Bild https://pixabay.com/de/photos/impfen-medizin-impfung-impfstoff-5884513/

Hilfe, die Behörde behauptet, unsere IUB sei gefälscht!

Leser fragen, wir antworten!

“Gestern musste ich zum Gesund­heitsamt, da sie das Attest im Ori­ginal sehen wollen und es sich auch gleich ein­ge­scannt haben. Nun ent­scheiden sie über ein Bußgeld.”

Frage:

Sehr geehrter Herr Tolzin,

der Grund meines Anschreibens ist meine Unsi­cherheit mit dem Umgang des Gesundheitsamtes.

Ich habe für meine Söhne eine IUB (Impf­un­fä­hig­keits-Beschei­nigung, Anm. d. Red.) mit der Begründung ihrer unzu­rei­chenden Sprach­ent­wicklung. In dem Attest steht auf Grund von Dys­gram­ma­tismus wird von Imp­fungen abge­raten, bis sie 18 sind.

Gestern musste ich zum Gesund­heitsamt, da sie das Attest im Ori­ginal sehen wollen und es sich auch gleich ein­ge­scannt haben. Nun ent­scheiden sie über ein Bußgeld.

Ich soll eine Schwei­ge­pflich­tent­bindung unter­schreiben, damit sie den Arzt kon­tak­tieren können, um eine Klärung des Attests zu bekommen, da ja keine Kon­tra­in­di­kation ersichtlich sei.

Meine Frage ist, ob ich das unter­schreiben muss – und was pas­siert, wenn ich das nicht tue? Zum Impfen zwingen können sie uns ja nicht wirklich.

Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sie können mich auch gern an jemanden ver­weisen, denn dieser Dschungel ist kaum zu durchblicken.

Herz­lichen Dank für Ihre Zeit,

Beste Grüße, Frau T.

 

Antwort:

Hallo Frau T.,

ich bin weder Medi­ziner noch Jurist, aber hier meine per­sön­liche Meinung dazu:

  1. Den Befund eines Arztes ohne kon­krete Handhabe anzu­zweifeln, ist anmaßend. Aber leider sind wir Eltern gegenüber solchen anma­ßenden Behörden ein wenig im Nachteil. Grund­sätzlich gilt aber: Solange man Ihrem Arzt nichts nach­weisen kann, kann man ihm auch nicht an den Karren fahren.
  2. Die Behörden sind über­lastet und eine gute Mög­lichkeit, den eigenen Fall auf dem wach­senden Arbeits­stapel des zustän­digen Mit­ar­beiters nach oben zu befördern, ist, eifrig zu reagieren. Ich per­sönlich würde bei so etwas auf Zeit spielen, d. h. nur dann reagieren, wenn es wirklich unaus­weichlich ist.
  3. Wäre ich betroffen, würde ich einer Befreiung meines Arztes von der Schwei­ge­pflicht aus­schließlich auf rich­ter­liche Anordnung zustimmen. Wir sind nicht dazu ver­pflichtet, es den impf­fa­na­ti­schen Behörden die Werk­zeuge in die Hand zu geben, mit denen sie uns — und die Ärzte unseres Ver­trauens — fer­tig­machen können.
  4. Weichen Sie auf keinen Fall von Ihrer ursprüng­lichen Argu­men­tation ab. Dis­ku­tieren Sie nicht. Recht­fer­tigen Sie sich nicht. Seien Sie freundlich, zeigen Sie sich grund­sätzlich positiv gegenüber Imp­fungen, aber bleiben Sie ansonsten ein­silbig und kurz ange­bunden. Jedes über­flüs­siges Wort kann Ihnen im Munde umge­dreht und als Handhabe gegen Sie und Ihren Arzt ver­wendet werden. Halten Sie pein­liches Schweigen länger aus als Ihr Gegenüber von der Behörde!
  5. Gehen Sie zu Gesprächen mit Behör­den­mit­ar­beitern niemals alleine! Nehmen Sie immer einen Zeugen mit. Nach dem Gespräch sofort ein Gedächt­nis­pro­tokoll anfer­tigen, für alle Fälle.
  6. Sollten Sie doch noch einen Buß­geld­be­scheid bekommen,  können Sie dagegen frist­ge­recht Wider­spruch ein­legen. Falls die Behörde den Druck tat­sächlich auf­recht erhalten will, geht der Fall vor das Amts­ge­richt. Hier gibt es zunächst keinen Anwalts­zwang. Aller­dings ist eine Beratung zu emp­fehlen, damit man  vor dem Richter nicht unge­schickt argumentiert.
  7. Wie bei jeder meiner Ant­worten gilt: Ver­netzen Sie sich mit gleich­ge­sinnten Eltern in Ihrer Nähe!

herz­liche Grüße
Ihr
Hans U. P. Tolzin

Der Artikel erschien zuerst bei impfkritik.de.