Die Wut in den Links-Grünen Reihen war groß. Mit einer ziemlich knappen Mehrheit konnte der Kanzlerkandidat der CDU, Friedrich Merz, die Abstimmung im Bundestag über seinen Antrag gewinnen. Nach einer Slalomfahrt an Ankündigungen seinerseits ob mit oder ohne die Stimmen der AfD, war es genau diese verfemte Partei, die seinen Antrag rettete. Die Stimmen der FDP hätten nicht gereicht und das BSW enthielt sich, wie angekündigt. Die erwartbare Empörungsaufführung der SPD, der Grünen und der Linken sorgte für Tumult, aber letztendlich beißt die Maus keinen Faden ab, die AfD hat diesen Schritt, der von Dreivierteln der Bürger für gut geheißen wird, überhaupt möglich gemacht.
Die „Welt“ fällt mit relativ neutraler Berichterstattung zu dem Konflikt auf:
Henryk M. Broder seziert intelligent und mit objektiver Präzision in diesem Video, worum es geht:
Es ist nicht nur irgendein Abstimmungsergebnis …
… und die teilweise entsetzte, hysterische Reaktion der Linksgrünen zeigt, dass sie sehr wohl begreifen, dass hier etwas Grundlegendes passiert ist. Dabei ist es doch nur ein „Absichtsantrag“, der noch gar nichts bewirkt. Warum dann dieser Tumult?
Der Grund liegt tiefer. Die vielzitierte, pseudo-moralische „Brandmauer“ ist de facto eine Festungsmauer, hinter der sich diese Linksgrünen verschanzt haben und aus allen Schießscharten den herannahenden Feind AfD attackieren. Unter dem Vorwand, die Demokratie hinter dieser Mauer zu schützen, werden die demokratischen Regeln ausgesetzt, indem man die zweitstärkste Partei, die von immer mehr Bürgern unterstützt wird, einfach ausbooten will, weil sie die eigenen Machtpositionen hinwegfegen könnte. Man will im Regenbogenlager auf diese Weise tatsächlich die Demokratie schützen, indem man sie außer Kraft setzt.
Rotgrüne Hohepriester sehen sich plötzlich in der Defensive
Die panischen Abwehrreaktionen aus diesem Lager zeigen deutlich, dass zwischen ihrem vorgeblichen „Demokratieschutz“ und dem tatsächlichen Willen der Bürger als Souverän in einer Demokratie, eine erhebliche Lücke klafft. Die versucht das linksgrüne Lager dadurch zu überbrücken, dass sie allen ihre moralisierende Ideologie als einzig mögliche Basis einer akzeptablen Demokratie aufzwingen wollen. Wer als demokratisch überhaupt zur Politikgestaltung zugelassen wird, bestimmen daher SIE, als Hohepriester. Alle Andersdenkenden fallen einer modernen Hexenjagd zum Opfer. Und Handlanger dieser Verfemten, hier die CDU, macht sich ebenso schuldig.
Deshalb kommen die „Hohepriester“ auch auf die irre Idee, tatsächlich zu behaupten, die politische Mitte liege nun Links und alles, was nicht links ist, sei rechtsradikal. Das Problem ist nur: Es ist die Mehrheit der Bürger.
KANNzler Merz konnte eben nicht anders
Letztendlich hatte Friedrich Merz keinen Spielraum. Nicht nur, dass er unbedingt auch aus Geltungssucht Kanzler werden will. Was hätte er denn machen sollen? Das Wahlvolk hat die Schnauze voll von totgemesserten Kindern, Männern und Frauen, jungen und älteren, von Gruppenvergewaltigungen und ausufernder Kriminalität. Ein Messermord jagt den anderen und jedesmal waren die Täter Migranten, die teilweise hätten schon abgeschoben sein müssen. Die auch noch nachweislich mehrfach negativ aufgefallen waren und der Polizei wohlbekannt.
Friedrich Merz ist kein Sympathieträger. Das einzige, was ihm Wählerstimmen bringt, ist, dass er für die Wähler, die kein „Weiter so!“ wollen, die einzige Wahl ist, weil sie sich nicht trauen, AfD zu wählen. Herr Merz hat daher keine andere Wahl, als diese Forderung auf seine Fahne zu schreiben, wenn er Kanzler werden will. Nur muss er irgendwie die AfD rausbeißen.
Die CDU bewegte sich seit langem mit ihren Beteuerungen, doch auch irgendwie „grünwoke“ zu sein, immer näher an die Klippe des dramatischen Wählerschwunds. Die bis in die 80er Jahre stärkste Volkspartei, die allein für Jahrzehnte regierte, hat etwa die Hälfte ihrer Wählerschaft bereits verloren. Hätte Herr Merz nicht das Thema „Migration“ gespielt, läge die CDU heute möglicherweise um die 20 Prozent Wählerstimmen. Die AfD hätte ein Viertel oder mehr der CDU-Wähler aufgesogen. Die Aufführung „Knallhart-Merz“ in einer folgenlosen Abstimmung, ist die vermeintliche Softversion zum AfD-Verbot. Hofft er, auf diese Weise viele verirrte Schäfchen wieder aus der AfD in die CDU zurückzuholen?
Das dürfte nicht gelingen. Sein Geeiere, die Ränke, Hinterzimmerabsprache-Versuche und Taktiererei im Vorfeld der Abstimmung (“Zufallsmehrheiten mit denen da” werde es nicht geben, hatte er im November gesagt und in Richtung AfD gezeigt), hat sein negatives Auftreten noch weiter ramponiert. Er gilt als rücksichtloser Karrierist. Heute so, morgen so, die einzige Konstante ist das vorwärtskommen auf der Karriereleiter. Daher kann man sich sehr wohl ausrechnen, dass er austestet, wie weit er die Positionen der AfD übernehmen kann, um sie auszuhöhlen, aber so, dass er nicht allzu weit dabei geht. Die Leute merken schon, dass er sein Fähnchen in den Wind hängt. Sie werden sich nicht hinter ihn scharen. Die AfD kann in diesem Spiel nur gewinnen.
Der zweite Plan von Friederich Merz fiel durch
Während der 5‑Punkte-Plan für strengere Migrationspolitik eine knappe Mehrheit von 348 zu 345 bei zehn Enthaltungen gefunden hat, war Herrn Merz’ zweiter, darauf aufbauender Antrag zur inneren Sicherheit ein veritabler Flop.
Der 27-Punkte-Plan zur inneren Sicherheit fiel mit Pauken und Trompeten durch. Die 702 abgegebenen Wahlzettel enthielten nur 190 Ja-Stimmen. Das sind sechs Stimmen weniger, als die Union im Bundestag hat. Gegen den Antrag stimmten 509 Abgeordnete, drei enthielten sich.
Der unbeliebteste und erfolgloseste Kanzler seit langem, Olaf Scholz, Erfinder mehrerer wirkungsloser „Wümmse“, glänzte vorher mit einer Regierungserklärung, in der er zu den Messermorden der Bluttaten von Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg Stellung nahm. Typisch Scholz schob er den Großteil der Verantwortung für diesen Taten den Ländern unter. Diese hätten „Vollzugsdefizite“ zu verantworten, die Täter hätten viel frühzeitiger des Landes verwiesen werden müssen. Den Ländern sei es nicht gelungen, dafür zu sorgen, dass auffällig gewordene Ausreisepflichtige rechtzeitig das Land verlassen müssen.
Olaf Scholz führt sich als harter Hund und Abschieber auf
Ja, Sie lesen richtig, Herr Bundeskanzler Scholz kehrt den entschlossenen Abschieber raus:
„Der Kanzler erklärte, es sei schon vieles gelungen, was in die richtige Richtung gehe. Dazu gehörten temporäre Grenzkontrollen, die schon „an die Grenze des EU-rechtlich Erlaubten“ gingen. Vieles Weitere müsse geschehen, darunter auch das Ermöglichen von Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan. Man dürfe jedoch nicht über geltendes Recht hinausgehen. (…) Dauerhafte Grenzkontrollen würden auch eine Belastung für die Wirtschaft darstellen, fügte Scholz hinzu. Zudem seien die Nachbarländer nicht bereit, Zurückgewiesene abseits der europäischen Regeln zurückzunehmen. Man könne noch vor der Wahl die GEAS-Regeln der EU umsetzen.“
Ich darf das mal übersetzen:
„Also, es ist ja nicht so, dass wir überhaupt nichts gemacht haben, so manchmal haben wir vielleicht doch mal jemanden abgeschoben, aber nur, wenn alle einverstanden waren. Und wir müssen mal abwarten, ob wir auch vielleicht Afghanen oder Syrer wieder heim fliegen dürfen. Aber nur, wenn das erlaubt ist. Und überhaupt ist es nicht gut, wenn an den Grenzen kontrolliert wird. Da müssen die LKW-Fahrer so viele Papiere ausfüllen. Und wenn die Nachbarländer nicht wollen, dass die- Typen bei ihnen reinkommen.“
Letztendlich ein Abgesang.
Die gestrige Abstimmung war eine Aufwärmübung und alle wissen es
Was letztendlich kommen soll, ist ein Gesetz. Das wurde in einem dritten Papier klar. Sein Zweck: Es informiert lediglich die Abgeordneten darüber, dass sich ein konkreter Änderungsantrag zum Asyl- und zum Aufenthaltsgesetz derzeit im Entwurfsstadium befindet. Im Asylgesetz soll Paragraf 18 Absatz 2 geändert werden. Treffen die dort genannten Umstände der Einreise zu, sollen Grenzbehörden diese „durch Zurückweisung an der Grenze“ verweigern.
Die EPOCH TIMES schreibt dazu:
In Paragraf 1 des Aufenthaltsgesetzes soll dessen Zweck künftig wie folgt definiert werden:
„Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“
Bis dato ist nur von Steuerung die Rede. Um die Anträge noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung zu bringen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit für ein verkürztes Verfahren erforderlich.
Diese erschien noch vor Kurzem als illusorisch, da dies Stimmen aus den Reihen von SPD und Grünen voraussetzen würde, die zusammen mehr als 40 Prozent der Sitze aufweisen. Erste Reaktionen aus deren Reihen machten deutlich, dass es von deren Seite keine Rückendeckung geben werde, da die Mehrheit für die Anträge mit der AfD zustande kommen könnten. Bundeskanzler Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck warnten bereits vor einem Ende der „Brandmauer“.“
Doch damals wiegelt Herr Merz noch souverän ab. Man habe sich schon was ausgedacht, um sich die AfD vom Leib zu halten. So stehe im Antrag zum Fünf-Punkte-Plan, die AfD nutze „Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen“. So etwas sei nicht hinzunehmen und im übrigen gefährde die AfD damit die EU und den Euro, und Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb sei „diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner“. Das werde die AfD natürlich nicht mittragen und dagegen stimmen. Der grandioseste Trick aller Zeiten mit Selbstüberlistung.
Hat ja prima geklappt.
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