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Regierung räumt ein: Keine all­ge­meine Gefahr für Syrer – warum bleiben Rück­füh­rungen aus?

Jah­relang galt Syrien als nahezu unan­tast­bares Argument gegen Abschie­bungen. Nun erklärt die Bun­des­re­gierung selbst, dass für Rück­kehrer keine all­ge­meine Gefährdung besteht. Die AfD fordert daraus Kon­se­quenzen: Aus­rei­se­pflichtige Syrer zurück­führen und die weitere Auf­nahme aus Syrien beenden.

Eine Antwort der Bun­des­re­gierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion liefert neuen Stoff für die Debatte über die deutsche Syri­en­po­litik. Besonders deutlich fällt die Antwort auf die Frage aus, ob syri­schen Staats­an­ge­hö­rigen bei einer Rückkehr unab­hängig von ihrer Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rigkeit eine all­ge­meine Gefährdung drohe: „Nein.“ Auch eine gezielte, sys­te­ma­tische Grup­pen­ver­folgung von Christen nimmt die Bun­des­re­gierung gegen­wärtig nicht an. Zugleich bezeichnet sie die Sicher­heitslage wei­terhin als volatil und ver­weist auf regionale sowie indi­vi­duelle Gefähr­dungen. Das ist für die recht­liche Beur­teilung ein­zelner Asyl- und Abschie­bungs­fälle ent­scheidend. Poli­tisch stellt sich jedoch eine grund­sätz­liche Frage neu: Wenn keine all­ge­meine Gefahr mehr besteht, warum wird dann wei­terhin so behandelt, als müsse die Flucht aus Syrien grund­sätzlich in eine dau­er­hafte Per­spektive in Deutschland münden?

Wie voll­ständig kennt der Staat Iden­tität und Ein­rei­se­ge­schichte der Men­schen, die er auf­ge­nommen hat?

Der AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Boris Gamanov fordert deshalb einen Kurs­wechsel. Voll­ziehbar aus­rei­se­pflichtige Syrer ohne indi­vi­du­ellen Schutz­grund müssten zurück­ge­führt werden; zugleich solle Deutschland keine wei­teren syri­schen Flücht­linge auf­nehmen. Brisant ist noch ein zweiter Punkt. Nach Angaben Gamanovs geht aus der Regie­rungs­antwort hervor, dass sich aus dem Aus­län­der­zen­tral­re­gister nicht belastbar fest­stellen lässt, wie viele Betroffene ursprünglich uner­laubt ein­ge­reist bezie­hungs­weise zuvor bereits in anderen EU-Staaten regis­triert worden waren und aus welchem Grund. Damit rückt ein Problem wieder in den Mit­tel­punkt, das seit der Migra­ti­ons­krise von 2015 die poli­tische Debatte begleitet: Wie voll­ständig kennt der Staat Iden­tität und Ein­rei­se­ge­schichte der Men­schen, die er auf­ge­nommen hat?

Die AfD fordert deshalb die voll­ständige Erfassung von Iden­tität und Ein­rei­seweg, einen kon­se­quenten Abgleich mit euro­päi­schen Daten­banken sowie Sicher­heits­prü­fungen bei unge­klärter Iden­tität. Wer tat­sächlich Schutz benötigt, hat Anspruch auf Prüfung seines Falles. Wer keinen Schutz­grund besitzt und voll­ziehbar aus­rei­se­pflichtig ist, bei dem stellt sich die Frag

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