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Geset­zes­än­derung soll Pass­entzug für Ter­ror­kämpfer ermöglichen

Innen­mi­nister Horst See­hofer und Jus­tiz­mi­nis­terin Katarina Barley sind sich einig, dass man Dop­pel­staatlern, die sich dem IS ange­schlossen haben, ihren deut­schen Pass ent­ziehen sollte. Eine Geset­zes­än­derung würde jedoch nur künftige IS-Ter­ro­risten betreffen.
US-Prä­sident Donald Trump rief die euro­päi­schen Länder dazu auf, rund 800 gefangen genommene IS-Kämpfer mit EU-Pässen zurück­zu­holen und sie vor Gericht zu stellen. Jetzt soll eine Geset­zes­än­derung den Pass­entzug für Dop­pel­staatler ermög­lichen. Die­je­nigen IS-Kämpfer, die sich bereits in Gefan­gen­schaft befinden, sind jedoch von der Geset­zes­än­derung aus­ge­nommen. Rück­wirkend wird das Gesetz nicht greifen. Bislang war es so, dass Dop­pel­staatlern der Pass ent­zogen werden konnte, sofern sie sich dem Militär eines anderen Landes ange­schlossen hatten.
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Auf­grund der zu hohen Arbeits­be­lastung ver­schob sich das Vor­haben. Jetzt soll es “zeitnah” umge­setzt werden. Einen bestimmten Zeitplan gibt es jedoch nicht. Damit einem Ter­ror­kämpfer die deutsche Staats­bür­ger­schaft ent­zogen werden kann, muss die Person voll­jährig sein, eine weitere Staats­bür­ger­schaft besitzen, sich nach­weislich an IS-Kämpfen beteiligt haben und dies auch fort­setzen wollen. Oft mangelt es jedoch an Beweisen, dass sich die Person aktiv an Kampf­hand­lungen beteiligt hat.
Zu dem Vor­haben wurde bereits im Koali­ti­ons­vertrag (Seite 128) vereinbart:
Wir werden einen neuen Ver­lust­tat­be­stand in das Staats­an­ge­hö­rig­keits­gesetz ein­fügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staats­an­ge­hö­rigkeit besitzen, die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit ver­lieren können, wenn ihnen die kon­krete Betei­ligung an Kampf­hand­lungen einer Ter­ror­miliz im Ausland nach­ge­wiesen werden kann. 
In der Dis­kussion um die Rück­führung geht es um ins­gesamt 42 Inhaf­tierte mit deut­scher Staats­bür­ger­schaft. Gegen 32 von ihnen gibt es Ermitt­lungen, gegen 18 einen Haft­befehl. 17 davon gelten als Gefährder.
Fraglich bleibt der Umgang mit den “IS-Frauen”, die Ehe­männern in den soge­nannten “Isla­mi­schen Staat” gefolgt sind. Ebenso der Umgang mit den­je­nigen, die sich kur­di­schen Kämpfern gegen den IS ange­schlossen haben. 

 


Quelle: RT-Deutsch