Afri­ka­nische Schwei­nepest: Protest gegen Auf­hebung der Schonzeit für Wildschweine!

In Hessen wurde die Zeit, in der Wild­schweine nicht geschossen werden dürfen, die soge­nannte Schonzeit, auf­ge­hoben. Die Maß­nahme soll dazu dienen, die Ver­breitung einer in der Zukunft ein­tref­fenden Tier­seuche zu unter­binden. Die ASP = Afri­ka­nische Schwei­nepest kommt in der BRD nicht vor. Damit gibt es auch keinen ver­nünf­tigen Grund, die Schweine in der Natur zu der Zeit ihrer Jun­gen­auf­zucht zu schießen. Die Maß­nahme ist damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Viele Angaben zu den Vor­gängen sind darauf aus­ge­richtet, zu ver­un­si­chern. Ein Bei­spiel: es wird behauptet, die Seuche hätte einen Sprung von 400 km nach Westen getan. Es sind aber nur ca. 150 km, weil der neue Nach­weisort mehr südlich als westlich liegt.
Eigentlich sind sich alle darin einig, dass Men­schen die Seuche durch mit­ge­brachte Fleisch­waren ein­führen werden.
Trotzdem wird in blindem Aktio­nismus gegen das Tier­schutz­gesetz und gegen die Waid­ge­rech­tigkeit gehandelt.
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Wir pro­tes­tieren gegen diese Anordnung.
Anordnung zur Auf­hebung der Schonzeit für Schwarzwild im Jahr 2018, Staats­an­zeiger 7/2018 – Seite 275
Quelle: Tier­ärzte für Tiere