Einstimmig entschieden die fünf Richter des Obersten Gerichts, dass die Definition einer Frau vor dem Gesetz auf biologischen Kriterien beruhe. Transfrauen könnten in diesem Kontext nicht berücksichtigt werden.

»Die Begriffe Frau und Sex im Equality Act 2010 beziehen sich auf eine biologische Frau und dem biologischen Geschlecht«, teilte Lord Patrick Hodge mit, Sprecher des Obersten Gerichts. »Die Bestimmungen über sexuelle Diskriminierung können nur als Bezugnahme auf biologisches Geschlecht interpretiert werden.«
Eine gesellschaftliche Zertifizierung bzw. Zuteilung des prinzipiell biologisch festgelegten und damit geschützten Geschlechts stellen somit eine Diskriminierung von Frauen dar. Indem man Transfrauen die gleichen geschützten Eigenschaften wie biologischen Frauen zusteht, würden Transfrauen automatisch weitreichendere Rechte genießen.
Im Zuge des Urteils werden weitreichende Konsequenzen für geschlechtsspezifische Regelungen erwartet, die sich aus dem sogenannten Gleichstellungsgesetz ergeben und exklusive Zutritts- und Besuchsrechte für Frauen festlegt: Das betrifft die Nutzung von Frauen-Umkleiden, Frauensaunen, sportlichen Wettkämpfen, aber auch im beruflichen Bewerbungsprozess und der Vergabe von Arbeitsplätzen.
Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.

























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