Maß­nahme gegen AfD? So könnten ganze Lan­des­re­gie­rungen ent­machtet werden — SPD will Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bei Ausfall von Lan­des­ge­richten ein­springen lassen

Die SPD-Bun­des­tags­fraktion will Artikel 99 des Grund­ge­setzes erweitern. Bei “nach­ge­wie­sener Funk­ti­ons­un­fä­higkeit” eines Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richts soll das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dessen Auf­gaben zeit­weise übernehmen.

Unter dem Motto “Schutz der Demo­kratie” kommt die SPD wieder mit absurden und gefähr­lichen Vor­schlägen um die Ecke. Statt Demo­kratie zu schützen, schwört die SPD ein Sze­nario herauf, das den Föde­ra­lismus außer Kraft setzen könnte. Nun planen die SPD-ler Pläne für Sze­narien, bei denen das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt unter bestimmten Umständen die Auf­gaben ein­zelner Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richte über­nehmen könnte. Das, was die SPD damit explizit im Auge hat, ist der Ein­fluss der AfD.

Ein Ein­griff in die Eigen­stän­digkeit der Länder

Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richte sind Kern­be­stand­teile der föde­ralen Ordnung. Sie prüfen Lan­des­recht und ent­scheiden über Strei­tig­keiten innerhalb der Länder. Wenn Karlsruhe diese Auf­gaben über­nehmen kann, ver­schiebt sich die Balance. Die Hürde der “nach­ge­wie­senen Funk­ti­ons­un­fä­higkeit” bleibt unklar. Wer stellt sie fest? Nach welchen Kriterien?

Schon die Mög­lichkeit einer solchen Über­nahme kann poli­ti­schen Druck erzeugen. In Kon­flikten zwi­schen Bund und Land oder bei umstrit­tenen Mehr­heiten in den Land­tagen droht der Ein­druck, dass der Bund über die Köpfe der Länder hinweg regiert. Dabei ist das Vor­haben so leicht durch­schaubar: In Wirk­lichkeit geht es darum, AfD geführte Bun­des­länder so stark wie möglich einzuschränken.

Schutz vor Blo­ckade oder Instrument poli­ti­scher Macht?

Die SPD begründet den Vorstoß mit der Gefahr blo­ckierter Rich­ter­wahlen, etwa durch Sperr­mi­no­ri­täten. Doch dies greift tief in die Ver­fas­sungs­au­to­nomie der Länder ein. Was als Not­fall­re­gelung gedacht ist, kann leicht zur poli­ti­schen Waffe werden.

Eine Lan­des­re­gierung, deren Gericht als funk­ti­ons­un­fähig erklärt wird, ver­liert ein zen­trales Kon­troll­organ. Ent­schei­dungen über Gesetze, Wahlen oder Organ­strei­tig­keiten würden dann in Karlsruhe fallen. Das schwächt die Länder und stärkt die Zentralgewalt.

Man fragt sich: Was zu was ist die SPD noch alles bereit, nur um den Ein­fluss der AfD zu mindern?

 

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