In Hessen wurde die Zeit, in der Wildschweine nicht geschossen werden dürfen, die sogenannte Schonzeit, aufgehoben. Die Maßnahme soll dazu dienen, die Verbreitung einer in der Zukunft eintreffenden Tierseuche zu unterbinden. Die ASP = Afrikanische Schweinepest kommt in der BRD nicht vor. Damit gibt es auch keinen vernünftigen Grund, die Schweine in der Natur zu der Zeit ihrer Jungenaufzucht zu schießen. Die Maßnahme ist damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Viele Angaben zu den Vorgängen sind darauf ausgerichtet, zu verunsichern. Ein Beispiel: es wird behauptet, die Seuche hätte einen Sprung von 400 km nach Westen getan. Es sind aber nur ca. 150 km, weil der neue Nachweisort mehr südlich als westlich liegt.
Eigentlich sind sich alle darin einig, dass Menschen die Seuche durch mitgebrachte Fleischwaren einführen werden.
Trotzdem wird in blindem Aktionismus gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Waidgerechtigkeit gehandelt.
.
Wir protestieren gegen diese Anordnung.
Anordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild im Jahr 2018, Staatsanzeiger 7/2018 – Seite 275
Quelle: Tierärzte für Tiere
Quelle: Tierärzte für Tiere