennt das Ganze „geis­tes­krank“.

Opfer geht selbst an die Öffentlichkeit

Meya Åberg, 16, hat sich frei­willig in den Medien gemeldet und erzählt, wie Mohamed, ein eri­tre­ischer Staats­bürger, sie in einer Stra­ßen­un­ter­führung ver­ge­waltigt hat, als sie auf dem Heimweg von ihrer Schicht bei McDonald’s in Skel­lefteå war. „Ich möchte sagen, dass ich ihn hasse und dass er mich zer­stört hat“, sagt Meya in einem Interview mit Norran. Am Don­ners­tag­abend ver­öf­fent­lichte Samnytt ein Interview mit einem der Richter in dem Fall, dem Beru­fungs­ge­richtsrat Lars Vik­torsson. Er weist darauf hin, dass das Urteil der aktu­ellen Gesetz­gebung der Poli­tiker folgt, die bei Abschie­bungen von Flücht­lingen restriktiv ist und diese nur bei außer­ge­wöhnlich schweren Straf­taten erlaubt. „Wir können nicht dem Wind folgen, der in der Gesell­schaft weht, egal ob wir das eine oder andere hören.“ „Wir prüfen die Gesetz­gebung und die bestehende Praxis und urteilen ent­spre­chend“, sagt Lars Vik­torsson. Es ist jedoch nicht ganz klar, wie lange ein Ein­wan­derer ver­ge­wal­tigen kann, ohne eine Abschiebung zu ris­kieren. Man kann also nicht sagen: 12 Minuten, Abschiebung, 8 Minuten, keine Abschiebung. Oder 3 Minuten, Abschiebung, 15 Sekunden, keine Abschiebung. So funk­tio­niert das nicht, aber man muss eine umfas­sende Bewertung vornehmen.

Einige Links zu dem Thema:
https://x.com/EvelinaHahne/status/1980655009680486465
https://x.com/Martin_Sellner/status/1980734849347698756
https://x.com/megynkelly/status/1981154348802723941

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.

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