Seit Jahren beschenkte das Schwandorfer Hilfswerk Kinder in Hartz-IV-Haushalten mit Gaben in Form von Gutscheinen zum Weihnachtsfest. Doch damit ist jetzt Schluss. Die Daten der bedürftigen Haushalte dürfen vom JobCenter wegen der DSGVO nicht mehr an das Hilfswerk weitergegeben werden.
Wir nähern uns merklich dem Jahresende. Die Tage werden kürzer, die Nächte länger und die Temperaturen nehmen rapide ab. Überall bereiten sich die Menschen langsam, aber sicher, auf das Weihnachtsfest vor. Doch für sehr viele Haushalte in diesem Land, in denen es den Menschen doch angeblich so gut geht wie noch nie zuvor, wird es auch dieses Jahr wieder ein eher trauriges Weihnachtsfest werden. Dort, wo der materielle Engpass im Vordergrund steht, fällt es schwer, sich auf die frohe Botschaft einzulassen. In vielen Orten haben sich deswegen karitative Vereine gefunden, die den Kindern in betroffenen Haushalten eine Gabe überreichen, damit auch dort die frohe Kunde vernommen werden kann.
Aber die Merkel-Regierung hat es geschafft, sogar diesem Akt der Nächstenliebe einen Riegel vorzuschieben. Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), deren Sinn sich jedem halbwegs normal denkenden Menschen nur mit sehr viel Phantasie und abstraktem Denkvermögen halbwegs erschließen will, lässt es in der Gemeinde Schwandorf (Oberpfalz) nicht mehr zu, dass das dortige Hilfswerk wie in all den Jahren zuvor, die Daten der hilfsbedürftigen Haushalte vom zuständigen JobCenter übermittelt bekommen darf. Den Mitarbeitern des Schwandorfer Hilfswerks wird es durch diese Verordnung unmöglich gemacht, ein klein wenig Licht und Freude in das Leben dieser ohnehin schon vom Leben wenig verwöhnten Kinder zu bringen.
Aber die Merkel-Regierung hat es geschafft, sogar diesem Akt der Nächstenliebe einen Riegel vorzuschieben. Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), deren Sinn sich jedem halbwegs normal denkenden Menschen nur mit sehr viel Phantasie und abstraktem Denkvermögen halbwegs erschließen will, lässt es in der Gemeinde Schwandorf (Oberpfalz) nicht mehr zu, dass das dortige Hilfswerk wie in all den Jahren zuvor, die Daten der hilfsbedürftigen Haushalte vom zuständigen JobCenter übermittelt bekommen darf. Den Mitarbeitern des Schwandorfer Hilfswerks wird es durch diese Verordnung unmöglich gemacht, ein klein wenig Licht und Freude in das Leben dieser ohnehin schon vom Leben wenig verwöhnten Kinder zu bringen.
Quelle: FreieWelt.net