Dieses Bild wurde mit KI generiert

„Kampf gegen rechts“ im BKA: Jetzt kämpft ein Beamter um seine Existenz

Mehr als 30 Jahre steht er im Dienst des BKA. Doch weil er Migration, Quo­ten­po­litik und den staat­lichen „Kampf gegen rechts“ kri­ti­sierte, kämpft der Kri­mi­nal­beamte nun um seine beruf­liche Existenz. Am 10. Sep­tember ent­scheidet das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Bran­denburg über seinen Ver­bleib im Dienst. In diesem Gast­beitrag schildert Stefan Wisch­niowski, wie aus einem unbe­quemen Beamten in den Augen seiner Behörde ein Sicher­heits­risiko wurde – und warum er den Fall für eine Nagel­probe auf Mei­nungs­freiheit und Rechts­staat hält.

Wenn ein zitierter Brief über Zustände in einer Flücht­lings­un­ter­kunft als ras­sis­tisch bezeichnet wird und die öffent­liche Kritik an sicht­baren Folgen der Mas­sen­ein­wan­derung dem BKA-Prä­si­denten Anlass gibt, mit 24 Seiten einen seiner Beamten erfolglos wegen Volks­ver­hetzung anzu­zeigen, ist der Boden poli­ti­scher Neu­tra­lität dessen Behörde längst ver­lassen. Wird dem gleichen Kri­mi­nal­be­amten als Vater von vier ango­la­ni­schen und phil­ip­pi­ni­schen Kindern Ras­sismus vor­ge­worfen, weil dieser sich im PEGIDA-Umfeld bewegt und wird er zur Fahndung wegen angeb­lichen Betrugs in Höhe von 155 Euro bun­desweit aus­ge­schrieben, obwohl Adressen und sein Anwalt dem BKA bekannt waren, ist es Fünf vor Zwölf für alle echten Anti­fa­schisten, die glauben sie hätten anders gehandelt als ihre Groß­väter und Urgroßväter.

Nächste Woche, am 10. Sep­tember um 10 Uhr ent­scheidet der 82. Senat des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts in Berlin über meinen Ver­bleib nach über 30 Jahren Dienstzeit im BKA. Das kom­men­tarlose Teilen von Inhalten in den sozialen Medien und per­sön­liche Kon­takte sollen belegen, dass von mir künftig eine ras­sis­tische Amts­führung erwartbar sei.

1995 bin ich allein durch einen sport­lichen Zufall Beamter geworden. Während Bank­drücken mit 135 kg über­zeugte mich mein Trai­nings­partner Jens mit dem Vor­schlag Sport und Ver­dienst mit­ein­ander zu ver­knüpfen und so machte mein Uni­ver­si­täts­studium erst einmal Pause. Von Kon­for­mität und Gleich­schritt stets ange­widert, konnte ich mit meiner Ver­ei­digung auf das Grund­gesetz damals noch nichts anfangen. Heute nehme ich diese Ver­pflichtung so ernst, dass sie mir wich­tiger ist als Sicherheit und Brot­erwerb für meine 6‑köpfige Familie. Während meiner Dienst­jahre hatte ich eine phan­tas­tische Zeit und habe im Per­so­nen­schutz Dut­zende Länder bereist und viele außer­ge­wöhn­liche und extrem unter­schied­liche Men­schen ken­nen­ge­lernt, was mich heute gegen so manche Kriegs­pro­pa­ganda immu­ni­siert, deren Muster sich über Jahr­hun­derte nicht verändert.

Der cha­rak­ter­liche Hang zum Wider­stand gegen tota­litäre, homogene und mächtige Struk­turen ist erblich und zieht sich durch meine väter­liche Fami­li­en­chronik. Dass diese Aversion jedoch in dieser Ernst­haf­tigkeit zum Tragen käme, hätte ich mir in den Anfangs­jahren im BKA nicht träumen lassen. Die Welt schien poli­tisch in Ordnung bis sich anbahnte, dass deutsche Steu­er­zahler die inter­na­tio­nalen Inves­toren und Banken aus ihren hoch­ren­tablen grie­chi­schen Staats­an­leihen aus­lösen sollten. Eine unge­rechte Umver­teilung von unten nach oben.

Später folgte die Frau­en­quote, die ich mit einer Bewerbung auf das Amt der Frau­en­be­auf­tragten quit­tierte. Ab 2012 ging es im BKA um eine Migran­ten­quote, die der damalige Prä­sident Jörg Ziercke mit „mög­li­cher­weise 12%“ angab. Das Feindbild „rechts“ begründete bereits damals die Idee. Ziercke erklärte, dass dann „keiner mehr sagen könne, die Behörde sei auf dem rechten Auge blind“. Es folgte die Flücht­lings­krise und ein von Bun­des­in­nen­mi­nister Thomas de Mai­zière, dem BKA in Auftrag gege­benes Lagebild mit dem Titel: „Kri­mi­na­lität im Kontext von Zuwan­derung“. Dessen Ziel wurde den Beamten prak­ti­scher­weise per Pres­se­mit­teilung vor­ge­geben: „Um Gerüchten über den Anstieg von Straf­taten den Boden zu ent­ziehen und belastbare Infor­ma­tionen zu erhalten…“. Das war kurz vor der Sil­ves­ter­nacht Ende 2015, als der deutsche Rechts­staat seine Unschuld verlor und die Dom­platte in Köln zu einer migran­ti­schen NoGo-Zone für Frauen wurde. Trotz man­gelnder Anzei­ge­be­reit­schaft aus Scham, stieg der Anteil tat­ver­däch­tiger Zuwan­derer im fol­genden Jahr um 53%.

Nach der Methode: „Den Bock zum Gärtner machen“ for­cierte das BKA die Erhöhung des Anteils von Migranten im Staats­dienst aktiv. Dieser Verstoß gegen den Gleich­heits­grundsatz, der in expli­ziter Form durch Art. 33 Grund­gesetz die Rück­bindung der Staats­gewalt an das Staatsvolk sicher­stellen soll, bindet die Per­so­nal­ge­winnung an einen ras­sis­ti­schen Ziel­kor­ridor, was ich in meiner Rede während der Per­so­nal­ver­sammlung des BKA am 10. Dezember 2014 scharf kri­ti­sierte. Während meiner zweiten Rede im Jahr darauf, sprach ich über die kri­mi­nellen Zustände in den Asyl­un­ter­künften und verwies auf den oben genannten Brief aus der Gies­sener Erst­auf­nah­me­ein­richtung an den hes­si­schen Landtag, der damals in den Medien kur­sierte. Die falsche Aussage des dama­ligen Innen­mi­nisters im November 2015, dass Asyl­be­werber und Flücht­linge keinen über­pro­por­tio­nalen Anstieg der Kri­mi­na­lität bewirkten, wurde in meiner Rede mit „Skepsis“ bedacht, was die dar­auf­fol­gende Sta­tistik bestä­tigte. Neben Kritik an Per­sonal für die Über­wa­chung von Auf­ent­halts­raum­tem­pe­ra­turen des BKA-Prä­si­denten, fragte ich den anwe­senden Holger Münch, ob er dem Gene­ral­bun­des­anwalt Harald Range in den Ermitt­lungen zur Affäre um die Wei­tergabe von Staats­ge­heim­nissen die Aus­kunft ver­weigert hatte, was dieser bejahte.

Mein letzter Versuch, am poli­ti­schen Ein­fluss und der Ein­führung des Leis­tungs­merkmals „Gen­der­kom­petenz“ bei Beur­tei­lungen Kritik zu üben, endete einen Tag nach Nikolaus 2017 jäh, durch das Abstellen meines Mikrofons durch den Per­so­nalrat. Darüber berichtete im April 2021 sogar das Spiegel-Magazin, das einen exklu­siven Artikel über mich ver­breitete. Der Autor des Artikels, Ansgar Siemens hatte zuvor ein Gespräch mit der Lei­tungs­ebene des BKA.

Bereits nach meiner Rede 2014 wurde für mich der beruf­liche Spielraum enger. Wie ich erst später erfuhr, wurde bereits zu diesem Zeit­punkt ein Fort­bil­dungs­verbot über mich ver­hängt, was bei mir als dama­ligem Anwen­dungs­ent­wickler und Foren­siker die Beschäf­ti­gungs­mög­lich­keiten ein­schränkte. Mein Equipment wurde während meines unbe­zahlten Fami­li­en­ur­laubs vor die Türe geräumt und ich von meinen bis dahin sehr inter­es­santen Auf­gaben ent­bunden. Der Spiegel schreibt, ich sei auf eine „Art Abstell­gleis“ gestellt worden.

Mit der Herbst­tagung im Jahr 2019 bewies das BKA end­gültig seine poli­tische Links­las­tigkeit. Der BKA-Prä­sident Holger Münch pro­pa­gierte die Gefahr von „rechts“, nicht etwa die von Rechts­extre­mismus und verwies auf die Gesamtzahl ein­schließlich der nur „rechts“ zu Buche schla­genden Pro­pa­gan­da­de­likte, die selbst bei Tat­ver­däch­tigen mit linker Gesinnung, dem poli­tisch moti­vierten Bereich „rechts“ zuge­ordnet werden.

In einem Interview mit Frank Jansen vom Tages­spiegel wie­der­holte der BKA-Prä­sident 2020 die Worte der BKA-Pres­se­stelle nach denen es keinen Platz für rechtes Gedan­kengut im BKA gäbe. Der Hof­be­richt­erstatter Jansen, der im BKA zum Thema: „Wird das rechte Gewalt­po­tential unter­schätzt?“ im Jahr zuvor refe­rierte, brachte es fertig mich in einem Artikel mit Brand­an­schlägen auf Fahr­zeuge in Ver­bindung zu bringen und erfand eine per­sön­liche Bekannt­schaft mit dem Haupt­ver­däch­tigen. Quell solcher medialen Hin­rich­tungen ist das von der Regierung über NGO und Medien finan­zierte Nar­rativ, dass rechte Politik zurück ins Mit­tel­alter will oder zumindest irgendwas mit auto­ri­tärem Staat zu tun hätte.

Solch staat­liche Feind­bilder, wie der „Kampf gegen rechts“, dürfen niemals mit dem Schutz von Demo­kratie oder Freiheit begründet werden, denn sie ver­stoßen gegen beide Prin­zipien unseres Grund­ge­setzes. Jeder poli­ti­schen Akti­vität geht zunächst, ob rechts oder links, eine gute Absicht voraus. Was aus dem Gleich­ge­wicht fallen kann, ist die Balance!

Die „Kri­tische Theorie“ als Etap­pen­er­gebnis der Frank­furter Schule hin­ter­fragte mit guten Absichten die bestehenden gesell­schaft­lichen Macht­struk­turen. Dabei wurde „Kultur“ zum Zwangs­korsett degra­diert, welches es auf­zu­brechen gelte. In abge­wan­delter Form war die kom­mu­nis­tische Zer­störung der Kultur in China, die wir heute „Kul­tur­re­vo­lution“ nennen, Grundlage für die „zehn­jährige Kata­strophe“ mit über 2 Mio. Toten. Die „Kri­tische Theorie“ stand auch Pate der in den 70ern ent­wi­ckelten „Cri­tical Race Theory“ als Antwort auf die Ent­täu­schung beharr­licher Dif­fe­renzen zwi­schen den eth­ni­schen Gruppen in den USA, die trotz Durch­setzung der „Civil-Rights“ erkennbar blieben. Die Annahme von „struk­tu­rellem Ras­sismus“ ent­wi­ckelte Blüten gesell­schaft­licher Abwertung und Ein­schränkung von Men­schen ohne Min­der­hei­ten­status, wie wir sie heute mit Diver­si­fi­zierung und Vielfalt erleben. Geradezu grotesk wirken die Bewer­bungs­reden auf linken Par­tei­tagen auf denen das Han­dicap wie eine Mons­tranz im ideo­lo­gi­schen Wahn zur Schau gestellt wird. Diese Huf­eisen-Expe­ri­mente ent­sprechen jener kon­struk­ti­vis­ti­schen Gesell­schaft, welche die Frank­furter Schule zu bekämpfen glaubte, ebenso wie die Affir­ma­tions-Gesell­schaft jenen Ras­sismus ver­körpert, den sie eigentlich zu bekämpfen vorgibt. Nur wer die unbe­grenzte Rede­freiheit garan­tiert, kann einer Mehrheit, die sich in solch Utopie ver­steigt, einen Kon­trast bieten. Dies gelingt nur, wenn Freiheit und Mehr­heits­wille, rechts und links, in Balance zuein­ander stehen.

Mit der Kate­gorie „ver­fas­sungs­feindlich“ doku­men­tiert der Staat sein Miss­trauen der Freiheit und der demo­kra­ti­schen Resi­lienz gegenüber. Töricht ist es, die offen­sicht­liche Ver­bindung zwi­schen Bio­logie und Kultur als „ver­fas­sungs­feindlich“ zu brand­marken und ebenso rea­li­tätsfern, wie sein geis­tiges Pendant einer deter­mi­nis­tisch starren Ver­bindung beider. Wer die „Ungleichheit… der Men­schen“ als Sinnbild rechts­extremer Ideo­logie verpönt, wie das BKA auf seiner Web­seite, folgt einer linken These der Milieu­theorie. Irr­sinnig in ihrer Reinheit, banal als Kom­promiss kann diese nicht die signi­fi­kanten Dif­fe­renzen der Tat­ver­däch­ti­gen­be­las­tungs­zahlen unter­schied­licher Ethnien hier gebo­rener Migranten erklären. „Eine Arm­länge Abstand“ fasst zusammen, was aus linker Sicht nicht gedacht werden darf – Men­schen sind ver­schieden – und das ist gut so.

Am 10. Sep­tember gilt meine Hoffnung der Tiefe und Unab­hän­gigkeit der Tat­sa­chen­in­stanz. Zahl­reiche Urteile ins­be­sondere des BVerwG im November 1980 bestä­tigen die Lehren aus dem Unrecht der Kon­takt­schuld. Es bleibt zu hoffen, dass der Rechts­staat und ich gewinnen werden. Inter­es­sierte können am 10. Sep­tember um 10 Uhr im Saal 236 zur öffent­lichen Ver­handlung ins Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Bran­denburg kommen.

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­inhalt von Standard. Um auf den eigent­lichen Inhalt zuzu­greifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bieter wei­ter­ge­geben werden.

Weitere Infor­ma­tionen

  • Top Artikel

  • Service-Hotline:
    0179-6695802

  • Servicezeiten:
    Mo. und Do.: 10:00 - 12:00 Uhr
    Mi.: 15:00 - 18:00 Uhr