Unfass­barer Fall in den Nie­der­landen: Fast zwei­jäh­riges Kind „abge­trieben“

(David Berger) In den Nie­der­landen ist erstmals nach der neuen Regelung zur Lebens­be­en­digung bei Kindern zwi­schen einem und zwölf Jahren das Leben eines Kindes aktiv beendet worden. Es han­delte sich nicht um ein unge­bo­renes Kind und auch nicht um ein Neu­ge­bo­renes. Das Kind war fast zwei Jahre alt.

Die zuständige nie­der­län­dische Prü­fungs­kom­mission for­mu­liert es nüchtern: „The child was aged almost 24 months at the time of the ter­mi­nation of life.“ Das Kind war in der 26. Schwan­ger­schafts­woche geboren worden, hatte schwerste Kom­pli­ka­tionen und irrever­sible Hirn­schäden erlitten und litt unter Zere­bral­parese, Ent­wick­lungs­stö­rungen, epi­lep­ti­schen Anfällen sowie Atem- und Schluck­pro­blemen. Eine Heilung war nicht zu erwarten. Niemand sollte das Leid dieses Kindes oder die Ver­zweiflung seiner Eltern klein­reden. Aber gerade ange­sichts solchen Leids ent­scheidet sich, was eine Zivi­li­sation unter Huma­nität ver­steht: Pflegen wir einen Men­schen, lindern seine Schmerzen und begleiten ihn bis zu seinem natür­lichen Tod – oder erklären wir irgendwann seinen Tod selbst zur bequemen Lösung?

Das Kind konnte nicht um seinen Tod bitten

Das Kind hatte niemals darum gebeten, sterben zu dürfen. Es konnte das gar nicht. Der offi­zielle Bericht stellt aus­drücklich fest, dass es auf­grund seiner Behin­derung nicht mit­teilen oder bestä­tigen konnte, dass es sein Leiden als uner­träglich empfand. Ärzte und Eltern mussten dies aus ihren Beob­ach­tungen erschließen; schließlich baten die Eltern den behan­delnden Arzt, das Leben ihres Kindes zu beenden.

Besonders erschüt­ternd ist, dass eine erste Gruppe unab­hän­giger Ärzte zu dem Ergebnis gekommen war, zu diesem Zeit­punkt liege kein kon­ti­nu­ier­liches uner­träg­liches Leiden vor; sie sah noch ver­tretbare pal­liative und medi­ka­mentöse Mög­lich­keiten. Nach wei­teren Behand­lungs­ver­suchen gelangte ein anderer Arzt zu einer anderen Ein­schätzung. Schließlich erhielt das Kind zunächst Mid­azolam und Morphin, anschließend Pro­pofol und Thio­pental, fiel in eine tiefe Sedierung und starb. Ähnlich führt man das Ein­schläfern von Hunden durch. Für die Lebens­be­en­digung bei Kindern unter zwölf Jahren exis­tierte nach Angaben der Prü­fungs­kom­mission damals noch nicht einmal eine eigene medi­zi­nische Aus­füh­rungs­richt­linie. Dennoch befand die Kom­mission das Vor­gehen für sorgfältig.

Ein fast zwei­jäh­riges Kind ist tot, und eine staatlich ein­ge­setzte Kom­mission stellt anschließend fest, dass bei seiner Lebens­be­en­digung ord­nungs­gemäß ver­fahren wurde. In dieser Ver­bindung von Tötung und Ver­waltung zeigt sich die erschre­ckende Kälte einer Unkultur des Todes, die ihre Bru­ta­lität hinter Begriffen wie Für­sorge, Ver­fahren und medi­zi­ni­scher Sorgfalt verbirgt.

Abtreibung und Eutha­nasie waren die Vorstufen

Diese Ent­wicklung ist nicht plötzlich über Europa her­ein­ge­brochen. Lange bevor die aktive Lebens­be­en­digung eines fast zwei­jäh­rigen Kindes staatlich geregelt werden konnte, hatte man sich daran gewöhnt, den unbe­dingten Schutz mensch­lichen Lebens preis­zu­geben. Bei der Abtreibung fiel eine erste ent­schei­dende Grenze: Das Lebens­recht des unge­bo­renen Men­schen wurde von Fristen, Vor­aus­set­zungen und der Ent­scheidung anderer abhängig gemacht. Mit der Eutha­nasie folgte der nächste Schritt. Nun konnte auch das gezielte Her­bei­führen des Todes eines gebo­renen Men­schen als Hilfe erscheinen, zunächst gerecht­fertigt mit dessen angeblich sou­ve­ränem Recht, über den eigenen Tod zu verfügen.

Doch bereits darin liegt der ent­schei­dende Irrtum: dass die vor­sätz­liche Her­bei­führung des Todes unter bestimmten Umständen eine legitime Antwort auf mensch­liches Leiden sein könne. Ist dieser Grundsatz erst einmal akzep­tiert, stellt sich beinahe zwangs­läufig die nächste Frage: Was geschieht mit Men­schen, die ebenso schwer leiden, ihren Todes­wunsch aber gar nicht äußern können? Die Nie­der­lande haben darauf inzwi­schen eine Antwort gegeben. Hier zeigt sich die schiefe Ebene in ihrer erschüt­terndsten Form. Nicht jeder Schritt folgt auto­ma­tisch aus dem vor­her­ge­henden, aber jede ein­ge­rissene Grenze erleichtert die nächste Grenz­über­schreitung. Was gestern undenkbar war, wird zur tra­gi­schen Aus­nahme; die Aus­nahme erhält Kri­terien und Ver­fahren; schließlich wird nicht mehr darüber gesprochen, ob ein Mensch getötet werden darf, sondern darüber, wie seine Tötung ord­nungs­gemäß durch­zu­führen ist.

Die Unkultur des Todes

Johannes Paul II. hat für diese Ent­wicklung in Evan­gelium vitae den Begriff der „Kultur des Todes“ geprägt. Inzwi­schen erscheint selbst diese Bezeichnung beinahe zu neutral: Wir haben es mit einer Unkultur des Todes zu tun, deren gemein­samer Nenner darin besteht, dass mensch­liches Leben nicht mehr unbe­dingt geschützt wird, sondern sein Wert immer öfter vor­derhand von Gesundheit, Selb­stän­digkeit, Bewusstsein und einer bestimmten Vor­stellung von „Lebens­qua­lität“, in Wirk­lichkeit aber von dessen Nütz­lichkeit bzw. Belastung für das System, abhängig gemacht wird.

Der schwerst­be­hin­derte Mensch besitzt jedoch nicht weniger Würde als der Gesunde, das unge­borene Kind nicht weniger als der Erwachsene und das fast zwei­jährige Kind nicht weniger als die­je­nigen, die über seine Behandlung ent­scheiden. Das bedeutet kei­neswegs, einen Men­schen mit allen Mitteln der Medizin mög­lichst lange bio­lo­gisch am Leben erhalten zu müssen. Aus­sichtslos gewordene oder unver­hält­nis­mäßige Behand­lungen dürfen beendet, Schmerzen wirksam gelindert werden. Aber zwi­schen Ster­ben­lassen und Töten ver­läuft eine Grenze, ohne die der Lebens­schutz seinen Sinn ver­liert. Gerade diese Grenze wird zunehmend ver­wischt, auch sprachlich. Aus der Tötung wird „Lebens­be­en­digung“, aus der Abtreibung „repro­duktive Gesundheit“, aus dem assis­tierten Suizid „selbst­be­stimmtes Sterben“. Die Sprache wird beschö­nigend sanfter, während die Handlung radi­kaler und der Schutz des Lebens schwächer wird. Eine Gesell­schaft muss das Töten zunächst sprachlich ent­wirk­lichen, bevor sie es als Bestandteil medi­zi­ni­scher Ver­sorgung akzep­tieren kann.

Eine Zivi­li­sa­ti­ons­grenze

Der nie­der­län­dische Fall ist deshalb von beson­derer Bedeutung, weil selbst die sonst beschworene Auto­nomie als Recht­fer­tigung aus­fällt. Ein fast zwei­jäh­riges Kind kann keine Pati­en­ten­ver­fügung ver­fassen, keine Abwägung über Leben und Tod treffen und keinen Ster­be­wunsch äußern. Gerade diese völlige Wehr­lo­sigkeit müsste seinen Schutz absolut machen. Statt­dessen ent­scheiden andere, dass sein Leiden so schwer und seine Aus­sichten so gering sind, dass sein Leben beendet werden darf. Niemand sollte leicht­fertig über Eltern urteilen, die ihr schwer­krankes Kind leiden sehen und keinen Ausweg mehr wissen. Gerade in einer solchen Situation müsste eine mensch­liche Gesell­schaft ihnen jedoch etwas anderes anbieten als den Tod ihres Kindes: Wir lassen euch nicht allein, wir lindern Schmerzen, pflegen und tragen mit, wir begleiten euer Kind bis zuletzt – aber wir töten es nicht.

Dieser Satz mar­kiert eine Zivi­li­sa­ti­ons­grenze. Das fast zwei­jährige Kind in den Nie­der­landen konnte nie­mandem erklären, dass es leben wollte. Es konnte ebenso wenig erklären, dass es sterben wollte. Es war voll­kommen auf den Schutz anderer ange­wiesen. Einst hätte gerade das genügt, um sein Leben unan­tastbar zu machen. Von der Tötung unge­bo­rener Kinder über die Eutha­nasie bis zur aktiven Lebens­be­en­digung eines Klein­kindes zeigt sich eine ver­häng­nis­volle Ver­schiebung: Der Tod wird in unserer mate­ria­lis­tisch-nihi­lis­ti­schen Gesell­schaft von einer Grenze mensch­licher Ver­fügung immer mehr zu einem Instrument mensch­licher Ver­fügung. Wer glaubt, damit sei die letzte Grenze erreicht, sollte sich die Ent­wicklung der ver­gan­genen Jahr­zehnte ansehen. Wenn hier nicht eine radikale Umkehr statt­findet, gilt für uns alle in dieser Gesell­schaft Dantes Satz aus der „Gött­lichen Komödie“: „Lasciate ogne spe­ranza, voi ch’intrate: Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr eintretet.“

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