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Weil das Kind nicht perfekt war: Leih­mutter ver­wei­gerte Abtreibung – jetzt wird sie verklagt

(David Berger) Es sind Nach­richten wie diese, die jedem poli­ti­schen Sonn­tags­gerede von Men­schen­würde und Gott, der sich über jedes Kind freut, den Boden unter den Füßen weg­ziehen. Ein gleich­ge­schlecht­liches Paar aus Kanada ver­klagt die Leih­mutter ihres heute zwei­jäh­rigen Sohnes – weil sie sich wei­gerte, das Kind abzutreiben.

Der Grund: Bei einer Ultra­schall­un­ter­su­chung waren eine Lippen-Kiefer-Gau­men­spalte, mög­li­cher­weise ein Gau­men­defekt sowie ein kleiner Herz­fehler fest­ge­stellt worden. Nach über­ein­stim­menden Medi­en­be­richten ver­langten die soge­nannten „Wunsch­eltern“ dar­aufhin den Abbruch der Schwan­ger­schaft. Die Leih­mutter lehnte ab. Für sie waren die dia­gnos­ti­zierten Beein­träch­ti­gungen ope­rabel und kein Grund, einem bereits 22 Wochen alten unge­bo­renen Kind das Leben zu nehmen.

Das Kind wurde geboren. Heute ist es zwei Jahre alt. Doch anstatt der Frau dankbar zu sein, die ihrem Sohn das Leben gerettet hat, wird sie nun selbst mit einer mil­lio­nen­schweren Klage über­zogen. Rund 600.000 Dollar soll sie nach Angaben der ver­öf­fent­lichten Gerichts­un­ter­lagen zahlen. Vor­ge­worfen werden ihr unter anderem Ver­trags­ver­let­zungen, man­gelnde Infor­mation und die Ver­ur­sa­chung emo­tio­naler Schäden. Die beiden Herren scheinen enorm dar­unter zu leiden, dass das „Produkt“, das sie in Auftrag gaben und dann nicht ganz ihren Vor­stel­lungen ent­sprach, nicht ver­nichtet wurde…  Die Leih­mutter weist sämt­liche Vor­würfe zurück. Über die Klage ist bislang nicht rechts­kräftig entschieden.

Nicht mehr Geschenk, sondern Ergebnis eines repro­duk­ti­ons­me­di­zi­ni­schen Projekts

Unab­hängig vom Ausgang dieses Pro­zesses offenbart der Fall eine erschre­ckende Wahrheit: Leih­mut­ter­schaft ver­ändert den Blick auf den Men­schen. Wo Kinder zum Gegen­stand ver­trag­licher Ver­ein­ba­rungen werden, ver­ändert sich zwangs­läufig auch das Ver­hältnis zu ihnen. Das Kind erscheint nicht mehr als Geschenk, sondern als Ergebnis eines repro­duk­ti­ons­me­di­zi­ni­schen Pro­jekts. Was bestellt wurde, soll den Erwar­tungen ent­sprechen. Treten Abwei­chungen auf, ent­steht schnell die Logik von Rekla­mation, Haftung und Schadensersatz.

Man mag diesen Schluss für hart halten. Doch genau diese Ent­wicklung hatte die katho­lische Kirche seit Jahr­zehnten vor­aus­ge­sehen. Sie lehnt Leih­mut­ter­schaft nicht deshalb ab, weil sie kin­der­losen Paaren das Glück einer Familie miss­gönnen würde. Sie lehnt sie ab, weil sie den Men­schen niemals als Produkt ver­steht. Ein Kind besitzt Würde nicht wegen seiner Gesundheit, seiner Leis­tungs­fä­higkeit oder seiner gene­ti­schen Aus­stattung. Es besitzt Würde, weil es Mensch ist.

Gerade deshalb erschüttert dieser Fall weit über Kanada hinaus. Denn die gefor­derte Abtreibung bezog sich nach den vor­lie­genden Berichten nicht auf ein Kind ohne Über­le­bens­chance. Es ging um Fehl­bil­dungen, die heute in vielen Fällen chir­ur­gisch behandelt werden können. Gerade darin liegt die eigent­liche Tragik.

Gere­gelte Barbarei

Zur Infor­mation, weil das Halb­wissen rund um die Leih­mut­ter­schaft enorm ist: Ein oft über­se­hener Aspekt der Leih­mut­ter­schaft zeigt, wie weit­rei­chend die Folgen dieses Geschäfts­mo­dells sind. Um die 20. Schwan­ger­schafts­woche findet die ent­schei­dende Fein­dia­gnostik statt. Zu diesem Termin reisen die soge­nannten Wunsch­eltern häufig eigens an, denn nun zeigt sich, ob beim unge­bo­renen Kind Auf­fäl­lig­keiten vorliegen.

Während die Leih­mutter die Schwan­ger­schaft durchlebt, alle Unter­su­chungen über sich ergehen lässt und längst die Bewe­gungen des Kindes spürt, liegt die Ent­scheidung über dessen wei­teres Schicksal vielfach nicht mehr bei ihr. Kommt es zu einem uner­wünschten Befund, können die Auf­trag­geber auf einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch drängen oder die Annahme des Kindes verweigern.

Der jüngst bekannt gewordene Fall aus Kanada ver­deut­licht, wie schnell selbst gut behan­delbare oder ver­gleichs­weise leichte Beein­träch­ti­gungen dazu führen können, dass ein bereits „bestelltes“ Kind nicht mehr gewollt ist. Wo mensch­liches Leben zum Ver­trags­ge­gen­stand und das Kind zum Produkt wird, dessen „Qua­lität“ über Annahme oder Ablehnung ent­scheidet, öffnet sich eine Tür zur Bar­barei einer zutiefst ent­mensch­lichten Form des Umgangs mit dem unge­bo­renen Leben.

Sie stellte ihr Gewissen über einen Vertrag

Welche Bot­schaft sendet eine Gesell­schaft aus, in der selbst eine ope­rable Lippen-Kiefer-Gau­men­spalte aus­reichen kann, um die Tötung eines unge­bo­renen Kindes zu ver­langen? Noch bedrü­ckender ist die Reaktion auf die Wei­gerung der Leih­mutter. Sie ent­schied sich, das Kind aus­zu­tragen. Sie stellte ihr Gewissen über einen Vertrag. Man könnte sagen: Sie han­delte wie eine Mutter – obwohl sie nach der Logik des Systems genau das gerade nicht sein sollte.

Viel­leicht ist genau das die tiefste Ironie dieses Falles. Aus­ge­rechnet die Frau, deren Rolle ver­traglich auf die Funktion einer „Gebä­renden“ redu­ziert werden sollte, erwies sich am Ende als die­jenige, die das unge­borene Kind vor den Erwar­tungen seiner Auf­trag­geber schützte. Der Fall wirft deshalb eine bren­nende Frage auf, der sich auch Deutschland nicht ent­ziehen kann, wo derzeit ganz bestimmte Kräfte, u.a. dabei die berüch­tigte Brosius-Gersdorf, fest­ent­schlossen sind, eine Lega­li­sierung der Leih­mut­ter­schaft mög­lichst rasch zu erreichen: Wer Schwan­ger­schaft zur Dienst­leistung macht, Kin­der­wünsche zu ein­klag­baren Ansprüchen erhebt und Fort­pflanzung in Ver­trags­recht über­setzt, darf sich nicht wundern, wenn irgendwann auch das unge­borene Kind nur noch nach den Kri­terien eines gelun­genen oder miss­lun­genen Pro­dukts beur­teilt wird.

Der kana­dische Fall ist deshalb keine juris­tische Kurio­sität. Er zeigt in erschre­ckender Klarheit, wohin eine Gesell­schaft geraten kann, wenn das Natur­recht durch Ver­trags­recht ersetzt wird und das Kind nicht mehr als Person, sondern als bestellte Ware erscheint.

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