Bild: Symbolbild. KI.

Krieg gegen das Chris­tentum — Chris­ten­feind­liches Urteil in Groß­bri­tannien: Christ­licher Reli­gi­ons­un­ter­richt ver­stoße gegen die Menschenrechte

Kaum zu glauben, aber wahr: Der Oberste Gerichtshof des Ver­ei­nigten König­reichs ent­schied, dass der Reli­gi­ons­un­ter­richt an nord­iri­schen Grund­schulen gegen die Men­schen­rechte ver­stoße, weil er ein­seitig auf das Chris­tentum aus­ge­richtet sei.

Der Krieg gegen die christ­lichen Tra­di­tionen in Groß­bri­tannien ist in vollem Gange: Der Oberste Gerichtshof des Ver­ei­nigten König­reichs ent­schied nun, dass der Reli­gi­ons­un­ter­richt an nord­iri­schen Grund­schulen gegen die Men­schen­rechte ver­stoße, weil er ein­seitig auf das Chris­tentum aus­ge­richtet sei [siehe Bericht “Apollo News”]. Geklagt hatten ein athe­is­ti­scher Vater und dessen Tochter.

Der kon­krete Fall: Christ­liche Religion als Ver­letzung der Menschenrechte?

Was war der Aus­löser? An einer Grund­schule in Belfast wurde der gesetzlich vor­ge­schriebene Reli­gi­ons­lehrplan unter­richtet, der sich stark auf das Chris­tentum kon­zen­triert. Andere Reli­gionen würden erst in höheren Schul­klassen behandelt, heißt es. Das betroffene Mädchen besuchte die Schule im Alter von vier bis sieben Jahren. Mit sechs Jahren sagte sie, sie glaube, dass Gott die Welt erschaffen habe. Und vor den Mahl­zeiten betete sie. Die athe­is­ti­schen Eltern waren anscheinend entsetzt.

Position der Eltern: Wider­spruch zu ihren huma­nis­ti­schen Überzeugungen

Die kla­genden Eltern sahen darin einen Wider­spruch zu ihren athe­is­ti­schen Über­zeu­gungen. Sie kri­ti­sierten, dass in der Schule das Chris­tentum wie eine absolute Wahrheit ver­mittelt werde. Das stünde ihrer Meinung nach gegen einen “objek­tiven, kri­ti­schen und plu­ra­lis­ti­schen” Reli­gi­ons­un­ter­richt. Die Schule wider­sprach und verwies darauf, dass ihr Unter­richt christlich basiert sei und sich an der Bibel ori­en­tiere und dem vor­ge­schrie­benen Cur­ri­culum entspräche.

Gesetz­liche Grundlage in Nordirland

Der Hin­ter­grund ist fol­gender: Das Gesetz “Edu­cation and Libraries (Nor­thern Ireland) Order” von 1986 schreibt nämlich vor, dass täglich Schul­got­tes­dienste statt­finden sollen und dass der Reli­gi­ons­un­ter­richt auf Basis der Bibel zu erfolgen habe.

Dabei wird, wie es in Nord­irland auch aus poli­ti­schen Gründen wichtig ist, darauf geachtet, dass die Aus­legung nicht einer bestimmten Kon­fession domi­niert, damit Katho­liken und Pro­tes­tanten sich nicht benach­teiligt fühlen.

Verlauf des Gerichtsverfahrens

Zunächst ent­schied der Oberste Gerichtshof Nord­ir­lands zugunsten der Familie. Ein Beru­fungs­ge­richt hob dieses Urteil jedoch auf. Dar­aufhin zog die Familie vor den “Supreme Court” des Ver­ei­nigten König­reichs, welcher nun der Familie recht gab.

Begründung des Supreme Court

Der Richter erklärte, das Beru­fungs­ge­richt habe einen Fehler begangen, als es “zwi­schen Indok­tri­nation und der Ver­mittlung von Wissen auf eine nicht objektive, nicht kri­tische und nicht plu­ra­lis­tische Weise unter­schieden” habe. Er betonte, dass “beide Kon­zepte zwei Seiten der­selben Medaille” seien. Die Ver­mittlung von Wissen auf eine nicht objektive, nicht kri­tische und nicht plu­ra­lis­tische Weise ver­folge das Ziel der Indok­tri­nation, hieß es weiter in der Begründung.

Was soll man davon halten?

Also: Reli­gi­ons­un­ter­richt sei Indok­tri­nation, heißt es im Urteil. Die Frage, die man hier stellen könnte: Ist der Zwang zum Plu­ra­lismus und die Unter­richtung von bei­spiels­weise LGBTQ-Themen nicht auch Indok­tri­nation? Und ist es nicht seit Jahr­hun­derten in Nord­irland Tra­dition, Religion zu unter­richten? Sind die aller­meisten älteren Schulen und Hoch­schulen nicht ursprünglich kirchlich gewesen? Hier wird klar: Es soll mit den christ­lichen Tra­di­tionen gebrochen werden. Damit ver­liert ein Land sein kul­tu­relles Profil, seine christ­lichen Werte und Normen und den Zugang zur eigenen Vergangenheit.

Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.

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