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Kinder als Spitzel, Wanzen im Wohn­zimmer: Dob­rindts Angriff auf den Rechtsstaat

(David Berger) Kinder als V‑Leute, Wanzen in Pri­vat­woh­nungen, dehnbare Begriffe wie „bös­willige Ver­ächt­lich­ma­chung“ und sogar die gesetz­liche Erlaubnis zur Ver­fäl­schung von Infor­ma­tionen: Der neue Refe­ren­ten­entwurf von Innen­mi­nister Alex­ander Dob­rindt mar­kiert einen bei­spiel­losen Ausbau staat­licher Über­wa­chungs­be­fug­nisse. Die ent­schei­dende Frage lautet: Wenn die AfD tat­sächlich eine Gefahr für die Demo­kratie sein soll – warum schafft aus­ge­rechnet die Union jetzt einen Macht­ap­parat, den eine künftige AfD-Regierung gegen ihre poli­ti­schen Gegner ein­setzen könnte?

Alex­ander Dob­rindts Refe­ren­ten­entwurf zur Reform des Nach­rich­ten­dienst­rechts umfasst fast 700 Seiten und wird mit der angeblich ver­schärften Sicher­heitslage begründet. Tat­sächlich enthält der Entwurf jedoch Befug­nisse, die weit über die Ter­ro­ris­mus­be­kämpfung hin­aus­reichen und den Ver­fas­sungs­schutz tief in das Pri­vat­leben unbe­schol­tener Bürger ein­greifen lassen würden.

Kinder, die ihre Eltern bespitzeln

Besonders ver­störend ist die geplante Mög­lichkeit, bereits 16-Jährige als Ver­trau­ens­per­sonen, also als V‑Leute, anzu­werben. Jugend­liche könnten Infor­ma­tionen aus ihrem engsten Umfeld liefern – aus der Familie, der Schule oder poli­ti­schen Jugend­or­ga­ni­sa­tionen. Wer solche Methoden bislang mit auto­ri­tären Staaten verband, muss künftig offenbar nicht mehr ins Geschichtsbuch schauen.

Hinzu kommen Befug­nisse zur heim­lichen Über­wa­chung von Woh­nungen, ein­schließlich des Hackens digi­taler Geräte wie Smart Speaker. Das eigene Wohn­zimmer soll für den Geheim­dienst kein geschützter Rück­zugsort mehr sein. Noch gra­vie­render ist jedoch die sprach­liche Kon­struktion des Ent­wurfs. Beob­ach­tungs­würdig soll bereits sein, wer den Staat „kämp­fe­risch-aggressiv“ oder durch „bös­willige Ver­ächt­lich­ma­chung“ angreift. Solche For­mu­lie­rungen sind derart unbe­stimmt, dass sie – je nach poli­ti­schem Willen – weit aus­gelegt werden könnten. Scharfe Regie­rungs­kritik, unbe­quemer Jour­na­lismus oder oppo­si­tio­nelle Bewe­gungen könnten dadurch leichter in den Fokus der Sicher­heits­be­hörden geraten.

Ver­fas­sungs­schutz darf falsche Infor­ma­tionen verbreiten

Geradezu alar­mierend ist schließlich § 60 des Ent­wurfs. Danach soll der Ver­fas­sungs­schutz unter bestimmten Vor­aus­set­zungen sogar falsche Infor­ma­tionen bereit­stellen sowie Daten löschen oder ver­fäl­schen dürfen. Eine demo­kra­tische Kon­trolle solcher Maß­nahmen wird dadurch nicht ein­facher. Nun könnte man all dies mit dem Kampf gegen Ter­ro­rismus oder Spionage rechtfertigen.

Doch genau hier stößt die Argu­men­tation der Bun­des­re­gierung auf einen fun­da­men­talen Wider­spruch, zumindest aus ihrer eigenen Per­spektive. Denn wenn die AfD tat­sächlich jene exis­ten­zielle Bedrohung der Demo­kratie dar­stellt, als die sie von ihren Gegnern seit Jahren dar­ge­stellt wird, warum schafft dann aus­ge­rechnet eine uni­ons­ge­führte Bun­des­re­gierung einen Sicher­heits­ap­parat mit genau diesen weit­rei­chenden Befugnissen?

Regie­rungen wechseln. Gesetze bleiben. Ein Instrument, das heute gegen kon­ser­vative Jour­na­listen, Regie­rungs­kri­tiker oder die AfD selbst ein­ge­setzt werden könnte, stünde morgen einer völlig anderen Regierung zur Ver­fügung. Sollte die AfD eines Tages den Innen­mi­nister stellen, würde sie den­selben Ver­fas­sungs­schutz über­nehmen – aus­ge­stattet mit den­selben Über­wa­chungs­rechten, den­selben Ein­griffs­be­fug­nissen und den­selben unbe­stimmten Rechts­be­griffen, die heute geschaffen werden. Auch wenn es unwahr­scheinlich ist, dass die AfD diesen mit der gleichen tota­litär-anti­de­mo­kra­ti­schen Gesinnung nutzen wird, so tun Dob­rindt & Co doch die ganze Zeit so, als ob die AfD nichts anderes im Sinn hätte.

Keine Partei hat das Recht Kri­tiker ein­zu­schüchtern, zu über­wachen oder mundtot zu machen

Genau deshalb war der frei­heit­liche Rechts­staat immer von einem ein­fachen Grundsatz geprägt: Nicht die guten Absichten einer Regierung ent­scheiden über die Zuläs­sigkeit staat­licher Macht, sondern die Mög­lichkeit ihres Miss­brauchs durch eine künftige Regierung. Wer diesen Grundsatz aufgibt, gefährdet die Freiheit aller Bürger. Gerade deshalb über­rascht die poli­tische Nai­vität des Ent­wurfs. Wer einer­seits vor einer angeblich auto­ri­tären AfD warnt und ande­rer­seits einen immer mäch­ti­geren Sicher­heits­ap­parat schafft, liefert seiner eigenen Argu­men­tation die schärfste Wider­legung gleich mit.

Der Rechts­staat lebt nicht davon, dass die „Rich­tigen“ regieren. Er lebt davon, dass niemand – ganz gleich welcher Partei – über Instru­mente verfügt, mit denen poli­tische Gegner ein­ge­schüchtert, über­wacht oder mundtot gemacht werden können. Genau darum geht es in der Debatte über Dob­rindts Gesetz­entwurf. Nicht um die Frage, wer heute regiert, sondern darum, welche Macht­be­fug­nisse wir jedem zukünf­tigen Innen­mi­nister anver­trauen wollen – unab­hängig von seinem Parteibuch.

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