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»GESIN­NUNGS­DE­MO­KRATIE« – Deutschland auf dem Weg ins »linke Reich?« (1)


Deutschland am Schei­deweg: Unter dem Etikett der Demo­kratie ver­schärfen sich Über­wa­chung, Zensur und poli­tische Aus­grenzung. Ein US-Thinktank warnt vor auto­ri­tären Struk­turen, Kri­tiker sprechen bereits von einem „Linken Reich“. Die Frage ist nicht mehr, ob die Demo­kratie Schaden nimmt – sondern wie weit dieser Prozess bereits fort­ge­schritten ist.

TEIL 1


Die grüne Tyrannei

Mit seinem bereits 2020 erschie­nenen Buch Das Grüne Reich – Von der glo­balen Erwärmung zur grünen Tyrannei (The Green Reich – Global Warming to the Green Tyranny) pro­vo­ziert Drieu Gode­fridi bis heute heftige Kon­tro­versen. Der Jurist, Phi­losoph und pro­mo­vierte Rechts­wis­sen­schaftler der Paris-Sor­bonne sowie Unter­nehmer rechnet darin scho­nungslos mit der Ideo­logie des poli­ti­schen Umwelt­ismus ab.

In seinem Werk heißt es unter anderem:

Alles ver­bieten, was wir können, den Rest mit Öko-Steuern belegen – das könnte das Motto der Umwelt­ak­ti­visten in der Politik sein. Wenn mensch­liches CO₂ das Problem ist, dann muss der Mensch in jeder ein­zelnen seiner CO₂‑emittierenden Tätig­keiten gezügelt, kon­trol­liert und unter­drückt werden – das heißt: in der Gesamtheit seines Handelns.

Aus­gehend von der anti-huma­nis­ti­schen Ethik des Umwelt­ismus bis hin zu den schwin­del­erre­genden Höhen seiner tat­säch­lichen For­de­rungen – Verbot von Autos, Flug­zeugen, Fleisch, Kern­energie, Land­leben, Markt­wirt­schaft, moderner Land­wirt­schaft, kurz: der Moderne nach der Indus­tri­ellen Revo­lution – zeigt Drieu Gode­fridi, dass der Umwelt­ismus mit seinen frei­heits­feind­lichen, anti-öko­no­mi­schen und letztlich men­schen­feind­lichen Ansprüchen eine radi­kalere Ideo­logie dar­stellt als jede bislang bekannte tota­litäre Ideo­logie. „Die Menschheit um den Faktor zehn zu redu­zieren“ ist das Ideal der Umweltaktivisten.

Die Eme­ri­tierte Pro­fes­sorin Jaana Woiceshyn an der kana­di­schen Has­kayne School of Business, Strategy and Global Management (SGMA) schrieb dazu: „Das Über­leben der Menschheit ist nicht das Ziel der Umwelt­ak­ti­visten. Sie kümmern sich nicht um unser Gedeihen, wie Gode­fridi über­zeugend darlegt.“

Dr. Nirmal Dass for­mu­lierte im The Postil Magazine: „Dies ist ein Buch, das jeder lesen muss. Es ist kurz, präzise – und zutiefst erschre­ckend, denn es legt das End­spiel des Umwelt­ismus offen, das uns alle betreffen wird, wenn wir ihn wei­terhin blind ermäch­tigen, wie wir es derzeit so freudig tun.“

Vom Rechts­staat zur Gesinnungsdemokratie

In einem Mitte Oktober 2025 erschie­nenen Beitrag für den US-Thinktank Gatestone Institute – Inter­na­tional Policy Council rechnet Drieu Gode­fridi nicht nur mit dem Umwelt­ismus, sondern auch mit den dunklen Rea­li­täten in Deutschland ab.

Denn was lange als Über­treibung galt, ist nach seiner Analyse längst Rea­lität: Deutschland ent­wi­ckelt sich zunehmend in eine frei­heits­feind­liche, auto­ritäre Richtung. Unter dem for­malen Etikett einer Demo­kratie ent­stehen Struk­turen, die Kri­tiker an ein neues auto­ri­täres System erinnern lassen.

Gode­fridi bezeichnet diese Ent­wicklung poin­tiert als ein „Linkes Reich“ („Left-Wing Reich“). Im Fol­genden wird die Quint­essenz seiner ebenso pro­vo­kanten wie fun­dierten Gedanken, Fakten und Ein­schät­zungen zusammengefasst.

Die Ein­stufung der AfD durch eine Exekutivbehörde

Im Frühjahr 2025 erklärte das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz (BfV) die Alter­native für Deutschland (AfD) zur „gesi­chert rechts­extremen Bestrebung“.

Anmerkung: Die AfD hat dagegen Klage ein­ge­reicht. Bis zu einem Gerichts­urteil hat der Ver­fas­sungs­schutz eine „Still­hal­te­zusage“ abge­geben, das heißt, er setzt die Hoch­stufung der AfD vor­läufig aus.

Gode­fridi erklärt weiter, dass mit diesem Ver­wal­tungsakt staat­liche Stellen ermächtigt wurden, Par­tei­mit­glieder und Unter­stützer ohne vor­herige rich­ter­liche Anordnung zu über­wachen. Zu den Maß­nahmen zählen das Abhören pri­vater Kom­mu­ni­kation, der Einsatz ver­deckter Ermittler sowie die sys­te­ma­tische Anwerbung von Infor­manten innerhalb der Partei.

Diese Ent­scheidung stellt kein Urteil eines unab­hän­gigen Gerichts dar. Sie wurde von einer nach­ge­ord­neten Bun­des­be­hörde getroffen, die direkt der Fach­auf­sicht des Innen­mi­nis­te­riums untersteht.

Der deutsche Inlands­ge­heim­dienst (BfV) ist weder ein Gericht noch eine gerichts­ähn­liche Instanz, sondern eine exe­kutive Behörde, deren Aufgabe in der Sammlung und Bewertung von Infor­ma­tionen besteht. Ein rechts­staat­liches Ver­fahren mit Anhörung, Beweis­auf­nahme und Ver­tei­digung fand nicht statt.

Vom poli­ti­schen Gegner zum inneren Feind

Besonders pro­ble­ma­tisch ist, dass die Akte, auf der diese Ein­stufung beruht, bis heute geheim gehalten wird. Weder wurde die AfD vorab angehört, noch hat sie im Nach­hinein Anspruch darauf, die kon­kreten Vor­würfe, Begrün­dungen oder Bewer­tungs­maß­stäbe zu erfahren. Damit fehlt jede Grundlage für ein kon­struk­tives Ver­fahren, sie aus dem „demo­kra­ti­schen“ Raum auszuschließen.

Die AfD ist gezwungen, gegen eine Ein­stufung zu klagen, deren tat­säch­liche Begründung sie nicht kennt. Wie soll eine wirksame Rechts­ver­tei­digung möglich sein, wenn weder die Beweise noch die Kri­terien offenliegen?

Hinzu kommt, dass der Begriff „rechts­extrem“ rechtlich nicht ein­deutig defi­niert ist. Seit Jahr­hun­derten gilt im Rechts­staat der Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine legekeine Sanktion ohne klare gesetz­liche Grundlage. Die bloße Tat­sache, dass poli­tische Posi­tionen „rechter“ sind als die anderer Par­teien, kann kein jus­ti­ziables Kri­terium sein, so der Jurist und Rechts­wis­sen­schaftler Godefridi.

Die Ein­stufung ist daher weniger ein Akt des Rechts als ein Akt der Macht. Sie dient offen­kundig dem Ziel, eine poli­tisch miss­liebige Oppo­sition zu dele­gi­ti­mieren. Dass eine Partei, die von rund einem Viertel der Wäh­ler­schaft unter­stützt wird, admi­nis­trativ an den Rand des poli­ti­schen Systems gedrängt wird, erinnert fatal an auto­ritäre Prak­tiken. Auch die DDR bezeichnete sich einst als „demo­kra­tisch“.

Die AfD wird nicht mehr als legi­timer Akteur im demo­kra­ti­schen Wett­bewerb behandelt, sondern fak­tisch als „innerer Feind.“

Ein­schränkung der Mei­nungs­freiheit  – Die „Kri­mi­na­li­sierung“ der Opposition

Die staat­lichen Repres­si­ons­maß­nahmen beschränken sich längst nicht mehr auf Par­tei­funk­tionäre. Auch unbe­scholtene Bürger geraten zunehmend ins Visier der Strafverfolgung.

Rentner, Stu­denten, Selb­ständige und Arbeit­nehmer werden kri­mi­na­li­siert, weil sie die Regie­rungs­po­litik zu Migration, Klima oder Gesundheit kritisieren.

Der Vorwurf lautet regel­mäßig: „Volks­ver­hetzung“, „Hassrede“ oder „Dele­gi­ti­mierung des Staates“.

FORT­SETZUNG FOLGT!

Quellen: https://www.gatestoneinstitute.org/21967/germany-left-wing-reich 
https://www.amazon.com/Green-Reich-Global-Warming-Tyranny-ebook/dp/B081H2MB37/
https://mediendienst-integration.de/extremismus/rechtsextremismus/ist-die-afd-rechtsextrem/
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html
https://www.bbc.com/news/articles/cwy6zk9wkrdo
https://www.unser-mitteleuropa.com/180293

Der Artikel erschien zuerst hier: guidograndt.de

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