Innenminister Horst Seehofer und Justizministerin Katarina Barley sind sich einig, dass man Doppelstaatlern, die sich dem IS angeschlossen haben, ihren deutschen Pass entziehen sollte. Eine Gesetzesänderung würde jedoch nur künftige IS-Terroristen betreffen.
US-Präsident Donald Trump rief die europäischen Länder dazu auf, rund 800 gefangen genommene IS-Kämpfer mit EU-Pässen zurückzuholen und sie vor Gericht zu stellen. Jetzt soll eine Gesetzesänderung den Passentzug für Doppelstaatler ermöglichen. Diejenigen IS-Kämpfer, die sich bereits in Gefangenschaft befinden, sind jedoch von der Gesetzesänderung ausgenommen. Rückwirkend wird das Gesetz nicht greifen. Bislang war es so, dass Doppelstaatlern der Pass entzogen werden konnte, sofern sie sich dem Militär eines anderen Landes angeschlossen hatten.
Aufgrund der zu hohen Arbeitsbelastung verschob sich das Vorhaben. Jetzt soll es “zeitnah” umgesetzt werden. Einen bestimmten Zeitplan gibt es jedoch nicht. Damit einem Terrorkämpfer die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, muss die Person volljährig sein, eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, sich nachweislich an IS-Kämpfen beteiligt haben und dies auch fortsetzen wollen. Oft mangelt es jedoch an Beweisen, dass sich die Person aktiv an Kampfhandlungen beteiligt hat.
Zu dem Vorhaben wurde bereits im Koalitionsvertrag (Seite 128) vereinbart:
Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann.
In der Diskussion um die Rückführung geht es um insgesamt 42 Inhaftierte mit deutscher Staatsbürgerschaft. Gegen 32 von ihnen gibt es Ermittlungen, gegen 18 einen Haftbefehl. 17 davon gelten als Gefährder.
Fraglich bleibt der Umgang mit den “IS-Frauen”, die Ehemännern in den sogenannten “Islamischen Staat” gefolgt sind. Ebenso der Umgang mit denjenigen, die sich kurdischen Kämpfern gegen den IS angeschlossen haben.
Aufgrund der zu hohen Arbeitsbelastung verschob sich das Vorhaben. Jetzt soll es “zeitnah” umgesetzt werden. Einen bestimmten Zeitplan gibt es jedoch nicht. Damit einem Terrorkämpfer die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, muss die Person volljährig sein, eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, sich nachweislich an IS-Kämpfen beteiligt haben und dies auch fortsetzen wollen. Oft mangelt es jedoch an Beweisen, dass sich die Person aktiv an Kampfhandlungen beteiligt hat.
Zu dem Vorhaben wurde bereits im Koalitionsvertrag (Seite 128) vereinbart:
Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann.
In der Diskussion um die Rückführung geht es um insgesamt 42 Inhaftierte mit deutscher Staatsbürgerschaft. Gegen 32 von ihnen gibt es Ermittlungen, gegen 18 einen Haftbefehl. 17 davon gelten als Gefährder.
Fraglich bleibt der Umgang mit den “IS-Frauen”, die Ehemännern in den sogenannten “Islamischen Staat” gefolgt sind. Ebenso der Umgang mit denjenigen, die sich kurdischen Kämpfern gegen den IS angeschlossen haben.
Quelle: RT-Deutsch