An der Hamburger Mönckebergstraße vergewaltigte der mehrfach vorbestrafte Afghane Mansor S. eine 14-jährige Hamburgerin. Er befand sich trotz Vorstrafen auf freiem Fuß. In seinem „Heimatland“ würden der pädophile Afghane nähere Bekanntschaft mit dem Baukran (Foto) machen.

Unglaublich! — Ver­ge­wal­tiger Mansor S.: Elf schwere Straf­taten – keine Abschiebung!

Hamburg: 14-Jährige am hell­lichten Tag in der Fuß­gän­gerzone vergewaltigt

Der 30-jährige Afghane Mansor S., der am Wochenende mitten in der Ham­burger Fuß­gän­gerzone ein 14-jäh­riges Mädchen ver­ge­waltigt hat, hätte seit min­destens fünf Jahren abge­schoben gehört. Der in Kabul geborene Pädo­phile kam 2011 nach Deutschland. Seit dieser Zeit hatte der „Aus­rei­se­pflichtige“ ins­gesamt zehn Ein­träge in seinem Straf­re­gister – die Dun­kel­ziffer dürfte weitaus höher sein.
(Von Johannes Daniels)
Die Band­breite der poli­zei­be­kannten Asyl-Bestie reicht von Dieb­stahl mit Waffen über schweren Raub bis hin zur Kör­per­ver­letzung – die klas­sische Kla­viatur Merkels impor­tierter Gewalt-Fach­kräfte eben.
Kom­plettes Jus­tiz­ver­sagen – nicht nur in Hamburg
Im April 2016 hatte Mansor S. einen Mann im Streit mit einer stumpfen Eisen­stange schwerstens ver­letzt – das Urteil der „Roth­grünen Ham­burger Justiz“ lautete trotz aller Vor­strafen „im Namen des Volkes“: Ein Jahr auf Bewährung!!!
Im Sep­tember 2016 dann der zehnte Vorfall in seiner Will­kommens-Kartei: Mansor S. wurde des schweren Raubes über­führt – innerhalb seiner „Bewäh­rungszeit“. Im März 2017 erfolgte dann die Ver­ur­teilung wegen Dieb­stahls mit Waffen und ver­suchter besonders schwerer räu­be­ri­scher Erpressung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.
Die steu­er­fi­nan­zierten Asyl­an­wälte von Mansor S. gingen in Revision. Da das Ham­burger Land­ge­richt ob der Flutung mit Mul­ti­kri­mi­nellen derzeit über­lastet ist, sei das Urteil im August 2018 immer noch nicht „rechts­kräftig“ geworden und liegt dort auf „Wie­der­vorlage“. Das Urteil wurde „vom Bun­des­ge­richtshof auf­ge­hoben (!!)“ und an das Land­ge­richt zurück­ver­wiesen. Die Richter bemän­gelten, dass vom Land­ge­richt nicht in Betracht gezogen worden sei, dass Mansor S. von seinem Raub­delikt rein theo­re­tisch auch hätte zurück­treten können, die Tat „also mög­li­cher­weise auch noch hätte abbrechen können“ – was der Täter aber nicht tat. Am 15. Oktober 2017 schickte die Staats­an­walt­schaft die Akte „Mansor S.“ an das Land­ge­richt. Pas­siert ist seither: nichts. Mansor S. blieb trotz des schwer­wie­genden Ver­bre­chens auf freiem Fuß – kein Haft­grund ersichtlich, da ver­ständ­li­cher­weise auch keine „Flucht­gefahr“ aus Ger­money bestünde.
Abschie­be­antrag – eine Lach­nummer die Staats­an­walt­schaft: Veto
Die Ham­burger Aus­län­der­be­hörde stellte inzwi­schen einen Antrag auf Abschiebung des Kri­mi­nellen nach Afgha­nistan. Bis Anfang dieses Jahres wie­der­holte sie – nach eigener Aus­kunft – den Vorgang „etliche Male“. Die Ham­burger Staats­an­walt­schaft legte aller­dings immer wieder ihr Veto ein. „Ange­sichts der Höhe der gegen den Beschul­digten ver­hängten, nicht rechts­kräf­tigen Strafe haben wir uns dafür ent­schieden, der Straf­ver­folgung den Vorrang vor der Abschiebung zu geben“, erklärte Carsten Rinio, der Sprecher der Staats­an­walt­schaft der Hansestadt.
Die Chro­no­logie des Afghanen – nicht ganz untypisch:
– 2011 reiste Mansor S. ein und stellte Asyl­antrag, der vom BAMF abge­lehnt wurde.
– Im Dezember 2012 die erste Ver­ur­teilung: 160 Tages­sätze wegen „Belei­digung und Körperverletzung“.
– 2013 hei­ratete der „Schutz­su­chende“ eine „Deutsche“. Die Ehe wird aber schnell wieder geschieden.
– Er ist des­wegen aus­rei­se­pflichtig, soll abge­schoben werden. Doch wegen der „ange­spannten Sicher­heitslage“ gibt es zu dieser Zeit kaum Rück­füh­rungen nach Afghanistan.
– Im gleichen Jahr wird der „Schutz­su­chende“ zweimal zu Geld­strafen wegen Belei­digung und Dieb­stahl verurteilt.
– 2015: Zwei Urteile, diesmal wegen Schwarz­fahren und Trun­kenheit im Verkehr, wieder gibt es Geldstrafen.
– Im April und Juni 2016 zwei Geld­strafen, u.a. wegen Bedrohung. Im Sep­tember: Schwerer Raub, Dieb­stahl mit Waffen und ver­suchte besonders schwere räu­be­ri­scher Erpressung.
– Im November 2016 die erste Haft­strafe: ein Jahr wegen gefähr­licher Kör­per­ver­letzung, zur Bewährung ausgesetzt!
– Im März 2017: Ver­ur­teilung zu drei Jahren Haft. Der Täter bleibt auf freiem Fuß.
– August 2018: Ver­ge­wal­tigung eines 14-jäh­rigen Mäd­chens mitten in der Ham­burger Shop­ping­meile Mönckebergstraße.
Ver­ge­wal­tigung am hell­lichten Tag in Ham­burgs Flaniermeile 
Am Sams­tag­vor­mittag sprach der 30-jäh­riger Afghane am Ham­burger Haupt­bahnhof ein Mädchen aus Ahrensburg an und folgte ihr. Er ver­wi­ckelte sie immer wieder in „Gespräche und Bei­schlaf­an­fragen“ und zog sein Opfer im Bereich des Elek­tro­markts „Saturn“ an der Mön­cke­berg­straße plötzlich in einen Not­eingang. Obwohl sich das Mädchen heftig wehrte, ver­ge­wal­tigte der „Schutz­su­chende“ die Min­der­jährige. Die 14-Jährige ver­suchte sich noch ver­geblich zu wehren. Mansor S. nahm laut Polizei voll­endete „sexuelle Hand­lungen an ihr vor“.
Warum niemand dem schrei­enden Mädchen am hell­lichten Tag half, ist derzeit noch unklar. Mög­li­cher­weise ist die Bevöl­kerung in Hamburg bereits völlig abge­stumpft gegen die viel­fachen Gewalt­taten der impor­tierten Merkel-Zombies. Der Platz sei wegen andau­ernder Fas­saden-Bau­ar­beiten aber auch „schwer einsehbar“.
Anschließend ver­folgte der „Geflohene“ sein Opfer bis in die U‑Bahn, in die sie vor ihm flüchtete. An der Hal­te­stelle Hohe­luft­brücke verließ die 14-Jährige die Bahn und bat an einer Tank­stelle scho­ckiert um Hilfe. Poli­zisten konnten den pädo­philen Ver­ge­wal­tiger „Mansor S.“ sodann im unmit­tel­baren Umfeld der Tank­stelle fest­nehmen. Ein „Atem­al­ko­holtest“ ergab 2,24 Pro­mille, was ihm in einer mög­lichen Straf­ver­handlung zugu­te­kommen wird. Ober­staats­anwalt Carsten Rinio: „Es wurde Haft­befehl wegen Ver­ge­wal­tigung erlassen. Der Haft­grund ist Fluchtgefahr.“
Mul­ti­kri­mi­neller Afghane in Deutschland „geduldet“ – von wem?
Wann ein neu­er­liches Urteil wegen des Dieb­stahls mit Waffen und besonders schwerer räu­be­ri­scher Erpressung gefällt wird, ist noch unklar, das Ver­fahren wurde vom Land­ge­richt noch nicht einmal neu „ter­mi­niert“. Mansor S. wird sich vor seiner – rein theo­re­ti­schen – Abschiebung nun erst noch wegen der Ver­ge­wal­tigung an der 14-jäh­rigen Ham­bur­gerin vor Gericht ver­ant­worten müssen. So lange darf er voll­ver­sorgt in Deutschland bleiben. In Hamburg wird das Ver­fahren „mit Sicherheit“ etliche Jahre dauern.
Wenn „Aus­rei­se­pflichtige“ in Deutschland nicht aus­reisen müssen – warum sollen dann „Steu­er­pflichtige“ Steuern bezahlen?
Bereits am Frei­tag­abend wurde eine 39-jährige Ham­bur­gerin Opfer eines wei­teren sexu­ellen Über­griffs, als sie den U‑Bahnhof Habicht­straße in Barmbek verließ. Im Hell­brook­stieg wurde sie plötzlich von hinten atta­ckiert, der 1,80 Meter große Täter drückte sie unver­mittelt zu Boden. Die Frau wehrte sich heftig gegen die Ver­ge­wal­tigung und rief laut um Hilfe. Der „Mann“ (19–23), helles T‑Shirt, Jeans, süd­län­di­sches Erschei­nungsbild, kurze, dunkle Haare – flüchtete.
In Deutschland halten sich derzeit  75.000 illegal impor­tierte „Fach­kräfte“ aus Afgha­nistan auf, viele davon todes­ge­fährlich! Die Abschiebung gestaltet sich zunehmend schwierig – im Gegensatz zur Rück­holung AUS Afgha­nistan, wie im Fall des am Sonntag wieder in Deutschland gelan­deten „zu Unrecht ein­ge­reisten“ Nasi­bullah S. (PI-NEWS berichtete). Die Ham­burger „ZEIT“ froh­lockt zumindest darüber, welche Ergeb­nisse „das Recht“ derzeit zum Nachteil der Deut­schen produziert.
Die Signal­wirkung der bemer­kens­werten Fälle der Afghanen Mansor S. und Nasi­bullah S. dürfte zumindest vom Hin­du­kusch bis nach ganz Afrika reichen!
 


Quelle: PI-News.net