Süd­tirol: Frei­heits­kämpfer versus Terroristen

Wer BAS-Akti­visten mit mor­denden leni­nis­ti­schen Rot­bri­ga­disten und anarcho-mar­xis­ti­schen Gesin­nungs­ge­nossen gleich­setzt, betreibt Geschichtsklitterung 

Kurz vor Weih­nachten 2018 rich­teten die Kinder Heinrich Ober­leiters, eines in Nord­bayern lebenden Süd­ti­roler Frei­heits­kämpfers der 1960-Jahre, über einen Anwalt ein Gna­den­gesuch für ihren Vater an den ita­lie­ni­schen Staats­prä­si­denten Sergio Mat­tarella. Ober­leiter ist 77 Jahre alt und einer der „Pus­terer Buben“ (im Dialekt „Puschtra Buim“). Die Selbst­be­zeichnung der Gruppe steht für vier legendäre Akti­visten des Befrei­ungs­aus­schusses Süd­tirol (BAS), der in Wort und Tat für die den Lan­des­be­wohnern 1918/19 sowie 1945/46 ver­wei­gerte Selbst­be­stimmung eintrat. Ober­leiter gehört, wie Sepp Forer und Sieg­fried Steger, die, wie ihr bereits ver­stor­bener Kamerad Heinrich Ober­lechner, nach der berühmten „Feu­er­nacht“ 1961 nach Öster­reich ent­kommen konnten, als der BAS, um die Welt­öf­fent­lichkeit auf das Süd­tirol-Problem auf­merksam zu machen, rund um Bozen zahl­reiche Strom­masten gesprengt hatte. In Italien wurden sie, wie die meisten ihrer mehr als 100 fest­ge­nom­menen BAS-Kame­raden, in Abwe­senheit zu lang­jäh­rigen Haft­strafen ver­ur­teilt und gelten — nicht nur dort — nach wie vor als Terroristen.
Dies zeigte sich jüngst daran, dass nach Über­stellung des eins­tigen Kopfes der links­extre­mis­ti­schen Orga­ni­sation „Bewaffnete Pro­le­tarier für den Kom­mu­nismus“ (Pro­letari Armati per il Comu­nismo, PAC) Cesare Bat­tisti von Bolivien nach Italien der Abge­ordnete Luca De Carlo an Mat­tarella appel­lierte, er möge die Begna­digung ver­weigern und statt­dessen „Druck auf die Regierung in Wien zur Aus­lie­ferung all jener ehe­ma­ligen Süd­ti­roler Ter­ro­risten ausüben, die sich für Ver­brechen ver­ant­wortlich gemacht und in Öster­reich Zuflucht gefunden“ hätten. De Carlo gehört, wie 16 Kam­mer­ab­ge­ordnete und 7 Sena­toren, den „Brüdern Ita­liens“ (Fratelli d’Italia; FdI) an, einer neo-faschis­ti­schen Partei, die sich in der Her­vor­kehrung ihrer an Mus­solini gemah­nenden Pro­pa­ganda von der „ewigen Ita­lianità“ (Süd­tirols) viel­leicht nur noch von der im Bozner Kom­mu­nal­par­lament ver­tre­tenen „Casa Pound“-Partei über­treffen lässt. In beide Par­la­ments­kammern konnten FdI-Man­dats­träger im März 2018 ein­ziehen, da ihre Partei Teil des Mitte-rechts-Wahl­bünd­nisses um Silvio Ber­lus­conis Forza Italia (FI) und Matteo Sal­vinis Lega Nord (LN) war.
Sal­vinis Bozner Statt­halter Massimo Bessone hat zwar sogleich klar­gelegt, dass sich die LN – im Landtag ist sie seit Januar 2019 Koali­ti­ons­partner der Süd­ti­roler Volks­partei (SVP) – kei­nes­falls das Ver­langen der FdI zueigen machen werde. Dennoch muss man bis zum Beweis des Gegen­teils fest­halten, dass sich, egal wer in Rom regiert(e), Ita­liens Betrach­tungs­weise um keinen Deut verändert(e), wonach es sich bei BAS-Kämpfern wie bei den anarcho-mar­xis­ti­schen Grup­pie­rungen und links­extre­mis­ti­schen Orga­ni­sa­tionen — PAC, Lotta Con­tinua („Der Kampf geht weiter“), Potere Operaio („Arbeiter-Macht“), Nuclei Armati Pro­letari (NAP; „Bewaffnete Pro­le­ta­rische Zellen“) sowie den streng mar­xis­tisch-leni­nis­ti­schen Brigate Rosse („Roten Bri­gaden“, BR) und zahl­reichen Split­ter­gruppen ebenso um Ter­ro­risten handele wie bei der rechts­extre­mis­ti­schen Ordine Nuovo (ON; „Neue Ordnung) und der Avan­guardia Nazionale („Natio­nalen Avant­garde) mitsamt Ablegern wie etwa den Nuclei Armati Rivo­lu­zi­onari („Bewaff­neten Revo­lu­tio­nären Zellen“).

Gleich­ma­che­rische Betrachtungsweise

Die gleich­ma­che­rische Betrach­tungs­weise beschränkt sich leider nicht auf Italien. Doch wer sie betreibt oder ihr unhin­ter­fragt folgt, über­sieht oder negiert die prin­zi­pi­ellen Unter­schiede nach Ziel­setzung, Gewalt­po­tential und ‑ausmaß. Während sich sowohl die genannten links‑, als auch die rechts­extre­mis­ti­schen Gruppen die Besei­tigung der demo­kra­ti­schen Ordnung in Italien mittels bewaff­neten Kampfes bzw. Put­schens und deren Ersatz durch eine Dik­tatur des Pro­le­ta­riats bzw. ein auto­ri­täres (Militär-)Regime zum Ziel setzten, strebte der BAS nie den gesell­schaft­lichen Umsturz oder anti-demo­kra­tische Ver­hält­nisse an. Der BAS ver­langte vielmehr die zweimal ver­wei­gerte Selbst­be­stimmung der Süd­ti­roler, zumindest aber die Ein­lösung der von Italien 1946 ver­traglich zuge­si­cherten, aber ver­wäs­serten Auto­nomie. Und kämpfte in Wort und Tat gegen Ent­rechtung und Ent­na­tio­na­li­sierung, d.h. gegen die auch vom „demo­kra­ti­schen“ Italien prak­ti­zierte Zurück­setzung ihrer Lands­leute sowie die massive Ansiedlung von Ita­lienern zum Zwecke der Umstülpung der eth­nisch-kul­tu­rellen Ver­hält­nisse. Die der exis­ten­ti­ellen Notlage ihrer von Italien wie ein Kolo­ni­alvolk gehal­tenen Lands­leute geschul­deten Gewalt­taten, zunächst das Sprengen von Strom­masten wie in der legen­dären „Feu­er­nacht“ 1961, rich­teten die BAS-Akti­visten aus­schließlich gegen Sachen, nicht gegen Men­schen. Hin­gegen machten links- wie rechts­extre­mis­tische Gruppen dabei keine Unter­schiede. So gingen bei­spiels­weise allein auf das Konto der Rot­bri­ga­disten 73 Mord­an­schläge und zahl­reiche Ent­füh­rungen sowie Bank­über­fälle. Der Bom­ben­an­schlag von Rechts­extre­misten auf der Piazza Fontana in Mailand for­derte 14 Todes­opfer, und bei jenem auf den Haupt­bahnhof von Bologna 1980 waren 85 Per­sonen getötet und mehr als doppelt so viele ver­letzt worden.

„Inner­ita­lie­nische Manipulation“

Die meisten der nach der „Feu­er­nacht“ ver­haf­teten BAS-Kämpfer haben, sofern sie Folter und Haft über­lebten, ihre Strafen verbüßt. Die ent­kom­menen, wie die „Pus­terer Buben“, können seit gut 50 Jahren wegen der (in Abwe­senheit von ita­lie­ni­schen Gerichten) gegen sie ergan­genen Urteile nicht wieder in ihre Süd­ti­roler Heimat zurück. Es ist menschlich allzu ver­ständlich, dass Ober­leiters Kinder um Begna­digung für ihren Vater bitten, der 2016 indes mit den Worten zitiert worden war, „ein Gna­den­gesuch bei Ita­liens Staats­prä­sident kommt für mich nicht infrage, da ich mich nicht im Unrecht sehe und der Meinung bin und schon immer war, dass man mit Auf­recht­gehen weiter kommt als mit Kriechen.“ Ebenso ver­ständlich ist aber auch, dass Sepp Forer und Sieg­fried Steger ein Gna­den­gesuch für sich mit der Begründung aus­schließen, damit sei eine – von ihnen strikt abge­lehnte — Schuld­an­er­kenntnis ver­bunden. Und absolut nach­voll­ziehbar ist die vom Sprecher der „Kame­rad­schaft ehe­ma­liger Süd­ti­roler Frei­heits­kämpfer“ ein­ge­nommene Position: Univ.-Prof. i.R. Dr. med. Erhard Hartung lehnt für sich und seinen Fall einen der­ar­tigen Schritt mit der ebenso stich­hal­tigen Begründung ab, er habe die ihm – er war damals junger Arzt — im Zusam­menhang mit dem „Attentat auf der Por­ze­scharte“ (1967) zur Last gelegte Tat eben­so­wenig begangen wie seine Mit­streiter Egon Kufner – damals Unter­of­fizier des öster­rei­chi­schen Bun­des­heeres — und (der 2015 ver­storbene, damalige Elek­triker) Peter Kienesberger.

Der (Militär-)Historiker Oberst Dr. Hubert Speckner hat in seiner auf gründ­lichster Aus­wertung bisher ver­schlos­sener oder unbe­achtet geblie­bener Akten fußenden volu­mi­nösen Publi­kation „Zwi­schen Porze und Roß­kar­spitz… Der ‚Vorfall’ vom 25. Juni 1967 in den öster­rei­chi­schen sicher­heits­dienst­lichen Akten. Mit einem Beitrag von Reinhard Olt und einem Vorwort von Michael Gehler”, Wien (Verlag Gra&Wis) 2013, schlüssig nach­ge­wiesen, dass sich der Vorfall in der Nacht vom 24. / 25. Juni 1967 an besagtem (Grenz-)Übergang von Ost­tirol zur ita­lie­ni­schen Provinz Belluno kei­nes­falls so ereignete wie ihn Italien dar­stellte (und Öster­reich poli­tisch – nicht juris­tisch – schluckte). Vielmehr konnte sich dort nur abge­spielt haben, was der damalige öster­rei­chische Jus­tiz­mi­nister Hans Richard Kle­catsky sei­nerzeit schon eine „rein inner­ita­lie­nische Mani­pu­lation“ genannt hatte. Was aber Bun­des­kanzler Josef Klaus (ÖVP) weder in der Sub­stanz noch in der Kon­se­quenz auf­griff, sondern wider bes­seres Wissen igno­rierte und aus (mut­maßlich vor­geb­lichem) „Staats-Interesse“ negierte. 

So ist erwiesen, dass unmit­telbar nach den von ita­lie­ni­schen Stellen ver­brei­teten „Attentats“-Meldungen der Ost­ti­roler Bezirks­hauptmann Dr. Othmar Dob­lander sowie der ihn beglei­tende Bezirks­gen­dar­me­rie­kom­mandant Josef Scherer am Ort des angeb­lichen Geschehens waren. Dob­lander hielt in seinem Bericht an Hofrat Dr. Max Stocker, den Tiroler Sicher­heits­di­rektor, fest, dass er „mit Sicherheit auf der Por­ze­scharte keine Minen­fallen vor­ge­funden“ habe, die ita­lie­nische Sol­daten getötet haben sollten. Dies teilte Stocker am 28. Juni auch dem Minis­te­ri­alrat Dr. Franz Häusler vom staats­po­li­zei­lichen Dienst im Wiener Innen­mi­nis­terium mit. Die erst neun Tage nach dem Geschehen auf der Por­ze­scharte zur Inspi­zierung ein­ge­setzte gemischte ita­lie­nisch-öster­rei­chische Unter­su­chungs­kom­mission fand indes den somit mehr als eine Woche unge­si­cherten „Tatort” gänzlich anders vor als von Dob­lander beschrieben, woraus kein anderer Schluss zulässig sein kann, als dass er in der Zwi­schenzeit mani­pu­lativ ver­ändert worden sein musste.

Spreng(stoff)technische Exper­tisen unter­mauern his­to­rische Forschungsergebnisse

Hartung ist es ver­ständ­li­cher­weise um seine völlige Reha­bi­li­tation gelegen. Nach Jahr­zehnten des gegen ihn ergan­genen (Fehl-)Urteils und dem­zu­folge auch der Fern­haltung von Wurzeln und Wir­kungs­stätte medi­zi­nisch-homöo­pa­thisch bedeu­tender fami­liärer Vor­fahren – diese betrieben in Riva am (vor dem Ersten Welt­krieg öster­rei­chi­schen) Gar­dasee ein von der Crème der Gesell­schaft sowie den Größen der euro­päi­schen Lite­ratur gerühmtes Sana­torium ( http://www.tirolerland.tv/das-sanatorium-dr-von-hartungen-in-riva-am-gardasee/ ) – wollte er Speckners grund­stür­zenden (militär)historische For­schungs­er­träge zusätzlich von Spreng(stoff)experten abge­si­chert wissen. Die drei der von Har­tungs ein­ge­schal­teter Wiener Kanzlei Grama Schwaig­hofer Vondrak Rechts­an­wälte GmbH unab­hängig von­ein­ander beauf­tragten Sach­ver­stän­digen unter­mauern denn auch in ihren Pri­vat­gut­achten mittels natur­wis­sen­schaftlich-tech­ni­scher Exper­tisen Speckners Unter­su­chungs­er­geb­nisse:

  • So kam der inter­na­tional aner­kannte deutsche Gut­achter Dr.-Ing. Rainer Melzer (öffentlich bestellter und ver­ei­digter Sach­ver­stän­diger für Ein­sturz­ver­halten, Erschüt­te­rungen und Schäden beim Abbruch von Bau­werken; Dresden) 2015 zu dem unum­stöß­lichen Befund, dass an dem in der Causa infrage ste­hende Strom-Mast Nr. 119 auf der Por­ze­scharte am 25.06.1967 zwei Spren­gungen vor­ge­nommen worden seien. Bei Betrachtung aller vor­lie­genden Daten und Sach­ver­halte sei eine Täter­schaft Har­tungs, Kie­nes­bergers und Kufners infol­ge­dessen auszuschließen. 

  • Der gerichtlich zer­ti­fi­zierte öster­rei­chische Spreng­stoff-Fachmann Mag. Maxi­milian Ruspeck­hofer, der den angeb­lichen Tatort mehrmals unter­suchte, hielt in seiner spreng­tech­ni­schen Analyse zwei­felsfrei fest, dass die Genannten unmöglich die Täter gewesen sein konnten. So heißt es in seinem umfang­reichen Gut­achten abschließend: „Es besteht eine sehr hohe Wahr­schein­lichkeit, dass der Mast in zwei Etappen gesprengt wurde. Und das schließt die Täter­schaft der damals beschul­digten Per­sonen aus. Es besteht darüber hinaus der drin­gende Ver­dacht, dass eine ursprünglich nicht deto­nierte Ladung erst am nächsten Tag bzw. in den nächsten Tagen ent­fernt oder gezündet wurde. (Das Wesent­liche ist auf Ruspeck­hofers WebSite https://www.ruspeckhofer.at/fachwissen/cold_case_porzescharte‑8 enthalten.)

  • Und die Kern­aussage in dem vom dritten hin­zu­ge­zo­genen Experten 2018 erstellten (mit 120 Seiten umfang­reichsten) Gut­achten lautet: „Im Rahmen der Gut­ach­ten­er­stellung und auf­grund der sehr umfang­reichen Befund­auf­nahme, der Rekon­struktion sowie Detail­ana­lysen der ein­zelnen Sach­ver­halte zu den akten­kun­digen Angaben der Ereig­nisse vom 25. Juni 1967 auf der Por­ze­scharte, kann durch den gerichtlich beei­deten und zer­ti­fi­zierten Sach­ver­stän­digen Ing. Harald Hasler BSc MSc mit an SICHERHEIT GREN­ZENDER WAHR­SCHEIN­LICHKEIT gesagt werden, dass sich die Ereig­nisse so NICHT ereignet haben können.”

Welche Schlüsse sind aus alldem zu ziehen? Das Unrechts­urteil von Florenz (1971) ist zu annul­lieren. Mit den Unter­su­chungs­er­geb­nissen Speckners sowie den vor­lie­genden Gut­achten dürften genügend neue Beweis­mittel vor­liegen, um gege­be­nen­falls sogar eine dazu erfor­der­liche Ver­fah­rens­wie­der­auf­nahme zu begründen. Und nicht zuletzt sind die trotz Frei­spruchs in Öster­reich bis zur Stunde mit dem Makel der Porze-Täter­schaft behaf­teten Per­sonen höchst­amtlich und überdies öffent­lich­keits­ver­nehmlich zu rehabilitieren. 

Schluss mit der Dis­kre­di­tierung des Freiheitskampfs

Speckner hatte in einer wei­teren opu­lenten Publi­kation „Von der ‚Feu­er­nacht‘ zur ‚Por­ze­scharte‘. Das ‚Süd­ti­rol­problem‘ der 1960er-Jahre in den öster­rei­chi­schen sicher­heits­dienst­lichen Akten, Wien (Verlag Gra&Wis) 2016 ins­gesamt 48 andere „Attentate“ bzw. „Anschläge“ einer gründ­lichen Analyse unter­zogen. Dabei erwies sich, dass die meisten ent­weder über­haupt nicht (so) statt­fanden (wie von Italien dar­ge­stellt) oder unter „fal­scher Flagge“ verübt wurden, um den BAS dafür ver­ant­wortlich zu machen, seine Akti­visten als Ter­ro­risten zu ver­un­glimpfen und damit den Süd­ti­roler Frei­heits­kampf ins­gesamt zu dis­kre­di­tieren. Andere Vor­fälle dieser Art erwiesen sich schlicht als Unfälle. 

Es ist daher dringend und zwingend geboten, die zen­tralen amt­lichen ita­lie­ni­schen Dar­stel­lungen zum dama­ligen Geschehen als das zu begreifen, was sie sind, nämlich Mani­pu­la­tionen und als solche Geschichts­fäl­schung. Italien, das dafür die Haupt­ver­ant­wortung trägt, hat in den letzten Jahren unzählige Schwer­ver­brecher und linke wie rechte ideo­lo­gisch-ter­ro­ris­tische Gesin­nungs­täter begnadigt. Seinem jet­zigen Staats­ober­haupt Sergio Mat­tarella stünde es daher gut an, nicht allein die Begna­digung Heinrich Ober­leiters als Akt der Mensch­lichkeit zu ver­fügen. Sondern es wäre längst an der Zeit, dass der 12. Prä­sident der Republik Italien hin­sichtlich all jener ver­blie­benen BAS-Leute, die schon seit mehr als 50 Jahren außerhalb ihrer Heimat zubringen müssen, fort­ge­schrit­tenen Alters sind und für nie­manden eine Gefahr dar­stellen, einen sau­beren Schluss­strich zieht.