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EU-Par­lament ver­ankert Abtreibung aus­ge­rechnet in ihrer „Opfer­richt­linie“

Ein Gast­beitrag von Feli­zitas Küble.

Das Euro­päische Par­lament hat am 21. Mai eine neue EU-Richt­linie über die Rechte von Opfern ver­ab­schiedet – und damit aus Sicht der ALfA (Aktion Lebens­recht für Alle) einen über­fäl­ligen Fort­schritt beim Opfer­schutz mit einem inak­zep­tablen ideo­lo­gi­schen Schritt verknüpft. 

Die über­ar­beitete Richt­linie moder­ni­siert erstmals seit 2012 den EU-Rahmen für Opfer von Straf­taten. Sie stärkt Min­dest­stan­dards für Unter­stützung und Schutz, schafft EU-weite Hot­lines (116 006), ver­bessert den Zugang zu Rechts­bei­stand und Ent­schä­digung und schützt per­so­nen­be­zogene Daten von Opfern besser vor Tätern.

„Alles, was echte Opfer von Straf­taten besser schützt, begrüßen wir aus­drücklich“, erklärt Cor­nelia Kaminski (siehe Foto), Bun­des­vor­sit­zende der ALfA. „Gerade Frauen, die Gewalt erlebt haben, brauchen nied­rig­schwellige Hilfe, gute Beratung, Trau­ma­the­rapie und recht­liche Unterstützung.“

Vor­ge­burt­liche Kinds­tötung inklusive

Kri­tisch sieht die ALfA, dass in der Richt­linie erstmals aus­drücklich der Zugang zur Abtreibung genannt wird. In einem Erwä­gungs­grund heißt es, Gesund­heits­dienste im Bereich „sexu­eller und repro­duk­tiver Gesundheit“ für Opfer sexu­eller Gewalt könnten auch den Zugang zu Abtrei­bungen umfassen; die Mit­glied­staaten sollen ent­spre­chende Angebote bereit­stellen oder ver­mitteln – „sofern dies nach natio­nalem Recht zulässig ist“.

„Damit wird Abtreibung in einem Text ver­ankert, der mit dem Thema eigentlich nichts zu tun hat. Das ist klas­sische Sym­bol­po­litik, die unter dem Deck­mantel des Opfer­schutzes betrieben wird“, so Kaminski weiter.

„In der EU werden nach Schät­zungen jedes Jahr deutlich über 600.000 Kinder vor der Geburt getötet. Das unge­borene Kind ist somit das häu­figste Opfer von Gewalt, und kommt in diesem Text nicht nur nicht vor, sondern wird explizit zum Opfer gemacht: Seine vor­ge­burt­liche Tötung soll Teil des Schutzes von Opfern sexu­eller Gewalt werden.“

Sub­si­dia­rität und Men­schen­würde verletzt

Die ALfA erinnert daran, dass die Abtrei­bungs­po­litik nach den euro­päi­schen Ver­trägen in der aus­schließ­lichen Zustän­digkeit der Mit­glied­staaten liegt.

„Wenn Brüssel aus­ge­rechnet eine Opfer­richt­linie nutzt, um Abtreibung poli­tisch auf­zu­werten, ist das eine schlei­chende Kom­pe­tenz­ver­schiebung und ein Verstoß gegen das Sub­si­dia­ri­täts­prinzip“, kri­ti­siert Kaminski. „Die EU beruft sich auf die Men­schen­würde – wendet sie aber selektiv an. Für die noch nicht Gebo­renen gilt sie offenbar nicht.“

Die Richt­linie muss nun noch vom Rat förmlich ange­nommen werden; anschließend haben die Mit­glied­staaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in natio­nales Recht.

„Wir appel­lieren an die Regie­rungen im Rat, diesem Text in der vor­lie­genden Form nicht zuzu­stimmen“, sagt Kaminski. „Europa braucht starken Opfer­schutz – aber keinen Miss­brauch des Opfer­schutzes, um Abtreibung Schritt für Schritt zu einem euro­päi­schen ‚Quasi-Grund­recht‘ zu machen.“

Der Beitrag erschien zuerst bei philosophia-perennis.com.

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