Die Bundesregierung war von Anfang an die treibende Kraft bei der Erstellung des umstrittenen „Global Compact on Migration“, wie aus Unterlagen des Auswärtigen Amtes hervorgeht. Hierbei ging offenbar nicht nur die „politische Initiative“ für die Erstellung des Paktes von der deutschen Bundesregierung aus. Deutschland hat auch „personell und finanziell“ massiv die Arbeiten an dem Papier unterstützt.
(Von Petr Bystron)
Diese Tatsache steht im Widerspruch zu der verharmlosenden Haltung, mit der die Bundesregierung die Bedeutung des Paktes in der Öffentlichkeit seit Wochen auf eine bloße Marginalie zu reduzieren sucht. Alle maßgeblichen Akteure aus der Reihen der großen Koalition spielen den Pakt als “rechtlich nicht bindend“ und daher völlig unverbindlich herunter. Geradezu legendär ist in diesem Zusammenhang die Aussage von Angela Merkel „er ist rechtlich nicht bindend und deshalb steht Deutschland dazu“, mit dem sie in Warschau dem polnischen Ministerpräsident Mateusz Morawiecki die Materie aus deutscher Sicht zu erklären versuchte.
Dabei heißt es in dem vom Auswärtigen Amt erstellten „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen“ wörtlich: „Die Bundesrepublik treibt (seit 2016) die Prozesse zur Erarbeitung des (…) Global Compact on Migration politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht damit ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“
Das wirft gleich mehrere Fragen auf:
Erstens: Warum sollte die Bundesregierung seit 2016 ein internationales Abkommen „inhaltlich, personell und finanziell“ vorantreiben, wenn dabei am Ende nur ein für sie unwichtiges, nicht verbindliches Stück Papier herauskäme?
Zweitens: In welchem Zusammenhang steht diese Initiative der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 mit der ein Jahr zuvor erfolgten Grenzöffnung? Es drängt sich nämlich der Verdacht auf, die deutsche Regierung versucht hier post ex durch die Hintertür eines internationalen Vertrages alle im Jahr 2015 begangenen Rechtsbrüche als politisch richtiges Handeln darzustellen – und für die Zukunft auch als solches zu kodifizieren.
Diesen Verdacht bestätigen Aussagen der Bundeskanzlerin – so hat Merkel bereits im November 2015 bei einer Pressekonferenz die Losung ausgegeben, „aus illegaler Migration, wo immer möglich, legale Migration machen“ zu wollen. Ebenso entlarvend ist die Aussage in dem Bericht der Bundesregierung, der Pakt sei von ihr zwar „rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.“
Kurz zusammengefasst sagt die Bundesregierung also, dass sie seit 2016 eine treibende Rolle bei der Erstellung des Global Compacts gespielt hat. Sie hat dessen Ausgestaltung „inhaltlich, personell und finanziell“ vorangetrieben, damit die darin enthaltenen Normen für alle Unterzeichner „politisch bindend“ werden.
Was „politisch bindend“ bedeutet, konnten wir am Beispiel des Pariser Klimaabkommens beobachten. Dieses ebenfalls „rechtlich nicht verbindliche“ Papier wird von zahlreichen NGOs und Lobbygruppen dazu genutzt, öffentlichen Druck auf die Politik zu erzeugen, um die darin vereinbarten Ziele einzuhalten. Auf diesem Weg wird die faktische Umsetzung von rechtlich nicht bindenden Vereinbarungen erzwungen.
In einem nächsten Schritt erfolgt dann oft die Übernahme eines solchen „soft laws“ in das geltende Recht, wie es Roger Köppel treffend in der Schweizer Weltwoche formuliert hat: „Das Problem des weichen Rechts besteht darin, dass es die Tendenz hat, hart, betonhart zu werden.“ Eben diesen Prozess befürchten viele Staatsrechtler. Ulrich Vosgerau sagt in der ‚Jungen Freiheit‘ voraus, dass „nach der Unterzeichnung des Paktes jede aufenthaltsbeendende Maßnahme, jede Zurückweisung an der Grenze, von den einschlägigen NGOs und der sogenannten Asylindustrie (…) als Verletzung bindender Abkommen, internationaler Menschenrechtsstandards und der Vorgaben der UNO“ gegeißelt wird.
Dann wird der Pakt eben „politisch bindend“ – wie von der Bundesregierung seit 2016 gewünscht und „inhaltlich, personell und finanziell“ vorangetrieben.
Dabei heißt es in dem vom Auswärtigen Amt erstellten „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen“ wörtlich: „Die Bundesrepublik treibt (seit 2016) die Prozesse zur Erarbeitung des (…) Global Compact on Migration politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht damit ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“
Das wirft gleich mehrere Fragen auf:
Erstens: Warum sollte die Bundesregierung seit 2016 ein internationales Abkommen „inhaltlich, personell und finanziell“ vorantreiben, wenn dabei am Ende nur ein für sie unwichtiges, nicht verbindliches Stück Papier herauskäme?
Zweitens: In welchem Zusammenhang steht diese Initiative der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 mit der ein Jahr zuvor erfolgten Grenzöffnung? Es drängt sich nämlich der Verdacht auf, die deutsche Regierung versucht hier post ex durch die Hintertür eines internationalen Vertrages alle im Jahr 2015 begangenen Rechtsbrüche als politisch richtiges Handeln darzustellen – und für die Zukunft auch als solches zu kodifizieren.
Diesen Verdacht bestätigen Aussagen der Bundeskanzlerin – so hat Merkel bereits im November 2015 bei einer Pressekonferenz die Losung ausgegeben, „aus illegaler Migration, wo immer möglich, legale Migration machen“ zu wollen. Ebenso entlarvend ist die Aussage in dem Bericht der Bundesregierung, der Pakt sei von ihr zwar „rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.“
Kurz zusammengefasst sagt die Bundesregierung also, dass sie seit 2016 eine treibende Rolle bei der Erstellung des Global Compacts gespielt hat. Sie hat dessen Ausgestaltung „inhaltlich, personell und finanziell“ vorangetrieben, damit die darin enthaltenen Normen für alle Unterzeichner „politisch bindend“ werden.
Was „politisch bindend“ bedeutet, konnten wir am Beispiel des Pariser Klimaabkommens beobachten. Dieses ebenfalls „rechtlich nicht verbindliche“ Papier wird von zahlreichen NGOs und Lobbygruppen dazu genutzt, öffentlichen Druck auf die Politik zu erzeugen, um die darin vereinbarten Ziele einzuhalten. Auf diesem Weg wird die faktische Umsetzung von rechtlich nicht bindenden Vereinbarungen erzwungen.
In einem nächsten Schritt erfolgt dann oft die Übernahme eines solchen „soft laws“ in das geltende Recht, wie es Roger Köppel treffend in der Schweizer Weltwoche formuliert hat: „Das Problem des weichen Rechts besteht darin, dass es die Tendenz hat, hart, betonhart zu werden.“ Eben diesen Prozess befürchten viele Staatsrechtler. Ulrich Vosgerau sagt in der ‚Jungen Freiheit‘ voraus, dass „nach der Unterzeichnung des Paktes jede aufenthaltsbeendende Maßnahme, jede Zurückweisung an der Grenze, von den einschlägigen NGOs und der sogenannten Asylindustrie (…) als Verletzung bindender Abkommen, internationaler Menschenrechtsstandards und der Vorgaben der UNO“ gegeißelt wird.
Dann wird der Pakt eben „politisch bindend“ – wie von der Bundesregierung seit 2016 gewünscht und „inhaltlich, personell und finanziell“ vorangetrieben.