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IS-Ange­klagter: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben“

Zwei in Deutschland geborene Männer stehen in Frankfurt seit gestern vor Gericht. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihnen eine jah­re­lange Sym­pathie für den „Isla­mi­schen Staat“ und die Vor­be­reitung einer schweren staats­ge­fähr­denden Gewalttat vor. Einer der Ange­klagten soll sogar einen Selbst­mord­an­schlag in Deutschland erwogen haben. Aus­ge­rechnet er erklärt nun vor Gericht: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“

Es ist ein Satz, der enorm viel über ein Land aussagt, in dem Gedenktage gegen Isla­mo­phobie ein­ge­führt werden. Seit Dienstag müssen sich Edis Z. (27) und Jiyan K. (19) vor dem Land­ge­richt Frankfurt ver­ant­worten. Beide wurden in Kassel geboren, beide besitzen die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit – und beiden wirft die Staats­an­walt­schaft vor, sich über Jahre hinweg mit der Ideo­logie des soge­nannten „Isla­mi­schen Staates“ iden­ti­fi­ziert zu haben.

Der schwerste Vorwurf betrifft Edis Z. Nach Dar­stellung der Anklage soll er spä­testens seit Januar 2023 den Ent­schluss gefasst haben, als „Mär­tyrer der isla­mis­ti­schen Ideo­logie“ zu sterben. Dafür habe er erwogen, sich einer bewaff­neten isla­mis­ti­schen Grup­pierung anzu­schließen. Doch offenbar ging es zeit­weise auch um einen Anschlag mitten in Deutschland: Laut Anklage soll Z. einen Selbst­mord­an­schlag ent­weder mit einem Spreng­stoff­gürtel oder mit­hilfe eines Fahr­zeugs in Betracht gezogen haben. Die WELT berichtet eben­falls, dass den beiden Ange­klagten vor­ge­worfen wird, für den IS kämpfen und „Ungläubige“ töten zu wollen; einer von ihnen habe über einen Anschlag mit Spreng­stoff­gürtel oder Fahrzeug nachgedacht.

Fest­nahme unmit­telbar vor der Ausreise
Später sollen sich die Pläne auf eine Aus­reise kon­zen­triert haben. Edis Z. buchte demnach einen Flug von Han­nover nach Beirut, um anschließend nach Damaskus wei­ter­zu­reisen. Jiyan K. wollte über die Türkei nach Syrien gelangen. Nach Auf­fassung der Staats­an­walt­schaft sollten dort eine Aus­bildung an Schuss­waffen und anschließend die Teil­nahme an Kampf­hand­lungen bezie­hungs­weise an der Tötung anderer Men­schen folgen. Dazu kam es nicht. Die Sicher­heits­be­hörden hatten die Männer bereits mona­telang obser­viert. Z. wurde am Flug­hafen Han­nover fest­ge­nommen, K. am Flug­hafen Stuttgart – jeweils unmit­telbar vor der geplanten Abreise. Es gilt selbst­ver­ständlich die Unschulds­ver­mutung. Das Gericht hat noch nicht über die Vor­würfe ent­schieden; ein Urteil wird erst im Oktober erwartet.

Edis Z. bestreitet vor Gericht ins­be­sondere, einen kon­kreten Anschlagsplan für Deutschland ver­folgt zu haben. Zugleich räumt er seine damalige Radi­ka­li­sierung ein. Nach der Trennung von seiner Frau sei er immer tiefer in eine isla­mis­tische Gedan­kenwelt geraten. Er sei „in meiner Blase gefangen“ gewesen. Heute schäme er sich: „Ich war radi­ka­li­siert und frus­triert.“ Dann fällt jener Satz, der mehr aussagt als die zahl­losen Doku­mente von runden Tischen des Islam-Appease­ments: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“

Seit Jahren wird Deutschland vor­ge­worfen, Muslime würden hier dis­kri­mi­niert, aus­ge­grenzt oder an der Aus­übung ihrer Religion gehindert. Islam­ver­bände und Akti­visten beklagen regel­mäßig „Islam­feind­lichkeit“ und gesell­schaft­liche Benach­tei­ligung. Nun erklärt aus­ge­rechnet ein Mann, dem die Staats­an­walt­schaft eine erheb­liche isla­mis­tische Radi­ka­li­sierung vor­wirft, dass er seine Religion nir­gendwo besser als in Deutschland aus­leben könne. Viel­leicht sollte man diesen Satz ernst nehmen.

Reli­gi­ons­freiheit: Von der Wich­tigkeit der Unterscheidung
Deutschland gehört tat­sächlich zu den Staaten, in denen Muslime ihre Religion außer­or­dentlich frei prak­ti­zieren können. Sie können Moscheen errichten, isla­mische Vereine gründen, den Koran ver­breiten, öffentlich beten, reli­giöse Kleidung tragen und ihre Glau­bens­über­zeu­gungen ver­treten. Die Reli­gi­ons­freiheit des Grund­ge­setzes schützt auch den Islam, obgleich dieser nicht mit anderen Reli­gionen ver­gleichbar ist. Das Problem dieses Falles ist deshalb gerade nicht zu wenig Religionsfreiheit.

Ein frei­heit­licher Staat muss Religion schützen. Er muss aber zugleich eine Religion gesondert beob­achten, in der Religion und eine gewalt­tätige Politik weder von der Idee noch in der real exis­tie­renden Form dieser Religion wirklich sauber zu trennen sind. Gerade der Islam stellt liberale Gesell­schaften dabei vor ein grund­sätz­liches Problem. Ihre Offenheit kann von Men­schen genutzt werden, die diese Offenheit selbst ablehnen. Reli­gi­ons­freiheit, Mei­nungs­freiheit und Ver­samm­lungs­freiheit schaffen große Räume für fried­liches reli­giöses Leben – werden aber zugleich von extre­mis­tisch-mus­li­mi­schen Milieus immer mehr miss­braucht, die die Reli­gi­ons­freiheit ab dem Zeit­punkt kom­plett zer­stören werden, an dem sie sich mäch­tiger glauben als die anderen Religionen..

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