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Nächste Lüge auf­ge­flogen: Merz wollte 5 Mil­li­arden beim Bür­gergeld ein­sparen — Kosten für Bür­gergeld schnellen um 5 Mil­li­arden Euro nach oben

Die Kosten für die Grund­si­cherung liegen in den kom­menden Jahren 5,35 Mil­li­arden Euro höher als zuvor geplant. Das ergibt sich aus internen Berech­nungen der Bun­des­re­gierung. In der Haus­halts­planung für 2027 setzt die Regierung eine halbe Mil­liarde Euro mehr an als noch im Sep­tember des Vorjahres.

2028 liegen die Aus­gaben 1,85 Mil­li­arden Euro über dem dama­ligen Ansatz. 2029 sollen sogar 3,05 Mil­li­arden Euro mehr fließen, als ursprünglich für dieses Jahr vor­ge­sehen war. Ins­gesamt belaufen sich die zusätz­lichen Belas­tungen auf rund 5,4 Mil­li­arden Euro.

Was als Reform mit Ein­spa­rungen ver­kauft wurde, wird für den Steu­er­zahler teurer. Noch vor einem Jahr war im zustän­digen Minis­terium von 1,5 Mil­li­arden Euro Ein­spa­rungen die Rede. Nach der Einigung der Koali­ti­ons­spitzen von Union und SPD auf die Bür­gergeld-Reform wurden min­destens eine Mil­liarde Euro Ein­spa­rungen ver­sprochen. Geblieben sind Mehr­kosten und die Umbe­nennung in Grundsicherung.

Das bekannte Muster: Ankün­digung des Kanzlers ver­kehrt sich ins Gegenteil

Anfang Sep­tember 2025 hatte Bun­des­kanzler Friedrich Merz in einem Sat.1‑Interview noch eine ganz andere Richtung vor­ge­geben. Beim Bür­gergeld ließen sich zehn Prozent der Kosten ein­sparen, erklärte er. Das ent­spreche rund fünf Mil­li­arden Euro im Jahr. „Nach wie vor bin ich davon fest über­zeugt, dass sich zehn Prozent in diesem System ein­sparen lassen müssen“, sagte Merz. Die Kosten lägen bei rund 50 Mil­li­arden Euro. Auf Nach­frage bestä­tigte er die Summe: „Das ist ein Betrag, der muss möglich sein.“ Wer sich nicht traue, in einem Trans­fer­system, das in die falsche Richtung laufe, zehn Prozent ein­zu­sparen, versage vor der Aufgabe. Das müsse die Min­dest­grö­ßen­ordnung sein.

Statt dieser fünf Mil­li­arden Euro Ent­lastung stehen nun fünf Mil­li­arden Euro Mehr­kosten in den Planungen.

Ein zweites Loch von 750 Mil­lionen Euro pro Jahr

Zugleich ent­steht bei der Kran­ken­ver­si­che­rungs­reform ein jähr­liches Finanzloch von 750 Mil­lionen Euro. Arbeits­mi­nis­terin Bärbel Bas lehnt es ab, den ver­ein­barten Anteil für die Gesund­heits­kosten der Bür­gergeld-Bezieher zu über­nehmen. Das Arbeits­mi­nis­terium will aus dem eigenen Etat nur einen Teil der im Gesetz ver­an­schlagten Summe zahlen und ver­langt, dass der Rest aus dem Gesamt­haushalt kommt. Es geht um 750 Mil­lionen Euro jährlich, die kurz vor Schluss zusätzlich in das Gesetz geschrieben wurden.

Ab 2027 soll eine Mil­liarde Euro und danach jährlich steigend bis zu 2,75 Mil­li­arden Euro aus dem Bun­des­haushalt in die Gesund­heits­leis­tungen für Bür­gergeld-Emp­fänger fließen. Weil das Arbeits­mi­nis­terium die Gegen­fi­nan­zierung aus seinem Ein­zelplan ver­weigert, bleibt jedes Jahr ein Loch von 750 Mil­lionen Euro. In einem internen Papier heißt es, das Minis­terium für Arbeit und Soziales könne eine Gegen­fi­nan­zierung dieser zusätz­lichen Mehr­be­darfe aus dem Ein­zelplan 11 nicht erbringen und erwarte eine Kom­pen­sation aus dem Gesamthaushalt.

Die Bei­trags­zahler tragen inzwi­schen unge­heure Lasten

Mit einem gigan­ti­schen Betrag von zwölf Mil­li­arden Euro finan­zieren Ver­si­cherte über ihre Kran­ken­kas­sen­bei­träge die Leis­tungen für Bür­gergeld-Emp­fänger mit. Darüber war in der Regierung ein Streit aus­ge­brochen. Die Union wollte die Kosten in den Bun­des­haushalt über­führen, die SPD lehnte das ab. Am Ende einigte sich die Koalition darauf, 500 Mil­lionen Euro aus dem Haushalt zu über­nehmen, zugleich aber den Bun­des­zu­schuss für ver­si­che­rungs­fremde Leis­tungen an die Kassen um zwei Mil­li­arden Euro zu kürzen. Unterm Strich stehen den Kassen damit 1,5 Mil­li­arden Euro weniger zur Verfügung.

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