Foto: Bildschirmfoto AUF1, Interview mit Elsa Mittmannsgruber

Ver­folgung nach Corona-Kritik: Ulrike Guérot ruft Karlsruhe zu Hilfe

Im Fall der inter­na­tional renom­mierten Poli­tik­wis­sen­schaft­lerin Ulrike Guérot spitzt sich der juris­tische Kon­flikt mit der Uni­ver­sität Bonn weiter zu. Wie aus einer aktu­ellen Pres­se­mit­teilung des Westend Verlags her­vorgeht, liegt inzwi­schen eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde beim Bun­des­ar­beits­ge­richt vor. Eine end­gültige Ent­scheidung über die Recht­mä­ßigkeit der Kün­digung steht damit wei­terhin aus. (von David Berger)

Zur Erin­nerung: Guérot wurde 2023 von der Uni­ver­sität ent­lassen. Als Gründe wurden unter anderem Pla­gi­ats­vor­würfe und Zweifel an ihrer wis­sen­schaft­lichen Arbeits­weise genannt. Sie selbst weist die Vor­würfe zurück und sieht die Kün­digung auch im Zusam­menhang mit ihren poli­ti­schen Posi­tionen, etwa während der Corona-Pan­demie. Der Fall landete vor Gericht, wo bislang unter­schiedlich ent­schieden wurde.

Während der Pan­demie hatte Guérot wie­derholt, kom­petent und öffent­lich­keits­wirksam Kritik an staat­lichen Maß­nahmen wie Lock­downs, Ein­schrän­kungen von Grund­rechten und dem Umgang der Politik mit der Krise geäußert. Sie stellte dabei vor allem wichtige poli­tische und gesell­schaft­liche Fragen, etwa zur Ver­hält­nis­mä­ßigkeit der Maß­nahmen und zur demo­kra­ti­schen Kon­trolle, die mit restrik­tiven Maß­nahmen statt mit einer fairen Debatte beant­wortet wurden. Aktuell beschäftigt sich die Justiz weiter damit, ob die Kün­digung recht­mäßig war.

Wenn Richter sich für Wis­sen­schaftler halten

Über den Ein­zelfall hinaus hat der Streit eine größere Debatte aus­gelöst – ins­be­sondere über Wis­sen­schafts­freiheit, den Umgang mit unbe­quemen Mei­nungen und die Grenzen aka­de­mi­scher Ver­ant­wortung. So steht im Mit­tel­punkt der Pres­se­mit­teilung weniger der kon­krete Rechts­streit als vielmehr eine grund­sätz­liche Debatte: Der Fall werfe zen­trale Fragen zur Freiheit von Wis­sen­schaft und zur Rolle von Arbeits­ge­richten auf. Kri­tisch wird ins­be­sondere gesehen, dass Gerichte ohne fach­liche Expertise über wis­sen­schaft­liche Stan­dards urteilen.

Nach Dar­stellung der betei­ligten Anwälte könne dies weit­rei­chende Folgen haben. Solche Ver­fahren hätten Signal­wirkung für Wis­sen­schaftler, die öffentlich Position beziehen oder kon­tro­verse Thesen ver­treten. Die Sorge: Juris­tische Ent­schei­dungen könnten indirekt Ein­fluss auf For­schung, Lehre und öffent­liche Debatten nehmen.

Es geht nicht nur um den Fall Guérot

Auch Guérot selbst betont, es gehe ihr nicht nur um den eigenen Fall. Vielmehr stelle sich die grund­sätz­liche Frage, wie frei wis­sen­schaft­liches Arbeiten innerhalb insti­tu­tio­neller Struk­turen tat­sächlich sei. Der Westend Verlag und die Rechts­ver­treter plä­dieren daher für eine sach­liche und grund­sätz­liche Aus­ein­an­der­setzung. Ziel sei es, über den Ein­zelfall hinaus die Bedeutung von Wis­sen­schafts­freiheit und den Umgang mit kri­ti­schen Stimmen im aka­de­mi­schen System zu beleuchten.

„Bliebe es bei dieser Ent­scheidung, hat jeder Wis­sen­schaftler in Deutschland zu befürchten wegen mar­gi­naler Zita­ti­ons­fehler irgendwo in seinem Lebenswerk jederzeit aus seinem Beruf gekündigt zu werden, wenn es seinem Arbeit­geber gefällt und ein Gericht – wie hier – glaubt, die Fach­frage ohne Sach­ver­ständige selbst beur­teilen zu können. Für den inter­na­tio­nalen Ruf des Wis­sen­schafts­stand­ortes Deutschland wäre das ein fatales Signal in die Welt.

Der Staat ist nicht Hüter der Wahrheit, sondern der Freiheit

Rechts­anwalt Tobias Gall dazu: „Der Staat ist nicht Hüter der Wahrheit. Er ist Hüter der Freiheit, in der Wahrheit gesucht werden kann. Wer das ver­wechselt, gefährdet beides. Vor diesem Hin­ter­grund gewinnt die Frage, wie staat­liche oder staatsnahe Insti­tu­tionen mit dis­si­denten oder kon­tro­versen Posi­tionen umgehen, eine ver­fas­sungs­recht­liche Dimension. Die Wis­sen­schafts­freiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG schützt nicht nur kon­sens­fähige, sondern gerade auch unbe­queme, irri­tie­rende und stö­rende Bei­träge. Sie schützt nicht Ergeb­nisse, sondern Ver­fahren – und damit die Mög­lichkeit, über­haupt noch zu Erkennt­nissen zu gelangen. Wenn eine Uni­ver­sität – wie im Fall von Ulrike Guérot im Kontext der Pres­se­mit­teilung der Uni­ver­sität Bonn aus dem Oktober 2022 – öffentlich erkennen lässt, dass bestimmte Posi­tionen nicht mehr als Teil eines legi­timen wis­sen­schaft­lichen Dis­kurses akzep­tiert werden sollen, dann ist dies mehr als ein insti­tu­ti­ons­po­li­ti­sches Signal. Es ist der Versuch, die Grenzen des Sag­baren nicht argu­men­tativ, sondern auto­ri­tativ zu bestimmen.“ (Quelle)


Zuerst erschienen auf dem Blog philosophia-perennis.com.

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