„Zur Durchführung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung hat das BMI daher das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundeskriminalamt angewiesen, die Erkenntnisse zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern an die zuständigen Waffenbehörden der Länder zu übermitteln.“ Ziel sei es, den Waffenbesitz von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zu minimieren. Laut der Sprecherin rechnen derzeit die deutschen Sicherheitsbehörden rund 16.500 Personen der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zu.
Darunter seien etwa 1.100 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen. Wie viele davon dem kleinen Waffenbesitz zuzuordnen sind, wird nicht erzähl.
Quelle: JouWatch.com























