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„Volks­ver­hetzung“ wegen Kritik an Regen­bo­gen­flagge? Gericht stoppt Staatsanwaltschaft

Wer Regen­bo­gen­flagge und „Regen­bo­gen­regime“ scharf kri­ti­siert, begeht deshalb noch lange keine Volks­ver­hetzung. Diese eigentlich selbst­ver­ständ­liche Unter­scheidung musste nun das Land­ge­richt Braun­schweig gegenüber der Staats­an­walt­schaft Göt­tingen treffen. Die AfD-Land­tags­ab­ge­ordnete Vanessa Beh­rendt ver­bucht damit einen wich­tigen Erfolg für die Meinungsfreiheit.

Die Staats­an­walt­schaft Göt­tingen hatte gegen die nie­der­säch­sische AfD-Abge­ordnete Vanessa Beh­rendt Anklage erhoben. Zu den Vor­würfen gehörten Volks­ver­hetzung und Belei­digung. Anlass waren unter anderem Beh­rendts scharfe Äuße­rungen über die Regen­bo­gen­flagge und ein von ihr so bezeich­netes „Regen­bo­gen­regime“. Doch das Land­ge­richt Braun­schweig folgte der Staats­an­walt­schaft in ent­schei­denden Punkten nicht. Wie Beh­rendt mit­teilt, lehnte das Gericht die Eröffnung eines Haupt­ver­fahrens wegen ihrer Kritik an Regen­bo­gen­flagge und „Regen­bo­gen­regime“ ab. Die Äuße­rungen seien weder als Angriff auf die Men­schen­würde noch als Störung des öffent­lichen Friedens zu bewerten.

Die Ent­scheidung ist über den Ein­zelfall hinaus zu begrüßen. Denn in einer frei­heit­lichen Demo­kratie muss es möglich sein, poli­tische Symbole, Lob­by­gruppen und Ideo­logien auch mit dras­ti­schen Worten anzu­greifen. Das Straf­recht darf nicht zum Instrument werden, um die Grenzen des Sag­baren immer enger um poli­tisch erwünschte Posi­tionen zu ziehen. Beh­rendt erhebt deshalb ihrer­seits schwere Vor­würfe gegen die Straf­ver­folger: „Es ist eine Schande, dass die Staats­an­walt­schaft Göt­tingen sich so exzessiv mit der Bekämpfung der Oppo­sition beschäftigt und damit über­lastete Gerichte behindert.“

Gerade die Bezeichnung „Bekämpfung der Oppo­sition“ dürfte in Göt­tingen wenig Freude aus­lösen. Doch die Frage muss erlaubt sein, wie sinnvoll es ist, Gerichte mit der straf­recht­lichen Ver­folgung pole­mi­scher poli­ti­scher Äuße­rungen zu beschäf­tigen, wenn bereits die Eröffnung eines Haupt­ver­fahrens an den grund­le­genden Vor­aus­set­zungen scheitert. Beh­rendt will jeden­falls nicht klein bei­geben. „Poli­tische Kritik an Lob­by­gruppen und an der Gefährdung von Kindern darf niemals straf­rechtlich mundtot gemacht werden“, erklärte sie. In noch offenen Punkten werde sie den Rechtsweg kon­se­quent ausschöpfen.

Der Fall ist damit noch nicht voll­ständig abge­schlossen. In einem ent­schei­denden Punkt steht jedoch bereits fest: Aus harter Kritik an der Regen­bo­gen­ideo­logie lässt sich nicht ohne Wei­teres „Volks­ver­hetzung“ machen. Das ist zunächst ein Erfolg für Vanessa Beh­rendt – vor allem aber eine erfreu­liche Erin­nerung daran, dass die Mei­nungs­freiheit auch für Mei­nungen gilt, die dem poli­tisch-medialen Main­stream nicht gefallen.

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