Die Kosten für die Grundsicherung liegen in den kommenden Jahren 5,35 Milliarden Euro höher als zuvor geplant. Das ergibt sich aus internen Berechnungen der Bundesregierung. In der Haushaltsplanung für 2027 setzt die Regierung eine halbe Milliarde Euro mehr an als noch im September des Vorjahres.
2028 liegen die Ausgaben 1,85 Milliarden Euro über dem damaligen Ansatz. 2029 sollen sogar 3,05 Milliarden Euro mehr fließen, als ursprünglich für dieses Jahr vorgesehen war. Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Belastungen auf rund 5,4 Milliarden Euro.
Was als Reform mit Einsparungen verkauft wurde, wird für den Steuerzahler teurer. Noch vor einem Jahr war im zuständigen Ministerium von 1,5 Milliarden Euro Einsparungen die Rede. Nach der Einigung der Koalitionsspitzen von Union und SPD auf die Bürgergeld-Reform wurden mindestens eine Milliarde Euro Einsparungen versprochen. Geblieben sind Mehrkosten und die Umbenennung in Grundsicherung.
Das bekannte Muster: Ankündigung des Kanzlers verkehrt sich ins Gegenteil
Anfang September 2025 hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Sat.1‑Interview noch eine ganz andere Richtung vorgegeben. Beim Bürgergeld ließen sich zehn Prozent der Kosten einsparen, erklärte er. Das entspreche rund fünf Milliarden Euro im Jahr. „Nach wie vor bin ich davon fest überzeugt, dass sich zehn Prozent in diesem System einsparen lassen müssen“, sagte Merz. Die Kosten lägen bei rund 50 Milliarden Euro. Auf Nachfrage bestätigte er die Summe: „Das ist ein Betrag, der muss möglich sein.“ Wer sich nicht traue, in einem Transfersystem, das in die falsche Richtung laufe, zehn Prozent einzusparen, versage vor der Aufgabe. Das müsse die Mindestgrößenordnung sein.
Statt dieser fünf Milliarden Euro Entlastung stehen nun fünf Milliarden Euro Mehrkosten in den Planungen.
Ein zweites Loch von 750 Millionen Euro pro Jahr
Zugleich entsteht bei der Krankenversicherungsreform ein jährliches Finanzloch von 750 Millionen Euro. Arbeitsministerin Bärbel Bas lehnt es ab, den vereinbarten Anteil für die Gesundheitskosten der Bürgergeld-Bezieher zu übernehmen. Das Arbeitsministerium will aus dem eigenen Etat nur einen Teil der im Gesetz veranschlagten Summe zahlen und verlangt, dass der Rest aus dem Gesamthaushalt kommt. Es geht um 750 Millionen Euro jährlich, die kurz vor Schluss zusätzlich in das Gesetz geschrieben wurden.
Ab 2027 soll eine Milliarde Euro und danach jährlich steigend bis zu 2,75 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in die Gesundheitsleistungen für Bürgergeld-Empfänger fließen. Weil das Arbeitsministerium die Gegenfinanzierung aus seinem Einzelplan verweigert, bleibt jedes Jahr ein Loch von 750 Millionen Euro. In einem internen Papier heißt es, das Ministerium für Arbeit und Soziales könne eine Gegenfinanzierung dieser zusätzlichen Mehrbedarfe aus dem Einzelplan 11 nicht erbringen und erwarte eine Kompensation aus dem Gesamthaushalt.
Die Beitragszahler tragen inzwischen ungeheure Lasten
Mit einem gigantischen Betrag von zwölf Milliarden Euro finanzieren Versicherte über ihre Krankenkassenbeiträge die Leistungen für Bürgergeld-Empfänger mit. Darüber war in der Regierung ein Streit ausgebrochen. Die Union wollte die Kosten in den Bundeshaushalt überführen, die SPD lehnte das ab. Am Ende einigte sich die Koalition darauf, 500 Millionen Euro aus dem Haushalt zu übernehmen, zugleich aber den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen an die Kassen um zwei Milliarden Euro zu kürzen. Unterm Strich stehen den Kassen damit 1,5 Milliarden Euro weniger zur Verfügung.
https://www.freiewelt.net/artikel/redaktion-hh/politik/kosten-fuer-buergergeld-schnellen-um-5-milliarden-euro-nach-oben/45037























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