Aufnahme eines düsteren Rituals am Bohemian Grove aus dem Jahr 1906.

„Tod in Teufels Namen!“ – Ver­kannte Ritu­al­morde & hilflose Ermittler! (+Video)

Ritu­al­morde geschehen gut getarnt mitten unter uns! Sie haben tausend Gesichter! Mit­unter erkennen die Ermittler kein einziges!

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Hinter dem Drang zum Töten können mit­unter pseu­do­re­li­giöse oder okkult-sata­nis­tische Motive stecken. Auch reli­giöse Zwangs- und Wahn­vor­stel­lungen, deren Hin­ter­gründe die aller­we­nigsten Kri­mi­na­listen über­haupt erfassen können. Die ver­bor­genen See­len­schichten der Ritu­al­mörder bleibt für sie zumeist undurchdringlich.
Der „Mord mit Ritual“ stellt die Ermittler immer wieder vor Rätsel und vor Unglauben. Und deshalb ver­sagen sie auch oft bei der Bear­beitung dieser Fälle. Die wahren, die okkulten Hin­ter­gründe der ritu­ellen Morde bleiben fast immer unerkannt.
Genau das ist das wirklich Erschreckende!
Vieles lässt sich nicht belegen, ist nicht zu doku­men­tieren. Denn dieser sub­re­li­giöse Unter­grund mit seinen „Machern“ und Lehren ist streng geheim. Unver­ständlich und ver­schleiert für „Nicht­ein­ge­weihte“. Fast gar nichts dringt nach außen. Und wenn dann nur das, was auch nach außen, an Profane, dringen soll.
Vieles hat Methode: Täu­schen, Tarnen, Lächer­lich­machen kenn­zeichnet den okkult-sata­nis­ti­schen Unter­grund in Deutschland. Denn „Ver­schwie­genheit“ ist, so ein Insider der Szene, das „A und O!“
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Auch wenn Ritu­al­mörder gefasst werden, dann gelten sie zumeist als „Geis­tes­ge­störte“, als „Irre“, deren Taten nur so ein- und zuge­ordnet werden können. Selbst wenn beken­nende Sata­nisten oder Okkul­tisten zugeben im „Namen Satans“ getötet zu haben, wird ihnen dies oftmals von Psy­cho­logen, Psych­iatern, Staats­an­wälten und Richtern mit irgend­einem Krank­heitsbild abge­sprochen! Als ob es so ver­wun­derlich wäre, dass Religion und Ver­brechen nicht nur als Gegen­sätze zu sehen sind, sondern auch Hand in Hand gehen können.
Mit diesem „Unglauben“ der Exe­kutive und Judi­kative bleiben die wahren Motive, die im sata­nis­ti­schen, okkulten oder neu­heid­ni­schen Glauben begründet liegen, oftmals ver­borgen. So gibt es auch Täter die Ermittler ganz bewusst in die Irre führen, machen ihnen etwas anderes glauben, als wirklich geschehen ist, insze­nieren falsche Spuren, die bei­spiels­weise auf Sadismus, statt auf magi­schen Feti­schismus (wie etwa bei der Zer­stü­ckelung von Leichen) hin­deuten sollen, ver­schleiern damit die wahren Hin­ter­gründe und viel­leicht auch Hin­ter­männer, tarnen Morde als Taten von psy­chisch Gestörten, dabei sind es rituelle oder sym­bo­lische Tötungen.
Der „Ritu­almord“ ent­spricht gewiss zumeist ganz und gar nicht der lai­en­haften Vor­stellung aus zweit­klas­sigen Kino­filmen: ein schwarzer Altar, eine nackte Frau, bren­nende Kerzen, drum herum in Roben gekleidete Gestalten, der Hohe­priester mit einem Dolch, der das Opfer ersticht.
Der Ritu­almord kann tausend ver­schiedene Gesichter haben und mit­unter wird nicht eines erkannt!
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Und während diverse Ermitt­lungs­beamte hier­zu­lande betreffs Sata­nismus und seinem Umfeld noch von „orga­ni­sierter Gru­selei“ sprechen, wird ver­gessen, dass okkulte Dogmen nicht nur an den Rand des Wahn­sinns derer führen können, die sich damit ein­lassen, sondern mit­unter eben auch zu einer ange­lei­teten Bluttat.
Dafür gibt es keine Zahlen, keine Sta­tis­tiken, denn mit diesem „Okkult­wahnsinn“ will eigentlich keiner was zu tun haben. Den Ritu­almord gibt es sta­tis­tisch nicht, denn er wird nir­gends erfasst. Es ist fast so, als wäre der Ritu­almord ein Vakuum in den ansonsten exakten Tat­be­stands­er­klä­rungen, in der Über­bü­ro­kratie der Justiz.
Mord ist Mord, könnte man lapidar sagen. Denn nach deut­schem Recht (StGB § 211) ist ein Mörder, „wer aus Mordlust, zur Befrie­digung des Geschlechts­triebs, aus Habgier oder sonst aus nied­rigen Beweg­gründen, heim­tü­ckisch oder grausam oder mit gemein­ge­fähr­lichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermög­lichen oder zu ver­decken, einen Men­schen tötet.“
Auf meine Anfrage nach sta­tis­ti­schen Daten zu Ritu­al­morden in Deutschland beim Bun­des­kri­mi­nalamt in Wies­baden wird mir lapidar mitgeteilt:

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„Sta­tis­tische Daten zu Ritu­al­morden liegen beim BKA nicht vor. ‚Morde’ werden in der Poli­zei­lichen Kri­mi­nal­sta­tistik dif­fe­ren­ziert nach ‚Mord in Ver­bindung mit Sexu­al­delikt’ und ‚Mord in Ver­bindung mit Raub’… Auf­grund einer nicht vor­han­denen (Legal-) Defi­nition zu Ritu­al­morden werden solche nicht gesondert von den Lan­des­po­li­zei­dienst­stellen an das BKA übermittelt.“
Im Klartext: Auf­grund dessen, dass es für „Ritu­al­morde“ keine „legale Defi­nition“ gibt, wird diese „Mord-Art“ einfach nicht erfasst und damit totgeschwiegen!
Und das in einem hoch­bü­ro­kra­ti­schen Staat, in dem jedes Fünf-Euro-Knöllchen per Com­puter erfasst und ver­folgt wird.

Lesen Sie hier die ganze scho­ckie­rende Wahrheit mit allen Fakten & Hin­ter­gründe über den okkulten Wahnsinn in unserer Mitte:

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Guido Grandt — www.guidograndt.de