Politik schröpft die Rentner zugunsten von Merkel-Gästen

Von Albrecht Künstle

  • Gewerk­schaften brauchen 18 Jahre für eine rechts­feste Zusatzversorgung 
  • Anschließend schlagen die Kran­ken­kassen zu und halten ihre Hände auf

In Berlin und anderswo erhalten die ein­ge­la­denen Zuwan­derer (legale, illegale und Nach­zügler-Fami­li­en­mit­glieder) Kran­ken­ver­si­che­rungs­karten sogar anonym. Sie zahlen keinen Cent dafür. Die Mil­lio­nen­kosten müssen aber irgendwo her kommen. Wie es in Sonn­tags­reden so schön heißt, „im Mit­tel­punkt steht der Mensch“, nicht zuletzt der in Rente befind­liche Mensch, der geschröpft wird. Die Scham­lo­sigkeit der Politik ist kaum zu überbieten.
Jah­relang emp­fahlen Riester und Co. samt der Politik die Eigen­vor­sorge. Aber wer dem nachkam, wurde jetzt im Ren­ten­alter mit einer Doppel- und Dreifach-Ver­bei­tragung dieser Renten zur Kran­ken­ver­si­cherung der Rentner (KVdR) und Pfle­ge­ver­si­cherung bestraft. Wer Riester-Bei­träge über seinen Arbeit­geber zahlte, tat dies nach vor­he­rigem Abzug von KV-Bei­trägen. Und wurde bei der Aus­zahlung dieser Ries­ter­renten noch einmal mit dem dop­pelten KV-Beitrag bestraft, was erst 2018 revi­diert wurde. Wer Ent­gelt­um­wandlung machte, berappt für diese Betriebs­renten immer noch den dop­pelten KV-Beitrag, den eigenen und zusätzlich den, welcher früher sein Arbeit­geber sparte! Aber es ist noch schlimmer, was am Fall meiner Frau erläutert sei, die viele Jahre im öffent­lichen Dienst arbeitete.

Als im Jahr 2002 die öffent­lichen (staat­lichen) Arbeit­geber keine Lust mehr hatten, ihre Umlagen für die einst tarif­ver­traglich ver­ein­barte Gesamt­ver­sorgung für Mil­lionen Beschäf­tigte zu leisten, erbarmten sich die Gewerk­schaften und schlossen einen Alter­vor­sorge-Tarif­vertrag ab – rück­wirkend zum 1.1.2001. Die bereits erworbene Anwart­schaft der Beschäf­tigten sollte als „Start­gut­schrift“ in das neue Punk­te­system über­führt werden. Doch die Start­gut­schriften wurden zu einer Bruch­landung. Denn der Bun­des­ge­richtshof bestä­tigte am 14.11.2007 mit einer Pilo­tent­scheidung tau­senden Klägern, dass die erwor­benen Besitz­stände falsch berechnet wurden. Denn die volle Gesamt­ver­sorgung wurde zuvor mit 40 Ver­si­che­rungs­jahren erreicht. Teilt man voll, also 100 Prozent, durch 40, ergibt sich nach Adam Riese 2,5 Prozent pro Jahr. Doch die Gewerk­schaften ließen sich von den Arbeit­gebern vor­rechnen, dass es nur 2,25 Prozent seien. Dieser Stei­ge­rungssatz wurde in den Tarif­vertrag geschrieben. Der BGH ver­pflichtete die Tarif­ver­trags­par­teien, nach­zu­sitzen und eine sach­ge­rechte , recht­mäßige Regelung zu finden.

Diese suchten jah­relang und „fanden“ eine andere Tarif­re­gelung. Sie trafen damit aber nicht ins Schwarze sondern wieder daneben. Der BGH urteilte am 9.3.2016, dass sich die Tarif­ver­trags­par­teien erneut zusam­men­setzen mussten – anstelle selbst vor­zu­rechnen, wie’s richtig wäre. Aber OK, jeder Richter hat zwei Rechts­mei­nungen und weiß nicht, welcher er folgen soll. Jeden­falls ver­ein­barten die Tarif­ver­trags­par­teien nach nur 20 Monaten eine Regelung, die rich­terlich noch nicht auf­ge­hoben wurde. Dann dauerte es weitere 20 Monate, bis die Kassen die Regelung umge­setzt hatten. Obwohl auch diese für jene Frauen falsch ist, die ihre Tätigkeit im öffent­lichen Dienst unter­brochen hatten. Mir einem Schreiben der Zusatz­ver­sor­gungs­kasse wurde mir bestätigt, meine rech­ne­rische Beweis­führung „ist nicht von der Hand zu weisen.“

Immerhin erhalten dieser Tage mil­lionen Ver­si­cherte ihre nach­ge­bes­serten Start­gut­schriften, und Rentner/innen ihre Nach­zahlung. Dar­unter auch meine Frau, die trotz der man­gel­haften Berechnung für sechs Jahre 203,76 EUR nach­ge­zahlt bekommen sollte. Doch auf dem Konto lan­deten nur 11,28 EUR.

Die Suche nach der Ursache ergab, die KVdR bemäch­tigte sich fast der kom­pletten Nach­zahlung. Aber nicht etwa, weil dort besonders unver­schämte Raub­ritter ihr Unwesen treiben. Nein, der Gesetz­geber will dies so. Die 155,75 EUR Rente, die bei­tragsfrei sind, gelten nicht als Frei­betrag sondern als Grenz­betrag. Wessen Monats­rente ein Zwan­zigstel der Bezugs­größe (=derzeit 155,75 EUR) unter­schreitet ist bei­tragsfrei, die Über­schreitung auch von nur einem Euro führt zum Abzug von über 27 EUR Bei­träge für die Kran­ken­ver­si­cherung, den Zusatz­beitrag und die Pfle­ge­ver­si­cherung, macht fast 27 EUR weniger Nettorente!

Soviel zur Kuh­herde, die Rentner, die von den Kran­ken­kassen nach Strich und Faden gemolken wird. Und das in einer Zeit, in der hun­dert­tau­sende Merkel-Gäste eine Gesund­heits­für­sorge vom Feinsten erhalten. Die geschröpften Rentner zahlen mit – wie lange noch?


Der Autor ist Fachmann für Betrieb­liche Alters­ver­sorgung, was er auch einige Jahre frei­be­ruflich ausübte. Er ver­suchte ver­geblich, Ver.di bei der Umstellung der Zusatz­ver­sorgung zu beraten. Sie bediente sich des gleichen Instituts, das für die Arbeit­geber tätig war. Dann bezif­ferte er für Anwälte Klagen für die geschä­digten Ver­si­cherten im öffent­lichen und kirch­lichen Dienst, welche die sach- und rechts­widrige Tarif­re­gelung zur Umstellung der Zusatz­ver­sorgung vor den Gerichten bis hin zum BGH erfolg­reich anfochten. Aus Ent­täu­schung über die Inkom­petenz und Bera­tungs­re­sistenz von Ver.di verließ der diese. Auch mit den ren­ten­po­li­ti­schen Spre­chern der Par­teien liegt er im Clinch.