Kinder aus Hartz-IV-Familien gehen in Schwandorf dieses Jahr leer aus! — Grund: Die Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO)

Seit Jahren beschenkte das Schwan­dorfer Hilfswerk Kinder in Hartz-IV-Haus­halten mit Gaben in Form von Gut­scheinen zum Weih­nachtsfest. Doch damit ist jetzt Schluss. Die Daten der bedürf­tigen Haus­halte dürfen vom Job­Center wegen der DSGVO nicht mehr an das Hilfswerk wei­ter­ge­geben werden.

Wir nähern uns merklich dem Jah­resende. Die Tage werden kürzer, die Nächte länger und die Tem­pe­ra­turen nehmen rapide ab. Überall bereiten sich die Men­schen langsam, aber sicher, auf das Weih­nachtsfest vor. Doch für sehr viele Haus­halte in diesem Land, in denen es den Men­schen doch angeblich so gut geht wie noch nie zuvor, wird es auch dieses Jahr wieder ein eher trau­riges Weih­nachtsfest werden. Dort, wo der mate­rielle Engpass im Vor­der­grund steht, fällt es schwer, sich auf die frohe Bot­schaft ein­zu­lassen. In vielen Orten haben sich des­wegen kari­tative Vereine gefunden, die den Kindern in betrof­fenen Haus­halten eine Gabe über­reichen, damit auch dort die frohe Kunde ver­nommen werden kann.
Aber die Merkel-Regierung hat es geschafft, sogar diesem Akt der Nächs­ten­liebe einen Riegel vor­zu­schieben. Die Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSVGO), deren Sinn sich jedem halbwegs normal den­kenden Men­schen nur mit sehr viel Phan­tasie und abs­traktem Denk­ver­mögen halbwegs erschließen will, lässt es in der Gemeinde Schwandorf (Ober­pfalz) nicht mehr zu, dass das dortige Hilfswerk wie in all den Jahren zuvor, die Daten der hilfs­be­dürf­tigen Haus­halte vom zustän­digen Job­Center über­mittelt bekommen darf. Den Mit­ar­beitern des Schwan­dorfer Hilfs­werks wird es durch diese Ver­ordnung unmöglich gemacht, ein klein wenig Licht und Freude in das Leben dieser ohnehin schon vom Leben wenig ver­wöhnten Kinder zu bringen. 

 


Quelle: FreieWelt.net